TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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entfällt ein Betrag von monatlich 1.100 Euro,<br />
bezogen auf das Gesamtjahr 13.200 Euro auf die<br />
zu erbringende Buchführung). Die Vergütung wird<br />
jeweils zeitanteilig zum Quartalsende abgerechnet.<br />
2. Für die erstmalige Einrichtung der Buchführung<br />
wird einmalig eine Vergütung von 450,00 Euro<br />
zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
abgerechnet. Für die Buchhaltung während der<br />
Zeichnungsphase kann bei entsprechendem Nachweis<br />
über den Mehraufwand (Stundenaufwand<br />
über den kalkulierten Pauschalbetrag hinaus) bis<br />
zu maximal 10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden.<br />
ii. mittelverwendungskontrolle<br />
§ 3 Leistungen der mittelverwendungskontrolle<br />
im Einzelnen<br />
1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />
die Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des<br />
Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung<br />
während der Laufzeit dieses Vertrages.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die<br />
stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle<br />
der Gesellschaft – mit Ausnahme der<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals. Im Einzelnen<br />
handelt es sich um folgende stichprobenartige<br />
Prüfungshandlungen:<br />
Übereinstimmung der Angaben laut Forderungskaufvertrag<br />
und Due Diligence Bericht,<br />
Zahlung des Kaufpreises nach Vorlage des<br />
Due Diligence Berichts;<br />
Übereinstimmung der Angaben aus dem<br />
Forderungskaufvertrag mit dem im IT-System<br />
des Servicers erfassten Daten; seitens der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft wird insoweit<br />
sichergestellt, dass dem Auftragnehmer<br />
die entsprechenden standardisierten und kundenspezifischen<br />
Dateninformationen zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Ordnungsmäßigkeit der Angaben des Servicers<br />
zur Struktur der Forderungen, z. B.<br />
Anzahl der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen;<br />
seitens der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft wird insoweit<br />
sichergestellt, dass dem Auftragnehmer die<br />
Ratenzahlungsvereinbarungen und andere<br />
Dokumente zur Verfügung gestellt werden.<br />
Umsetzung der Einziehung der Forderungen,<br />
zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen<br />
durch Einsichtnahme des vom Servicers ein-<br />
gerichteten Rechtsanwaltanderkontos; seitens<br />
der Geschäftsführung der Gesellschaft wird<br />
insoweit sichergestellt, dass der Auftragnehmer<br />
die entsprechende Einsichtnahme in das<br />
Konto erhält.<br />
Übereinstimmung der Abrechnung des Servicers<br />
gegenüber der Gesellschaft mit den Einnahmen<br />
auf dem Rechtsanwaltsanderkonto,<br />
der Auszahlung des Servicers mit den Zuflüssen<br />
auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft<br />
Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen<br />
Auszahlungen von Investitionskosten<br />
während der Zeichnungsphase anhand der<br />
seitens der Gesellschaft abgeschlossenen<br />
Verträge bzw. vorgelegter Rechnungen.<br />
2. Der Auftragnehmer fasst die Ergebnisse der Prüfungshandlungen<br />
einmal jährlich in einem Bericht<br />
zusammen, der zusammen mit dem Geschäftsbericht<br />
der Gesellschaft an die Gesellschafter/Treugeber<br />
versandt wird.<br />
Soweit der Auftragnehmer es für geboten hält,<br />
weil zum Beispiel Verstöße bezüglich der abgeschlossenen<br />
Verträge erkennbar sind, unterrichtet<br />
er die Geschäftsführung des Auftragnehmers<br />
vor Versand des jährlichen Berichts.<br />
§ 4 Vergütung für die mittelverwendungskontrolle<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Auftragnehmer<br />
für die Übernahme und Durchführung<br />
der Mittelverwendung eine Vergütung für<br />
die Laufzeit der Gesellschaft in Höhe von jährlich<br />
10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer zu zahlen.<br />
Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />
Rechnungslegung über den im Entwurf fertiggestellten<br />
Bericht zur Mittelverwendungskontrolle.<br />
iii. Steuerliche beratung<br />
§ 5 Leistungen der steuerlichen beratung<br />
im Einzelnen<br />
1. Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer<br />
mit der Bearbeitung seiner steuerlichen Angelegenheiten.<br />
Die steuerliche Beratung umfasst folgende<br />
Tätigkeiten:<br />
1.1 Erstellung der Steuererklärungen, insbesondere<br />
Erstellung der Erklärung zur gesonderten und<br />
einheitlichen Feststellung der Einkünfte einschließlich<br />
der Ermittlung der Sonderausgaben<br />
der einzelnen Treugeber/Gesellschafter<br />
(§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 StBGebV);