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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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entfällt ein Betrag von monatlich 1.100 Euro,<br />

bezogen auf das Gesamtjahr 13.200 Euro auf die<br />

zu erbringende Buchführung). Die Vergütung wird<br />

jeweils zeitanteilig zum Quartalsende abgerechnet.<br />

2. Für die erstmalige Einrichtung der Buchführung<br />

wird einmalig eine Vergütung von 450,00 Euro<br />

zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

abgerechnet. Für die Buchhaltung während der<br />

Zeichnungsphase kann bei entsprechendem Nachweis<br />

über den Mehraufwand (Stundenaufwand<br />

über den kalkulierten Pauschalbetrag hinaus) bis<br />

zu maximal 10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden.<br />

ii. mittelverwendungskontrolle<br />

§ 3 Leistungen der mittelverwendungskontrolle<br />

im Einzelnen<br />

1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />

die Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des<br />

Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die<br />

stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle<br />

der Gesellschaft – mit Ausnahme der<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um folgende stichprobenartige<br />

Prüfungshandlungen:<br />

Übereinstimmung der Angaben laut Forderungskaufvertrag<br />

und Due Diligence Bericht,<br />

Zahlung des Kaufpreises nach Vorlage des<br />

Due Diligence Berichts;<br />

Übereinstimmung der Angaben aus dem<br />

Forderungskaufvertrag mit dem im IT-System<br />

des Servicers erfassten Daten; seitens der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft wird insoweit<br />

sichergestellt, dass dem Auftragnehmer<br />

die entsprechenden standardisierten und kundenspezifischen<br />

Dateninformationen zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Ordnungsmäßigkeit der Angaben des Servicers<br />

zur Struktur der Forderungen, z. B.<br />

Anzahl der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen;<br />

seitens der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft wird insoweit<br />

sichergestellt, dass dem Auftragnehmer die<br />

Ratenzahlungsvereinbarungen und andere<br />

Dokumente zur Verfügung gestellt werden.<br />

Umsetzung der Einziehung der Forderungen,<br />

zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen<br />

durch Einsichtnahme des vom Servicers ein-<br />

gerichteten Rechtsanwaltanderkontos; seitens<br />

der Geschäftsführung der Gesellschaft wird<br />

insoweit sichergestellt, dass der Auftragnehmer<br />

die entsprechende Einsichtnahme in das<br />

Konto erhält.<br />

Übereinstimmung der Abrechnung des Servicers<br />

gegenüber der Gesellschaft mit den Einnahmen<br />

auf dem Rechtsanwaltsanderkonto,<br />

der Auszahlung des Servicers mit den Zuflüssen<br />

auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft<br />

Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen<br />

Auszahlungen von Investitionskosten<br />

während der Zeichnungsphase anhand der<br />

seitens der Gesellschaft abgeschlossenen<br />

Verträge bzw. vorgelegter Rechnungen.<br />

2. Der Auftragnehmer fasst die Ergebnisse der Prüfungshandlungen<br />

einmal jährlich in einem Bericht<br />

zusammen, der zusammen mit dem Geschäftsbericht<br />

der Gesellschaft an die Gesellschafter/Treugeber<br />

versandt wird.<br />

Soweit der Auftragnehmer es für geboten hält,<br />

weil zum Beispiel Verstöße bezüglich der abgeschlossenen<br />

Verträge erkennbar sind, unterrichtet<br />

er die Geschäftsführung des Auftragnehmers<br />

vor Versand des jährlichen Berichts.<br />

§ 4 Vergütung für die mittelverwendungskontrolle<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Auftragnehmer<br />

für die Übernahme und Durchführung<br />

der Mittelverwendung eine Vergütung für<br />

die Laufzeit der Gesellschaft in Höhe von jährlich<br />

10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />

Rechnungslegung über den im Entwurf fertiggestellten<br />

Bericht zur Mittelverwendungskontrolle.<br />

iii. Steuerliche beratung<br />

§ 5 Leistungen der steuerlichen beratung<br />

im Einzelnen<br />

1. Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer<br />

mit der Bearbeitung seiner steuerlichen Angelegenheiten.<br />

Die steuerliche Beratung umfasst folgende<br />

Tätigkeiten:<br />

1.1 Erstellung der Steuererklärungen, insbesondere<br />

Erstellung der Erklärung zur gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung der Einkünfte einschließlich<br />

der Ermittlung der Sonderausgaben<br />

der einzelnen Treugeber/Gesellschafter<br />

(§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 StBGebV);

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