TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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102<br />
vertrages gegenüber der Gesellschaft zu kündigen,<br />
das Abfindungsguthaben in dem Umfang, wie<br />
diese Ansprüche dem Treugeber gemäß § 15 des<br />
Gesellschaftsvertrages gebühren, an diesen herauszugeben.<br />
Dieser Anspruch ist erst mit Zugang<br />
des Guthabens bei der Treuhänderin fällig.<br />
§ 14 Personenmehrheit<br />
1. Soweit die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />
Treuhandvertrages einen Kapitalanteil an der<br />
Gesellschaft für mehrere Personen, insbesondere<br />
Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen diese<br />
sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als<br />
Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen,<br />
die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />
vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von<br />
ihnen wirken. Sie bevollmächtigen sich hiermit für<br />
die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen<br />
und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />
mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />
Die Abgabe von Erklärungen<br />
wirkt für und gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />
Tatsachen, die nur in einer Person der Personenmehrheit<br />
vorliegen oder eintreten, wirken<br />
für alle und gegen alle.<br />
2. Leistungen, die der Treuhänderin zur Erfüllung der<br />
an sie abgetretenen Ansprüche obliegen, kann sie<br />
an eine Person der Personenmehrheit mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gegen alle erbringen.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine<br />
Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche<br />
Abreden bestehen nicht.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht<br />
berührt. Die Parteien haben sich dann über eine<br />
Regelung zu einigen, die dem gewollten rechtlichen<br />
Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
Erfolg am nächsten kommt. Dies gilt auch dann,<br />
wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages<br />
eine Lücke ergeben sollte.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis<br />
entsprechend.<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Treugeber<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Treuhänder, Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Frau Monika Richter