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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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102<br />

vertrages gegenüber der Gesellschaft zu kündigen,<br />

das Abfindungsguthaben in dem Umfang, wie<br />

diese Ansprüche dem Treugeber gemäß § 15 des<br />

Gesellschaftsvertrages gebühren, an diesen herauszugeben.<br />

Dieser Anspruch ist erst mit Zugang<br />

des Guthabens bei der Treuhänderin fällig.<br />

§ 14 Personenmehrheit<br />

1. Soweit die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />

Treuhandvertrages einen Kapitalanteil an der<br />

Gesellschaft für mehrere Personen, insbesondere<br />

Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen diese<br />

sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als<br />

Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen,<br />

die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />

vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von<br />

ihnen wirken. Sie bevollmächtigen sich hiermit für<br />

die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen<br />

und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />

mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />

Die Abgabe von Erklärungen<br />

wirkt für und gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />

Tatsachen, die nur in einer Person der Personenmehrheit<br />

vorliegen oder eintreten, wirken<br />

für alle und gegen alle.<br />

2. Leistungen, die der Treuhänderin zur Erfüllung der<br />

an sie abgetretenen Ansprüche obliegen, kann sie<br />

an eine Person der Personenmehrheit mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gegen alle erbringen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine<br />

Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche<br />

Abreden bestehen nicht.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht<br />

berührt. Die Parteien haben sich dann über eine<br />

Regelung zu einigen, die dem gewollten rechtlichen<br />

Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

Erfolg am nächsten kommt. Dies gilt auch dann,<br />

wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages<br />

eine Lücke ergeben sollte.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis<br />

entsprechend.<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Treugeber<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Treuhänder, Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Frau Monika Richter

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