20.01.2013 Aufrufe

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

17.5 Vertrag über das Servicing<br />

und die Aktenverwaltung<br />

zwischen<br />

1. der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertreten durch die<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

diese wiederum vertreten durch den GF<br />

Michael Hauck,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachstehend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

2. der publity AG,<br />

Präambel<br />

vertr. d. d. Vorstand Thomas Olek,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachstehend „Servicer“ genannt –.<br />

In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />

auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />

Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />

nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />

Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />

oder wegen Verschlechterung in der<br />

Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />

Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />

Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG – im folgenden „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt<br />

– wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />

Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />

andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />

Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />

anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />

der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer<br />

Vielzahl von <strong>NPL</strong>‘s, die von verschiedenen Verkäufern<br />

als sogenannte <strong>NPL</strong>-Portfolios zu unterschiedlichen<br />

Konditionen angeboten werden. Regelmäßig werden<br />

diese Portfolios aus gekündigten, unbesicherten Darlehensforderungen<br />

bestehen.<br />

Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />

durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die den<br />

Anforderungen des Emissionsprospekts in der Fassung<br />

vom 01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von<br />

den beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-Berichte<br />

Feststellungen dazu treffen, ob das von<br />

ihnen geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />

festgelegten Investitionskriterien entspricht,<br />

vgl. Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />

Investitionskriterien“ des Emissionsprospekts.<br />

Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />

vereinbaren folgendes:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Beauftragung<br />

des Servicers durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

sämtliche Forderungen gegen die jeweiligen Schuldner<br />

erfolgreich geltend zu machen bzw. durchzusetzen,<br />

um zugunsten der Kommanditisten der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Rendite zu erwirtschaften.<br />

2. Die Forderungen, die Gegenstand dieses Servicing-Vertrages<br />

sind, ergeben sich aus dem Forderungsspiegel<br />

sowie den einzelnen Forderungskaufverträgen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diesem<br />

Vertrag – in einzelnen Nachträgen aktualisiert –<br />

als Anlagen 1 ff. beigefügt werden.<br />

§ 2 Tätigkeiten des Servicers<br />

Der Servicer wird, soweit gesetzlich möglich, d. h.<br />

ohne rechts- oder steuerberatend tätig zu sein, mit<br />

seinen Mitarbeitern, Asset-Managern und Ermittlern<br />

sowie den von ihm beauftragten Rechtsanwälten,<br />

Steuerberatern oder anderen Fachleuten,<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach besten Kräften bei der<br />

erfolgreichen Geltendmachung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Forderungen gegen die<br />

einzelnen Schuldner unterstützen.<br />

Das Servicing lässt sich in folgende Leistungsphasen<br />

unterteilen:<br />

1. Servicing<br />

1.1 Nach dem Erwerb der jeweiligen Forderungsportfolios<br />

übernimmt der Servicer die Korrespondenz<br />

mit den jeweiligen Verkäufern, um zu gewährleisten,<br />

dass die im Rahmen der Engagements erforderlichen<br />

Entscheidungen im Sinne der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

getroffen werden und die anschließende<br />

Übernahme des Forderungsportfolios möglichst<br />

reibungslos erfolgt.<br />

1.2 Der Servicer ist insbesondere verantwortlich für<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!