TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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17.5 Vertrag über das Servicing<br />
und die Aktenverwaltung<br />
zwischen<br />
1. der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertreten durch die<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
diese wiederum vertreten durch den GF<br />
Michael Hauck,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachstehend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
2. der publity AG,<br />
Präambel<br />
vertr. d. d. Vorstand Thomas Olek,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachstehend „Servicer“ genannt –.<br />
In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />
auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />
Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />
nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />
Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />
oder wegen Verschlechterung in der<br />
Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />
Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />
Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG – im folgenden „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt<br />
– wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />
Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />
andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />
Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />
anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />
der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer<br />
Vielzahl von <strong>NPL</strong>‘s, die von verschiedenen Verkäufern<br />
als sogenannte <strong>NPL</strong>-Portfolios zu unterschiedlichen<br />
Konditionen angeboten werden. Regelmäßig werden<br />
diese Portfolios aus gekündigten, unbesicherten Darlehensforderungen<br />
bestehen.<br />
Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />
durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die den<br />
Anforderungen des Emissionsprospekts in der Fassung<br />
vom 01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von<br />
den beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-Berichte<br />
Feststellungen dazu treffen, ob das von<br />
ihnen geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />
festgelegten Investitionskriterien entspricht,<br />
vgl. Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />
Investitionskriterien“ des Emissionsprospekts.<br />
Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />
vereinbaren folgendes:<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Beauftragung<br />
des Servicers durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
sämtliche Forderungen gegen die jeweiligen Schuldner<br />
erfolgreich geltend zu machen bzw. durchzusetzen,<br />
um zugunsten der Kommanditisten der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Rendite zu erwirtschaften.<br />
2. Die Forderungen, die Gegenstand dieses Servicing-Vertrages<br />
sind, ergeben sich aus dem Forderungsspiegel<br />
sowie den einzelnen Forderungskaufverträgen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diesem<br />
Vertrag – in einzelnen Nachträgen aktualisiert –<br />
als Anlagen 1 ff. beigefügt werden.<br />
§ 2 Tätigkeiten des Servicers<br />
Der Servicer wird, soweit gesetzlich möglich, d. h.<br />
ohne rechts- oder steuerberatend tätig zu sein, mit<br />
seinen Mitarbeitern, Asset-Managern und Ermittlern<br />
sowie den von ihm beauftragten Rechtsanwälten,<br />
Steuerberatern oder anderen Fachleuten,<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach besten Kräften bei der<br />
erfolgreichen Geltendmachung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Forderungen gegen die<br />
einzelnen Schuldner unterstützen.<br />
Das Servicing lässt sich in folgende Leistungsphasen<br />
unterteilen:<br />
1. Servicing<br />
1.1 Nach dem Erwerb der jeweiligen Forderungsportfolios<br />
übernimmt der Servicer die Korrespondenz<br />
mit den jeweiligen Verkäufern, um zu gewährleisten,<br />
dass die im Rahmen der Engagements erforderlichen<br />
Entscheidungen im Sinne der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
getroffen werden und die anschließende<br />
Übernahme des Forderungsportfolios möglichst<br />
reibungslos erfolgt.<br />
1.2 Der Servicer ist insbesondere verantwortlich für<br />
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