TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
106<br />
§ 10 Honorar und Honoraranpassung<br />
Die Vergütungen gemäß § 2, 4 und 6 des Vertrages<br />
können von beiden Vertragsparteien schriftlich<br />
neu ausgehandelt werden, wenn sich die zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen<br />
Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dies gilt<br />
auch insoweit, als sich die kalkulierten Pauschalbeträge<br />
auf ein gezeichnetes Kommanditkapital<br />
von 20,0 Mio. Euro (ohne Gründungs- und Treuhandkommanditisten)<br />
beziehen. Wird weniger als<br />
10,0 Mio. Euro Kommanditkapital oder mehr als<br />
20,0 Mio. Euro Kommanditkapital gezeichnet,<br />
werden Auftraggeber und Auftragnehmer eine<br />
einvernehmliche Lösung zur Vergütungshöhe<br />
aushandeln.<br />
Darüber hinaus gelten ergänzend die Ziffer 3<br />
und 4 (berufsübliche Nebenkosten) der Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen von Rödl & Partner.<br />
§ 11 individualvereinbarung und Haftungsumfang<br />
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der von dem Anleger angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele oder des<br />
Investitionsvorhabens.<br />
2. Der Auftragnehmer ist nicht mit der Überwachung<br />
des Geschäftsführung oder der Prüfung<br />
der Rechtsmäßigkeit der von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen Verträge beauftragt.<br />
3. Durch die anliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
und in den Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
wurde die Haftung<br />
der Auftragnehmer für Fahrlässigkeit auf Euro<br />
4 Mio. im Einzelfall beschränkt. In den Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen Rödl & Partner ist<br />
darüber hinaus bestimmt, dass die Regelung für<br />
Wirtschaftsprüfer auch für auf Auftragnehmerseite<br />
tätige Steuerberater und Rechtsanwälte gilt.<br />
Diese Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen<br />
Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />
wobei § 309 <strong>Nr</strong>. 7 b) BGB Regelungen<br />
über die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht<br />
zulässt, während § 54a WPO dies nicht verbietet.<br />
Die Parteien wollen aber Unklarheiten oder Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit diesem unbestimmten<br />
Rechtsbegriff vermeiden. Hierzu wurden<br />
im Hinblick auf eine individualvertragliche Vereinbarung<br />
folgende Regelungsvarianten erörtert:<br />
Variante 1:<br />
Die Haftung wird auch für den Fall, dass ein<br />
Beratungsfehler auf grober Fahrlässigkeit beruht,<br />
auf die in den genannten Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
bezeichneten Summen begrenzt<br />
(Euro 4 Mio.).<br />
Variante 2:<br />
Der Auftraggeber schlägt folgende Alternative<br />
für die Gestaltung der Haftungsbedingungen vor:<br />
.............................................................................<br />
............................................................................<br />
.............................................................................<br />
.............................................................................<br />
.............................................................................<br />
............................................................................<br />
die Parteien einigen sich auf eine Haftungsbestimmung<br />
gemäß Variante ............., die hiermit<br />
verbindlich als Bestandteil des Beratungsvertrags<br />
vereinbart wird. Sollte die hier getroffene Vereinbarung<br />
unwirksam sein oder werden, sollen<br />
jedenfalls die im ersten Absatz näher bezeichneten<br />
AGB gelten.<br />
.................................... , den ...............................<br />
..........................................................................<br />
(Unterschrift Auftraggeber)<br />
Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Auftragnehmer<br />
für etwaige vorsätzliche Schädigungen<br />
unbeschränkt haftet.<br />
§ 12 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam oder lückenhaft sein und/oder werden,<br />
so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />
dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte<br />
Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die<br />
dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsschließenden<br />
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in<br />
gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.<br />
3. Gerichtsstand ist Berlin.