TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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17 Anhang<br />
17.1 Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
§ 1 Firma und Sitz, Gesellschaftszweck<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />
3. Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte,<br />
titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />
sowie andere urkundlich<br />
besicherte Forderungen von deutschen Banken,<br />
ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />
Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und<br />
aus der Verwertung der einzelnen Forderungen<br />
Einkünfte erzielen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />
oder ihm mittelbar oder unmittelbar<br />
förderlich sind.<br />
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />
gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an<br />
ihnen beteiligen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen<br />
errichten, Tochterunternehmen gründen,<br />
Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.<br />
§ 2 dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,<br />
beitritt und Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft beginnt als Kommanditgesellschaft<br />
mit der Eintragung im Handelsregister.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />
30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafter eine<br />
Verlängerung der Laufzeit beschließen.<br />
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das<br />
erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft<br />
in das Handelsregister und endet am darauf folgenden<br />
Jahresende.<br />
3. Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entsprechend<br />
der Beitrittserklärung mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten.<br />
Der Beitritt zur Gesellschaft ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Einzahlung der Kommanditeinlagen<br />
gemäß § 3 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Dem Beitritt liegen neben der Beitrittserklärung<br />
die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages zugrunde.<br />
4. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />
sich selbst anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
mit den von diesem bisher für ihn gehaltenen<br />
Kommanditeinlage im Handelsregister eintragen<br />
zu lassen und die gesamte Kommanditeinlage auch<br />
im Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhandkommanditist<br />
kann Ausnahmen von dieser<br />
Regelung zulassen. Der betreffende Treugeber<br />
trägt alle Kosten der Umwandlung, insbesondere<br />
der Registerkosten sowie die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />
bei der Gesellschaft. Die Übertragung<br />
der Kommanditanteile ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung der Treugeber als<br />
Kommanditisten im Handelsregister.<br />
5. Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />
aus wichtigem Grund, so gilt dieses<br />
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit<br />
auch gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf<br />
Teilkündigung der jeweiligen Beteiligung, soweit<br />
diese noch nicht auf den betreffenden Treugeber<br />
übertragen wurde. Kündigen einzelne oder alle<br />
Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
aus wichtigem Grund, so übernehmen sie<br />
von dem Treuhandkommanditisten seinen Kommanditanteil<br />
anteilig, treten damit unmittelbar<br />
als Kommanditisten in die Gesellschaft ein und<br />
nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligungen<br />
mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />
es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen<br />
anderen Treuhandkommanditisten. Will der Treugeber<br />
mit der ordentlichen Kündigung nur das mit<br />
dem Treuhandkommanditisten bestehende Treuhandverhältnis<br />
beenden, kann er die Übertragung<br />
des anteilig für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />
gemäß der Regelungen des § 13 des Treuhandvertrages<br />
auf sich verlangen; mit Übertragung des<br />
Kommanditanteils wird der Treuhandvertrag als<br />
Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />
6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
aus der Gesellschaft aus, können die Kommanditisten<br />
durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 5 Ziff.<br />
6 eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
bestellen. Diese tritt ohne Auseinandersetzung<br />
der Gesellschaft und mit denselben Rechten und<br />
Pflichten wie die ausscheidende persönlich haftende<br />
Gesellschafterin in die Gesellschaft ein. Ein<br />
Anspruch der ausscheidenden persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin auf Sicherheitsleistung für<br />
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