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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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17 Anhang<br />

17.1 Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 1 Firma und Sitz, Gesellschaftszweck<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />

3. Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte,<br />

titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />

sowie andere urkundlich<br />

besicherte Forderungen von deutschen Banken,<br />

ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />

Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und<br />

aus der Verwertung der einzelnen Forderungen<br />

Einkünfte erzielen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />

vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />

oder ihm mittelbar oder unmittelbar<br />

förderlich sind.<br />

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />

gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an<br />

ihnen beteiligen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen<br />

errichten, Tochterunternehmen gründen,<br />

Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.<br />

§ 2 dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,<br />

beitritt und Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft beginnt als Kommanditgesellschaft<br />

mit der Eintragung im Handelsregister.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />

30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafter eine<br />

Verlängerung der Laufzeit beschließen.<br />

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das<br />

erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft<br />

in das Handelsregister und endet am darauf folgenden<br />

Jahresende.<br />

3. Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entsprechend<br />

der Beitrittserklärung mittelbar als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten.<br />

Der Beitritt zur Gesellschaft ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Einzahlung der Kommanditeinlagen<br />

gemäß § 3 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Dem Beitritt liegen neben der Beitrittserklärung<br />

die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages zugrunde.<br />

4. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />

sich selbst anstelle des Treuhandkommanditisten<br />

mit den von diesem bisher für ihn gehaltenen<br />

Kommanditeinlage im Handelsregister eintragen<br />

zu lassen und die gesamte Kommanditeinlage auch<br />

im Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhandkommanditist<br />

kann Ausnahmen von dieser<br />

Regelung zulassen. Der betreffende Treugeber<br />

trägt alle Kosten der Umwandlung, insbesondere<br />

der Registerkosten sowie die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />

bei der Gesellschaft. Die Übertragung<br />

der Kommanditanteile ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung der Treugeber als<br />

Kommanditisten im Handelsregister.<br />

5. Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />

aus wichtigem Grund, so gilt dieses<br />

Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit<br />

auch gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf<br />

Teilkündigung der jeweiligen Beteiligung, soweit<br />

diese noch nicht auf den betreffenden Treugeber<br />

übertragen wurde. Kündigen einzelne oder alle<br />

Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

aus wichtigem Grund, so übernehmen sie<br />

von dem Treuhandkommanditisten seinen Kommanditanteil<br />

anteilig, treten damit unmittelbar<br />

als Kommanditisten in die Gesellschaft ein und<br />

nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligungen<br />

mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />

es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen<br />

anderen Treuhandkommanditisten. Will der Treugeber<br />

mit der ordentlichen Kündigung nur das mit<br />

dem Treuhandkommanditisten bestehende Treuhandverhältnis<br />

beenden, kann er die Übertragung<br />

des anteilig für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

gemäß der Regelungen des § 13 des Treuhandvertrages<br />

auf sich verlangen; mit Übertragung des<br />

Kommanditanteils wird der Treuhandvertrag als<br />

Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />

6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft aus, können die Kommanditisten<br />

durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 5 Ziff.<br />

6 eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bestellen. Diese tritt ohne Auseinandersetzung<br />

der Gesellschaft und mit denselben Rechten und<br />

Pflichten wie die ausscheidende persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in die Gesellschaft ein. Ein<br />

Anspruch der ausscheidenden persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin auf Sicherheitsleistung für<br />

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