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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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5. Die Treuhänderin wird die KG unverzüglich über<br />

die erfolgte Annahme des Angebotes auf Abschluss<br />

des Treuhandvertrages unterrichten.<br />

§ 2 Einzahlung des beteiligungsbetrages<br />

1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebers<br />

bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

durch den Treugeber genannten Beteiligungsbetrag.<br />

Der Beteiligungsbetrag beträgt mindestens<br />

10.000,00 Euro und muss durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein.<br />

2. Der Beteiligungsbetrag und das Agio werden<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

fällig. Die Annahme erfolgt unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der vollständigen und<br />

fristgerechten Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

und des Agios, wobei die Zahlungsverpflichtung<br />

unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden<br />

Bedingung fällig ist. Die Zahlung erfolgt auf das<br />

in der Beitrittserklärung genannte Konto der KG.<br />

3. Die Treuhänderin wird beauftragt, nach Maßgabe<br />

der in der Beitrittserklärung beschriebenen Bedingungen<br />

und nach der erfolgten Einzahlung des<br />

Treugebers der Gesellschaft im Auftrag und für<br />

Rechnung des Treugebers beizutreten und entsprechend<br />

ihren Kapitalanteil zu erhöhen, und<br />

zwar im Umfang des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Agio.<br />

4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nicht<br />

fristgerecht ein, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, vom Beitrittsvertrag und von der Vereinbarung<br />

über die Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

zurückzutreten.<br />

§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft<br />

1. Im Auftrag des Treugebers erwirbt die Treuhänderin<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

des Treugebers einen Kapitalanteil an der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />

hält diesen treuhänderisch für den Treugeber.<br />

2. Die Treuhänderin ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />

Kapitalanteile an der KG treuhänderisch zu<br />

erwerben und zu halten.<br />

3. Der Treuhänderin wird auf Rechnung des Treugebers<br />

folgende Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vornehmen, zu deren Durchführung sie der<br />

Treugeber bevollmächtigt und beauftragt:<br />

a] Durchführung aller zum Erwerb und zur<br />

Abwicklung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

erforderlichen Maßnahmen;<br />

b] wirtschaftlicher Beitritt zur Gesellschaft;<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

c] Vornahme der erforderlichen<br />

Handelsregisteranmeldungen;<br />

d] Ausübung der durch den Beitritt zur Gesellschaft<br />

begründeten Rechte im Interesse des<br />

Treugebers.<br />

§ 4 Zurechnung der beteiligung,<br />

Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />

1. Die Treuhänderin hält die Gesellschaftsbeteiligungen<br />

für alle Treugeber im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Die Treuhänderin<br />

tritt nach außen im eigenen Namen auf.<br />

2. Im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der Treuhänderin,<br />

den übrigen Gesellschaftern und den übrigen<br />

Treugebern, gelten für den Treugeber gemäß § 6<br />

des Gesellschaftsvertrages alle mit der für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung verbundenen<br />

Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag. Davon ausgenommen<br />

sind die gesellschaftsrechtlichen Sonderrechte<br />

des Treuhandkommanditisten (wie die<br />

Aufnahme weiterer Treugeber, Kapitalerhöhung).<br />

3. Die Treuhänderin nimmt grundsätzlich für den<br />

Treugeber alle Rechten und Pflichten, die mit der<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

verbunden sind, in eigenem Namen wahr. Beabsichtigt<br />

der Treugeber, einzelne Rechte, wie etwa das<br />

Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen oder<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen, selbst auszuüben,<br />

so muss er dies der Treuhänderin vorher schriftlich<br />

mitteilen. Jeder Treugeber ist berechtigt, an den<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und<br />

die ihm zustehenden Gesellschafterrechte selbst<br />

auszuüben. Der Treugeber kann der Treuhänderin<br />

Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts<br />

erteilen. Die Treuhänderin hat dafür Sorge zu<br />

tragen, dass dem Treugeber die Einladungen zur<br />

Gesellschaftsversammlung nebst Anlagen (unter<br />

anderem Beschlussvorlagen) übersandt werden.<br />

Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />

4. Die Treuhänderin tritt hiermit ihre Ansprüche auf<br />

den festgestellten Gewinn, die beschlossenen Entnahmen<br />

und den Liquidationserlös sowie auf dasjenige,<br />

was ihr im Falle ihres Ausscheidens oder<br />

der Beendigung der Gesellschaft hinsichtlich des<br />

einzelnen Treugebers zusteht, in dem Umfange an<br />

den Treugeber ab, wie diesem die Ansprüche anteilmäßig<br />

entsprechend seiner mittelbaren Beteiligung<br />

am Kommanditkapital der Gesellschaft gebühren.<br />

Der Treugeber nimmt die Abtretung hiermit an.<br />

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