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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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112<br />

die Dokumentation des Forderungsengagements<br />

mit anhängigen dinglichen und persönlichen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen;<br />

die Vorbereitung der „Welcome-Letter“,<br />

mit denen die Schuldner und die beteiligten<br />

Dritten über die Veräußerung bzw. Abtretung<br />

der Forderungen informiert werden;<br />

die Aufbereitung der Daten über die Darlehensnehmer,<br />

das Darlehen selbst und die<br />

zugehörigen Sicherheiten entsprechend den<br />

Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

1.3 Der Servicer verpflichtet sich zur Übernahme, Verwaltung<br />

und Aufbewahrung aller von den jeweiligen<br />

Verkäufern übergebenen Original-Unterlagen,<br />

wie Darlehens- und Abwicklungsakten, nach<br />

den Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Nach<br />

Abschluss des Verwertungsverfahrens archiviert<br />

die Servicer sämtliche Akten über einen Zeitraum<br />

von mindestens 10 Jahren gemäß den zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen.<br />

1.4 Der Servicer wird sicherstellen, dass die elektronischen<br />

Daten im Zusammenhang mit den einzelnen<br />

Schuldnern, Darlehen und Sicherheiten übermittelt<br />

werden, um beispielsweise eine ordnungsgemäße<br />

Buchführung oder die Berechnung der künftigen<br />

Zins- und Tilgungszahlungen zu ermöglichen.<br />

1.5 Der Servicer gewährleistet, dass alle nach dem<br />

Cut Off, d. h. nach dem Bewertungsdatum der<br />

jeweiligen Forderungspakete, vom Verkäufer vereinnahmten<br />

Zins- und Tilgungszahlungen sowie<br />

sonstigen Erlöse abzüglich etwaiger vom Verkäufer<br />

ausgelöster Kosten zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auf ein eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto<br />

überwiesen werden, für das dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

Einsicht zu gewähren ist. Der<br />

Servicer gewährleistet ferner, dass die erhaltenen<br />

Zahlungseingänge und Aufwendungen den<br />

jeweiligen Forderungen der Schuldner zugeordnet<br />

werden können.<br />

1.6 Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass die<br />

darlehens-, darlehensnehmer- und sicherheitenbezogenen<br />

Daten in die IT-Systeme des Servicers<br />

eingespielt werden können, damit die erfassten<br />

Daten anschließend mit den Informationen bzw.<br />

dem Inhalt der Kreditakten abgeglichen, ggf. komplettiert<br />

und modifiziert werden können.<br />

1.7 Der Servicer wird die Betreuung und Abwicklung<br />

der Forderungen und ggf. damit verbundener<br />

Sicherheiten insbesondere mit folgenden Tätigkeiten<br />

sicherstellen:<br />

Betreuung der Schuldner, sonstigen Dritten<br />

und den jeweiligen Vermögensgegenständen<br />

zur Realisierung der Forderungen;<br />

Verhandlungen mit Schuldnern und sonstigen<br />

Dritten bezüglich der zu leistenden<br />

Zahlungen, Zahlungsmodalitäten und der<br />

Freigabe oder Verwertung der verbundenen<br />

Sicherheiten;<br />

Einzug und Überwachung aller Zahlungen,<br />

die ein Schuldner oder ein Dritter im Zusammenhang<br />

mit den Forderungen tätigt. Hierzu<br />

zählen u. a. Einzug von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen,<br />

Einzug von Forderungen<br />

aus Zwangsverwaltungen oder die Veranlassung<br />

von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;<br />

Vorbereitung und ggf. auch Teilnahme an<br />

Gerichtsverfahren stellvertretend für die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />

Überprüfung und ggf. Neubewertung<br />

bestehender Sicherheiten;<br />

Bereitstellung von standardisierten und kundenspezifischen<br />

Darlehensinformationen an<br />

den Darlehensnehmer;<br />

Bereitstellung von Informationen und Reporting<br />

für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />

Monatliche Auszahlung der Erlöse auf das<br />

Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Abzug der<br />

in Rechnung gestellten Servicing-Gebühr und<br />

der Gebühr für die Aktenverwaltung.<br />

1.8 Der Servicer wird den Inhalt sämtlicher Kreditakten<br />

der ehemaligen Forderungsinhaber in digitaler<br />

Form – Scanverfahren – einpflegen und die<br />

Daten in ein eigens dafür eingerichtetes Back-Office-System<br />

übertragen. Der Servicer gewährleistet<br />

der geschäftsführenden Gesellschafterin der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft einen ungehinderten Zugang zu<br />

sämtlichen Akteninhalten im Back-Office-System.<br />

1.9 Der Servicer wird Ermittlungsberichte über einzelne<br />

Schuldner erstellen lassen und in das eingerichtete<br />

Back-Office-System einstellen. Die Fertigung<br />

der Ermittlungsberichte beinhaltet sowohl<br />

Internetrecherchen als auch Vor-Ort-Besuche incl.<br />

Fotodokumentationen.<br />

1.10 Der Servicer wird speziell gebundene Asset-Manager<br />

beauftragen, außergerichtliche Verhandlungen<br />

mit den Schuldnern aufzunehmen und<br />

den Abschluss von Vergleichen über Einmal- oder<br />

Ratenzahlungen vorzubereiten.<br />

1.11 Durch die Asset-Manager werden Sachstandsberichte<br />

gefertigt, die ebenfalls regelmäßig in das<br />

Back-Office-System eingepflegt werden.

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