TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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die Dokumentation des Forderungsengagements<br />
mit anhängigen dinglichen und persönlichen<br />
Vollstreckungsmaßnahmen;<br />
die Vorbereitung der „Welcome-Letter“,<br />
mit denen die Schuldner und die beteiligten<br />
Dritten über die Veräußerung bzw. Abtretung<br />
der Forderungen informiert werden;<br />
die Aufbereitung der Daten über die Darlehensnehmer,<br />
das Darlehen selbst und die<br />
zugehörigen Sicherheiten entsprechend den<br />
Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
1.3 Der Servicer verpflichtet sich zur Übernahme, Verwaltung<br />
und Aufbewahrung aller von den jeweiligen<br />
Verkäufern übergebenen Original-Unterlagen,<br />
wie Darlehens- und Abwicklungsakten, nach<br />
den Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Nach<br />
Abschluss des Verwertungsverfahrens archiviert<br />
die Servicer sämtliche Akten über einen Zeitraum<br />
von mindestens 10 Jahren gemäß den zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen.<br />
1.4 Der Servicer wird sicherstellen, dass die elektronischen<br />
Daten im Zusammenhang mit den einzelnen<br />
Schuldnern, Darlehen und Sicherheiten übermittelt<br />
werden, um beispielsweise eine ordnungsgemäße<br />
Buchführung oder die Berechnung der künftigen<br />
Zins- und Tilgungszahlungen zu ermöglichen.<br />
1.5 Der Servicer gewährleistet, dass alle nach dem<br />
Cut Off, d. h. nach dem Bewertungsdatum der<br />
jeweiligen Forderungspakete, vom Verkäufer vereinnahmten<br />
Zins- und Tilgungszahlungen sowie<br />
sonstigen Erlöse abzüglich etwaiger vom Verkäufer<br />
ausgelöster Kosten zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auf ein eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto<br />
überwiesen werden, für das dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
Einsicht zu gewähren ist. Der<br />
Servicer gewährleistet ferner, dass die erhaltenen<br />
Zahlungseingänge und Aufwendungen den<br />
jeweiligen Forderungen der Schuldner zugeordnet<br />
werden können.<br />
1.6 Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass die<br />
darlehens-, darlehensnehmer- und sicherheitenbezogenen<br />
Daten in die IT-Systeme des Servicers<br />
eingespielt werden können, damit die erfassten<br />
Daten anschließend mit den Informationen bzw.<br />
dem Inhalt der Kreditakten abgeglichen, ggf. komplettiert<br />
und modifiziert werden können.<br />
1.7 Der Servicer wird die Betreuung und Abwicklung<br />
der Forderungen und ggf. damit verbundener<br />
Sicherheiten insbesondere mit folgenden Tätigkeiten<br />
sicherstellen:<br />
Betreuung der Schuldner, sonstigen Dritten<br />
und den jeweiligen Vermögensgegenständen<br />
zur Realisierung der Forderungen;<br />
Verhandlungen mit Schuldnern und sonstigen<br />
Dritten bezüglich der zu leistenden<br />
Zahlungen, Zahlungsmodalitäten und der<br />
Freigabe oder Verwertung der verbundenen<br />
Sicherheiten;<br />
Einzug und Überwachung aller Zahlungen,<br />
die ein Schuldner oder ein Dritter im Zusammenhang<br />
mit den Forderungen tätigt. Hierzu<br />
zählen u. a. Einzug von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen,<br />
Einzug von Forderungen<br />
aus Zwangsverwaltungen oder die Veranlassung<br />
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;<br />
Vorbereitung und ggf. auch Teilnahme an<br />
Gerichtsverfahren stellvertretend für die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />
Überprüfung und ggf. Neubewertung<br />
bestehender Sicherheiten;<br />
Bereitstellung von standardisierten und kundenspezifischen<br />
Darlehensinformationen an<br />
den Darlehensnehmer;<br />
Bereitstellung von Informationen und Reporting<br />
für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />
Monatliche Auszahlung der Erlöse auf das<br />
Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Abzug der<br />
in Rechnung gestellten Servicing-Gebühr und<br />
der Gebühr für die Aktenverwaltung.<br />
1.8 Der Servicer wird den Inhalt sämtlicher Kreditakten<br />
der ehemaligen Forderungsinhaber in digitaler<br />
Form – Scanverfahren – einpflegen und die<br />
Daten in ein eigens dafür eingerichtetes Back-Office-System<br />
übertragen. Der Servicer gewährleistet<br />
der geschäftsführenden Gesellschafterin der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft einen ungehinderten Zugang zu<br />
sämtlichen Akteninhalten im Back-Office-System.<br />
1.9 Der Servicer wird Ermittlungsberichte über einzelne<br />
Schuldner erstellen lassen und in das eingerichtete<br />
Back-Office-System einstellen. Die Fertigung<br />
der Ermittlungsberichte beinhaltet sowohl<br />
Internetrecherchen als auch Vor-Ort-Besuche incl.<br />
Fotodokumentationen.<br />
1.10 Der Servicer wird speziell gebundene Asset-Manager<br />
beauftragen, außergerichtliche Verhandlungen<br />
mit den Schuldnern aufzunehmen und<br />
den Abschluss von Vergleichen über Einmal- oder<br />
Ratenzahlungen vorzubereiten.<br />
1.11 Durch die Asset-Manager werden Sachstandsberichte<br />
gefertigt, die ebenfalls regelmäßig in das<br />
Back-Office-System eingepflegt werden.