TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5<br />
StBGebV);<br />
Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 24<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 8 StBGebV) sowie der<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />
1.2 Erstellung von Anträgen gegenüber den Finanzbehörden,<br />
im Rahmen der Tätigkeiten zu § 3 Ziffer<br />
1 a] des Vertrages<br />
1.3 Prüfung der Bescheide sowie der Verwaltungsakte<br />
zu § 3 Ziffer 1 a] bis b] des Vertrages<br />
1.4 Führung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />
im Rahmen üblicher Aufwendungen<br />
oder anzuwendender Verwaltungsvorschriften<br />
1.5 Vertretung vor den Finanzbehörden in den laufenden<br />
steuerliche Angelegenheiten.<br />
2. Der Auftrag umfasst nicht<br />
2.1 die Begleitung von Betriebsprüfungen, Sonderaufträgen,<br />
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten,<br />
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />
(soweit diese die üblichen Aufwendungen<br />
oder anzuwendende Verwaltungsvorschriften<br />
hinausgehen);<br />
2.2 die Fertigung von Bewertungsgutachten,<br />
Auseinandersetzungsbilanzen;<br />
2.3 die individuelle Vertretung von Treugebern/<br />
Gesellschaftern des Auftraggebers vor deren<br />
Wohnsitzfinanzämtern.<br />
§ 6 Vergütung für die steuerliche beratung<br />
1. Die Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 1 a] bis e] des<br />
Vertrages werden mit einer Pauschalvergütung<br />
in Höhe von jährlich 2.500,00 Euro zzgl. Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.<br />
Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />
Rechnungslegung über die fertiggestellten<br />
Steuererklärungen.<br />
2. Sollten Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 2 des Vertrages<br />
beauftragt werden, würden wir diese nach<br />
gesonderter Vereinbarung nach Stundenhonoraren<br />
abrechnen. Die Stundenhonorare betragen derzeit:<br />
für Geschäftsführer, Partner, Steuerberater/<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
275,00 Euro<br />
für sonstige Steuerberater/<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
185,00 Euro<br />
für qualifizierte Sachbearbeiter 135,00 Euro<br />
für Sachbearbeiter 120,00 Euro<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
iV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
§ 7 Leistungen der Verwaltung im Einzelnen<br />
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer<br />
mit der Verwaltung der an die Gesellschafter/<br />
Treugeber ausschüttbaren Beträge auf einem Treuhandkonto<br />
sowie der Vorbereitung der jährlichen<br />
Ausschüttungen an die Treugeber/Gesellschafter.<br />
Das Treuhandkonto wird im Namen des Auftragnehmers<br />
und auf Rechnung des Auftraggebers<br />
geführt. Der Auftraggeber überweist vierteljährlich<br />
die an die Anleger ausschüttbaren Erträge auf<br />
das Treuhandkonto.<br />
Als ausschüttbare Beträge gelten die im Prospekt<br />
prognostizierten Ausschüttungen. Darüber<br />
hinausgehende Liquiditätsüberschüsse werden<br />
nur dann auf das Treuhandkonto überwiesen,<br />
wenn diese nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft benötigt werden. Die Entscheidung<br />
hierüber trifft die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft.<br />
§ 8 Vergütung für die Verwaltung<br />
Für die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung<br />
der Liquiditätsüberschüsse zahlt der Auftraggeber<br />
an den Auftragnehmer jährlich pauschal eine Vergütung<br />
in Höhe von 8.000,00 Euro zzgl. Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer. Im ersten Wirtschaftsjahr<br />
2011 beträgt die Vergütung abweichend<br />
davon 4.000,00 Euro. Die Vergütung wird<br />
jeweils zeitanteilig zum Quartalsende des laufenden<br />
Wirtschaftsjahres abgerechnet.<br />
V. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Tätigkeiten<br />
nach Vertragsende<br />
1. Dieser Vertrag gilt erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />
2011, beginnend ab dem Tag der Unterzeichnung.<br />
2. Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012,<br />
danach jeweils zum Jahresende von den Vertragsparteien<br />
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten<br />
gekündigt werden.<br />
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch nach<br />
Vertragsende alle Tätigkeiten für den Auftraggeber<br />
auszuführen, die Geschäftsvorfälle während<br />
der Vertragszeit betreffen; dies gilt besonders für<br />
die Erstellung der Steuererklärung für das letzte<br />
Vertragsjahr und alle damit zusammenhängenden<br />
Arbeiten im Sinne von § 3 des Vertrages.<br />
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