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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5<br />

StBGebV);<br />

Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 24<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 8 StBGebV) sowie der<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />

1.2 Erstellung von Anträgen gegenüber den Finanzbehörden,<br />

im Rahmen der Tätigkeiten zu § 3 Ziffer<br />

1 a] des Vertrages<br />

1.3 Prüfung der Bescheide sowie der Verwaltungsakte<br />

zu § 3 Ziffer 1 a] bis b] des Vertrages<br />

1.4 Führung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />

im Rahmen üblicher Aufwendungen<br />

oder anzuwendender Verwaltungsvorschriften<br />

1.5 Vertretung vor den Finanzbehörden in den laufenden<br />

steuerliche Angelegenheiten.<br />

2. Der Auftrag umfasst nicht<br />

2.1 die Begleitung von Betriebsprüfungen, Sonderaufträgen,<br />

Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten,<br />

Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />

(soweit diese die üblichen Aufwendungen<br />

oder anzuwendende Verwaltungsvorschriften<br />

hinausgehen);<br />

2.2 die Fertigung von Bewertungsgutachten,<br />

Auseinandersetzungsbilanzen;<br />

2.3 die individuelle Vertretung von Treugebern/<br />

Gesellschaftern des Auftraggebers vor deren<br />

Wohnsitzfinanzämtern.<br />

§ 6 Vergütung für die steuerliche beratung<br />

1. Die Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 1 a] bis e] des<br />

Vertrages werden mit einer Pauschalvergütung<br />

in Höhe von jährlich 2.500,00 Euro zzgl. Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.<br />

Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />

Rechnungslegung über die fertiggestellten<br />

Steuererklärungen.<br />

2. Sollten Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 2 des Vertrages<br />

beauftragt werden, würden wir diese nach<br />

gesonderter Vereinbarung nach Stundenhonoraren<br />

abrechnen. Die Stundenhonorare betragen derzeit:<br />

für Geschäftsführer, Partner, Steuerberater/<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

275,00 Euro<br />

für sonstige Steuerberater/<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

185,00 Euro<br />

für qualifizierte Sachbearbeiter 135,00 Euro<br />

für Sachbearbeiter 120,00 Euro<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

iV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

§ 7 Leistungen der Verwaltung im Einzelnen<br />

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer<br />

mit der Verwaltung der an die Gesellschafter/<br />

Treugeber ausschüttbaren Beträge auf einem Treuhandkonto<br />

sowie der Vorbereitung der jährlichen<br />

Ausschüttungen an die Treugeber/Gesellschafter.<br />

Das Treuhandkonto wird im Namen des Auftragnehmers<br />

und auf Rechnung des Auftraggebers<br />

geführt. Der Auftraggeber überweist vierteljährlich<br />

die an die Anleger ausschüttbaren Erträge auf<br />

das Treuhandkonto.<br />

Als ausschüttbare Beträge gelten die im Prospekt<br />

prognostizierten Ausschüttungen. Darüber<br />

hinausgehende Liquiditätsüberschüsse werden<br />

nur dann auf das Treuhandkonto überwiesen,<br />

wenn diese nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft benötigt werden. Die Entscheidung<br />

hierüber trifft die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 8 Vergütung für die Verwaltung<br />

Für die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung<br />

der Liquiditätsüberschüsse zahlt der Auftraggeber<br />

an den Auftragnehmer jährlich pauschal eine Vergütung<br />

in Höhe von 8.000,00 Euro zzgl. Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer. Im ersten Wirtschaftsjahr<br />

2011 beträgt die Vergütung abweichend<br />

davon 4.000,00 Euro. Die Vergütung wird<br />

jeweils zeitanteilig zum Quartalsende des laufenden<br />

Wirtschaftsjahres abgerechnet.<br />

V. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Tätigkeiten<br />

nach Vertragsende<br />

1. Dieser Vertrag gilt erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />

2011, beginnend ab dem Tag der Unterzeichnung.<br />

2. Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012,<br />

danach jeweils zum Jahresende von den Vertragsparteien<br />

mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten<br />

gekündigt werden.<br />

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch nach<br />

Vertragsende alle Tätigkeiten für den Auftraggeber<br />

auszuführen, die Geschäftsvorfälle während<br />

der Vertragszeit betreffen; dies gilt besonders für<br />

die Erstellung der Steuererklärung für das letzte<br />

Vertragsjahr und alle damit zusammenhängenden<br />

Arbeiten im Sinne von § 3 des Vertrages.<br />

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