TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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52<br />
mittelverwendungskontrolle,<br />
Jahresabschlusserstellung und<br />
steuerliche beratung (7.)<br />
Für die Mittelverwendungskontrolle erhält die Rödl &<br />
Richter <strong>GmbH</strong> eine jährliche Vergütung von 10.000<br />
Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Für die laufende Steuerberatung und die Fertigung der<br />
Jahresabschlüsse erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis<br />
einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 31.000<br />
Euro und während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />
i. H. v. 21.000 Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die quartalsweise nach Leistungserbringung<br />
abgerechnet werden kann; vgl. Kapitel 13.3<br />
„Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit“.<br />
Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />
die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />
Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />
Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />
31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />
während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />
i. H. v. 8.000 Euro.<br />
Wirtschaftsprüferkosten (8.)<br />
Die Wirtschaftsprüfer sollen für die Prüfung der von der<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> erstellten Jahresabschlüsse eine<br />
jährliche Vergütung i. H. v. 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer erhalten, wobei die Kosten der Prüfung<br />
des Jahresabschlusses 2010 in den Kosten für den Jahresabschlusses<br />
2011 enthalten sein sollen. Die Kosten<br />
der Wirtschaftsprüfer sollen nach Erstellung der Prüfberichte<br />
der Jahresabschlüsse und nach entsprechender<br />
Rechnungslegung fällig werden.<br />
Vergütung Treuhandkommanditist (9.)<br />
Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,<br />
erhält während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />
i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />
Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. des jeweils gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für<br />
die Übernahme des halbjährlichen Versandes, von Informationen<br />
und Unterlagen (z. B. Gesellschafterversammlungen<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren, Beschlussfassungen)<br />
erhält er seine Auslagen ersetzt. Grundlage ist<br />
die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütung. Die<br />
Kosten sind zuzüglich geschätzter Auslagen angesetzt. Die<br />
Vergütung ist zeitanteilig zum Ende eines Quartals fällig.<br />
Haftungsvergütung (10.)<br />
Aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />
Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergibt<br />
sich, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> für<br />
die Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung<br />
von 5.000 Euro erhält. Sie ist berechtigt, jedoch nicht<br />
verpflichtet, einen Inflationsausgleich weiter zu berechnen.<br />
Bei den Annahmen wurde ein Inflationsausgleich<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Reserve (11.)<br />
Weiterhin erfolgte die Planung einer Reserveposition<br />
für Unvorhergesehenes i. H. v. insgesamt rund 17.000<br />
Euro jährlich. Der Betrag wurde in der Prognoserechnung<br />
jährlich um einen Inflationsausgleich von 2,5 %<br />
angehoben.<br />
Sonstiger Ertrag (12.)<br />
Zum Ende der Laufzeit wird im Planjahr 2015 der kalkulierte<br />
Veräußerungserlös aus dem Verkauf des aufbereiteten<br />
Restforderungsbestandes an Dritte in Ansatz<br />
gebracht. Es handelt sich dabei um ein Veräußerungsergebnis,<br />
das nicht der Besteuerung gem. § 16 EStG<br />
unterliegt und als laufendes Ergebnis zur Ermittlung<br />
der Gewerbesteuer herangezogen wird.<br />
Sonstiger Aufwand (13.)<br />
In der Position sonstiger Aufwand erfolgte die Berücksichtigung<br />
des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der<br />
geplanten Veräußerung des nicht abgeschriebenen<br />
Forderungsbestandes.<br />
Gewerbesteuer (14.)<br />
Die Gewerbesteuer wurde auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes<br />
unter Berücksichtigung der Regelungen<br />
für die Besteuerung von Personengesellschaften berechnet.<br />
Am Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Leipzig) gilt derzeit<br />
ein Gewerbesteuerhebesatz von 460,0 %. Im Übrigen<br />
wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer auf das Kapitel<br />
12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
Cashflow aus Geschäftstätigkeit<br />
Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit spiegelt das liquiditätswirksame<br />
Ergebnis des Geschäftsbetriebs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wieder. Ausgangsbasis für die Berechnung ist<br />
der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende<br />
Jahresüberschuss eines jeden Geschäftsjahres, welcher um<br />
nicht liquiditätswirksame Geschäftsvorfälle bereinigt wird.