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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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52<br />

mittelverwendungskontrolle,<br />

Jahresabschlusserstellung und<br />

steuerliche beratung (7.)<br />

Für die Mittelverwendungskontrolle erhält die Rödl &<br />

Richter <strong>GmbH</strong> eine jährliche Vergütung von 10.000<br />

Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Für die laufende Steuerberatung und die Fertigung der<br />

Jahresabschlüsse erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis<br />

einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 31.000<br />

Euro und während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. 21.000 Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die quartalsweise nach Leistungserbringung<br />

abgerechnet werden kann; vgl. Kapitel 13.3<br />

„Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit“.<br />

Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />

die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />

Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />

Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />

31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />

während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. 8.000 Euro.<br />

Wirtschaftsprüferkosten (8.)<br />

Die Wirtschaftsprüfer sollen für die Prüfung der von der<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> erstellten Jahresabschlüsse eine<br />

jährliche Vergütung i. H. v. 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer erhalten, wobei die Kosten der Prüfung<br />

des Jahresabschlusses 2010 in den Kosten für den Jahresabschlusses<br />

2011 enthalten sein sollen. Die Kosten<br />

der Wirtschaftsprüfer sollen nach Erstellung der Prüfberichte<br />

der Jahresabschlüsse und nach entsprechender<br />

Rechnungslegung fällig werden.<br />

Vergütung Treuhandkommanditist (9.)<br />

Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,<br />

erhält während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />

i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />

Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. des jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für<br />

die Übernahme des halbjährlichen Versandes, von Informationen<br />

und Unterlagen (z. B. Gesellschafterversammlungen<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren, Beschlussfassungen)<br />

erhält er seine Auslagen ersetzt. Grundlage ist<br />

die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütung. Die<br />

Kosten sind zuzüglich geschätzter Auslagen angesetzt. Die<br />

Vergütung ist zeitanteilig zum Ende eines Quartals fällig.<br />

Haftungsvergütung (10.)<br />

Aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />

Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergibt<br />

sich, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> für<br />

die Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung<br />

von 5.000 Euro erhält. Sie ist berechtigt, jedoch nicht<br />

verpflichtet, einen Inflationsausgleich weiter zu berechnen.<br />

Bei den Annahmen wurde ein Inflationsausgleich<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Reserve (11.)<br />

Weiterhin erfolgte die Planung einer Reserveposition<br />

für Unvorhergesehenes i. H. v. insgesamt rund 17.000<br />

Euro jährlich. Der Betrag wurde in der Prognoserechnung<br />

jährlich um einen Inflationsausgleich von 2,5 %<br />

angehoben.<br />

Sonstiger Ertrag (12.)<br />

Zum Ende der Laufzeit wird im Planjahr 2015 der kalkulierte<br />

Veräußerungserlös aus dem Verkauf des aufbereiteten<br />

Restforderungsbestandes an Dritte in Ansatz<br />

gebracht. Es handelt sich dabei um ein Veräußerungsergebnis,<br />

das nicht der Besteuerung gem. § 16 EStG<br />

unterliegt und als laufendes Ergebnis zur Ermittlung<br />

der Gewerbesteuer herangezogen wird.<br />

Sonstiger Aufwand (13.)<br />

In der Position sonstiger Aufwand erfolgte die Berücksichtigung<br />

des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der<br />

geplanten Veräußerung des nicht abgeschriebenen<br />

Forderungsbestandes.<br />

Gewerbesteuer (14.)<br />

Die Gewerbesteuer wurde auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes<br />

unter Berücksichtigung der Regelungen<br />

für die Besteuerung von Personengesellschaften berechnet.<br />

Am Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Leipzig) gilt derzeit<br />

ein Gewerbesteuerhebesatz von 460,0 %. Im Übrigen<br />

wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer auf das Kapitel<br />

12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Cashflow aus Geschäftstätigkeit<br />

Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit spiegelt das liquiditätswirksame<br />

Ergebnis des Geschäftsbetriebs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wieder. Ausgangsbasis für die Berechnung ist<br />

der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende<br />

Jahresüberschuss eines jeden Geschäftsjahres, welcher um<br />

nicht liquiditätswirksame Geschäftsvorfälle bereinigt wird.

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