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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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manditisten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

im jeweiligen Geschäftsjahr – soweit möglich<br />

– in gleichem Maße in Relation ihrer gezeichneten<br />

Kommanditeinlagen zueinander am Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

3. Einem Kommanditisten werden Verlustanteile<br />

auf seinem Kapitalkonto IV auch dann zugerechnet,<br />

wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />

Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />

(Kapitalkonto IV) sind die Kommanditisten<br />

weder gegenüber der Gesellschaft noch untereinander<br />

verpflichtet.<br />

§ 11 Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

Ausschüttungen<br />

1. Die Gesellschaft schüttet für den Fall, dass die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt, nachschüssig<br />

in das auf das jeweilige Geschäftsjahr<br />

folgende Jahr, den Liquiditätsüberschuss unter<br />

Zurückbehaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

an die Kommanditisten aus.<br />

2. Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />

steht vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 1<br />

ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />

von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der<br />

vorab bis zum 15.12.2012 ausgeschüttet wird.<br />

Ein aus der Liquidation bzw. dem Verkauf von<br />

Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios erzielter<br />

Liquiditätsüberschuss wird im Verhältnis der festen<br />

Kapitaleinlage an die Kommanditisten verteilt.<br />

Für den Fall, dass die prognostizierten Umsatzerlöse<br />

übertroffen werden, werden die von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten Mehrerlöse<br />

[Umsatzerlöse abzgl. fondsabhängige Kosten<br />

– vgl. Kap. 11 des Emissionsprospektes abzgl.<br />

Ausschüttungen vor persönlichen Steuern an die<br />

Anleger gemäß Beispielsrechnung „Kapitalflussrechnung<br />

für den Anleger (Prognoserechnung)“<br />

in Kap. 2 des Emissionsprospektes] in Höhe von<br />

50 % an die Anleger ausgeschüttet und in Höhe<br />

von jeweils 25 % an den Servicer und die Komplementärin<br />

ausgezahlt.<br />

3. Für Zwecke der Ausschüttungen gelten die Regelungen<br />

des § 10 Ziff. 2 des Vertrages in entsprechender<br />

Weise.<br />

4. Weitere Entnahmen außerhalb der in Ziffer 2<br />

genannten Auszahlungen sind nur zulässig, wenn<br />

die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

fassen, die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

zustimmt und die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

dies zulässt.<br />

5. Soweit Ausschüttungen nach den handelsrechtlichen<br />

Vorschriften als Rückzahlung der Einlage<br />

an die Kommanditisten anzusehen sind, entsteht<br />

eine persönliche Haftung der im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft.<br />

6. Der bei der Liquidation der Gesellschaft erzielte<br />

Liquidationserlös wird – nach Begleichung der<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten – an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

(Kapitalkonto I) verteilt.<br />

§ 12 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />

1. Die den Kommanditisten nach den §§ 164, 166<br />

HGB zustehenden Widerspruchs- und Kontrollrechte<br />

werden durch die Kommanditisten ausgeübt.<br />

Sie können sich bei der Ausübung ihrer zuvor<br />

genannten Rechte eines kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen eines<br />

wirtschaftsprüfenden, rechts- oder steuerberatenden<br />

Berufes bedienen. Hierdurch entstehende<br />

Kosten haben sie selbst zu tragen.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin informiert<br />

die Kommanditisten durch Vorlage eines<br />

Geschäftsberichts jährlich über wesentliche<br />

geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />

Situation der Gesellschaft.<br />

3. Die persönliche haftende Gesellschafterin ist verpflichtet,<br />

den Kommanditisten einmal jährlich<br />

über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

zu berichten.<br />

§ 13 Übertragung von beteiligungsrechten<br />

1. Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />

kann seine Kommanditbeteiligung nur zum<br />

Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung zum<br />

01.01. des Folgejahres übertragen, belasten oder<br />

in sonstiger Weise über sie verfügen. Die Übertragung,<br />

teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

über die Kommanditanteile bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine<br />

teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit<br />

durch eine teilweise Übertragung Gesellschaftsanteile<br />

entstehen sollten, die Euro 10.000,00 unterschreiten<br />

und die nicht durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sind. Eine Verfügung, die zur Trennung<br />

der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungs-<br />

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