TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von den<br />
beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-<br />
Berichte Feststellungen dazu treffen, ob das von ihnen<br />
geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />
festgelegten Investitionskriterien entspricht; vgl. Kapitel<br />
9.3 „Investition und vertraglich verankerte Investitionskriterien“<br />
des Emissionsprospektes. Die zu erstellenden<br />
Due-Diligence-Berichte sollen sich an dem vom Auftragnehmer<br />
erarbeiteten „Muster eines Due-Diligence-Berichtes“<br />
orientieren.<br />
Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />
vereinbaren folgendes:<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
1. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Due-Diligence-Prüfungen durchführen und die<br />
Ergebnisse in Due-Diligence-Berichten zusammenfassen<br />
lassen.<br />
Sowohl mit der Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen<br />
als auch der Erstellung des Due-<br />
Diligence-Berichte wird der Auftragnehmer unabhängige,<br />
qualifizierte Rechtsanwälte beauftragen.<br />
2. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die<br />
beauftragten Rechtsanwälte über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung<br />
mit einer<br />
Deckungssumme pro Schadensfall i. H. v. mindestens<br />
Euro 1.000.000,00 verfügen. Der Auftragnehmer<br />
wird sich von den beauftragten Rechtsanwälten<br />
eine Ablichtung des Versicherungsscheins<br />
vorlegen lassen.<br />
3. Der Inhalt der Due-Diligence-Prüfungen umfasst<br />
insbesondere<br />
a] den Abgleich der vom Verkäufer<br />
aufbereiteten Daten (z. B. Kreditdaten) mit<br />
den im Datenraum zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen sowie ggf. die systematische<br />
Erhebung zusätzlicher bewertungsrelevanter<br />
oder im Zusammenhang mit einem<br />
möglichen späteren Dokumentenübergang<br />
relevanter Daten;<br />
b] die detaillierte Einzelfallprüfung, zum<br />
wirksamen Bestehen der Forderungen bzw.<br />
Sicherheiten, zur Übertragbarkeit der Forderungen<br />
bzw. Sicherheiten, zur Durchsetzbarkeit<br />
der Forderungen bzw. Sicherheiten,<br />
zur Überprüfung bestehender Sicherungszweckerklärungen,<br />
hinsichtlich weiterer<br />
Risiken u. a. Rechtsstreitigkeiten, die den<br />
Wert der Forderungen oder bestehender<br />
Sicherheiten beeinträchtigen können;<br />
c] die Überprüfung der Ausschlusskriterien<br />
für den Erwerb der Forderungsportfolios<br />
durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG gemäß Kapitel 9.3 des<br />
Emissionsprospektes.<br />
Aufgrund der besonderen Struktur der Forderungen<br />
als <strong>NPL</strong>‘s sind sich die Parteien einig, dass die von<br />
den beauftragten, unabhängigen Rechtsanwälten<br />
vorzunehmende Beurteilung nicht die Werthaltigkeit<br />
bzw. die Einbringlichkeit der zu prüfenden<br />
Forderungen zum Gegenstand hat.<br />
4. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
unabhängige Berater, insbesondere auf Vertragsrecht<br />
spezialisierte Rechtsanwälte, mit der Ausarbeitung<br />
und/oder Prüfung der abzuschließenden<br />
Kauf- bzw. Abtretungsverträge beauftragen, wobei<br />
sich die Verträge an dem von der „Bundesvereinigung<br />
Kreditankauf und Servicing e. V.“ empfohlenen<br />
Vertragsmuster „Kaufvertrag über Kreditforderungen<br />
und Sicherheiten“ orientieren sollen.<br />
§ 2 Zeit und Ort<br />
1. Ort und Zeit der Due-Diligence-Prüfungen wird<br />
von dem Auftragnehmer in Abstimmung mit den<br />
jeweils beauftragten Rechtsanwälten bestimmt.<br />
In der Regel werden die Due-Diligence-Prüfungen<br />
in den Datenräumen des Forderungsverkäufers<br />
stattfinden.<br />
2. Die beauftragten Rechtsanwälte sollen die Due-<br />
Diligence-Berichte zeitnah erstellen und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zu Händen des Auftragnehmers zur<br />
Verfügung stellen.<br />
§ 3 Vergütung<br />
1. Der Auftragnehmer erhält von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
eine Vergütung für die in § 1 festgelegten<br />
Tätigkeiten i. H. v. 1 % des Kaufpreises des<br />
erworbenen Gesamtportfolios. Sofern Teil-Portfolios<br />
erworben werden, die Gegenstand jeweils<br />
gesonderter Tätigkeiten gemäß § 1 dieses Vertrages<br />
sind, orientiert sich die Vergütung an den<br />
jeweiligen Kaufpreisen für diese Teil-Portfolios.<br />
Die Vergütung wird fällig nach Abschluss der<br />
jeweiligen Forderungskaufverträge und Rechnungsstellung<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2. Die Höhe, der an die von dem Auftragnehmer an<br />
die beauftragten Rechtsanwälte jeweils zu zahlenden<br />
Vergütung wird, durch diese Vereinbarung<br />
nicht festgelegt. Diese jeweilige Vergütung soll<br />
sich an Bedeutung und Schwierigkeitsgrad des<br />
jeweiligen Auftrags orientieren und im Einklang