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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung<br />

und der Lieferung oder Erfüllung<br />

Der Anleger hat seine Gesamtzeichnungssumme zzgl.<br />

Agio gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />

zu zahlen. Hinsichtlich des Einzahlungstermins sowie<br />

der sonstigen Einzahlungsmodalitäten wird auf § 3<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Angaben im Kapitel 10<br />

„Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG“ des Verkaufsprospektes sowie die<br />

Beitrittserklärung verwiesen.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme ist auf das in der Beitrittserklärung<br />

bezeichnete Einzahlungskonto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

Risikohinweis<br />

Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist wie<br />

jede unternehmerische Beteiligung mit Risiken verbunden.<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind im<br />

Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“ dargestellt. Der Wert<br />

der Beteiligung unterliegt im Übrigen Schwankungen,<br />

die durch die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich<br />

gekennzeichnet sind. Auf diese Schwankungen hat die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Einfluss und auch Vergangenheitswerte<br />

sind kein Indikator für die zukünftige<br />

Ertragsentwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Die mit dem Verkaufsprospekt veröffentlichten Informationen<br />

haben Gültigkeit bis zur Mitteilung von Änderungen,<br />

die dann gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt<br />

die Informationsgrundlage bilden. Beteiligungen an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können allerdings nur erworben<br />

werden, solange der <strong>Fonds</strong> nicht geschlossen ist.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation<br />

Zugrunde gelegtes und anwendbares Recht,<br />

Gerichtsstand und Vertragssprache<br />

Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittserklärung<br />

und den Gesellschaftsvertrag findet das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ein außergerichtliches<br />

Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist<br />

vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der<br />

Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

betreffend geschlossener Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, dass<br />

die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte<br />

anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen können, die<br />

bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich<br />

der Verfahrensgrundsätze der Schlichtungsstelle<br />

und der Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die<br />

Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Ein Merkblatt<br />

sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

sind bei der<br />

Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle<br />

Postfach 111232, 60047 Frankfurt<br />

Telefon: +49 (0)69 2388-1907/-1906/-1908<br />

Telefax: +49 (0)69 2388-1919<br />

erhältlich.<br />

Betreffend den Gerichtsstand gelten die vertraglichen<br />

und/oder gesetzlichen Regelungen.<br />

Die Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie<br />

zusätzliche Informationen und die gesamte übrige Kommunikation<br />

während der Laufzeit des Vertrages werden<br />

in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.<br />

Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

bestehen nicht.<br />

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