TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
80<br />
14.2 Information zu den<br />
Vertragsverhältnissen<br />
Der im Verkaufsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG vom 15.09.2010 sowie die Beitrittserklärung enthalten<br />
detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse,<br />
auf die ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />
Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />
sich diese auf den Verkaufsprospekt.<br />
Wesentliche merkmale der Kapitalanlage<br />
Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />
sich aus dem Verkaufsprospekt. Mit dem Beitritt beteiligt<br />
sich der Anleger unmittelbar oder mittelbar als Kommanditist<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG. Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner<br />
Beteiligungsquote nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages (insbesondere §§ 8, 10 und<br />
11) am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beteiligt. Die weiteren Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt<br />
und der Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />
Zustandekommen der Verträge,<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist<br />
die Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Für die Eintragung ins Handelsregister ist<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen (vergleiche § 3 Ziffer 13<br />
des Gesellschaftsvertrages). Des Zugangs der Annahmeerklärung<br />
beim Anleger bedarf es nicht. Er wird jedoch<br />
zeitnah nach Annahme mit gesondertem Schreiben über<br />
die Annahme der Beitrittserklärung informiert. Nach<br />
Eintritt der vorstehend genannten Voraussetzungen<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte. Beteiligungen an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur erworben werden,<br />
solange der <strong>Fonds</strong> noch nicht geschlossen ist.<br />
Widerrufsrecht<br />
Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />
und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf<br />
der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufserklärung.<br />
mindestlaufzeit der beteiligung,<br />
vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />
Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird gemäß § 2<br />
des Gesellschaftsvertrages befristet bis zum 30.06.2015;<br />
dann endet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />
eine Verlängerung der Laufzeit<br />
beschließt.<br />
Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Scheidet jedoch<br />
ein Anleger gemäß § 15 Ziffer 1a], 1b] und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft aus, so wird sein<br />
Abfindungsanspruch gemäß § 16 Ziffer 1 beschränkt.<br />
Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />
aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />
muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />
Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />
die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />
10.000 Euro, wobei alle Zeichnungssummen durch<br />
1.000 ohne Rest teilbar sein müssen. Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittserklärung und § 3<br />
des Gesellschaftsvertrags und den entsprechenden weiteren<br />
Hinweisen im Verkaufsprospekt.<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich zu leistenden<br />
Steuern sind in der im Verkaufsprospekt dargestellten<br />
Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und<br />
hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für Anleger wird ferner auf die Ausführungen im<br />
Kapitel 12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.