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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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80<br />

14.2 Information zu den<br />

Vertragsverhältnissen<br />

Der im Verkaufsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG vom 15.09.2010 sowie die Beitrittserklärung enthalten<br />

detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse,<br />

auf die ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />

Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />

sich diese auf den Verkaufsprospekt.<br />

Wesentliche merkmale der Kapitalanlage<br />

Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />

sich aus dem Verkaufsprospekt. Mit dem Beitritt beteiligt<br />

sich der Anleger unmittelbar oder mittelbar als Kommanditist<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG. Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner<br />

Beteiligungsquote nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages (insbesondere §§ 8, 10 und<br />

11) am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beteiligt. Die weiteren Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt<br />

und der Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />

Zustandekommen der Verträge,<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist<br />

die Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Für die Eintragung ins Handelsregister ist<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen (vergleiche § 3 Ziffer 13<br />

des Gesellschaftsvertrages). Des Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Anleger bedarf es nicht. Er wird jedoch<br />

zeitnah nach Annahme mit gesondertem Schreiben über<br />

die Annahme der Beitrittserklärung informiert. Nach<br />

Eintritt der vorstehend genannten Voraussetzungen<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte. Beteiligungen an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur erworben werden,<br />

solange der <strong>Fonds</strong> noch nicht geschlossen ist.<br />

Widerrufsrecht<br />

Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />

und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf<br />

der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufserklärung.<br />

mindestlaufzeit der beteiligung,<br />

vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />

Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird gemäß § 2<br />

des Gesellschaftsvertrages befristet bis zum 30.06.2015;<br />

dann endet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

eine Verlängerung der Laufzeit<br />

beschließt.<br />

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Scheidet jedoch<br />

ein Anleger gemäß § 15 Ziffer 1a], 1b] und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft aus, so wird sein<br />

Abfindungsanspruch gemäß § 16 Ziffer 1 beschränkt.<br />

Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />

aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />

muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />

Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />

die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

10.000 Euro, wobei alle Zeichnungssummen durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar sein müssen. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittserklärung und § 3<br />

des Gesellschaftsvertrags und den entsprechenden weiteren<br />

Hinweisen im Verkaufsprospekt.<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich zu leistenden<br />

Steuern sind in der im Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und<br />

hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für Anleger wird ferner auf die Ausführungen im<br />

Kapitel 12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.

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