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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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Sollte im Ergebnis einer Due Diligence Prüfung der<br />

vorgesehene Ankauf von Forderungen durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht vorgenommen werden, da das Forderungsportfolio<br />

nicht den Investitionskriterien der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

entspricht (vgl. Kapitel 9.3 „Investition und<br />

vertraglich verankerte Investitionskriterien“), trägt die<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> die Kosten dieser<br />

Due Diligence Prüfung.<br />

13.5 Vertrag über die<br />

Durchführung der „Due Diligence“<br />

Der Vertrag über die Durchführung der „Due Diligence“<br />

hat die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />

mit der Durchführung der „Due Diligence“-Prüfungen<br />

und der Erstellung der „Due Diligence“-Berichte<br />

zum Gegenstand.<br />

13.6 Vertrag über das Servicing<br />

und die Aktenverwaltung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die publity AG mit Vertrag<br />

vom 15.09.2010 beauftragt, sämtliche angekaufte Forderungen<br />

gegen die jeweiligen Schuldner erfolgreich<br />

geltend zu machen bzw. durchzusetzen.<br />

Servicing<br />

Der Servicer handelt im Auftrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Er hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit über den Sachstand<br />

zu informieren und regelmäßig Einträge in das Back-<br />

Office-System vorzunehmen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />

berechtigt, alle Einzelforderungen aus den Kreditportfolios<br />

zur vereinfachten Bearbeitung auf den Servicer<br />

übertragen zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />

im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

verwertet. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt,<br />

über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />

selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen. Alle<br />

Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von<br />

Schuldnervergleichen obliegen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und sind in sofern durch sie zu genehmigen. Im Falle<br />

der Ablehnung eines Vergleichs durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ist der Servicer berechtigt und verpflichtet, Vergleiche<br />

mit den jeweiligen Schuldnern nachzuverhandeln.<br />

Für die Übernahme des Servicing erhält die publity<br />

AG eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. v. 30 % der<br />

aus den jeweiligen Einzelforderungen erzielten Erlöse<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />

nach monatlicher Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

Aufwendungsersatz für Spesen oder sonstige Kosten<br />

des Servicers werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />

erstattet, wenn die Kostenübernahme vorher schriftlich<br />

bestätigt wurde. Der Servicer gewährleistet, dass<br />

sämtliche Zahlungen der Schuldner auf ein gesondertes<br />

Rechtsanwaltsanderkonto vorgenommen werden<br />

und einmal monatlich an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft weitergeleitet<br />

werden.<br />

Forderungsmanagement und Aktenverwaltung<br />

Für die von den beauftragten Rechtsanwälten durchgeführte<br />

Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />

erhält der Servicer eine weitere monatliche Vergütung<br />

ab dem 01.01.2012 i. H. v. 30.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält der Servicer<br />

im Jahre 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v. 150.000<br />

Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die ebenfalls nach<br />

Rechnungslegung fällig ist.<br />

Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />

in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />

jedoch spätestens mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem<br />

Grund besteht unabhängig davon.<br />

Gewährleistung und Haftung<br />

Die gesetzlich geltenden Gewährleistungen sind ausgeschlossen.<br />

Der Servicer übernimmt keine Haftung dafür,<br />

dass die Forderungen gegen die Schuldner werthaltig<br />

sind und erfolgreich geltend gemacht werden können.<br />

Im Übrigen ist die Haftung des Servicers sowie dessen<br />

Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

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