TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sollte im Ergebnis einer Due Diligence Prüfung der<br />
vorgesehene Ankauf von Forderungen durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht vorgenommen werden, da das Forderungsportfolio<br />
nicht den Investitionskriterien der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
entspricht (vgl. Kapitel 9.3 „Investition und<br />
vertraglich verankerte Investitionskriterien“), trägt die<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> die Kosten dieser<br />
Due Diligence Prüfung.<br />
13.5 Vertrag über die<br />
Durchführung der „Due Diligence“<br />
Der Vertrag über die Durchführung der „Due Diligence“<br />
hat die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />
mit der Durchführung der „Due Diligence“-Prüfungen<br />
und der Erstellung der „Due Diligence“-Berichte<br />
zum Gegenstand.<br />
13.6 Vertrag über das Servicing<br />
und die Aktenverwaltung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die publity AG mit Vertrag<br />
vom 15.09.2010 beauftragt, sämtliche angekaufte Forderungen<br />
gegen die jeweiligen Schuldner erfolgreich<br />
geltend zu machen bzw. durchzusetzen.<br />
Servicing<br />
Der Servicer handelt im Auftrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Er hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit über den Sachstand<br />
zu informieren und regelmäßig Einträge in das Back-<br />
Office-System vorzunehmen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />
berechtigt, alle Einzelforderungen aus den Kreditportfolios<br />
zur vereinfachten Bearbeitung auf den Servicer<br />
übertragen zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />
im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
verwertet. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt,<br />
über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />
selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen. Alle<br />
Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von<br />
Schuldnervergleichen obliegen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und sind in sofern durch sie zu genehmigen. Im Falle<br />
der Ablehnung eines Vergleichs durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ist der Servicer berechtigt und verpflichtet, Vergleiche<br />
mit den jeweiligen Schuldnern nachzuverhandeln.<br />
Für die Übernahme des Servicing erhält die publity<br />
AG eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. v. 30 % der<br />
aus den jeweiligen Einzelforderungen erzielten Erlöse<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />
nach monatlicher Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
Aufwendungsersatz für Spesen oder sonstige Kosten<br />
des Servicers werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />
erstattet, wenn die Kostenübernahme vorher schriftlich<br />
bestätigt wurde. Der Servicer gewährleistet, dass<br />
sämtliche Zahlungen der Schuldner auf ein gesondertes<br />
Rechtsanwaltsanderkonto vorgenommen werden<br />
und einmal monatlich an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft weitergeleitet<br />
werden.<br />
Forderungsmanagement und Aktenverwaltung<br />
Für die von den beauftragten Rechtsanwälten durchgeführte<br />
Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />
erhält der Servicer eine weitere monatliche Vergütung<br />
ab dem 01.01.2012 i. H. v. 30.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält der Servicer<br />
im Jahre 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v. 150.000<br />
Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die ebenfalls nach<br />
Rechnungslegung fällig ist.<br />
Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />
in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />
jedoch spätestens mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.<br />
Das Recht auf Kündigung aus wichtigem<br />
Grund besteht unabhängig davon.<br />
Gewährleistung und Haftung<br />
Die gesetzlich geltenden Gewährleistungen sind ausgeschlossen.<br />
Der Servicer übernimmt keine Haftung dafür,<br />
dass die Forderungen gegen die Schuldner werthaltig<br />
sind und erfolgreich geltend gemacht werden können.<br />
Im Übrigen ist die Haftung des Servicers sowie dessen<br />
Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
75