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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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13 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Prospekt informiert über die unmittelbar den Anleger<br />

betreffenden rechtlichen Bedingungen (Gesellschaftsvertrag,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertrag<br />

über die laufende beratende Tätigkeit, Vertrag über das<br />

Servicing und die Aktenverwaltung, Beitrittserklärung).<br />

Diese Verträge sind im Anhang in Kapitel 17 des Prospektes<br />

vollständig abgedruckt. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

geben einen ersten Überblick über die rechtlich<br />

relevanten Fragen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

13.1 Gesellschaftsvertrag<br />

Das Rechtsverhältnis der Kommanditbeteiligung basiert<br />

auf dem in diesem Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, der dazugehörigen Beitrittserklärung und den<br />

gesetzlichen Regelungen gemäß den §§ 161 ff. des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB).<br />

Der Kommanditist ist mit seiner Einlage am Vermögen<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und<br />

steuerlichen Grundsätzen beteiligt. Er ist am Ergebnis<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich<br />

um eine Kommanditbeteiligung an einer dem deutschen<br />

Recht unterliegenden Personengesellschaft (<strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG). Der Anleger verfügt also über die mit einer<br />

Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, wie Kontroll-,<br />

Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />

30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Das<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, wobei das erste<br />

Geschäftsjahr, bis einschließlich 31.12.2011, ein Rumpfgeschäftsjahr<br />

ist.<br />

Die Emissionsphase läuft bis zum 31.12.2011.<br />

Kapitalerhöhung, Zeichnungsfrist<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, das Emissionskapital<br />

im eigenen Ermessen bis zum 31.12.2011 zu erhöhen.<br />

Sie kann die Zeichnungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt<br />

mit einem geringeren Kommanditkapital beenden.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, d. h.<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin, allein vertreten;<br />

sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Michael Hauck. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde am 15.12.2008 gegründet<br />

und ist beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 24575 eingetragen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist die<br />

Anbieterin dieser Beteiligung und trägt die inhaltliche<br />

Prospektverantwortung; vgl. Kapitel 3 „Übernahme der<br />

Prospektverantwortung“.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />

Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages zu führen. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich insbesondere auf die Vornahme<br />

aller zum laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

gehörenden Geschäfte und Rechtshandlungen, auf die<br />

Überwachung der Einhaltung der von der Gesellschaft<br />

abgeschlossenen oder abzuschließenden Verträge, auf<br />

die Änderung oder Aufhebung der Verträge.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zur<br />

Durchführung aller Maßnahmen und Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

mitwirkungsrechte<br />

Den beitretenden Kommanditisten/Treugebern stehen die<br />

gesetzlichen Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß<br />

§§ 164, 166 HGB zu.<br />

Insofern sind die Kommanditisten berechtigt,<br />

abschriftliche Mitteilungen der Jahresabschlüsse zu<br />

verlangen und deren Richtigkeit durch Einsichtnahme<br />

in Bücher und Papiere zu prüfen. Weiterhin ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin verpflichtet, die Kommanditisten<br />

durch Vorlage eines Geschäftsberichtes jährlich<br />

über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge und<br />

über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu<br />

informieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

erstattet darüber hinaus jährlich den Kommanditisten<br />

über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle Bericht.<br />

Darüber hinaus bedürfen Entscheidungen der<br />

Geschäftsleitung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von 75,0 % der abgegebenen<br />

Stimmen, wenn Sie Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vornehmen, die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ausschließen, eine neue persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bestimmen und die Gesellschaft<br />

aufgelöst werden soll, ohne dass die Bedingungen des<br />

§ 17 des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind. Je 1.000 Euro<br />

eingezahltes Kommanditkapital gewährt eine Stimme.<br />

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