TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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13 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Prospekt informiert über die unmittelbar den Anleger<br />
betreffenden rechtlichen Bedingungen (Gesellschaftsvertrag,<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertrag<br />
über die laufende beratende Tätigkeit, Vertrag über das<br />
Servicing und die Aktenverwaltung, Beitrittserklärung).<br />
Diese Verträge sind im Anhang in Kapitel 17 des Prospektes<br />
vollständig abgedruckt. Die nachfolgenden Ausführungen<br />
geben einen ersten Überblick über die rechtlich<br />
relevanten Fragen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
13.1 Gesellschaftsvertrag<br />
Das Rechtsverhältnis der Kommanditbeteiligung basiert<br />
auf dem in diesem Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG, der dazugehörigen Beitrittserklärung und den<br />
gesetzlichen Regelungen gemäß den §§ 161 ff. des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB).<br />
Der Kommanditist ist mit seiner Einlage am Vermögen<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und<br />
steuerlichen Grundsätzen beteiligt. Er ist am Ergebnis<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich<br />
um eine Kommanditbeteiligung an einer dem deutschen<br />
Recht unterliegenden Personengesellschaft (<strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG). Der Anleger verfügt also über die mit einer<br />
Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, wie Kontroll-,<br />
Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />
30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />
eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Das<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, wobei das erste<br />
Geschäftsjahr, bis einschließlich 31.12.2011, ein Rumpfgeschäftsjahr<br />
ist.<br />
Die Emissionsphase läuft bis zum 31.12.2011.<br />
Kapitalerhöhung, Zeichnungsfrist<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, das Emissionskapital<br />
im eigenen Ermessen bis zum 31.12.2011 zu erhöhen.<br />
Sie kann die Zeichnungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt<br />
mit einem geringeren Kommanditkapital beenden.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, d. h.<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin, allein vertreten;<br />
sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Michael Hauck. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde am 15.12.2008 gegründet<br />
und ist beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 24575 eingetragen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist die<br />
Anbieterin dieser Beteiligung und trägt die inhaltliche<br />
Prospektverantwortung; vgl. Kapitel 3 „Übernahme der<br />
Prospektverantwortung“.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />
Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages zu führen. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich insbesondere auf die Vornahme<br />
aller zum laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
gehörenden Geschäfte und Rechtshandlungen, auf die<br />
Überwachung der Einhaltung der von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen oder abzuschließenden Verträge, auf<br />
die Änderung oder Aufhebung der Verträge.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zur<br />
Durchführung aller Maßnahmen und Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
mitwirkungsrechte<br />
Den beitretenden Kommanditisten/Treugebern stehen die<br />
gesetzlichen Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß<br />
§§ 164, 166 HGB zu.<br />
Insofern sind die Kommanditisten berechtigt,<br />
abschriftliche Mitteilungen der Jahresabschlüsse zu<br />
verlangen und deren Richtigkeit durch Einsichtnahme<br />
in Bücher und Papiere zu prüfen. Weiterhin ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin verpflichtet, die Kommanditisten<br />
durch Vorlage eines Geschäftsberichtes jährlich<br />
über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge und<br />
über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu<br />
informieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
erstattet darüber hinaus jährlich den Kommanditisten<br />
über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle Bericht.<br />
Darüber hinaus bedürfen Entscheidungen der<br />
Geschäftsleitung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
mit einer Mehrheit von 75,0 % der abgegebenen<br />
Stimmen, wenn Sie Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
vornehmen, die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ausschließen, eine neue persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bestimmen und die Gesellschaft<br />
aufgelöst werden soll, ohne dass die Bedingungen des<br />
§ 17 des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind. Je 1.000 Euro<br />
eingezahltes Kommanditkapital gewährt eine Stimme.<br />
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