TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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Der Treuhandkommanditist tritt die Ansprüche aus<br />
dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus<br />
dem festgestellten Jahresergebnis, auf die Ausschüttungen<br />
sowie aus ggf. festgestellten Abfindungsguthaben<br />
anteilig an den jeweiligen Treugeber ab. Der Treuhandkommanditist<br />
ist insofern berechtigt, die an den<br />
Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet gemäß §§ 171<br />
Abs. 1, 175 Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber den Gläubigern<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des jeweiligen<br />
Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />
zum Treuhandkommanditisten haftet der Treugeber<br />
allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />
anderer Treugeber.<br />
Soweit im Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />
ist, gelten für den Treugeber die gleichen Rechte und<br />
Pflichten wie für den Kommanditisten. Dies gilt auch für<br />
Übertragungen an andere Treugeber, im Fall der Rechtsnachfolge<br />
und im Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
durch Ausscheiden. Es wird insofern auf die<br />
vorstehenden Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag,<br />
sowie den in diesem Prospekt in Kapitel 17 „Anhang“<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />
13.3 Beratungsvertrag zur<br />
laufenden beratenden Tätigkeit<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
mit der laufenden Beratung, insbesondere<br />
der Erstellung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse<br />
und der Steuererklärungen, sowie der Mittelverwendungskontrolle<br />
und der Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
beauftragt.<br />
Vertragsgegenstand<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> mit<br />
der Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des Portfolioerwerbs<br />
und der Portfolioverwaltung während der<br />
Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beauftragt.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die stichprobenartige<br />
Überprüfung der Geschäftsvorfälle der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft, mit Ausnahme der Einzahlung des<br />
Kommanditkapitals und erstreckt sich vor allem auf die<br />
Tätigkeit bzw. Auftragserfüllung durch den Servicer<br />
sowie dessen Abrechnung gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
schaft. Die Prüfungshandlungen werden einmal jährlich<br />
in einem Bericht zusammengefasst und zusammen mit<br />
dem Geschäftsbericht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Anlegern<br />
zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist in diesem Zusammenhang dazu<br />
verpflichtet, der Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> die erforderlichen<br />
Dokumente aus dem IT-System des Servicers<br />
zur Verfügung zu stellen und die Einsichtnahme in das<br />
Rechtsanwaltskonto zu gewährleisten.<br />
Die einzelnen Prüfungshandlungen zur Mittelverwendungskontrolle<br />
sind in § 3 des im Prospekt abgedruckten<br />
Beratungsvertrages zur laufenden beratenden Tätigkeit<br />
beschrieben. Darüber hinaus können dem abgedruckten<br />
Vertrag die übrigen kaufmännischen und beratenden<br />
Tätigkeiten entnommen werden.<br />
Für die Übernahme der laufenden Beratung erhält<br />
die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> folgende Vergütung:<br />
für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 10.000<br />
Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
fällig mit Erstellung des Berichtsentwurfs<br />
über die Mittelverwendungskontrolle;<br />
für die Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. 18.500<br />
Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum<br />
Quartalsende;<br />
für den Mehraufwand während der Zeichnungsphase<br />
kann die Buchführung zusätzlich mit einem<br />
Honorar bis zu 10.000 Euro zuzüglich Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden;<br />
für die steuerliche Beratung, einschließlich der<br />
Erstellung der Steuererklärungen ein Pauschalhonorar<br />
i. H. v. jährlich 2.500 Euro zuzüglich Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit der Erstellung<br />
der Steuererklärungen;<br />
für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 8.000 Euro<br />
zuzüglich Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer,<br />
zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum Quartalsende;<br />
im ersten Wirtschaftsjahr beträgt das Pauschalhonorar<br />
abweichend davon 4.000 Euro zuzüglich<br />
Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012 mit einer<br />
Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.<br />
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