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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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Der Treuhandkommanditist tritt die Ansprüche aus<br />

dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus<br />

dem festgestellten Jahresergebnis, auf die Ausschüttungen<br />

sowie aus ggf. festgestellten Abfindungsguthaben<br />

anteilig an den jeweiligen Treugeber ab. Der Treuhandkommanditist<br />

ist insofern berechtigt, die an den<br />

Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet gemäß §§ 171<br />

Abs. 1, 175 Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber den Gläubigern<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des jeweiligen<br />

Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />

zum Treuhandkommanditisten haftet der Treugeber<br />

allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />

anderer Treugeber.<br />

Soweit im Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />

ist, gelten für den Treugeber die gleichen Rechte und<br />

Pflichten wie für den Kommanditisten. Dies gilt auch für<br />

Übertragungen an andere Treugeber, im Fall der Rechtsnachfolge<br />

und im Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

durch Ausscheiden. Es wird insofern auf die<br />

vorstehenden Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag,<br />

sowie den in diesem Prospekt in Kapitel 17 „Anhang“<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />

13.3 Beratungsvertrag zur<br />

laufenden beratenden Tätigkeit<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit der laufenden Beratung, insbesondere<br />

der Erstellung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse<br />

und der Steuererklärungen, sowie der Mittelverwendungskontrolle<br />

und der Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

beauftragt.<br />

Vertragsgegenstand<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> mit<br />

der Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des Portfolioerwerbs<br />

und der Portfolioverwaltung während der<br />

Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beauftragt.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die stichprobenartige<br />

Überprüfung der Geschäftsvorfälle der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft, mit Ausnahme der Einzahlung des<br />

Kommanditkapitals und erstreckt sich vor allem auf die<br />

Tätigkeit bzw. Auftragserfüllung durch den Servicer<br />

sowie dessen Abrechnung gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

schaft. Die Prüfungshandlungen werden einmal jährlich<br />

in einem Bericht zusammengefasst und zusammen mit<br />

dem Geschäftsbericht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Anlegern<br />

zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist in diesem Zusammenhang dazu<br />

verpflichtet, der Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> die erforderlichen<br />

Dokumente aus dem IT-System des Servicers<br />

zur Verfügung zu stellen und die Einsichtnahme in das<br />

Rechtsanwaltskonto zu gewährleisten.<br />

Die einzelnen Prüfungshandlungen zur Mittelverwendungskontrolle<br />

sind in § 3 des im Prospekt abgedruckten<br />

Beratungsvertrages zur laufenden beratenden Tätigkeit<br />

beschrieben. Darüber hinaus können dem abgedruckten<br />

Vertrag die übrigen kaufmännischen und beratenden<br />

Tätigkeiten entnommen werden.<br />

Für die Übernahme der laufenden Beratung erhält<br />

die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> folgende Vergütung:<br />

für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 10.000<br />

Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

fällig mit Erstellung des Berichtsentwurfs<br />

über die Mittelverwendungskontrolle;<br />

für die Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. 18.500<br />

Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum<br />

Quartalsende;<br />

für den Mehraufwand während der Zeichnungsphase<br />

kann die Buchführung zusätzlich mit einem<br />

Honorar bis zu 10.000 Euro zuzüglich Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden;<br />

für die steuerliche Beratung, einschließlich der<br />

Erstellung der Steuererklärungen ein Pauschalhonorar<br />

i. H. v. jährlich 2.500 Euro zuzüglich Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit der Erstellung<br />

der Steuererklärungen;<br />

für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 8.000 Euro<br />

zuzüglich Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer,<br />

zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum Quartalsende;<br />

im ersten Wirtschaftsjahr beträgt das Pauschalhonorar<br />

abweichend davon 4.000 Euro zuzüglich<br />

Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012 mit einer<br />

Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.<br />

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