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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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etwaige Freistellungsansprüche gegen die Gesellschaft<br />

besteht nicht.<br />

7. Kündigt die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />

aus wichtigem Grund, wählen die Treugeber<br />

einen neuen gemeinsamen Treuhandkommanditisten,<br />

auf den die anteiligen Kommanditanteile<br />

übertragen werden.<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitalbeteiligung,<br />

Kapitalerhöhung, Haftsumme<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong>, eingetragen beim Amtsgericht<br />

Leipzig unter HRB 24575. Sie leistet keine<br />

Einlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

2. Gründungskommanditist ist Herr Wolfgang Lein,<br />

geb. am 11.07.1947 in Berlin, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von Euro<br />

9.500,00, sowie Herr Sebastian Pfeifer, geb. am<br />

11.04.1982 in Markranstädt, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe ebenfalls von<br />

Euro 9.500,00.<br />

3. Weiterer Kommanditist ist die Rödl & Richter<br />

<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

als Treuhandkommanditist<br />

mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />

in Höhe von 1.000,00 Euro für eigene Rechnung<br />

und im Übrigen mit weiteren Kommanditbeteiligungen<br />

für Dritte (Treugeber), für die sie die Beteiligung<br />

treuhänderisch hält und verwaltet. Sie ist<br />

berechtigt, weitere Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />

gemäß § 2 Ziffer 3 und § 3 Ziffer 5, 6<br />

und 9 zu übernehmen und den sich treugeberisch<br />

Beteiligten zuzuordnen.<br />

4. Die Komplementärin ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />

bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 4).<br />

5. Der Treuhandkommanditist ist bis zur Erreichung<br />

des Kommanditkapitals i. H. v. von Euro<br />

23.120.000,00 inklusive Agio bzw. gemäß Ziff.<br />

10 und bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum<br />

31.12.2011 unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

gemäß § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

die Beitrittserklärungen über die Erhöhung der<br />

Kommanditeinlagen für weitere Treugeber anzunehmen.<br />

Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung<br />

der Beitrittserklärung. Mit der Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommen zugleich der Treuhandvertrag<br />

mit dem Treuhandkommanditisten und die mittelbare<br />

Beteiligung an der Gesellschaft zustande.<br />

6. Die Mindestzeichnungssumme der aufzunehmenden<br />

Kommanditisten/Treugeber an der Gesellschaft<br />

beträgt Euro 10.000,00. Geringere Zeichnungssummen<br />

können im Einzelfall von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zugelassen werden. Die<br />

Zeichnungssummen müssen durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Die Kommanditisten werden in<br />

das Handelsregister mit der Haftsumme in Höhe<br />

von 50,0 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen<br />

Pflichteinlage eingetragen.<br />

Die Kommanditisten/Treugeber haben vorbehaltlich<br />

einer abweichenden individuellen Vereinbarung<br />

darüber hinaus ein Agio i. H. v. 5 % der<br />

Zeichnungssumme zu zahlen.<br />

7. Soweit Gesellschafter beitreten, die ihrerseits Leistungen<br />

für die Gesellschaft erbringen, werden diese<br />

im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung geleistet.<br />

8. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />

besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />

der Gesellschafter untereinander.<br />

9. Das Kommanditkapital (Pflichteinlage) ist in Höhe<br />

der in der Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungssumme<br />

auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto einzuzahlen. Der Beteiligungsbetrag<br />

und das Agio werden zwei Wochen nach<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig. Die<br />

Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />

der vollständigen und fristgerechten Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages und des Agios, wobei<br />

die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eintritt<br />

der aufschiebenden Bedingung fällig ist. Bei<br />

nicht vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

erfolgt die Annahme der Beitrittserklärung<br />

spätestens zum Ende der Zeichnungsfrist i. H. v.<br />

des tatsächlich eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />

der durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />

Die bei Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

entstehenden Kosten tragen die beitretenden Kommanditisten/Treugeber.<br />

Die Einzahlungen der<br />

Kommanditisten/Treugeber werden zunächst auf<br />

die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) und sodann<br />

auf das Agio angerechnet.<br />

10. Soweit es aus Gründen der Eigenkapital-Platzierung<br />

erforderlich sein sollte, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

über das in § 3 Ziff. 5 bezeichnete Gesamtkapital<br />

(Pflichtkapital) ohne Agio hinaus weiteres Kommanditkapital<br />

bis zu einer Gesamtkommanditkapitalhöhe<br />

von maximal Euro 50.000.000,00<br />

zuzulassen.

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