TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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etwaige Freistellungsansprüche gegen die Gesellschaft<br />
besteht nicht.<br />
7. Kündigt die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />
aus wichtigem Grund, wählen die Treugeber<br />
einen neuen gemeinsamen Treuhandkommanditisten,<br />
auf den die anteiligen Kommanditanteile<br />
übertragen werden.<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitalbeteiligung,<br />
Kapitalerhöhung, Haftsumme<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong>, eingetragen beim Amtsgericht<br />
Leipzig unter HRB 24575. Sie leistet keine<br />
Einlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
2. Gründungskommanditist ist Herr Wolfgang Lein,<br />
geb. am 11.07.1947 in Berlin, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe von Euro<br />
9.500,00, sowie Herr Sebastian Pfeifer, geb. am<br />
11.04.1982 in Markranstädt, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe ebenfalls von<br />
Euro 9.500,00.<br />
3. Weiterer Kommanditist ist die Rödl & Richter<br />
<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
als Treuhandkommanditist<br />
mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />
in Höhe von 1.000,00 Euro für eigene Rechnung<br />
und im Übrigen mit weiteren Kommanditbeteiligungen<br />
für Dritte (Treugeber), für die sie die Beteiligung<br />
treuhänderisch hält und verwaltet. Sie ist<br />
berechtigt, weitere Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />
gemäß § 2 Ziffer 3 und § 3 Ziffer 5, 6<br />
und 9 zu übernehmen und den sich treugeberisch<br />
Beteiligten zuzuordnen.<br />
4. Die Komplementärin ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />
bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 4).<br />
5. Der Treuhandkommanditist ist bis zur Erreichung<br />
des Kommanditkapitals i. H. v. von Euro<br />
23.120.000,00 inklusive Agio bzw. gemäß Ziff.<br />
10 und bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum<br />
31.12.2011 unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
gemäß § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
die Beitrittserklärungen über die Erhöhung der<br />
Kommanditeinlagen für weitere Treugeber anzunehmen.<br />
Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung<br />
der Beitrittserklärung. Mit der Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommen zugleich der Treuhandvertrag<br />
mit dem Treuhandkommanditisten und die mittelbare<br />
Beteiligung an der Gesellschaft zustande.<br />
6. Die Mindestzeichnungssumme der aufzunehmenden<br />
Kommanditisten/Treugeber an der Gesellschaft<br />
beträgt Euro 10.000,00. Geringere Zeichnungssummen<br />
können im Einzelfall von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zugelassen werden. Die<br />
Zeichnungssummen müssen durch 1.000 ohne<br />
Rest teilbar sein. Die Kommanditisten werden in<br />
das Handelsregister mit der Haftsumme in Höhe<br />
von 50,0 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen<br />
Pflichteinlage eingetragen.<br />
Die Kommanditisten/Treugeber haben vorbehaltlich<br />
einer abweichenden individuellen Vereinbarung<br />
darüber hinaus ein Agio i. H. v. 5 % der<br />
Zeichnungssumme zu zahlen.<br />
7. Soweit Gesellschafter beitreten, die ihrerseits Leistungen<br />
für die Gesellschaft erbringen, werden diese<br />
im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung geleistet.<br />
8. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />
besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />
der Gesellschafter untereinander.<br />
9. Das Kommanditkapital (Pflichteinlage) ist in Höhe<br />
der in der Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungssumme<br />
auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto einzuzahlen. Der Beteiligungsbetrag<br />
und das Agio werden zwei Wochen nach<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig. Die<br />
Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />
der vollständigen und fristgerechten Einzahlung<br />
des Beteiligungsbetrages und des Agios, wobei<br />
die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eintritt<br />
der aufschiebenden Bedingung fällig ist. Bei<br />
nicht vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
erfolgt die Annahme der Beitrittserklärung<br />
spätestens zum Ende der Zeichnungsfrist i. H. v.<br />
des tatsächlich eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />
der durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />
Die bei Einzahlung des Kommanditkapitals<br />
entstehenden Kosten tragen die beitretenden Kommanditisten/Treugeber.<br />
Die Einzahlungen der<br />
Kommanditisten/Treugeber werden zunächst auf<br />
die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) und sodann<br />
auf das Agio angerechnet.<br />
10. Soweit es aus Gründen der Eigenkapital-Platzierung<br />
erforderlich sein sollte, ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ermächtigt und bevollmächtigt,<br />
über das in § 3 Ziff. 5 bezeichnete Gesamtkapital<br />
(Pflichtkapital) ohne Agio hinaus weiteres Kommanditkapital<br />
bis zu einer Gesamtkommanditkapitalhöhe<br />
von maximal Euro 50.000.000,00<br />
zuzulassen.