TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />
2.1 Der Servicer wird spezialisierte Rechtsanwälte mit<br />
der Aktenverwaltung beauftragen, die für jeden<br />
Schuldner eine Akte anlegen und diese fortführen<br />
werden. Diese Aktenführung umfasst insbesondere<br />
die Führung aktueller Forderungskonten,<br />
jeden einzelnen Schuldner betreffend, sowie die<br />
treuhänderische Verwaltung der eigens zugunsten<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingerichteten Rechtsanwaltsanderkonten.<br />
Über diese Konten können<br />
die Rechtsanwälte nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen.<br />
2.2 Zum Forderungsmanagement gehört insbesondere<br />
die Vorbereitung und Ausfertigung der von den<br />
Asset-Managern mit den einzelnen Schuldnern<br />
verhandelten Vergleiche über Einmal- oder Ratenzahlungen.<br />
Der Servicer wird dafür Sorge tragen,<br />
dass die beauftragten Rechtsanwälte den aktuellen<br />
Stand der Verhandlungen mit den einzelnen<br />
Schuldnern sowie der Verwertung ggf. bestehender<br />
Sicherheiten in das vom Servicer eingerichtete<br />
Back-Office-System einstellen.<br />
2.3 Der Servicer wird sicherstellen, dass die schriftliche<br />
Korrespondenz mit sämtlichen Schuldnern<br />
und anderen Verfahrensbeteiligten ausschließlich<br />
über die beauftragten Rechtsanwälte erfolgt.<br />
2.4 Die vom Servicer beauftragten Rechtsanwälte<br />
werden insbesondere verantwortlich sein für<br />
die Umschreibung von Titeln, wie vollstreckbaren<br />
Urkunden oder Urteilen;<br />
die Prüfung bestehender Sicherheiten;<br />
die Dokumentation der Engagements mit<br />
anhängigen dinglichen und persönlichen<br />
Vollstreckungsmaßnahmen;<br />
die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung<br />
der Forderungen gegenüber den<br />
jeweiligen Schuldnern;<br />
die Vertragsgestaltung und Begleitung bis<br />
zum Abschluss von Vergleichsvereinbarungen<br />
über Einmal- oder Ratenzahlungen;<br />
Schuldhaftentlassungen im Vergleichsfall.<br />
3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
Die im Zusammenhang mit eingeleiteten Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
notwendigen<br />
Tätigkeiten werden durch beauftragten Rechtsanwälte<br />
erbracht, insbesondere<br />
die Vollstreckung in das bewegliche und das<br />
unbewegliche Vermögen;<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen<br />
(Kontopfändung, Forderungspfändung<br />
u. a. von Lebensversicherungen,<br />
Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen,<br />
Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen<br />
etc.) einschließlich Vorpfändungsmaßnahmen<br />
(vorläufiges Zahlungsverbot<br />
etc.);<br />
die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen,<br />
die Erteilung von Verhaftungsaufträgen, die<br />
Analyse von Vermögensverzeichnissen, die<br />
Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse;<br />
die Einleitung von Maßnahmen der<br />
Sicherungsvollstreckung;<br />
die Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,<br />
wie Zwangsverwaltung und<br />
Zwangsversteigerung;<br />
die Eintragung von Zwangs- und<br />
Sicherungshypotheken;<br />
die Vertretung im Verteilungsverfahren.<br />
4. Klageverfahren/Prozessvertretung<br />
Die beauftragten Rechtsanwälte werden die Interessen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere durch<br />
die Vertretung in Gerichtsverfahren wahrnehmen.<br />
Dazu gehören insbesondere<br />
Anträge auf Anordnung von persönlichem<br />
und dinglichem Arrest;<br />
Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen;<br />
die Einlegung von Rechtsmitteln zur<br />
Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />
wie Erinnerung, sofortige<br />
Beschwerde, Drittwiderspruchsklage oder<br />
Vollstreckungsabwehrklage.<br />
5. Einleitung und begleitung von insolvenzverfahren<br />
Der Servicer stellt sicher, dass die beauftragen<br />
Rechtsanwälte die Interessen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wahrnehmen, insbesondere<br />
in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren;<br />
in außergerichtlichen und gerichtlichen<br />
Schuldenbereinigungsverfahren;<br />
bei Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle<br />
und bei der Durchsetzung bestrittener<br />
Forderungen;<br />
bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten<br />
im Insolvenzverfahren;<br />
bei der Aufdeckung von anfechtbaren Rechtsgeschäften<br />
und bei der Wahrnehmung von<br />
Anfechtungsrechten;<br />
in Restschuldbefreiungsverfahren;<br />
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