20.01.2013 Aufrufe

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />

2.1 Der Servicer wird spezialisierte Rechtsanwälte mit<br />

der Aktenverwaltung beauftragen, die für jeden<br />

Schuldner eine Akte anlegen und diese fortführen<br />

werden. Diese Aktenführung umfasst insbesondere<br />

die Führung aktueller Forderungskonten,<br />

jeden einzelnen Schuldner betreffend, sowie die<br />

treuhänderische Verwaltung der eigens zugunsten<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingerichteten Rechtsanwaltsanderkonten.<br />

Über diese Konten können<br />

die Rechtsanwälte nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen.<br />

2.2 Zum Forderungsmanagement gehört insbesondere<br />

die Vorbereitung und Ausfertigung der von den<br />

Asset-Managern mit den einzelnen Schuldnern<br />

verhandelten Vergleiche über Einmal- oder Ratenzahlungen.<br />

Der Servicer wird dafür Sorge tragen,<br />

dass die beauftragten Rechtsanwälte den aktuellen<br />

Stand der Verhandlungen mit den einzelnen<br />

Schuldnern sowie der Verwertung ggf. bestehender<br />

Sicherheiten in das vom Servicer eingerichtete<br />

Back-Office-System einstellen.<br />

2.3 Der Servicer wird sicherstellen, dass die schriftliche<br />

Korrespondenz mit sämtlichen Schuldnern<br />

und anderen Verfahrensbeteiligten ausschließlich<br />

über die beauftragten Rechtsanwälte erfolgt.<br />

2.4 Die vom Servicer beauftragten Rechtsanwälte<br />

werden insbesondere verantwortlich sein für<br />

die Umschreibung von Titeln, wie vollstreckbaren<br />

Urkunden oder Urteilen;<br />

die Prüfung bestehender Sicherheiten;<br />

die Dokumentation der Engagements mit<br />

anhängigen dinglichen und persönlichen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen;<br />

die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung<br />

der Forderungen gegenüber den<br />

jeweiligen Schuldnern;<br />

die Vertragsgestaltung und Begleitung bis<br />

zum Abschluss von Vergleichsvereinbarungen<br />

über Einmal- oder Ratenzahlungen;<br />

Schuldhaftentlassungen im Vergleichsfall.<br />

3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

Die im Zusammenhang mit eingeleiteten Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

notwendigen<br />

Tätigkeiten werden durch beauftragten Rechtsanwälte<br />

erbracht, insbesondere<br />

die Vollstreckung in das bewegliche und das<br />

unbewegliche Vermögen;<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen<br />

(Kontopfändung, Forderungspfändung<br />

u. a. von Lebensversicherungen,<br />

Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen,<br />

Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen<br />

etc.) einschließlich Vorpfändungsmaßnahmen<br />

(vorläufiges Zahlungsverbot<br />

etc.);<br />

die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen,<br />

die Erteilung von Verhaftungsaufträgen, die<br />

Analyse von Vermögensverzeichnissen, die<br />

Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse;<br />

die Einleitung von Maßnahmen der<br />

Sicherungsvollstreckung;<br />

die Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,<br />

wie Zwangsverwaltung und<br />

Zwangsversteigerung;<br />

die Eintragung von Zwangs- und<br />

Sicherungshypotheken;<br />

die Vertretung im Verteilungsverfahren.<br />

4. Klageverfahren/Prozessvertretung<br />

Die beauftragten Rechtsanwälte werden die Interessen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere durch<br />

die Vertretung in Gerichtsverfahren wahrnehmen.<br />

Dazu gehören insbesondere<br />

Anträge auf Anordnung von persönlichem<br />

und dinglichem Arrest;<br />

Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen;<br />

die Einlegung von Rechtsmitteln zur<br />

Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />

wie Erinnerung, sofortige<br />

Beschwerde, Drittwiderspruchsklage oder<br />

Vollstreckungsabwehrklage.<br />

5. Einleitung und begleitung von insolvenzverfahren<br />

Der Servicer stellt sicher, dass die beauftragen<br />

Rechtsanwälte die Interessen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wahrnehmen, insbesondere<br />

in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren;<br />

in außergerichtlichen und gerichtlichen<br />

Schuldenbereinigungsverfahren;<br />

bei Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle<br />

und bei der Durchsetzung bestrittener<br />

Forderungen;<br />

bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten<br />

im Insolvenzverfahren;<br />

bei der Aufdeckung von anfechtbaren Rechtsgeschäften<br />

und bei der Wahrnehmung von<br />

Anfechtungsrechten;<br />

in Restschuldbefreiungsverfahren;<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!