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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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lung eines Bevollmächtigten ruhen alle Rechte aus der<br />

Beteiligung. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten vorzunehmen. Der Bevollmächtigte<br />

hat sich gegenüber der Gesellschaft zu legitimieren.<br />

Im Übrigen wird auf den in diesem Prospekt im<br />

Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

verwiesen.<br />

Ergebnisanteil<br />

Die Beteiligung am Ergebnis regelt § 10 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Danach ist der Kommanditist bezogen auf seinen<br />

Kommanditanteil im Verhältnis zum Gesamtkommanditkapital<br />

am Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt.<br />

Anfallende Einnahmen und Kosten werden hierbei<br />

den Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />

zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten sind,<br />

jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich unterschiedlichen<br />

Beitritten eine rückwirkende quartalsmäßige<br />

Zuordnung erfolgt. Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />

ein Gewinn- und Verlustausgleich über eine<br />

Einnahmen- und Kostenzurechnung in der Weise, dass<br />

alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />

Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch soll<br />

erreicht werden, dass alle beigetretenen Kommanditisten<br />

im jeweiligen Geschäftsjahr in gleichem Maße in Relation<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch<br />

dann zugerechnet, wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />

Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos sind<br />

die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft<br />

noch untereinander verpflichtet.<br />

Ausschüttungen an die Anleger<br />

Die Ausschüttungen an die Kommanditisten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beinhalten die jährlichen Auszahlungen auf<br />

das Kommanditkapital und werden aus dem Liquiditätsüberschuss<br />

geleistet.<br />

Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />

steht ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />

von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der spätestens<br />

zum 15.12.2011 ausgeschüttet wird. Während der<br />

Betriebsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ab dem 01.01.2012<br />

sollen planmäßig jeweils zum 15.12. der Jahre 2012 bis<br />

2014 und für das Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.06.2015<br />

Ausschüttungen auf die laufenden Geschäftsjahre erfolgen.<br />

Die in der Prognoserechnung ermittelten Ausschüttungen<br />

(s. Kapitel 2 „Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />

S. 7 unten) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

der Forderungsverwertung sowie den aus der Veräußerung<br />

von Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios resultierenden<br />

Veräußerungserlösen.<br />

Über die Ausschüttungen zugunsten der Kommanditisten<br />

entscheidet gemäß § 5 i. V. m. § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

die Gesellschafterversammlung. Für den<br />

Fall, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt,<br />

schüttet die Gesellschaft, nachschüssig in dem auf das<br />

jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr, den Liquiditätsüberschuss<br />

im Verhältnis der festen Kapitalkonten an<br />

die Kommanditisten aus.<br />

Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />

werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden,<br />

dass die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten<br />

Mehrerlöse i. H. v. 50 % an die Anleger ausgeschüttet<br />

werden und i. H. v. jeweils 25 % an den Servicer und<br />

die Komplementärin ausgezahlt werden.<br />

Abfindung/Liquidationserlös<br />

Mit Ablauf des 30.06.2015 wird die Gesellschaft gemäß<br />

§ 11 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages liquidiert, sofern<br />

nicht die Gesellschafterversammlung eine Verlängerung<br />

beschließt. Der aus der Liquidation bzw. dem Verkauf<br />

von Teil- bzw. Restforderungsportfolios erzielte Liquiditätsüberschuss<br />

wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlagen<br />

an die Kommanditisten verteilt.<br />

Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1a)<br />

oder b) oder gemäß § 15 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung,<br />

die sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />

ermittelt. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der dem<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens am nächsten liegt. Sollte<br />

der Saldo aus den Gesellschafterkonten negativ sein, ist<br />

dieser nicht auszugleichen. Spätere Bilanzberichtigungen<br />

aufgrund steuerlicher Außenprüfungen haben auf<br />

die Abfindung keinen Einfluss.<br />

Scheidet ein Kommanditist während eines Geschäftsjahres<br />

aus, so nimmt er am Ergebnis dieses Geschäftsjahres<br />

zeitanteilig teil. Am Ergebnis der bei seinem Ausscheiden<br />

noch schwebenden Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />

Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von 6<br />

Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />

über die Höhe der Abfindung einigen, ist diese nach<br />

den Maßgaben der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />

Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />

ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und Handelskammer<br />

zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten zu<br />

bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten über dessen/<br />

deren Person nicht verständigen. Die Kosten der Ermitt-<br />

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