TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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lung eines Bevollmächtigten ruhen alle Rechte aus der<br />
Beteiligung. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten vorzunehmen. Der Bevollmächtigte<br />
hat sich gegenüber der Gesellschaft zu legitimieren.<br />
Im Übrigen wird auf den in diesem Prospekt im<br />
Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
verwiesen.<br />
Ergebnisanteil<br />
Die Beteiligung am Ergebnis regelt § 10 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Danach ist der Kommanditist bezogen auf seinen<br />
Kommanditanteil im Verhältnis zum Gesamtkommanditkapital<br />
am Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt.<br />
Anfallende Einnahmen und Kosten werden hierbei<br />
den Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />
zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten sind,<br />
jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich unterschiedlichen<br />
Beitritten eine rückwirkende quartalsmäßige<br />
Zuordnung erfolgt. Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />
ein Gewinn- und Verlustausgleich über eine<br />
Einnahmen- und Kostenzurechnung in der Weise, dass<br />
alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />
Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch soll<br />
erreicht werden, dass alle beigetretenen Kommanditisten<br />
im jeweiligen Geschäftsjahr in gleichem Maße in Relation<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />
Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch<br />
dann zugerechnet, wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />
Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos sind<br />
die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft<br />
noch untereinander verpflichtet.<br />
Ausschüttungen an die Anleger<br />
Die Ausschüttungen an die Kommanditisten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beinhalten die jährlichen Auszahlungen auf<br />
das Kommanditkapital und werden aus dem Liquiditätsüberschuss<br />
geleistet.<br />
Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />
steht ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />
von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der spätestens<br />
zum 15.12.2011 ausgeschüttet wird. Während der<br />
Betriebsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ab dem 01.01.2012<br />
sollen planmäßig jeweils zum 15.12. der Jahre 2012 bis<br />
2014 und für das Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.06.2015<br />
Ausschüttungen auf die laufenden Geschäftsjahre erfolgen.<br />
Die in der Prognoserechnung ermittelten Ausschüttungen<br />
(s. Kapitel 2 „Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />
S. 7 unten) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
der Forderungsverwertung sowie den aus der Veräußerung<br />
von Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios resultierenden<br />
Veräußerungserlösen.<br />
Über die Ausschüttungen zugunsten der Kommanditisten<br />
entscheidet gemäß § 5 i. V. m. § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />
die Gesellschafterversammlung. Für den<br />
Fall, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt,<br />
schüttet die Gesellschaft, nachschüssig in dem auf das<br />
jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr, den Liquiditätsüberschuss<br />
im Verhältnis der festen Kapitalkonten an<br />
die Kommanditisten aus.<br />
Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />
werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden,<br />
dass die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten<br />
Mehrerlöse i. H. v. 50 % an die Anleger ausgeschüttet<br />
werden und i. H. v. jeweils 25 % an den Servicer und<br />
die Komplementärin ausgezahlt werden.<br />
Abfindung/Liquidationserlös<br />
Mit Ablauf des 30.06.2015 wird die Gesellschaft gemäß<br />
§ 11 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages liquidiert, sofern<br />
nicht die Gesellschafterversammlung eine Verlängerung<br />
beschließt. Der aus der Liquidation bzw. dem Verkauf<br />
von Teil- bzw. Restforderungsportfolios erzielte Liquiditätsüberschuss<br />
wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlagen<br />
an die Kommanditisten verteilt.<br />
Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1a)<br />
oder b) oder gemäß § 15 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung,<br />
die sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />
ermittelt. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der dem<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens am nächsten liegt. Sollte<br />
der Saldo aus den Gesellschafterkonten negativ sein, ist<br />
dieser nicht auszugleichen. Spätere Bilanzberichtigungen<br />
aufgrund steuerlicher Außenprüfungen haben auf<br />
die Abfindung keinen Einfluss.<br />
Scheidet ein Kommanditist während eines Geschäftsjahres<br />
aus, so nimmt er am Ergebnis dieses Geschäftsjahres<br />
zeitanteilig teil. Am Ergebnis der bei seinem Ausscheiden<br />
noch schwebenden Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />
Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von 6<br />
Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />
über die Höhe der Abfindung einigen, ist diese nach<br />
den Maßgaben der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />
Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />
ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und Handelskammer<br />
zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten zu<br />
bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten über dessen/<br />
deren Person nicht verständigen. Die Kosten der Ermitt-<br />
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