SEMINAR - SVG
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1. G¸ltigkeit<br />
Teilnahmebedingungen f¸r Seminare<br />
und Schulungsveranstaltungen<br />
Diese Teilnahmebedingungen gelten f¸r alle Seminare, Schulungen und sonstigen Lehr-<br />
und Fortbildungsveranstaltungen der <strong>SVG</strong> Zentrale und der <strong>SVG</strong>en sowie der<br />
angeschlossenen Organisationen, soweit in der ausgeschriebenen Veranstaltung nichts<br />
anderes angegeben ist.<br />
2. Anmeldung<br />
Die Anmeldung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der<br />
Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres<br />
Eingangs ber¸cksichtigt. Bei mehrt‰gigen Veranstaltungen ist eine Teilnahme nur<br />
insgesamt mˆglich.<br />
3. Zahlungsbedingungen<br />
Der Teilnehmer erh‰lt ¸ber s‰mtliche Geb¸hren eine Rechnung. In diesen Geb¸hren sind<br />
die Kosten f¸r eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmittel enthalten. Die<br />
Teilnahmegeb¸hr ist gem‰fl den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen<br />
zu begleichen.<br />
4. Unterkunft und Verpflegung<br />
Die Kosten f¸r Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Teilnahmegeb¸hren<br />
enthalten. Bei mehrt‰gigen Veranstaltungen ¸bernehmen wir f¸r Sie die<br />
Zimmerreservierung. Die Kosten f¸r die Unterbringung und Verpflegung rechnet der<br />
Teilnehmer mit dem Hotel direkt ab. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Hotel bei<br />
Nichtinanspruchnahme die entstandenen Hotelkosten berechnen kann, wenn eine<br />
Absage durch den Teilnehmer nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Hotel<br />
eingegangen ist.<br />
5. R¸cktritt<br />
Bei Stornierungen der Anmeldung, die dem Veranstalter bis sp‰testens 14 Kalendertage<br />
vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erheben wir eine Bearbeitungsgeb¸hr von 45,00 Ä.<br />
Bei Stornierungen, die dem Veranstalter danach bis sp‰testens 7 Kalendertage vor<br />
Veranstaltungsbeginn vorliegen, wird eine Stornogeb¸hr in Hˆhe von 40 % der vollen<br />
Teilnahmegeb¸hr f‰llig. Erfolgt eine noch sp‰tere oder keine Absage oder erscheint der<br />
Teilnehmer nur zeitweise zur Veranstaltung, ist grunds‰tzlich die volle Teilnahmegeb¸hr zu<br />
entrichten. Dies gilt auch bei krankheitsbedingter Absage. Ein Ersatzteilnehmer kann vor<br />
Veranstaltungsbeginn benannt werden. Der R¸cktritt ist schriftlich an den Veranstalter zu<br />
richten.<br />
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