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SEMINAR - SVG

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1. G¸ltigkeit<br />

Teilnahmebedingungen f¸r Seminare<br />

und Schulungsveranstaltungen<br />

Diese Teilnahmebedingungen gelten f¸r alle Seminare, Schulungen und sonstigen Lehr-<br />

und Fortbildungsveranstaltungen der <strong>SVG</strong> Zentrale und der <strong>SVG</strong>en sowie der<br />

angeschlossenen Organisationen, soweit in der ausgeschriebenen Veranstaltung nichts<br />

anderes angegeben ist.<br />

2. Anmeldung<br />

Die Anmeldung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der<br />

Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres<br />

Eingangs ber¸cksichtigt. Bei mehrt‰gigen Veranstaltungen ist eine Teilnahme nur<br />

insgesamt mˆglich.<br />

3. Zahlungsbedingungen<br />

Der Teilnehmer erh‰lt ¸ber s‰mtliche Geb¸hren eine Rechnung. In diesen Geb¸hren sind<br />

die Kosten f¸r eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmittel enthalten. Die<br />

Teilnahmegeb¸hr ist gem‰fl den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen<br />

zu begleichen.<br />

4. Unterkunft und Verpflegung<br />

Die Kosten f¸r Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Teilnahmegeb¸hren<br />

enthalten. Bei mehrt‰gigen Veranstaltungen ¸bernehmen wir f¸r Sie die<br />

Zimmerreservierung. Die Kosten f¸r die Unterbringung und Verpflegung rechnet der<br />

Teilnehmer mit dem Hotel direkt ab. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Hotel bei<br />

Nichtinanspruchnahme die entstandenen Hotelkosten berechnen kann, wenn eine<br />

Absage durch den Teilnehmer nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Hotel<br />

eingegangen ist.<br />

5. R¸cktritt<br />

Bei Stornierungen der Anmeldung, die dem Veranstalter bis sp‰testens 14 Kalendertage<br />

vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erheben wir eine Bearbeitungsgeb¸hr von 45,00 Ä.<br />

Bei Stornierungen, die dem Veranstalter danach bis sp‰testens 7 Kalendertage vor<br />

Veranstaltungsbeginn vorliegen, wird eine Stornogeb¸hr in Hˆhe von 40 % der vollen<br />

Teilnahmegeb¸hr f‰llig. Erfolgt eine noch sp‰tere oder keine Absage oder erscheint der<br />

Teilnehmer nur zeitweise zur Veranstaltung, ist grunds‰tzlich die volle Teilnahmegeb¸hr zu<br />

entrichten. Dies gilt auch bei krankheitsbedingter Absage. Ein Ersatzteilnehmer kann vor<br />

Veranstaltungsbeginn benannt werden. Der R¸cktritt ist schriftlich an den Veranstalter zu<br />

richten.<br />

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