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Stadtverordnetenversammlung Besuchervorlage - Neckarsteinach

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Die Verwaltung hat in mehreren Vorgesprächen mit dem Amt für Bodenmanagement die<br />

verschiedenen Probleme erörtert. Vom Amt für Bodenmanagement wurde auf der<br />

Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit dem dort festgelegten<br />

Geltungsbereich die Parzellierung der Grundstücke erarbeitet und in der vergangenen<br />

gemeinsamen Sitzung des ABUT und des HFA am 7. Mai 2012 durch Hrn. Walter Spatz<br />

vorgestellt.<br />

Weiterhin wurden von Herrn Spatz ausführlich die einzelnen Verfahrensschritte einer<br />

Umlegung erläutert.<br />

Bei der Bebauung im Bereich der Straße „Am Vogelsang“ ist die Situation eindeutig.<br />

In Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung in der Straße werden dort 8 neue<br />

Baugrundstücke ausgewiesen mit einer Breite von 18 m (Baufenster 12 m zuzügl. 2x3m<br />

Grenzabstand) und einer Bauplatztiefe von 30 m. Damit ergeben sich Bauplätze mit einer<br />

Fläche i.M. von ca. 550 m² (Variante I)<br />

Schwieriger ist die Situation in der Straße Galgenhohl. Aufgrund der Topografie und<br />

Steilheit der Straße ist die Parzellierung in 3 Varianten denkbar (Varianten 2 – 4).<br />

Wie bereits dargestellt, ist die Straße Galgenhohl als separate Anlage abzurechnen. Da die<br />

Straße Galgenhohl jetzt erstmalig erschlossen wird, sind die anfallenden Kosten auf die<br />

angrenzenden Grundstücke umzulegen.<br />

Das bedeutet, dass nicht nur die neu gebildeten Baugrundstücke Erschließungskosten zu<br />

tragen haben, sondern auch die westlich der Straße liegenden Grundstücke beteiligt<br />

werden.<br />

Wobei die Erschließungskosten für den Abschnitt Galgenhohl erheblich höher sein werden<br />

als in dem Bereich „Am Vogelsang“, da die Verteilflächen geringer sind.<br />

Dies alles birgt eine erhebliche Problematik, da für diesen Bereich mit massivem<br />

Widerstand und Einsprüchen zu rechnen ist.<br />

Nach intensiver Diskussion beider Ausschüsse in der Sitzung am 7. Mai 2012 gaben diese<br />

folgende Empfehlung an die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>:<br />

Der Ausschuss Bauen, Umwelt und Technik und der Haupt – und Finanzausschuss<br />

empfehlen der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die Weiterverfolgung der Variante I, d.h.<br />

Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />

wird zurückgestellt.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen.<br />

Für die weitere Bearbeitung der Kostenermittlung empfehlen die Ausschüsse der<br />

<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> der Empfehlung des Amtes für Bodenmanagement zu folgen<br />

und den Flächenabzug mit ca. 20 % festzulegen.<br />

Insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt die Rechtssprechung einem<br />

ständigen Wandel. Aus diesem Grunde soll für diese komplexe Berechnung für die Schritte<br />

2 und 3 ein Fachbüro beauftragt werden.<br />

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro Bauer wurde von dort ein aktuelles Angebot<br />

angefordert. Seitens des Ordnungsamts wurde das Angebot geprüft. Gegenüber der letzten<br />

Beauftragung vor 2 Jahren stiegen zwar die Inhaberstunden um 10,-€ auf 125,- €.<br />

Jedoch ist verstärkt der Einsatz von Ingenieurstunden vorgesehen, die mit einem<br />

geringeren Stundensatz, mit 81,- € je Stunde, angeboten sind. Ohne eine detaillierte<br />

Berechnung im Vorfeld können keine belastbaren Zahlen veröffentlicht werden. Diese sind<br />

aber Voraussetzung für die konkreten Gespräche mit den Anliegern, wie es der Ältestenrat<br />

empfohlen hat.<br />

Beschluss<br />

Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt die Weiterverfolgung der Variante I d.h.<br />

Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />

wird zurückgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend<br />

anzupassen.

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