Stadtverordnetenversammlung Besuchervorlage - Neckarsteinach
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Die Verwaltung hat in mehreren Vorgesprächen mit dem Amt für Bodenmanagement die<br />
verschiedenen Probleme erörtert. Vom Amt für Bodenmanagement wurde auf der<br />
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit dem dort festgelegten<br />
Geltungsbereich die Parzellierung der Grundstücke erarbeitet und in der vergangenen<br />
gemeinsamen Sitzung des ABUT und des HFA am 7. Mai 2012 durch Hrn. Walter Spatz<br />
vorgestellt.<br />
Weiterhin wurden von Herrn Spatz ausführlich die einzelnen Verfahrensschritte einer<br />
Umlegung erläutert.<br />
Bei der Bebauung im Bereich der Straße „Am Vogelsang“ ist die Situation eindeutig.<br />
In Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung in der Straße werden dort 8 neue<br />
Baugrundstücke ausgewiesen mit einer Breite von 18 m (Baufenster 12 m zuzügl. 2x3m<br />
Grenzabstand) und einer Bauplatztiefe von 30 m. Damit ergeben sich Bauplätze mit einer<br />
Fläche i.M. von ca. 550 m² (Variante I)<br />
Schwieriger ist die Situation in der Straße Galgenhohl. Aufgrund der Topografie und<br />
Steilheit der Straße ist die Parzellierung in 3 Varianten denkbar (Varianten 2 – 4).<br />
Wie bereits dargestellt, ist die Straße Galgenhohl als separate Anlage abzurechnen. Da die<br />
Straße Galgenhohl jetzt erstmalig erschlossen wird, sind die anfallenden Kosten auf die<br />
angrenzenden Grundstücke umzulegen.<br />
Das bedeutet, dass nicht nur die neu gebildeten Baugrundstücke Erschließungskosten zu<br />
tragen haben, sondern auch die westlich der Straße liegenden Grundstücke beteiligt<br />
werden.<br />
Wobei die Erschließungskosten für den Abschnitt Galgenhohl erheblich höher sein werden<br />
als in dem Bereich „Am Vogelsang“, da die Verteilflächen geringer sind.<br />
Dies alles birgt eine erhebliche Problematik, da für diesen Bereich mit massivem<br />
Widerstand und Einsprüchen zu rechnen ist.<br />
Nach intensiver Diskussion beider Ausschüsse in der Sitzung am 7. Mai 2012 gaben diese<br />
folgende Empfehlung an die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>:<br />
Der Ausschuss Bauen, Umwelt und Technik und der Haupt – und Finanzausschuss<br />
empfehlen der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die Weiterverfolgung der Variante I, d.h.<br />
Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />
wird zurückgestellt.<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen.<br />
Für die weitere Bearbeitung der Kostenermittlung empfehlen die Ausschüsse der<br />
<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> der Empfehlung des Amtes für Bodenmanagement zu folgen<br />
und den Flächenabzug mit ca. 20 % festzulegen.<br />
Insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt die Rechtssprechung einem<br />
ständigen Wandel. Aus diesem Grunde soll für diese komplexe Berechnung für die Schritte<br />
2 und 3 ein Fachbüro beauftragt werden.<br />
Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro Bauer wurde von dort ein aktuelles Angebot<br />
angefordert. Seitens des Ordnungsamts wurde das Angebot geprüft. Gegenüber der letzten<br />
Beauftragung vor 2 Jahren stiegen zwar die Inhaberstunden um 10,-€ auf 125,- €.<br />
Jedoch ist verstärkt der Einsatz von Ingenieurstunden vorgesehen, die mit einem<br />
geringeren Stundensatz, mit 81,- € je Stunde, angeboten sind. Ohne eine detaillierte<br />
Berechnung im Vorfeld können keine belastbaren Zahlen veröffentlicht werden. Diese sind<br />
aber Voraussetzung für die konkreten Gespräche mit den Anliegern, wie es der Ältestenrat<br />
empfohlen hat.<br />
Beschluss<br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt die Weiterverfolgung der Variante I d.h.<br />
Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />
wird zurückgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend<br />
anzupassen.