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Haupt- und Finanzausschuss - Neckarsteinach

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Niederschrift<br />

über die<br />

7. öffentliche Sitzung des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es<br />

am Dienstag, dem 29. November 2011, um 19.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Die Einladung erfolgte am 17.11.2011<br />

Teilnehmer<br />

Mitglieder des Ausschusses<br />

Stadtverordnete/r Eva Schückler (Vorsitzende)<br />

„ Ralf Kern<br />

„ Sabine Wegehingel<br />

„ Gabriele Rauxloh<br />

„ Günter Resnikschek<br />

Magistrat<br />

1. Stadtrat Wolfgang Sponer<br />

Vom Magistrat war anwesend:<br />

Stadträtin Elisabeth Hinz<br />

Von der Stadtverordnetenversammlung waren anwesend<br />

Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Hofherr<br />

stellv. StvV Gerhard Funck<br />

stellv. StvV Dr. Christian Schappelwein<br />

„ Petra Weiher<br />

Stadtverordnete (r) Maria Lilek-Schirmer<br />

„ Hans Schadenfroh<br />

Verwaltung Andreas Ockert (Protokoll)<br />

Stadtrat Sponer bittet um Ausnahme eines weiteren TOPs auf die Tagesordnung<br />

- Drucksache Nr. XVII / 54 StvV –<br />

Neuverpachtung Bistro im Nibelungengarten<br />

Ausschussvorsitzende Schückler beantragt, wegen der Schutzwürdigkeit persönlicher<br />

Interessen die bisherigen Punkte 5 „Bistro Nibelungengarten Pachtvertrag“ <strong>und</strong> 6<br />

„Schiedweg 5 / Schwanengarten Pachtvertrag“ in den nicht-öffentlichen Teil zu verschieben<br />

<strong>und</strong> dort wegen des Zusammenhangs auch den nachgeschobenen Punkt „Neuverpachtung<br />

Bistro im Nibelungengarten“ zu behandeln<br />

Diese Anträge finden einhellige Zustimmung.<br />

Damit ergibt sich folgende Tagesordnung:<br />

1


1. Bürgerfragezeit<br />

2. Mitteilungen<br />

*************************<br />

Tagesordnung<br />

3. Sanierungsverfahren „Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“<br />

hier: Fortschreibung der Prioritätenliste<br />

- Drucksache Nr. XVII / 50 StvV -<br />

4. Vermietung der Garagen im „Alten Feuerwehrgerätehaus“<br />

- Drucksache Nr. XVII / 49 StvV -<br />

5. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

hier: Gr<strong>und</strong>satzbeschluss<br />

- Drucksache Nr. XVII / 51 StvV -<br />

6. Verschiedenes<br />

1. Bürgerfragezeit<br />

keine Fragen<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

*************************<br />

Tagesordnung<br />

2. Mitteilungen<br />

1. Stadtrat Sponer teilt mit, dass der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung eine neue<br />

Erzieherin eingestellt hat.<br />

Ebenso hat der Magistrat der vorgeschlagenen Widerspruchsbearbeitung bei der<br />

Flurbereinigung Grein zugestimmt.<br />

Am Donnerstag, 01.12., ist der Notartermin für den Ankauf der Waldgr<strong>und</strong>stücke von<br />

der Fa. Friatec anberaumt.<br />

3. Sanierungsverfahren „Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“<br />

hier: Fortschreibung der Prioritätenliste<br />

- Drucksache Nr. XVII / 50 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

Wie bereits in den Vorjahren sollen in einer Prioritätenliste die noch bis zum Abschluss<br />

der Sanierung geplanten Projekte im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsverfahrens<br />

„Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“ dargestellt werden.<br />

Die in den vergangenen Jahren beschlossenen Projekte sind mittlerweile weit vorangeschritten<br />

bzw. abgeschlossen.<br />

a) Abgeschlossene Projekte<br />

Die Umgestaltung des Neckarlauers ist weitgehend abgeschlossen, in der Kirchenstraße<br />

wurde das Pflaster altstadtgerecht erneuert. Die Umgestaltung des Bachweges<br />

wurde ebenfalls in 2010 abgeschlossen.<br />

2


Das Gebäude Neckarstraße 47 wurde zum Eingangsportal des UNESCO Geoparks<br />

Bergstraße-Odenwald umgestaltet. Diese Baumaßnahme wurde im Jahr 2010 beendet,<br />

so dass eine für die Bedeutung der Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong> wichtige Einrichtung<br />

geschaffen werden konnte.<br />

Im Bürgerhaus „Zum Schwanen“ wurde ein Aufzug <strong>und</strong> eine Behindertentoilette im<br />

1. OG eingebaut.<br />

Als private Modernisierungsmaßnahme wurde das denkmalgeschützte Gebäude Neckarstraße<br />

37/39 gefördert. Das Gebäude stand über lange Jahre leer <strong>und</strong> befand<br />

sich in einem entsprechend desolaten Zustand. Die Sanierung des Gebäudes wurde<br />

im Jahr 2011 abgeschlossen. Aufgr<strong>und</strong> der zentralen dieses Gr<strong>und</strong>stückes war die<br />

Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung des Gebäudes ein Gewinn für die Altstadt.<br />

b) Geplante Projekte<br />

Pavillon im Nibelungengarten (Bistro)<br />

Der für das Stadtbild <strong>und</strong> den Tourismus bedeutende Pavillion im Nibelungengarten,<br />

der als Bistro genutzt wird, soll modernisiert <strong>und</strong> instandgesetzt werden. Bis Oktober<br />

2011 war das Bistro noch verpachtet. In Kürze wird mit den Planungen für die Umgestaltung<br />

begonnen. Da eine umfassende Sanierung zu kostenintensiv wäre, wird<br />

eine nur auf das nötigste beschränkte Sanierung geplant, bei der das Bistro auch zukünftig<br />

nur saisonal (in den warmen Monaten) betrieben werden kann. Auf Basis der<br />

vorliegenden Kostenschätzungen wurde ein Förderungsbedarf für die unrentierlichen<br />

Kosten in Höhe von voraussichtlich 83.000 € ermittelt (bei geschätzten Gesamtkosten<br />

von 115.000 €). Dieses deckt sich in etwa mit den bereits angemeldeten Mitteln<br />

(85.000 € waren angemeldet).<br />

Schiedweg 5<br />

Als weitere Maßnahme soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Nibelungengarten<br />

<strong>und</strong> zum Bistro auf dem städtischen Gr<strong>und</strong>stück Schiedweg 5 das <strong>Haupt</strong>gebäude saniert<br />

werden. Auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet sich ein Biergarten mit direktem Blick auf<br />

den Neckar. Der Neckarlauer (die Promenade am Neckar) wurde in diesem Bereich<br />

im Rahmen der Stadtsanierung neu gestaltet. Daher ist das Gebäude Schiedweg 5<br />

mit seiner prominenten Lage am Neckar von wesentlicher Bedeutung für das Erscheinungsbild<br />

der Bebauung an der Uferpromenade sowie für die touristische Entwicklung<br />

in <strong>Neckarsteinach</strong>.<br />

Die nach Durchführung der beiden oben genannten Maßnahmen noch verbleibenden<br />

Städtebaufördermittel sollen eingesetzt werden für:<br />

� Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen,<br />

� Gutachten für Ausgleichsbeträge,<br />

� Sanierungstreuhänder, städtebauliche Beratung,<br />

� Prüfung durch Baurevision.<br />

1. Stadtrat Sponer trägt die Änderungswünsche vor, die der Ausschuss für Bauen,<br />

Umwelt <strong>und</strong> Technik am Vortag empfohlen hat:<br />

10 T€ sollen 2012 für die ergänzende Gestaltung der Kneippanlage eingestellt werden,<br />

3 T€ für Fahrradständer am Neckarlauer ebenfalls 2012. 2013 soll der Schachfeldbereich<br />

im Nibelungengarten für 15 T€ umgestaltet werden, eine konkrete Planung<br />

für diese Maßnahme existiert jedoch noch nicht.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig,<br />

der beiliegenden überarbeiteten Prioritätenliste, Stand 16.11.2011, mit den<br />

drei Änderungen, wie sie der ABUT empfohlen hat, zuzustimmen.<br />

3


4. Vermietung der Garagen im „Alten Feuerwehrgerätehaus“<br />

- Drucksache Nr. XVII / 49 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der 5. öffentlichen Sitzung am 26.09.2011<br />

beschlossen, dass das alte Feuerwehrgerätehaus nicht verkauft werden soll.<br />

Stattdessen soll im 1. OG das JUZ untergebracht werden.<br />

Weiterhin wurde beschlossen, dass die Räumlichkeiten/Garagen vermietet werden<br />

sollen. Daraufhin wurde dann die Vermietung der Garagen im Mitteilungsblatt der<br />

Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> ausgeschrieben.<br />

Ausgeschrieben wurde<br />

Nr. 1 1 Garage, Länge 4,40 m, Breite 3,20 m Mietpreis 50,00 €/mtl.<br />

Nr. 2 1 Garage, Länge 10,0 m, Breite, 3,50 m Mietpreis 100,00 €/mtl.<br />

Nr. 3 1 Garage, Länge 7,50 m, Breite 3,50 m Mietpreis 150,00 €/mtl.<br />

Feste Zusagen die Garage zur Miete zu übernehmen liegen vor für Garage<br />

Nr. 1 Alexander Schmitt, Neckarstraße 4,<br />

69239 <strong>Neckarsteinach</strong><br />

Nr. 3 Thorsten Leitgib, Darsberger Straße<br />

26, 69239 <strong>Neckarsteinach</strong><br />

Auch der Gewerbeverein hat Interesse angezeigt, zumindest einen Teil der großen<br />

Garage zur Lagerung der Weihnachtsmarkthütten zu übernehmen.<br />

Auf die Anzeige im Mitteilungsblatt hat sich dann nochmal die DLRG, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft,<br />

Herr Denner bei der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> gemeldet. Herr<br />

Denner wies auf sein Schreiben vom 09.07.2010 hin, mit dem die DLRG bereits Interesse<br />

an der Übernahme der Garagen angezeigt hat.<br />

Die DLRG Ortsgruppe hat derzeit das Einsatzfahrzeug, Rettungs- <strong>und</strong> Schlauchboot<br />

bei der Odenwald-Chemie untergebracht. Die DLRG wäre sehr interessiert daran, die<br />

komplette Garagenebene im EG Neckarstraße übernehmen zu können. Nach Vorstellung<br />

der DLRG Ortsgruppe sollten die Garagen kostenfrei überlassen werden. Im Gespräch<br />

deutete Herr Denner allerdings an, dass die DLRG da durchaus noch gesprächsbereit<br />

wäre.<br />

Der Magistrat hat in der Sitzung am 08.11.2011 den Sachverhalt beraten <strong>und</strong> schlägt<br />

dem <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> vor, dem Antrag der DLRG zuzustimmen. Die entgangene<br />

Miete soll als Vereinsförderung verbucht werden.<br />

StV Rauxloh bittet um Klärung, was die DLRG zu leisten bereit ist. StV Resnikschek<br />

<strong>und</strong> StV Schappelwein zitieren einen Antrag, der ihrer Fraktion zugegangen ist, wonach<br />

auch die Musikfre<strong>und</strong>e Bedarf für Lagerräume anmelden. 1. Stadtrat Sponer<br />

<strong>und</strong> StV Schückler weisen darauf hin, dass Anträge an den Magistrat zu stellen sind<br />

<strong>und</strong> schlagen eine Ausschreibung im Mitteilungsblatt vor. StV Kern spricht sich ebenfalls<br />

dafür aus, den Bedarf abzuklären. Er signalisiert seine Bereitschaft, im Falle einer<br />

Vereinsnutzung auf Einnahmen zu verzichten. Stadtverordnetenvorsteher Hofherr<br />

weist darauf hin, dass der Magistrat vom Auftrag zu entbinden ist, eine Verpachtung<br />

an Dritte vorzubereiten.<br />

4


Beschluss<br />

Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> beschließt einstimmig, die freien Räume im alten<br />

Feuerwehrgerätehaus Vereinen zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird beauftragt,<br />

mittels einer Anzeige im Mitteilungsblatt den Bedarf zu ermitteln <strong>und</strong> ein Konzept<br />

für eine einvernehmliche Belegung zu erarbeiten. Dabei ist eine mögliche Beteiligung<br />

der Vereine zu klären. Die Beauftragung, die Garagen an Dritte zu vermieten,<br />

wird hiermit hinfällig.<br />

5. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

hier: Gr<strong>und</strong>satzbeschluss<br />

- Drucksache Nr. XVII / 51 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

In seiner 8. Sitzung am 07.11.2011 hat der Lenkungskreis zur Vorbereitung der Interkommunalen<br />

Zusammenarbeit Hirschhorn <strong>und</strong> <strong>Neckarsteinach</strong> seine Arbeit nach<br />

der Kommunalwahl wieder aufgenommen. Bei der Sitzung im Rathaus in Hirschhorn<br />

wurde beschlossen, eine Drucksache zu fertigen, auf deren Basis die weitere Arbeit<br />

erfolgen kann.<br />

Diese Drucksache entspricht in wesentlichen Teilen der Drucksache XVI/350, die im<br />

Februar 2011 zurückgestellt worden war (Kommunalwahl sowie Bürgermeisterwahl in<br />

Hirschhorn).<br />

Gr<strong>und</strong>lage war das Gutachten von Schüllermann & Partner, das in der 6. Sitzung der<br />

Lenkungsgruppe von den Herren Hartmann <strong>und</strong> Dr. Houtman sowie Fr. Fuhrmann<br />

präsentierten worden war. Dieser Entwurf wurde an alle Stadtverordneten verteilt<br />

<strong>und</strong> wird mit dieser Drucksache an alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen verteilt, die durch<br />

die Kommunalwahl Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Magistrats<br />

geworden sind.<br />

Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Stadtverordnetenversammlungen der Städte Hirschhorn <strong>und</strong> <strong>Neckarsteinach</strong> beschließen<br />

im Gr<strong>und</strong>satz, bei Beibehaltung der Souveränität beider Städte, auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage des KGG weite Teile der Verwaltungstätigkeit in einem<br />

„Verwaltungsverband Hessisches Neckartal“<br />

(gem. § 30 KGG) zusammenzuführen.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage dient das Gutachten, das im Auftrag der beiden Städte von der Unternehmensberatung<br />

Schüllermann & Partner erstellt wurde.<br />

Insbesondere sollen 4 Fachbereiche das Rückgrat des neuen Verbandes bilden - wie<br />

im Gutachten beschrieben.<br />

Die beiden Magistrate werden beauftragt, zur möglichen Realisierung der Zusammenführung,<br />

unter Beteiligung der Beschäftigten (Personalrat in <strong>Neckarsteinach</strong>), die<br />

im Gutachten vorgeschlagenen Arbeitskreise zu bilden:<br />

• Bildung eines Arbeitskreises Personal <strong>und</strong> Innere Verwaltung, der sich um alle<br />

personalrechtlichen Fragen des (möglichen) Übergangs von Mitarbeitern auf den GVV<br />

bzw. die Pesonalgestellung kümmert sowie um die Standardisierung der Aufgaben<br />

beider Personalverwaltungen.<br />

• Bildung eines Arbeitskreises IT, der die in den Abschnitten C.I (Organisatorische<br />

Voraussetzungen) <strong>und</strong> C.II (Technische Voraussetzungen) dargelegten Anforderungen<br />

ausarbeitet mit Prioritätenliste, Zeitplan der Umsetzung <strong>und</strong> Kostenschätzung.<br />

5


• Bildung eines Arbeitskreises Haushalt <strong>und</strong> Rechnungswesen, der die zukünftigen<br />

Formen der Zusammenarbeit in diesem Aufgabengebiet des GVV ausarbeitet mit<br />

Blick auf die anstehenden Aufgaben im Bereich Kostenrechnung <strong>und</strong> Controlling.<br />

• Bildung eines Arbeitskreises Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit, dessen schwerpunktmäßige<br />

Aufgabe darin besteht, die unterschiedlichen Organisationsstrukturen (Bürgerbüro in<br />

<strong>Neckarsteinach</strong>, offenes Rathaus in Hirschhorn) im Bereich Bürgerangelegenheiten,<br />

Einwohner- <strong>und</strong> Personalwesen zu harmonisieren.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich erweisen sich die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Pesonalverwaltung) <strong>und</strong><br />

IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften) als geeignete Kandidaten für die erste Stufe der Verwaltungskooperation<br />

im GVV.<br />

Die Arbeitskreise sollen unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen der Gutachter<br />

die Schritte festlegen, welche Aufgaben in den beiden Städten verbleiben sollen<br />

<strong>und</strong> welche Aufgabenbereiche in welchen Schritten zusammengeführt werden<br />

können:<br />

• Der Gemeindeverwaltungsverband Hessisches Neckartal mit der in Abschnitt D.II<br />

des Gutachtens vorgeschlagenen Organisationsstruktur stellt den bestmöglichen<br />

Rahmen für eine umfassende Verwaltungskooperation dar. Er bietet die gute Chancen,<br />

die angestrebten Effizienzziele zu realisieren.<br />

• Nur eine auf Dauer angelegte <strong>und</strong> vertrauensvolle Zusammenarbeit wird die angestrebte<br />

Effizienzsteigerung der Verwaltung erreichen <strong>und</strong> dauerhaft sichern. Die in<br />

Kapitel C genannten organisatorischen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen sollten beachtet<br />

<strong>und</strong> möglichst rasch geschaffen werden.<br />

• Die genannten Arbeitskreise wären nach einer Gr<strong>und</strong>satzentscheidung für den GW<br />

Hessisches Neckartal umgehend zu besetzen. Die Arbeiten sollten dann unverzüglich<br />

aufgenommen werden.<br />

• Zu Beginn der Kooperation sollte die Geschäftsführung des GW (z.B. im Rahmen<br />

einer zweijährigen Einführungsphase) in den Händen der Bürgermeister liegen, die<br />

gemäß KGG ohnehin den Verbandsvorstand stellen. In der anschließenden Betriebsphase<br />

können die Bürgermeister entlastet werden <strong>und</strong> die Geschäftsführung - wenn<br />

möglich <strong>und</strong> geboten - an die hierfür aussichtsreichste Führungskraft (Fachbereichsleitung)<br />

übergehen.<br />

• Zur Sicherstellung einer motivierten <strong>und</strong> kompetenten Führung, die sich mit den<br />

Zielen des GW identifiziert, sollten zumindest die zukünftigen Fachbereichsleitungen<br />

Angestellte bzw. Bedienstete des GVV sein. Weitere Mitarbeiter können, müssen aber<br />

nicht auf den GW übergehen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter<br />

einem Betriebsübergang widersprechen dürfen. Nicht übergehende Mitarbeiter können<br />

auf jeden Fall mittels Personalgestellung für den GVV tätig werden. Die Personalgestellung<br />

an sich hat keine negativen steuerlichen Konsequenzen für die Partnerstädte.<br />

• Die vorgeschlagene viergliedrige Verwaltungsstruktur (Fachbereiche 1 bis IV)<br />

kommt den gegenwärtigen Verhältnissen in beiden Stadtverwaltungen bestmöglich<br />

entgegen, da sich die heutigen Führungskräfte (Amts- bzw. Fachbereichsleiter) in der<br />

neuen Struktur an gleichwertiger Stelle wiederfinden.<br />

• Die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Personalverwaltung) <strong>und</strong> IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften)<br />

sollten die erste Stufe der Umsetzung des GW bilden, da im FB IV altersbedingt<br />

alsbald Führungskräfte ausscheiden <strong>und</strong> im FB 1 die geringsten Umstellungen<br />

im Bereich IT <strong>und</strong> EDV benötigt werden.<br />

• Die Fachbereiche II (Finanzservice) <strong>und</strong> III (Ordnung <strong>und</strong> Soziales) werden in der<br />

zweiten Stufe in den GVV überführt, nachdem die Arbeitsgruppe IT ihrer (wichtigsten)<br />

vorbereitenden Standardisierungsaufgaben erledigt hat.<br />

• Die oben dargelegte Umlagenberechnung auf kostenrechnerischer Gr<strong>und</strong>lage stellt<br />

(spätestens ab der Betriebsphase) eine faire <strong>und</strong> verursachungsgerechte Kostenverteilung<br />

dar. Die im KGG genannte Umlage nach Einwohnerzahlen ist dagegen nicht<br />

gerecht, die beide Städte den GVV in unterschiedlichem Maß in Anspruch nehmen<br />

(können).<br />

6


Über den Fortgang der Planungen soll regelmäßig in der Lenkungsgruppe berichtet<br />

werden.<br />

1. Stadtrat Sponer berichtet von den Beratungen im Magistrat. Demnach soll das genannte<br />

Vorgehen Bestandteil des Beschlusses werden. Hinsichtlich der Rechtsform<br />

sprach sich der Magistrat mehrheitlich dafür aus, die Formulierung dahingehend abzuändern,<br />

dass statt Verwaltungsverband „in einer noch zu bestimmenden Rechtsform“<br />

steht. Entsprechend stimmt dann auch der § nicht mehr, statt § 30 KGG wäre<br />

dies der § 2.<br />

Beschluss<br />

Der HFA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag<br />

mit den vom Magistrat beschlossenen Änderungswünschen, insbesondere<br />

mit der Formulierung „in einer noch zu bestimmenden Rechtsform (gem. § 2 KGG)“<br />

zuzustimmen.<br />

6. Verschiedenes<br />

StV Resnikschek begrüßt das in der Magistratssitzung unterbreitete Angebot, für die<br />

neuen Mitglieder der Gremien eine Schulungsveranstaltung zum Haushaltsrecht<br />

durchzuführen <strong>und</strong> bittet um einen oder zwei Terminvorschläge. FB-Leiter Ockert<br />

sagt eine Abstimmung mit BM Petri bis möglichst zur nächsten Stadtverordnetenversammlung<br />

zu.<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

7

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