Haupt- und Finanzausschuss - Neckarsteinach
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Niederschrift<br />
über die<br />
7. öffentliche Sitzung des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es<br />
am Dienstag, dem 29. November 2011, um 19.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal des Rathauses<br />
Die Einladung erfolgte am 17.11.2011<br />
Teilnehmer<br />
Mitglieder des Ausschusses<br />
Stadtverordnete/r Eva Schückler (Vorsitzende)<br />
„ Ralf Kern<br />
„ Sabine Wegehingel<br />
„ Gabriele Rauxloh<br />
„ Günter Resnikschek<br />
Magistrat<br />
1. Stadtrat Wolfgang Sponer<br />
Vom Magistrat war anwesend:<br />
Stadträtin Elisabeth Hinz<br />
Von der Stadtverordnetenversammlung waren anwesend<br />
Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Hofherr<br />
stellv. StvV Gerhard Funck<br />
stellv. StvV Dr. Christian Schappelwein<br />
„ Petra Weiher<br />
Stadtverordnete (r) Maria Lilek-Schirmer<br />
„ Hans Schadenfroh<br />
Verwaltung Andreas Ockert (Protokoll)<br />
Stadtrat Sponer bittet um Ausnahme eines weiteren TOPs auf die Tagesordnung<br />
- Drucksache Nr. XVII / 54 StvV –<br />
Neuverpachtung Bistro im Nibelungengarten<br />
Ausschussvorsitzende Schückler beantragt, wegen der Schutzwürdigkeit persönlicher<br />
Interessen die bisherigen Punkte 5 „Bistro Nibelungengarten Pachtvertrag“ <strong>und</strong> 6<br />
„Schiedweg 5 / Schwanengarten Pachtvertrag“ in den nicht-öffentlichen Teil zu verschieben<br />
<strong>und</strong> dort wegen des Zusammenhangs auch den nachgeschobenen Punkt „Neuverpachtung<br />
Bistro im Nibelungengarten“ zu behandeln<br />
Diese Anträge finden einhellige Zustimmung.<br />
Damit ergibt sich folgende Tagesordnung:<br />
1
1. Bürgerfragezeit<br />
2. Mitteilungen<br />
*************************<br />
Tagesordnung<br />
3. Sanierungsverfahren „Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“<br />
hier: Fortschreibung der Prioritätenliste<br />
- Drucksache Nr. XVII / 50 StvV -<br />
4. Vermietung der Garagen im „Alten Feuerwehrgerätehaus“<br />
- Drucksache Nr. XVII / 49 StvV -<br />
5. Interkommunale Zusammenarbeit<br />
hier: Gr<strong>und</strong>satzbeschluss<br />
- Drucksache Nr. XVII / 51 StvV -<br />
6. Verschiedenes<br />
1. Bürgerfragezeit<br />
keine Fragen<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
*************************<br />
Tagesordnung<br />
2. Mitteilungen<br />
1. Stadtrat Sponer teilt mit, dass der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung eine neue<br />
Erzieherin eingestellt hat.<br />
Ebenso hat der Magistrat der vorgeschlagenen Widerspruchsbearbeitung bei der<br />
Flurbereinigung Grein zugestimmt.<br />
Am Donnerstag, 01.12., ist der Notartermin für den Ankauf der Waldgr<strong>und</strong>stücke von<br />
der Fa. Friatec anberaumt.<br />
3. Sanierungsverfahren „Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“<br />
hier: Fortschreibung der Prioritätenliste<br />
- Drucksache Nr. XVII / 50 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
Wie bereits in den Vorjahren sollen in einer Prioritätenliste die noch bis zum Abschluss<br />
der Sanierung geplanten Projekte im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsverfahrens<br />
„Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong>“ dargestellt werden.<br />
Die in den vergangenen Jahren beschlossenen Projekte sind mittlerweile weit vorangeschritten<br />
bzw. abgeschlossen.<br />
a) Abgeschlossene Projekte<br />
Die Umgestaltung des Neckarlauers ist weitgehend abgeschlossen, in der Kirchenstraße<br />
wurde das Pflaster altstadtgerecht erneuert. Die Umgestaltung des Bachweges<br />
wurde ebenfalls in 2010 abgeschlossen.<br />
2
Das Gebäude Neckarstraße 47 wurde zum Eingangsportal des UNESCO Geoparks<br />
Bergstraße-Odenwald umgestaltet. Diese Baumaßnahme wurde im Jahr 2010 beendet,<br />
so dass eine für die Bedeutung der Altstadt <strong>Neckarsteinach</strong> wichtige Einrichtung<br />
geschaffen werden konnte.<br />
Im Bürgerhaus „Zum Schwanen“ wurde ein Aufzug <strong>und</strong> eine Behindertentoilette im<br />
1. OG eingebaut.<br />
Als private Modernisierungsmaßnahme wurde das denkmalgeschützte Gebäude Neckarstraße<br />
37/39 gefördert. Das Gebäude stand über lange Jahre leer <strong>und</strong> befand<br />
sich in einem entsprechend desolaten Zustand. Die Sanierung des Gebäudes wurde<br />
im Jahr 2011 abgeschlossen. Aufgr<strong>und</strong> der zentralen dieses Gr<strong>und</strong>stückes war die<br />
Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung des Gebäudes ein Gewinn für die Altstadt.<br />
b) Geplante Projekte<br />
Pavillon im Nibelungengarten (Bistro)<br />
Der für das Stadtbild <strong>und</strong> den Tourismus bedeutende Pavillion im Nibelungengarten,<br />
der als Bistro genutzt wird, soll modernisiert <strong>und</strong> instandgesetzt werden. Bis Oktober<br />
2011 war das Bistro noch verpachtet. In Kürze wird mit den Planungen für die Umgestaltung<br />
begonnen. Da eine umfassende Sanierung zu kostenintensiv wäre, wird<br />
eine nur auf das nötigste beschränkte Sanierung geplant, bei der das Bistro auch zukünftig<br />
nur saisonal (in den warmen Monaten) betrieben werden kann. Auf Basis der<br />
vorliegenden Kostenschätzungen wurde ein Förderungsbedarf für die unrentierlichen<br />
Kosten in Höhe von voraussichtlich 83.000 € ermittelt (bei geschätzten Gesamtkosten<br />
von 115.000 €). Dieses deckt sich in etwa mit den bereits angemeldeten Mitteln<br />
(85.000 € waren angemeldet).<br />
Schiedweg 5<br />
Als weitere Maßnahme soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Nibelungengarten<br />
<strong>und</strong> zum Bistro auf dem städtischen Gr<strong>und</strong>stück Schiedweg 5 das <strong>Haupt</strong>gebäude saniert<br />
werden. Auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet sich ein Biergarten mit direktem Blick auf<br />
den Neckar. Der Neckarlauer (die Promenade am Neckar) wurde in diesem Bereich<br />
im Rahmen der Stadtsanierung neu gestaltet. Daher ist das Gebäude Schiedweg 5<br />
mit seiner prominenten Lage am Neckar von wesentlicher Bedeutung für das Erscheinungsbild<br />
der Bebauung an der Uferpromenade sowie für die touristische Entwicklung<br />
in <strong>Neckarsteinach</strong>.<br />
Die nach Durchführung der beiden oben genannten Maßnahmen noch verbleibenden<br />
Städtebaufördermittel sollen eingesetzt werden für:<br />
� Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen,<br />
� Gutachten für Ausgleichsbeträge,<br />
� Sanierungstreuhänder, städtebauliche Beratung,<br />
� Prüfung durch Baurevision.<br />
1. Stadtrat Sponer trägt die Änderungswünsche vor, die der Ausschuss für Bauen,<br />
Umwelt <strong>und</strong> Technik am Vortag empfohlen hat:<br />
10 T€ sollen 2012 für die ergänzende Gestaltung der Kneippanlage eingestellt werden,<br />
3 T€ für Fahrradständer am Neckarlauer ebenfalls 2012. 2013 soll der Schachfeldbereich<br />
im Nibelungengarten für 15 T€ umgestaltet werden, eine konkrete Planung<br />
für diese Maßnahme existiert jedoch noch nicht.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig,<br />
der beiliegenden überarbeiteten Prioritätenliste, Stand 16.11.2011, mit den<br />
drei Änderungen, wie sie der ABUT empfohlen hat, zuzustimmen.<br />
3
4. Vermietung der Garagen im „Alten Feuerwehrgerätehaus“<br />
- Drucksache Nr. XVII / 49 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der 5. öffentlichen Sitzung am 26.09.2011<br />
beschlossen, dass das alte Feuerwehrgerätehaus nicht verkauft werden soll.<br />
Stattdessen soll im 1. OG das JUZ untergebracht werden.<br />
Weiterhin wurde beschlossen, dass die Räumlichkeiten/Garagen vermietet werden<br />
sollen. Daraufhin wurde dann die Vermietung der Garagen im Mitteilungsblatt der<br />
Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> ausgeschrieben.<br />
Ausgeschrieben wurde<br />
Nr. 1 1 Garage, Länge 4,40 m, Breite 3,20 m Mietpreis 50,00 €/mtl.<br />
Nr. 2 1 Garage, Länge 10,0 m, Breite, 3,50 m Mietpreis 100,00 €/mtl.<br />
Nr. 3 1 Garage, Länge 7,50 m, Breite 3,50 m Mietpreis 150,00 €/mtl.<br />
Feste Zusagen die Garage zur Miete zu übernehmen liegen vor für Garage<br />
Nr. 1 Alexander Schmitt, Neckarstraße 4,<br />
69239 <strong>Neckarsteinach</strong><br />
Nr. 3 Thorsten Leitgib, Darsberger Straße<br />
26, 69239 <strong>Neckarsteinach</strong><br />
Auch der Gewerbeverein hat Interesse angezeigt, zumindest einen Teil der großen<br />
Garage zur Lagerung der Weihnachtsmarkthütten zu übernehmen.<br />
Auf die Anzeige im Mitteilungsblatt hat sich dann nochmal die DLRG, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft,<br />
Herr Denner bei der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> gemeldet. Herr<br />
Denner wies auf sein Schreiben vom 09.07.2010 hin, mit dem die DLRG bereits Interesse<br />
an der Übernahme der Garagen angezeigt hat.<br />
Die DLRG Ortsgruppe hat derzeit das Einsatzfahrzeug, Rettungs- <strong>und</strong> Schlauchboot<br />
bei der Odenwald-Chemie untergebracht. Die DLRG wäre sehr interessiert daran, die<br />
komplette Garagenebene im EG Neckarstraße übernehmen zu können. Nach Vorstellung<br />
der DLRG Ortsgruppe sollten die Garagen kostenfrei überlassen werden. Im Gespräch<br />
deutete Herr Denner allerdings an, dass die DLRG da durchaus noch gesprächsbereit<br />
wäre.<br />
Der Magistrat hat in der Sitzung am 08.11.2011 den Sachverhalt beraten <strong>und</strong> schlägt<br />
dem <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> vor, dem Antrag der DLRG zuzustimmen. Die entgangene<br />
Miete soll als Vereinsförderung verbucht werden.<br />
StV Rauxloh bittet um Klärung, was die DLRG zu leisten bereit ist. StV Resnikschek<br />
<strong>und</strong> StV Schappelwein zitieren einen Antrag, der ihrer Fraktion zugegangen ist, wonach<br />
auch die Musikfre<strong>und</strong>e Bedarf für Lagerräume anmelden. 1. Stadtrat Sponer<br />
<strong>und</strong> StV Schückler weisen darauf hin, dass Anträge an den Magistrat zu stellen sind<br />
<strong>und</strong> schlagen eine Ausschreibung im Mitteilungsblatt vor. StV Kern spricht sich ebenfalls<br />
dafür aus, den Bedarf abzuklären. Er signalisiert seine Bereitschaft, im Falle einer<br />
Vereinsnutzung auf Einnahmen zu verzichten. Stadtverordnetenvorsteher Hofherr<br />
weist darauf hin, dass der Magistrat vom Auftrag zu entbinden ist, eine Verpachtung<br />
an Dritte vorzubereiten.<br />
4
Beschluss<br />
Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> beschließt einstimmig, die freien Räume im alten<br />
Feuerwehrgerätehaus Vereinen zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird beauftragt,<br />
mittels einer Anzeige im Mitteilungsblatt den Bedarf zu ermitteln <strong>und</strong> ein Konzept<br />
für eine einvernehmliche Belegung zu erarbeiten. Dabei ist eine mögliche Beteiligung<br />
der Vereine zu klären. Die Beauftragung, die Garagen an Dritte zu vermieten,<br />
wird hiermit hinfällig.<br />
5. Interkommunale Zusammenarbeit<br />
hier: Gr<strong>und</strong>satzbeschluss<br />
- Drucksache Nr. XVII / 51 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
In seiner 8. Sitzung am 07.11.2011 hat der Lenkungskreis zur Vorbereitung der Interkommunalen<br />
Zusammenarbeit Hirschhorn <strong>und</strong> <strong>Neckarsteinach</strong> seine Arbeit nach<br />
der Kommunalwahl wieder aufgenommen. Bei der Sitzung im Rathaus in Hirschhorn<br />
wurde beschlossen, eine Drucksache zu fertigen, auf deren Basis die weitere Arbeit<br />
erfolgen kann.<br />
Diese Drucksache entspricht in wesentlichen Teilen der Drucksache XVI/350, die im<br />
Februar 2011 zurückgestellt worden war (Kommunalwahl sowie Bürgermeisterwahl in<br />
Hirschhorn).<br />
Gr<strong>und</strong>lage war das Gutachten von Schüllermann & Partner, das in der 6. Sitzung der<br />
Lenkungsgruppe von den Herren Hartmann <strong>und</strong> Dr. Houtman sowie Fr. Fuhrmann<br />
präsentierten worden war. Dieser Entwurf wurde an alle Stadtverordneten verteilt<br />
<strong>und</strong> wird mit dieser Drucksache an alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen verteilt, die durch<br />
die Kommunalwahl Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Magistrats<br />
geworden sind.<br />
Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Stadtverordnetenversammlungen der Städte Hirschhorn <strong>und</strong> <strong>Neckarsteinach</strong> beschließen<br />
im Gr<strong>und</strong>satz, bei Beibehaltung der Souveränität beider Städte, auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage des KGG weite Teile der Verwaltungstätigkeit in einem<br />
„Verwaltungsverband Hessisches Neckartal“<br />
(gem. § 30 KGG) zusammenzuführen.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage dient das Gutachten, das im Auftrag der beiden Städte von der Unternehmensberatung<br />
Schüllermann & Partner erstellt wurde.<br />
Insbesondere sollen 4 Fachbereiche das Rückgrat des neuen Verbandes bilden - wie<br />
im Gutachten beschrieben.<br />
Die beiden Magistrate werden beauftragt, zur möglichen Realisierung der Zusammenführung,<br />
unter Beteiligung der Beschäftigten (Personalrat in <strong>Neckarsteinach</strong>), die<br />
im Gutachten vorgeschlagenen Arbeitskreise zu bilden:<br />
• Bildung eines Arbeitskreises Personal <strong>und</strong> Innere Verwaltung, der sich um alle<br />
personalrechtlichen Fragen des (möglichen) Übergangs von Mitarbeitern auf den GVV<br />
bzw. die Pesonalgestellung kümmert sowie um die Standardisierung der Aufgaben<br />
beider Personalverwaltungen.<br />
• Bildung eines Arbeitskreises IT, der die in den Abschnitten C.I (Organisatorische<br />
Voraussetzungen) <strong>und</strong> C.II (Technische Voraussetzungen) dargelegten Anforderungen<br />
ausarbeitet mit Prioritätenliste, Zeitplan der Umsetzung <strong>und</strong> Kostenschätzung.<br />
5
• Bildung eines Arbeitskreises Haushalt <strong>und</strong> Rechnungswesen, der die zukünftigen<br />
Formen der Zusammenarbeit in diesem Aufgabengebiet des GVV ausarbeitet mit<br />
Blick auf die anstehenden Aufgaben im Bereich Kostenrechnung <strong>und</strong> Controlling.<br />
• Bildung eines Arbeitskreises Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit, dessen schwerpunktmäßige<br />
Aufgabe darin besteht, die unterschiedlichen Organisationsstrukturen (Bürgerbüro in<br />
<strong>Neckarsteinach</strong>, offenes Rathaus in Hirschhorn) im Bereich Bürgerangelegenheiten,<br />
Einwohner- <strong>und</strong> Personalwesen zu harmonisieren.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich erweisen sich die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Pesonalverwaltung) <strong>und</strong><br />
IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften) als geeignete Kandidaten für die erste Stufe der Verwaltungskooperation<br />
im GVV.<br />
Die Arbeitskreise sollen unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen der Gutachter<br />
die Schritte festlegen, welche Aufgaben in den beiden Städten verbleiben sollen<br />
<strong>und</strong> welche Aufgabenbereiche in welchen Schritten zusammengeführt werden<br />
können:<br />
• Der Gemeindeverwaltungsverband Hessisches Neckartal mit der in Abschnitt D.II<br />
des Gutachtens vorgeschlagenen Organisationsstruktur stellt den bestmöglichen<br />
Rahmen für eine umfassende Verwaltungskooperation dar. Er bietet die gute Chancen,<br />
die angestrebten Effizienzziele zu realisieren.<br />
• Nur eine auf Dauer angelegte <strong>und</strong> vertrauensvolle Zusammenarbeit wird die angestrebte<br />
Effizienzsteigerung der Verwaltung erreichen <strong>und</strong> dauerhaft sichern. Die in<br />
Kapitel C genannten organisatorischen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen sollten beachtet<br />
<strong>und</strong> möglichst rasch geschaffen werden.<br />
• Die genannten Arbeitskreise wären nach einer Gr<strong>und</strong>satzentscheidung für den GW<br />
Hessisches Neckartal umgehend zu besetzen. Die Arbeiten sollten dann unverzüglich<br />
aufgenommen werden.<br />
• Zu Beginn der Kooperation sollte die Geschäftsführung des GW (z.B. im Rahmen<br />
einer zweijährigen Einführungsphase) in den Händen der Bürgermeister liegen, die<br />
gemäß KGG ohnehin den Verbandsvorstand stellen. In der anschließenden Betriebsphase<br />
können die Bürgermeister entlastet werden <strong>und</strong> die Geschäftsführung - wenn<br />
möglich <strong>und</strong> geboten - an die hierfür aussichtsreichste Führungskraft (Fachbereichsleitung)<br />
übergehen.<br />
• Zur Sicherstellung einer motivierten <strong>und</strong> kompetenten Führung, die sich mit den<br />
Zielen des GW identifiziert, sollten zumindest die zukünftigen Fachbereichsleitungen<br />
Angestellte bzw. Bedienstete des GVV sein. Weitere Mitarbeiter können, müssen aber<br />
nicht auf den GW übergehen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter<br />
einem Betriebsübergang widersprechen dürfen. Nicht übergehende Mitarbeiter können<br />
auf jeden Fall mittels Personalgestellung für den GVV tätig werden. Die Personalgestellung<br />
an sich hat keine negativen steuerlichen Konsequenzen für die Partnerstädte.<br />
• Die vorgeschlagene viergliedrige Verwaltungsstruktur (Fachbereiche 1 bis IV)<br />
kommt den gegenwärtigen Verhältnissen in beiden Stadtverwaltungen bestmöglich<br />
entgegen, da sich die heutigen Führungskräfte (Amts- bzw. Fachbereichsleiter) in der<br />
neuen Struktur an gleichwertiger Stelle wiederfinden.<br />
• Die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Personalverwaltung) <strong>und</strong> IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften)<br />
sollten die erste Stufe der Umsetzung des GW bilden, da im FB IV altersbedingt<br />
alsbald Führungskräfte ausscheiden <strong>und</strong> im FB 1 die geringsten Umstellungen<br />
im Bereich IT <strong>und</strong> EDV benötigt werden.<br />
• Die Fachbereiche II (Finanzservice) <strong>und</strong> III (Ordnung <strong>und</strong> Soziales) werden in der<br />
zweiten Stufe in den GVV überführt, nachdem die Arbeitsgruppe IT ihrer (wichtigsten)<br />
vorbereitenden Standardisierungsaufgaben erledigt hat.<br />
• Die oben dargelegte Umlagenberechnung auf kostenrechnerischer Gr<strong>und</strong>lage stellt<br />
(spätestens ab der Betriebsphase) eine faire <strong>und</strong> verursachungsgerechte Kostenverteilung<br />
dar. Die im KGG genannte Umlage nach Einwohnerzahlen ist dagegen nicht<br />
gerecht, die beide Städte den GVV in unterschiedlichem Maß in Anspruch nehmen<br />
(können).<br />
6
Über den Fortgang der Planungen soll regelmäßig in der Lenkungsgruppe berichtet<br />
werden.<br />
1. Stadtrat Sponer berichtet von den Beratungen im Magistrat. Demnach soll das genannte<br />
Vorgehen Bestandteil des Beschlusses werden. Hinsichtlich der Rechtsform<br />
sprach sich der Magistrat mehrheitlich dafür aus, die Formulierung dahingehend abzuändern,<br />
dass statt Verwaltungsverband „in einer noch zu bestimmenden Rechtsform“<br />
steht. Entsprechend stimmt dann auch der § nicht mehr, statt § 30 KGG wäre<br />
dies der § 2.<br />
Beschluss<br />
Der HFA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag<br />
mit den vom Magistrat beschlossenen Änderungswünschen, insbesondere<br />
mit der Formulierung „in einer noch zu bestimmenden Rechtsform (gem. § 2 KGG)“<br />
zuzustimmen.<br />
6. Verschiedenes<br />
StV Resnikschek begrüßt das in der Magistratssitzung unterbreitete Angebot, für die<br />
neuen Mitglieder der Gremien eine Schulungsveranstaltung zum Haushaltsrecht<br />
durchzuführen <strong>und</strong> bittet um einen oder zwei Terminvorschläge. FB-Leiter Ockert<br />
sagt eine Abstimmung mit BM Petri bis möglichst zur nächsten Stadtverordnetenversammlung<br />
zu.<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
7