Haupt- und Finanzausschuss - Neckarsteinach
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• Bildung eines Arbeitskreises Haushalt <strong>und</strong> Rechnungswesen, der die zukünftigen<br />
Formen der Zusammenarbeit in diesem Aufgabengebiet des GVV ausarbeitet mit<br />
Blick auf die anstehenden Aufgaben im Bereich Kostenrechnung <strong>und</strong> Controlling.<br />
• Bildung eines Arbeitskreises Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit, dessen schwerpunktmäßige<br />
Aufgabe darin besteht, die unterschiedlichen Organisationsstrukturen (Bürgerbüro in<br />
<strong>Neckarsteinach</strong>, offenes Rathaus in Hirschhorn) im Bereich Bürgerangelegenheiten,<br />
Einwohner- <strong>und</strong> Personalwesen zu harmonisieren.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich erweisen sich die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Pesonalverwaltung) <strong>und</strong><br />
IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften) als geeignete Kandidaten für die erste Stufe der Verwaltungskooperation<br />
im GVV.<br />
Die Arbeitskreise sollen unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen der Gutachter<br />
die Schritte festlegen, welche Aufgaben in den beiden Städten verbleiben sollen<br />
<strong>und</strong> welche Aufgabenbereiche in welchen Schritten zusammengeführt werden<br />
können:<br />
• Der Gemeindeverwaltungsverband Hessisches Neckartal mit der in Abschnitt D.II<br />
des Gutachtens vorgeschlagenen Organisationsstruktur stellt den bestmöglichen<br />
Rahmen für eine umfassende Verwaltungskooperation dar. Er bietet die gute Chancen,<br />
die angestrebten Effizienzziele zu realisieren.<br />
• Nur eine auf Dauer angelegte <strong>und</strong> vertrauensvolle Zusammenarbeit wird die angestrebte<br />
Effizienzsteigerung der Verwaltung erreichen <strong>und</strong> dauerhaft sichern. Die in<br />
Kapitel C genannten organisatorischen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen sollten beachtet<br />
<strong>und</strong> möglichst rasch geschaffen werden.<br />
• Die genannten Arbeitskreise wären nach einer Gr<strong>und</strong>satzentscheidung für den GW<br />
Hessisches Neckartal umgehend zu besetzen. Die Arbeiten sollten dann unverzüglich<br />
aufgenommen werden.<br />
• Zu Beginn der Kooperation sollte die Geschäftsführung des GW (z.B. im Rahmen<br />
einer zweijährigen Einführungsphase) in den Händen der Bürgermeister liegen, die<br />
gemäß KGG ohnehin den Verbandsvorstand stellen. In der anschließenden Betriebsphase<br />
können die Bürgermeister entlastet werden <strong>und</strong> die Geschäftsführung - wenn<br />
möglich <strong>und</strong> geboten - an die hierfür aussichtsreichste Führungskraft (Fachbereichsleitung)<br />
übergehen.<br />
• Zur Sicherstellung einer motivierten <strong>und</strong> kompetenten Führung, die sich mit den<br />
Zielen des GW identifiziert, sollten zumindest die zukünftigen Fachbereichsleitungen<br />
Angestellte bzw. Bedienstete des GVV sein. Weitere Mitarbeiter können, müssen aber<br />
nicht auf den GW übergehen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter<br />
einem Betriebsübergang widersprechen dürfen. Nicht übergehende Mitarbeiter können<br />
auf jeden Fall mittels Personalgestellung für den GVV tätig werden. Die Personalgestellung<br />
an sich hat keine negativen steuerlichen Konsequenzen für die Partnerstädte.<br />
• Die vorgeschlagene viergliedrige Verwaltungsstruktur (Fachbereiche 1 bis IV)<br />
kommt den gegenwärtigen Verhältnissen in beiden Stadtverwaltungen bestmöglich<br />
entgegen, da sich die heutigen Führungskräfte (Amts- bzw. Fachbereichsleiter) in der<br />
neuen Struktur an gleichwertiger Stelle wiederfinden.<br />
• Die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Personalverwaltung) <strong>und</strong> IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften)<br />
sollten die erste Stufe der Umsetzung des GW bilden, da im FB IV altersbedingt<br />
alsbald Führungskräfte ausscheiden <strong>und</strong> im FB 1 die geringsten Umstellungen<br />
im Bereich IT <strong>und</strong> EDV benötigt werden.<br />
• Die Fachbereiche II (Finanzservice) <strong>und</strong> III (Ordnung <strong>und</strong> Soziales) werden in der<br />
zweiten Stufe in den GVV überführt, nachdem die Arbeitsgruppe IT ihrer (wichtigsten)<br />
vorbereitenden Standardisierungsaufgaben erledigt hat.<br />
• Die oben dargelegte Umlagenberechnung auf kostenrechnerischer Gr<strong>und</strong>lage stellt<br />
(spätestens ab der Betriebsphase) eine faire <strong>und</strong> verursachungsgerechte Kostenverteilung<br />
dar. Die im KGG genannte Umlage nach Einwohnerzahlen ist dagegen nicht<br />
gerecht, die beide Städte den GVV in unterschiedlichem Maß in Anspruch nehmen<br />
(können).<br />
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