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Haupt- und Finanzausschuss - Neckarsteinach

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• Bildung eines Arbeitskreises Haushalt <strong>und</strong> Rechnungswesen, der die zukünftigen<br />

Formen der Zusammenarbeit in diesem Aufgabengebiet des GVV ausarbeitet mit<br />

Blick auf die anstehenden Aufgaben im Bereich Kostenrechnung <strong>und</strong> Controlling.<br />

• Bildung eines Arbeitskreises Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit, dessen schwerpunktmäßige<br />

Aufgabe darin besteht, die unterschiedlichen Organisationsstrukturen (Bürgerbüro in<br />

<strong>Neckarsteinach</strong>, offenes Rathaus in Hirschhorn) im Bereich Bürgerangelegenheiten,<br />

Einwohner- <strong>und</strong> Personalwesen zu harmonisieren.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich erweisen sich die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Pesonalverwaltung) <strong>und</strong><br />

IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften) als geeignete Kandidaten für die erste Stufe der Verwaltungskooperation<br />

im GVV.<br />

Die Arbeitskreise sollen unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen der Gutachter<br />

die Schritte festlegen, welche Aufgaben in den beiden Städten verbleiben sollen<br />

<strong>und</strong> welche Aufgabenbereiche in welchen Schritten zusammengeführt werden<br />

können:<br />

• Der Gemeindeverwaltungsverband Hessisches Neckartal mit der in Abschnitt D.II<br />

des Gutachtens vorgeschlagenen Organisationsstruktur stellt den bestmöglichen<br />

Rahmen für eine umfassende Verwaltungskooperation dar. Er bietet die gute Chancen,<br />

die angestrebten Effizienzziele zu realisieren.<br />

• Nur eine auf Dauer angelegte <strong>und</strong> vertrauensvolle Zusammenarbeit wird die angestrebte<br />

Effizienzsteigerung der Verwaltung erreichen <strong>und</strong> dauerhaft sichern. Die in<br />

Kapitel C genannten organisatorischen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen sollten beachtet<br />

<strong>und</strong> möglichst rasch geschaffen werden.<br />

• Die genannten Arbeitskreise wären nach einer Gr<strong>und</strong>satzentscheidung für den GW<br />

Hessisches Neckartal umgehend zu besetzen. Die Arbeiten sollten dann unverzüglich<br />

aufgenommen werden.<br />

• Zu Beginn der Kooperation sollte die Geschäftsführung des GW (z.B. im Rahmen<br />

einer zweijährigen Einführungsphase) in den Händen der Bürgermeister liegen, die<br />

gemäß KGG ohnehin den Verbandsvorstand stellen. In der anschließenden Betriebsphase<br />

können die Bürgermeister entlastet werden <strong>und</strong> die Geschäftsführung - wenn<br />

möglich <strong>und</strong> geboten - an die hierfür aussichtsreichste Führungskraft (Fachbereichsleitung)<br />

übergehen.<br />

• Zur Sicherstellung einer motivierten <strong>und</strong> kompetenten Führung, die sich mit den<br />

Zielen des GW identifiziert, sollten zumindest die zukünftigen Fachbereichsleitungen<br />

Angestellte bzw. Bedienstete des GVV sein. Weitere Mitarbeiter können, müssen aber<br />

nicht auf den GW übergehen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter<br />

einem Betriebsübergang widersprechen dürfen. Nicht übergehende Mitarbeiter können<br />

auf jeden Fall mittels Personalgestellung für den GVV tätig werden. Die Personalgestellung<br />

an sich hat keine negativen steuerlichen Konsequenzen für die Partnerstädte.<br />

• Die vorgeschlagene viergliedrige Verwaltungsstruktur (Fachbereiche 1 bis IV)<br />

kommt den gegenwärtigen Verhältnissen in beiden Stadtverwaltungen bestmöglich<br />

entgegen, da sich die heutigen Führungskräfte (Amts- bzw. Fachbereichsleiter) in der<br />

neuen Struktur an gleichwertiger Stelle wiederfinden.<br />

• Die Fachbereiche 1 (<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> Personalverwaltung) <strong>und</strong> IV (Bauen <strong>und</strong> Liegenschaften)<br />

sollten die erste Stufe der Umsetzung des GW bilden, da im FB IV altersbedingt<br />

alsbald Führungskräfte ausscheiden <strong>und</strong> im FB 1 die geringsten Umstellungen<br />

im Bereich IT <strong>und</strong> EDV benötigt werden.<br />

• Die Fachbereiche II (Finanzservice) <strong>und</strong> III (Ordnung <strong>und</strong> Soziales) werden in der<br />

zweiten Stufe in den GVV überführt, nachdem die Arbeitsgruppe IT ihrer (wichtigsten)<br />

vorbereitenden Standardisierungsaufgaben erledigt hat.<br />

• Die oben dargelegte Umlagenberechnung auf kostenrechnerischer Gr<strong>und</strong>lage stellt<br />

(spätestens ab der Betriebsphase) eine faire <strong>und</strong> verursachungsgerechte Kostenverteilung<br />

dar. Die im KGG genannte Umlage nach Einwohnerzahlen ist dagegen nicht<br />

gerecht, die beide Städte den GVV in unterschiedlichem Maß in Anspruch nehmen<br />

(können).<br />

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