Stadtverordnetenversammlung Besuchervorlage - Neckarsteinach
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öffentlich<br />
Stadt <strong>Neckarsteinach</strong><br />
mit den Stadtteilen Darsberg, Grein und Neckarhausen<br />
D E R S T A D T V E R O R D N E T E N V O R S T E H E R<br />
11. öffentliche Sitzung der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />
am Montag, dem 21. Mai 2012, um 19.00 Uhr<br />
1. Mitteilungen<br />
a) des Stadtverordnetenvorstehers<br />
b) des Magistrats<br />
c) Erledigungsliste<br />
TAGESORDNUNG<br />
2. SBI Ingo Müller Jahresbericht der <strong>Neckarsteinach</strong>er Wehren<br />
3. Erschließung Darsberger Pfad / Am Sonnenhang<br />
hier: Weiteres Vorgehen<br />
- Drucksache Nr. XVII / 81 StvV -<br />
4. Randerschließung Galgenhohl - weiteres Vorgehen<br />
- Drucksache Nr. XVII / 82 StvV -<br />
5. Vereinbarung mit der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />
hier: Betrieb der Mediothek<br />
- Drucksache Nr. XVII / 83 StvV -<br />
6. Anfragen<br />
Wilhelm Hofherr<br />
Stadtverordnetenvorsteher
3. Erschließung Darsberger Pfad / Am Sonnenhang<br />
hier: Weiteres Vorgehen<br />
- Drucksache Nr. XVII / 81 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> hat in der Sitzung am 27.09.2010 den Magistrat<br />
beauftragt, die Erschließung des Gebietes „Darsberger Pfad / Am Sonnenhang“ in Angriff zu<br />
nehmen.<br />
Ziel ist es, die Grundstücke zu einer Erschließungseinheit zusammen zu fassen, die<br />
Infrastruktur für eine Bebauung herzustellen und Bauflächen auszuweisen.<br />
Die Herstellung der Erschließungsanlagen soll durch einen privaten Erschließungsträger<br />
nach § 124 BauGB erfolgen, der die Maßnahme durchführt und die Erschließungsanlage<br />
direkt mit den Grundstückseigentümern abrechnet.<br />
Die Aufgabe des Erschließungsträgers umfasst die kaufmännische und technische<br />
Projektsteuerung sowie die Erbringung aller Ingenieurleistungen. Der Erschließungsträger<br />
verpflichtet sich auf der Grundlage einer noch zu erstellenden Planung die erforderlichen<br />
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sowie die Straßen- und<br />
Wegeflächen herzustellen und die Abrechnung aller damit im Zusammenhang stehenden<br />
Kosten auf der Grundlage von privatrechtlichen Zahlungsübernahmevereinbarungen mit<br />
den Grundstückseigentümern abzuwickeln.<br />
Die Planungshoheit verbleibt dabei nach wie vor bei der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong>, d.h.<br />
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ausbaustandards usw.<br />
Die Firma H + S Projektentwicklung GmbH aus Griesheim, vertreten durch<br />
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thorsten Hesch, wurde uns auf Grund von Referenzen von<br />
durchgeführten Objekten als seriöser und zuverlässiger Erschließungsträger empfohlen.<br />
Daraufhin wurde mit der der Firma H+S Kontakt aufgenommen und die beabsichtigte<br />
Erschließung erläutert und besprochen.<br />
Die Firma H + S hat nicht nur Interesse an der Umsetzung des Vorhabens bekundet,<br />
sondern auch mit sehr viel Zeit und Aufwand die Realisierbarkeit des Vorhabens untersucht,<br />
um dann bei der Präsentation bzw. bei den späteren Gesprächen mit den<br />
Grundstückseigentümern verlässliche Angaben machen zu können.<br />
Da das Gelände sehr schwierig und steil ist, wurde von der Firma H + S zunächst auf<br />
eigene Kosten eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und dafür unter anderem auch das<br />
Gelände vermessen und eine mögliche Trassenführung erarbeitet, mit zwei Varianten.<br />
Insbesondere die Trasse der Abwasserleitungen war ein großes Problem.<br />
Das Ergebnis der Studie wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Bauen,<br />
Umwelt, Technik / Haupt- und Finanzausschuss am 07.05.2012 von Herrn Hesch<br />
präsentiert (siehe hierzu Anlage).<br />
Zum weiteren Vorgehen:<br />
Die Grundstückseigentümer in dem Gebiet sollen zu einer Eigentümerversammlung<br />
eingeladen werden. In dieser Versammlung wird das Projekt erläutert. Danach wird die<br />
Bereitschaft der Grundstückseigentümer abgefragt, in wie weit diese bereit sind, bei der<br />
Erschließungsmaßnahme mitzuwirken und die anfallenden Kosten zu übernehmen.<br />
Weiterhin ist mit dem Erschließungsträger ein Vertrag zur Übernahme der<br />
Erschließungsträgerschaft abzuschließen. Dieser Vertrag wird den Gremien in der nächsten<br />
Sitzungsrunde vorgelegt.<br />
Zur Einleitung des Verfahrens bzw. um die Gespräche mit den Grundstückseigentümern<br />
führen zu dürfen, bedarf der Magistrat und auch der Erschließungsträger die Legitimation<br />
durch die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>.<br />
Interessant für die Grundstückseigentümer ist selbstverständlich, wie hoch die<br />
Entwicklungs- und Erschließungskosten sein werden. Dazu wurden von der Firma H + S<br />
eine Kostenermittlungen erarbeitet und auch im Rahmen der Präsentation vorgestellt.
Bedingt durch die Topographie sind die Erschließungskosten relativ hoch mit 86,40 € / m²<br />
ermittelt.<br />
Bei der Ermittlung der Erschließungskosten ist einer der Parameter der Flächenabzug von<br />
den Einwurfsflächen. Unter Berücksichtigung der ohnehin hohen Erschließungskosten<br />
schlägt die Firma H + S für das Gebiet einen Flächenabzug von 20 % vor.<br />
Der Ausschuss Bauen, Umwelt, Technik und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen<br />
der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig, das Verfahren in die Wege zu leiten und die<br />
Gespräche mit den Grundstückseigentümern aufzunehmen. Dem vorgeschlagenen<br />
Flächenabzug wird zugestimmt<br />
Sofern die Grundstückseigentümer Zustimmung zum Erschließungsverfahren und zur<br />
Übernahme der Kosten signalisieren, könnte das Vorhaben in Angriff genommen werden.<br />
Die weiteren Schritte sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.<br />
Beschluss<br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt, die Erschließung des Gebietes „Darsberger<br />
Pfad / Am Sonnenhang“ in Angriff zu nehmen.<br />
Zur Einleitung des Verfahrens legitimiert die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die<br />
Fa. H + S Projektentwicklung GmbH die Grundstückseigentümer des Gebietes zu einer<br />
Eigentümerversammlung einzuladen und die Erschließungsmaßnahme vorzustellen und zu<br />
erläutern<br />
Weiterhin beauftragt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> den Magistrat, mit der Firma H + S<br />
Projektentwicklung GmbH einen Vertrag zur Übernahme der Erschließungsträgerschaft<br />
auszuarbeiten und diesen Vertrag den Gremien in der nächsten Sitzungsrunde vorzulegen.<br />
4. Randerschließung Galgenhohl - weiteres Vorgehen<br />
- Drucksache Nr. XVII / 82 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2012 vorgeschlagen, die Verwaltung<br />
möge vor jeder weiteren Beratung die Kosten ermitteln, die im Falle einer<br />
Randerschließung auf die Grundstückseigentümer zukommen.<br />
Danach soll die Bereitschaft der Grundstückseigentümer abgefragt werden, in wie weit<br />
diese bereit sind, bei der Erschließung mitzuwirken bzw. ihre Grundstücke einzubringen.<br />
Von dieser Bereitschaft zur Mitwirkung ist letztendlich die Realisierung der Maßnahme<br />
abhängig.<br />
Die Angelegenheit ist rechtlich in drei Verfahrensschritte einzuteilen.<br />
Der erste Schritt ist die Umlegung. Alle derzeit noch nicht baureifen Grundstücke werden im<br />
Rahmen einer Umlegung in Flurstücke mit einer bebaubaren Größe umgewandelt. Dabei ist<br />
ein noch zu regelnder Flächenabzug für Gemeinbedarf für die „Kosten“ der<br />
Grundstückseigentümer von Bedeutung. Um diesen Abzug reduziert sich die eingeworfene<br />
Fläche. Danach hängt es davon ab, ob der Eigentümer Bauland haben oder seinen Anteil<br />
verkaufen möchte.<br />
Ein zweiter Schritt ist die Verteilung der Erschließungskosten auf die erstmalig<br />
erschlossenen Grundstücke. Hierbei ist davon auszugehen, dass die Straße Galgenhohl (die<br />
es offiziell als Straßenbezeichnung nicht gibt) und „Am Vogelsang“ als getrennte Anlagen<br />
abzurechnen sind. Dies führt auf alle Fälle zu unterschiedlich hohen Beiträgen, abhängig<br />
von der Fläche, auf die die Kosten zu verteilen sind.<br />
Bei der Straße „Am Vogelsang“ ist die Flächenzahl erheblich größer, da auch die bereits<br />
vorhandenen Grundstücke auf der Bergseite mit herangezogen werden.<br />
Während die Erschließungsproblematik als solche bereits sehr kompliziert ist, kommt im<br />
vorliegenden Fall noch die Kostenerstattung nach §§ 135a-c BauGB als dritter<br />
Verfahrensschritt hinzu, der es der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> aufgrund der vorhandenen<br />
Satzungsregelung und der hohen ökologischen Ausgleichskosten erlaubt, diese nicht nur für<br />
die Allgemeinflächen sondern auch für die privaten Bauflächen umzulegen.
Die Verwaltung hat in mehreren Vorgesprächen mit dem Amt für Bodenmanagement die<br />
verschiedenen Probleme erörtert. Vom Amt für Bodenmanagement wurde auf der<br />
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit dem dort festgelegten<br />
Geltungsbereich die Parzellierung der Grundstücke erarbeitet und in der vergangenen<br />
gemeinsamen Sitzung des ABUT und des HFA am 7. Mai 2012 durch Hrn. Walter Spatz<br />
vorgestellt.<br />
Weiterhin wurden von Herrn Spatz ausführlich die einzelnen Verfahrensschritte einer<br />
Umlegung erläutert.<br />
Bei der Bebauung im Bereich der Straße „Am Vogelsang“ ist die Situation eindeutig.<br />
In Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung in der Straße werden dort 8 neue<br />
Baugrundstücke ausgewiesen mit einer Breite von 18 m (Baufenster 12 m zuzügl. 2x3m<br />
Grenzabstand) und einer Bauplatztiefe von 30 m. Damit ergeben sich Bauplätze mit einer<br />
Fläche i.M. von ca. 550 m² (Variante I)<br />
Schwieriger ist die Situation in der Straße Galgenhohl. Aufgrund der Topografie und<br />
Steilheit der Straße ist die Parzellierung in 3 Varianten denkbar (Varianten 2 – 4).<br />
Wie bereits dargestellt, ist die Straße Galgenhohl als separate Anlage abzurechnen. Da die<br />
Straße Galgenhohl jetzt erstmalig erschlossen wird, sind die anfallenden Kosten auf die<br />
angrenzenden Grundstücke umzulegen.<br />
Das bedeutet, dass nicht nur die neu gebildeten Baugrundstücke Erschließungskosten zu<br />
tragen haben, sondern auch die westlich der Straße liegenden Grundstücke beteiligt<br />
werden.<br />
Wobei die Erschließungskosten für den Abschnitt Galgenhohl erheblich höher sein werden<br />
als in dem Bereich „Am Vogelsang“, da die Verteilflächen geringer sind.<br />
Dies alles birgt eine erhebliche Problematik, da für diesen Bereich mit massivem<br />
Widerstand und Einsprüchen zu rechnen ist.<br />
Nach intensiver Diskussion beider Ausschüsse in der Sitzung am 7. Mai 2012 gaben diese<br />
folgende Empfehlung an die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>:<br />
Der Ausschuss Bauen, Umwelt und Technik und der Haupt – und Finanzausschuss<br />
empfehlen der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die Weiterverfolgung der Variante I, d.h.<br />
Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />
wird zurückgestellt.<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen.<br />
Für die weitere Bearbeitung der Kostenermittlung empfehlen die Ausschüsse der<br />
<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> der Empfehlung des Amtes für Bodenmanagement zu folgen<br />
und den Flächenabzug mit ca. 20 % festzulegen.<br />
Insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt die Rechtssprechung einem<br />
ständigen Wandel. Aus diesem Grunde soll für diese komplexe Berechnung für die Schritte<br />
2 und 3 ein Fachbüro beauftragt werden.<br />
Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro Bauer wurde von dort ein aktuelles Angebot<br />
angefordert. Seitens des Ordnungsamts wurde das Angebot geprüft. Gegenüber der letzten<br />
Beauftragung vor 2 Jahren stiegen zwar die Inhaberstunden um 10,-€ auf 125,- €.<br />
Jedoch ist verstärkt der Einsatz von Ingenieurstunden vorgesehen, die mit einem<br />
geringeren Stundensatz, mit 81,- € je Stunde, angeboten sind. Ohne eine detaillierte<br />
Berechnung im Vorfeld können keine belastbaren Zahlen veröffentlicht werden. Diese sind<br />
aber Voraussetzung für die konkreten Gespräche mit den Anliegern, wie es der Ältestenrat<br />
empfohlen hat.<br />
Beschluss<br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt die Weiterverfolgung der Variante I d.h.<br />
Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />
wird zurückgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend<br />
anzupassen.
Weiterhin beschließt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> das Planungsbüro für Städtebau,<br />
Erich Bauer, mit der Berechnung der voraussichtlichen Kosten für die Randerschließung<br />
gemäß Angebot vom 20.03.2012 zu beauftragen<br />
5. Vereinbarung mit der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />
hier: Betrieb der Mediothek<br />
- Drucksache Nr. XVII / 83 StvV -<br />
Sachverhalt<br />
Über die Einrichtung einer gemeinsamen Schul- und Gemeindebibliothek bzw. –mediathek<br />
gab es seit dem Beginn der Sanierung und Erweiterung der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />
Gespräche. Konkreter wurden diese im Jahre 2008, als Herr Alexander Budjan von der<br />
Hessischen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in Wiesbaden in der XVI/24. Sitzung des<br />
HFA am 02.12.2008 das Projekt vorstellte.<br />
Die Folge war, dass in den HH-Entwurf für 2009 ein Betrag von 15.000.- € aufgenommen<br />
wurde für die Herstellung und Einrichtung der Mediathek.<br />
Weitere Gespräche mit Rektor Thomas Klaffke im Januar 2009 führten zu einer Drucksache<br />
(XVI/214), die am 02.02.2009 in der StvVslg. verabschiedet wurde (s. Protokoll XVI/29<br />
StvVslg.).<br />
Der Beschluss lautete:<br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> stimmt einer auf 5 Jahre befristeten Kooperation für<br />
eine gemeinsam betriebene Schul- und Stadtmediothek zu.<br />
Für die Einrichtung stellt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> max. 15.000 € zur Verfügung.<br />
Über den Umfang der Nutzung abhängig von den Öffnungszeiten wird nach Vorlage der<br />
Betriebs- und Personalkosten entschieden. Die Kooperationsvereinbarung ist der<br />
<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Die Umsetzung ließ zu wünschen übrig, da es innerhalb der Baumaßnahmen zu diversen<br />
Verzögerungen kam. Schlußendlich stellte sich heraus, dass der Kreis den Umbau der<br />
Räumlichkeiten sowie die Grundeinrichtung als Bibliothek aus eigenen Mitteln finanzierte<br />
und deshalb der bereit gestellte Zuschuss von 15.000.- nicht mehr nötig war.<br />
Wie der HFA in seiner vergangenen Sitzung (XVII/12) in der Mediothek der Freiherr-vom-<br />
Stein-Schule erfahren konnte, hat die Schule mittlerweile alle Voraussetzungen geschaffen,<br />
um ab dem Schuljahr 2012/13 in eine Ganztagsbetreuung einzusteigen.<br />
Die Mediothek spielt dabei neben einer großen Zahl weiterer Angebote eine zentrale Rolle.<br />
Auch der Wert für das Angebot in der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> wurde deutlich<br />
herausgearbeitet (s. ANLAGE / Präsentation).<br />
Nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen wurde stellt sich nun die Frage, in<br />
welcher Form der Kooperation zwischen Schule, Kreis und Stadt die Mediothek betrieben<br />
werden kann.<br />
Dazu hat die Schule – orientiert an bereits bestehenden Kooperationen – einen Vorschlag<br />
formuliert, den der HFA zur Kenntnis genommen hat.<br />
Diese Vereinbarung wurde an die anwesenden Parlamentarier verteilt und liegt dieser<br />
Drucksache für diejenigen bei, die nicht in der Schule waren.<br />
Um die Vorbereitungen für den Beginn des kommenden Schuljahres rechtzeitig treffen zu<br />
können, ist es nun notwendig, die Entscheidung über die Zusammenarbeit zu treffen und<br />
damit auch die Mittel bereitzustellen.<br />
In diesem Sinne kann der Beschluss von 2009 jetzt konkret umgesetzt werden.<br />
Der entscheidende Punkt ist, dass zur wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Träger der<br />
Einrichtung ein Dritter sein sollte. Vorgeschlagen ist der Heimat- und Kulturverein.<br />
Selbstverständlich ist es auch möglich (wie auch in anderen Städten praktiziert), einen<br />
Trägerverein zu gründen.<br />
Da über die Details des Vertrages abschließend in der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zu<br />
reden sein wird ergeht kein weitergehender Beschlussvorschlag, zumal sich auch der<br />
Magistrat in seiner kommenden Sitzung mit dem Sachverhalt beschäftigen wird.