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Stadtverordnetenversammlung Besuchervorlage - Neckarsteinach

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öffentlich<br />

Stadt <strong>Neckarsteinach</strong><br />

mit den Stadtteilen Darsberg, Grein und Neckarhausen<br />

D E R S T A D T V E R O R D N E T E N V O R S T E H E R<br />

11. öffentliche Sitzung der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />

am Montag, dem 21. Mai 2012, um 19.00 Uhr<br />

1. Mitteilungen<br />

a) des Stadtverordnetenvorstehers<br />

b) des Magistrats<br />

c) Erledigungsliste<br />

TAGESORDNUNG<br />

2. SBI Ingo Müller Jahresbericht der <strong>Neckarsteinach</strong>er Wehren<br />

3. Erschließung Darsberger Pfad / Am Sonnenhang<br />

hier: Weiteres Vorgehen<br />

- Drucksache Nr. XVII / 81 StvV -<br />

4. Randerschließung Galgenhohl - weiteres Vorgehen<br />

- Drucksache Nr. XVII / 82 StvV -<br />

5. Vereinbarung mit der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />

hier: Betrieb der Mediothek<br />

- Drucksache Nr. XVII / 83 StvV -<br />

6. Anfragen<br />

Wilhelm Hofherr<br />

Stadtverordnetenvorsteher


3. Erschließung Darsberger Pfad / Am Sonnenhang<br />

hier: Weiteres Vorgehen<br />

- Drucksache Nr. XVII / 81 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> hat in der Sitzung am 27.09.2010 den Magistrat<br />

beauftragt, die Erschließung des Gebietes „Darsberger Pfad / Am Sonnenhang“ in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

Ziel ist es, die Grundstücke zu einer Erschließungseinheit zusammen zu fassen, die<br />

Infrastruktur für eine Bebauung herzustellen und Bauflächen auszuweisen.<br />

Die Herstellung der Erschließungsanlagen soll durch einen privaten Erschließungsträger<br />

nach § 124 BauGB erfolgen, der die Maßnahme durchführt und die Erschließungsanlage<br />

direkt mit den Grundstückseigentümern abrechnet.<br />

Die Aufgabe des Erschließungsträgers umfasst die kaufmännische und technische<br />

Projektsteuerung sowie die Erbringung aller Ingenieurleistungen. Der Erschließungsträger<br />

verpflichtet sich auf der Grundlage einer noch zu erstellenden Planung die erforderlichen<br />

Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sowie die Straßen- und<br />

Wegeflächen herzustellen und die Abrechnung aller damit im Zusammenhang stehenden<br />

Kosten auf der Grundlage von privatrechtlichen Zahlungsübernahmevereinbarungen mit<br />

den Grundstückseigentümern abzuwickeln.<br />

Die Planungshoheit verbleibt dabei nach wie vor bei der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong>, d.h.<br />

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ausbaustandards usw.<br />

Die Firma H + S Projektentwicklung GmbH aus Griesheim, vertreten durch<br />

Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thorsten Hesch, wurde uns auf Grund von Referenzen von<br />

durchgeführten Objekten als seriöser und zuverlässiger Erschließungsträger empfohlen.<br />

Daraufhin wurde mit der der Firma H+S Kontakt aufgenommen und die beabsichtigte<br />

Erschließung erläutert und besprochen.<br />

Die Firma H + S hat nicht nur Interesse an der Umsetzung des Vorhabens bekundet,<br />

sondern auch mit sehr viel Zeit und Aufwand die Realisierbarkeit des Vorhabens untersucht,<br />

um dann bei der Präsentation bzw. bei den späteren Gesprächen mit den<br />

Grundstückseigentümern verlässliche Angaben machen zu können.<br />

Da das Gelände sehr schwierig und steil ist, wurde von der Firma H + S zunächst auf<br />

eigene Kosten eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und dafür unter anderem auch das<br />

Gelände vermessen und eine mögliche Trassenführung erarbeitet, mit zwei Varianten.<br />

Insbesondere die Trasse der Abwasserleitungen war ein großes Problem.<br />

Das Ergebnis der Studie wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Bauen,<br />

Umwelt, Technik / Haupt- und Finanzausschuss am 07.05.2012 von Herrn Hesch<br />

präsentiert (siehe hierzu Anlage).<br />

Zum weiteren Vorgehen:<br />

Die Grundstückseigentümer in dem Gebiet sollen zu einer Eigentümerversammlung<br />

eingeladen werden. In dieser Versammlung wird das Projekt erläutert. Danach wird die<br />

Bereitschaft der Grundstückseigentümer abgefragt, in wie weit diese bereit sind, bei der<br />

Erschließungsmaßnahme mitzuwirken und die anfallenden Kosten zu übernehmen.<br />

Weiterhin ist mit dem Erschließungsträger ein Vertrag zur Übernahme der<br />

Erschließungsträgerschaft abzuschließen. Dieser Vertrag wird den Gremien in der nächsten<br />

Sitzungsrunde vorgelegt.<br />

Zur Einleitung des Verfahrens bzw. um die Gespräche mit den Grundstückseigentümern<br />

führen zu dürfen, bedarf der Magistrat und auch der Erschließungsträger die Legitimation<br />

durch die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>.<br />

Interessant für die Grundstückseigentümer ist selbstverständlich, wie hoch die<br />

Entwicklungs- und Erschließungskosten sein werden. Dazu wurden von der Firma H + S<br />

eine Kostenermittlungen erarbeitet und auch im Rahmen der Präsentation vorgestellt.


Bedingt durch die Topographie sind die Erschließungskosten relativ hoch mit 86,40 € / m²<br />

ermittelt.<br />

Bei der Ermittlung der Erschließungskosten ist einer der Parameter der Flächenabzug von<br />

den Einwurfsflächen. Unter Berücksichtigung der ohnehin hohen Erschließungskosten<br />

schlägt die Firma H + S für das Gebiet einen Flächenabzug von 20 % vor.<br />

Der Ausschuss Bauen, Umwelt, Technik und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen<br />

der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig, das Verfahren in die Wege zu leiten und die<br />

Gespräche mit den Grundstückseigentümern aufzunehmen. Dem vorgeschlagenen<br />

Flächenabzug wird zugestimmt<br />

Sofern die Grundstückseigentümer Zustimmung zum Erschließungsverfahren und zur<br />

Übernahme der Kosten signalisieren, könnte das Vorhaben in Angriff genommen werden.<br />

Die weiteren Schritte sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.<br />

Beschluss<br />

Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt, die Erschließung des Gebietes „Darsberger<br />

Pfad / Am Sonnenhang“ in Angriff zu nehmen.<br />

Zur Einleitung des Verfahrens legitimiert die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die<br />

Fa. H + S Projektentwicklung GmbH die Grundstückseigentümer des Gebietes zu einer<br />

Eigentümerversammlung einzuladen und die Erschließungsmaßnahme vorzustellen und zu<br />

erläutern<br />

Weiterhin beauftragt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> den Magistrat, mit der Firma H + S<br />

Projektentwicklung GmbH einen Vertrag zur Übernahme der Erschließungsträgerschaft<br />

auszuarbeiten und diesen Vertrag den Gremien in der nächsten Sitzungsrunde vorzulegen.<br />

4. Randerschließung Galgenhohl - weiteres Vorgehen<br />

- Drucksache Nr. XVII / 82 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2012 vorgeschlagen, die Verwaltung<br />

möge vor jeder weiteren Beratung die Kosten ermitteln, die im Falle einer<br />

Randerschließung auf die Grundstückseigentümer zukommen.<br />

Danach soll die Bereitschaft der Grundstückseigentümer abgefragt werden, in wie weit<br />

diese bereit sind, bei der Erschließung mitzuwirken bzw. ihre Grundstücke einzubringen.<br />

Von dieser Bereitschaft zur Mitwirkung ist letztendlich die Realisierung der Maßnahme<br />

abhängig.<br />

Die Angelegenheit ist rechtlich in drei Verfahrensschritte einzuteilen.<br />

Der erste Schritt ist die Umlegung. Alle derzeit noch nicht baureifen Grundstücke werden im<br />

Rahmen einer Umlegung in Flurstücke mit einer bebaubaren Größe umgewandelt. Dabei ist<br />

ein noch zu regelnder Flächenabzug für Gemeinbedarf für die „Kosten“ der<br />

Grundstückseigentümer von Bedeutung. Um diesen Abzug reduziert sich die eingeworfene<br />

Fläche. Danach hängt es davon ab, ob der Eigentümer Bauland haben oder seinen Anteil<br />

verkaufen möchte.<br />

Ein zweiter Schritt ist die Verteilung der Erschließungskosten auf die erstmalig<br />

erschlossenen Grundstücke. Hierbei ist davon auszugehen, dass die Straße Galgenhohl (die<br />

es offiziell als Straßenbezeichnung nicht gibt) und „Am Vogelsang“ als getrennte Anlagen<br />

abzurechnen sind. Dies führt auf alle Fälle zu unterschiedlich hohen Beiträgen, abhängig<br />

von der Fläche, auf die die Kosten zu verteilen sind.<br />

Bei der Straße „Am Vogelsang“ ist die Flächenzahl erheblich größer, da auch die bereits<br />

vorhandenen Grundstücke auf der Bergseite mit herangezogen werden.<br />

Während die Erschließungsproblematik als solche bereits sehr kompliziert ist, kommt im<br />

vorliegenden Fall noch die Kostenerstattung nach §§ 135a-c BauGB als dritter<br />

Verfahrensschritt hinzu, der es der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> aufgrund der vorhandenen<br />

Satzungsregelung und der hohen ökologischen Ausgleichskosten erlaubt, diese nicht nur für<br />

die Allgemeinflächen sondern auch für die privaten Bauflächen umzulegen.


Die Verwaltung hat in mehreren Vorgesprächen mit dem Amt für Bodenmanagement die<br />

verschiedenen Probleme erörtert. Vom Amt für Bodenmanagement wurde auf der<br />

Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit dem dort festgelegten<br />

Geltungsbereich die Parzellierung der Grundstücke erarbeitet und in der vergangenen<br />

gemeinsamen Sitzung des ABUT und des HFA am 7. Mai 2012 durch Hrn. Walter Spatz<br />

vorgestellt.<br />

Weiterhin wurden von Herrn Spatz ausführlich die einzelnen Verfahrensschritte einer<br />

Umlegung erläutert.<br />

Bei der Bebauung im Bereich der Straße „Am Vogelsang“ ist die Situation eindeutig.<br />

In Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung in der Straße werden dort 8 neue<br />

Baugrundstücke ausgewiesen mit einer Breite von 18 m (Baufenster 12 m zuzügl. 2x3m<br />

Grenzabstand) und einer Bauplatztiefe von 30 m. Damit ergeben sich Bauplätze mit einer<br />

Fläche i.M. von ca. 550 m² (Variante I)<br />

Schwieriger ist die Situation in der Straße Galgenhohl. Aufgrund der Topografie und<br />

Steilheit der Straße ist die Parzellierung in 3 Varianten denkbar (Varianten 2 – 4).<br />

Wie bereits dargestellt, ist die Straße Galgenhohl als separate Anlage abzurechnen. Da die<br />

Straße Galgenhohl jetzt erstmalig erschlossen wird, sind die anfallenden Kosten auf die<br />

angrenzenden Grundstücke umzulegen.<br />

Das bedeutet, dass nicht nur die neu gebildeten Baugrundstücke Erschließungskosten zu<br />

tragen haben, sondern auch die westlich der Straße liegenden Grundstücke beteiligt<br />

werden.<br />

Wobei die Erschließungskosten für den Abschnitt Galgenhohl erheblich höher sein werden<br />

als in dem Bereich „Am Vogelsang“, da die Verteilflächen geringer sind.<br />

Dies alles birgt eine erhebliche Problematik, da für diesen Bereich mit massivem<br />

Widerstand und Einsprüchen zu rechnen ist.<br />

Nach intensiver Diskussion beider Ausschüsse in der Sitzung am 7. Mai 2012 gaben diese<br />

folgende Empfehlung an die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>:<br />

Der Ausschuss Bauen, Umwelt und Technik und der Haupt – und Finanzausschuss<br />

empfehlen der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> die Weiterverfolgung der Variante I, d.h.<br />

Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />

wird zurückgestellt.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen.<br />

Für die weitere Bearbeitung der Kostenermittlung empfehlen die Ausschüsse der<br />

<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> der Empfehlung des Amtes für Bodenmanagement zu folgen<br />

und den Flächenabzug mit ca. 20 % festzulegen.<br />

Insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt die Rechtssprechung einem<br />

ständigen Wandel. Aus diesem Grunde soll für diese komplexe Berechnung für die Schritte<br />

2 und 3 ein Fachbüro beauftragt werden.<br />

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro Bauer wurde von dort ein aktuelles Angebot<br />

angefordert. Seitens des Ordnungsamts wurde das Angebot geprüft. Gegenüber der letzten<br />

Beauftragung vor 2 Jahren stiegen zwar die Inhaberstunden um 10,-€ auf 125,- €.<br />

Jedoch ist verstärkt der Einsatz von Ingenieurstunden vorgesehen, die mit einem<br />

geringeren Stundensatz, mit 81,- € je Stunde, angeboten sind. Ohne eine detaillierte<br />

Berechnung im Vorfeld können keine belastbaren Zahlen veröffentlicht werden. Diese sind<br />

aber Voraussetzung für die konkreten Gespräche mit den Anliegern, wie es der Ältestenrat<br />

empfohlen hat.<br />

Beschluss<br />

Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> beschließt die Weiterverfolgung der Variante I d.h.<br />

Ausbau und Erschließung der Straße „Am Vogelsang“. Der Ausbau der Straße „Galgenhohl“<br />

wird zurückgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist entsprechend<br />

anzupassen.


Weiterhin beschließt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> das Planungsbüro für Städtebau,<br />

Erich Bauer, mit der Berechnung der voraussichtlichen Kosten für die Randerschließung<br />

gemäß Angebot vom 20.03.2012 zu beauftragen<br />

5. Vereinbarung mit der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />

hier: Betrieb der Mediothek<br />

- Drucksache Nr. XVII / 83 StvV -<br />

Sachverhalt<br />

Über die Einrichtung einer gemeinsamen Schul- und Gemeindebibliothek bzw. –mediathek<br />

gab es seit dem Beginn der Sanierung und Erweiterung der Freiherr-vom-Stein-Schule<br />

Gespräche. Konkreter wurden diese im Jahre 2008, als Herr Alexander Budjan von der<br />

Hessischen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in Wiesbaden in der XVI/24. Sitzung des<br />

HFA am 02.12.2008 das Projekt vorstellte.<br />

Die Folge war, dass in den HH-Entwurf für 2009 ein Betrag von 15.000.- € aufgenommen<br />

wurde für die Herstellung und Einrichtung der Mediathek.<br />

Weitere Gespräche mit Rektor Thomas Klaffke im Januar 2009 führten zu einer Drucksache<br />

(XVI/214), die am 02.02.2009 in der StvVslg. verabschiedet wurde (s. Protokoll XVI/29<br />

StvVslg.).<br />

Der Beschluss lautete:<br />

Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> stimmt einer auf 5 Jahre befristeten Kooperation für<br />

eine gemeinsam betriebene Schul- und Stadtmediothek zu.<br />

Für die Einrichtung stellt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> max. 15.000 € zur Verfügung.<br />

Über den Umfang der Nutzung abhängig von den Öffnungszeiten wird nach Vorlage der<br />

Betriebs- und Personalkosten entschieden. Die Kooperationsvereinbarung ist der<br />

<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Die Umsetzung ließ zu wünschen übrig, da es innerhalb der Baumaßnahmen zu diversen<br />

Verzögerungen kam. Schlußendlich stellte sich heraus, dass der Kreis den Umbau der<br />

Räumlichkeiten sowie die Grundeinrichtung als Bibliothek aus eigenen Mitteln finanzierte<br />

und deshalb der bereit gestellte Zuschuss von 15.000.- nicht mehr nötig war.<br />

Wie der HFA in seiner vergangenen Sitzung (XVII/12) in der Mediothek der Freiherr-vom-<br />

Stein-Schule erfahren konnte, hat die Schule mittlerweile alle Voraussetzungen geschaffen,<br />

um ab dem Schuljahr 2012/13 in eine Ganztagsbetreuung einzusteigen.<br />

Die Mediothek spielt dabei neben einer großen Zahl weiterer Angebote eine zentrale Rolle.<br />

Auch der Wert für das Angebot in der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> wurde deutlich<br />

herausgearbeitet (s. ANLAGE / Präsentation).<br />

Nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen wurde stellt sich nun die Frage, in<br />

welcher Form der Kooperation zwischen Schule, Kreis und Stadt die Mediothek betrieben<br />

werden kann.<br />

Dazu hat die Schule – orientiert an bereits bestehenden Kooperationen – einen Vorschlag<br />

formuliert, den der HFA zur Kenntnis genommen hat.<br />

Diese Vereinbarung wurde an die anwesenden Parlamentarier verteilt und liegt dieser<br />

Drucksache für diejenigen bei, die nicht in der Schule waren.<br />

Um die Vorbereitungen für den Beginn des kommenden Schuljahres rechtzeitig treffen zu<br />

können, ist es nun notwendig, die Entscheidung über die Zusammenarbeit zu treffen und<br />

damit auch die Mittel bereitzustellen.<br />

In diesem Sinne kann der Beschluss von 2009 jetzt konkret umgesetzt werden.<br />

Der entscheidende Punkt ist, dass zur wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Träger der<br />

Einrichtung ein Dritter sein sollte. Vorgeschlagen ist der Heimat- und Kulturverein.<br />

Selbstverständlich ist es auch möglich (wie auch in anderen Städten praktiziert), einen<br />

Trägerverein zu gründen.<br />

Da über die Details des Vertrages abschließend in der <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zu<br />

reden sein wird ergeht kein weitergehender Beschlussvorschlag, zumal sich auch der<br />

Magistrat in seiner kommenden Sitzung mit dem Sachverhalt beschäftigen wird.

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