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Pflege[n] zu Hause - Gesundheitsserver - Land Steiermark

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VoRAUS-<br />

SETZUNGEN<br />

WICHTIG<br />

ANTRAG­<br />

STELLUNG<br />

Ich muss für die Pfege eines/einer<br />

nahen Angehörigen meine Erwerbsarbeit<br />

reduzieren/aufgeben.<br />

Wie kann ich mich in dieser Zeit sozialversichern?<br />

Wenn pfegende Angehörige ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder aufgeben,<br />

besteht die Möglichkeit, die Pfegezeit in der Pensions- und<br />

der Arbeitslosenversicherung <strong>zu</strong> berücksichtigen und eine Krankenversicherung<br />

aufrecht<strong>zu</strong>erhalten. Die nachfolgend beschriebenen Versicherungen<br />

sind für die versicherte Person beitragsfrei.<br />

Pensionsversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung<br />

Selbstversicherung für Beitragsfreie Mitversicherung für Rahmenfristerstreckung für<br />

pfegende Angehörige pfegende Angehörige Anwartschaft auf Leistungen<br />

für pfegende Angehörige<br />

• Pfege eines/einer nahen Angehörigen mit<br />

Anspruch auf <strong>zu</strong>mindest Pfegegeldstufe 3.<br />

• Die Pfege erfolgt in häuslicher Umgebung.<br />

• Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft<br />

durch die Pfege.<br />

• Der Wohnsitz des/der pfegenden Angehörigen<br />

befndet sich im Inland.<br />

Die Selbstversicherung kann auch von pfegenden<br />

Angehörigen in Anspruch genommen<br />

werden, die<br />

a) noch niemals versichert waren oder<br />

b) pfichtversichert sind, aber ihre Arbeitszeit<br />

für die Pfege reduzieren (im Jahr<br />

2010 beträgt die Beitragsgrundlage<br />

monatlich 1.528,87 Euro).<br />

Wird die Erwerbstätigkeit ganz aufgegeben,<br />

besteht neben der Selbstversicherung auch die<br />

Möglichkeit der Weiterversicherung für pfegen-<br />

de Angehörige.<br />

Was für Sie die beste Lösung ist, erfahren Sie<br />

bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt oder<br />

am Pfegetelefon.<br />

Pensionsversicherungsträger der/des pfegenden<br />

Angehörigen, bei dem <strong>zu</strong>letzt Versicherungszeiten<br />

erworben wurden; liegen noch<br />

keine Versicherungszeiten vor, ist die Pensionsversicherungsanstalt<br />

<strong>zu</strong>ständig.<br />

(Hier erhalten Sie auch Infos <strong>zu</strong>r Pensionsversicherung<br />

bei der Pfege eines behinderten<br />

Kindes.)<br />

WEITERFÜHRENDE INFoRMATIoNEN<br />

• Der/Die Angehörige pfegt unter überwiegender<br />

Beanspruchung seiner/ihrer<br />

Arbeitskraft einen Versicherten/eine<br />

Versicherte mit Anspruch auf <strong>zu</strong>mindest<br />

Pfegegeldstufe 3 und ist selbst nicht<br />

krankenversichert.<br />

• Die Pfege erfolgt in häuslicher Umgebung.<br />

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse<br />

oder am Pfegetelefon, ob für Ihre Situation<br />

die Mitversicherung bei dem/der Pfegebedürftigen<br />

oder eine andere Lösung die<br />

beste ist.<br />

Zuständige Krankenkasse der<br />

versicherten Person.<br />

• Die pfegebedürftige Person hat<br />

<strong>zu</strong>mindest Anspruch auf Pfegegeldstufe<br />

3.<br />

• Die Pfegeperson verfügt über<br />

eine Selbst- oder Weiterversicherung<br />

in der Pensionsversicherung<br />

für pfegende Angehörige.<br />

Der/Die pfegende Angehörige<br />

bezieht weder Arbeitslosengeld<br />

noch Notstandshilfe, da er/sie<br />

aufgrund der Pfege eines/einer<br />

nahen Angehörigen nicht für eine<br />

Arbeitsvermittlung <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

steht.<br />

Zuständiges Arbeitsmarktservice<br />

(verweisen Sie auf das<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />

§ 15 Abs. 3 Z 4).<br />

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Pensionsversicherungsanstalt – <strong>Land</strong>esstelle <strong>Steiermark</strong><br />

(Auskunft <strong>zu</strong> Versicherungen), Pfegetelefon: T 0800 201622 gebühren- (Auskunft <strong>zu</strong>r Selbst- und Weiterversicherung, Kontakte, Formulare),<br />

frei, pfegetelefon@bmask.gv.at, www.pfegedaheim.at T 05 0303, pva-lsg@pva.sozvers.at, www.pensionsversicherung.at<br />

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Bundessozialamt Steiermärkische Gebietskrankenkasse<br />

(Auskunft <strong>zu</strong> Versicherungen, Infoblatt „Pfegende Angehörige – (Auskunft <strong>zu</strong>r beitragsfreien Krankenversicherung),<br />

Begünstigungen“), T 05 9988, bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at, T 0316 8035-3000, service@stgkk.at, www.stgkk.at<br />

www.bundessozialamt.gv.at<br />

Arbeitsmarktservice <strong>Steiermark</strong> – <strong>Land</strong>esgeschäftsstelle<br />

Help.gv.at – Bundeskanzleramt (Auskunft <strong>zu</strong>r Arbeitslosenversicherung),<br />

(Online-Information <strong>zu</strong> Versicherungen), www.help.gv.at T 0316 7081, ams.steiermark@ams.at, www.ams.at<br />

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