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1. Grundlagen <strong>de</strong>r Inventur<br />

Die Mandanten- Information<br />

D i e M a n d a n t e n -Information<br />

Inventur – Richtige Planung und Durchführung<br />

Die körperliche Inventur ist das mengenmäßige Aufzeichnen aller Vermögensgegenstän<strong>de</strong> (z. B. Bargeld,<br />

Grundstücke, Maschinen, Lagerbestän<strong>de</strong>, For<strong>de</strong>rungen) sowie aller Schul<strong>de</strong>n (z. B. Lieferanten-, Wechsel-,<br />

Grundschul<strong>de</strong>n), die in einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhan<strong>de</strong>n sind. Dies geschieht<br />

durch Messen, Zählen, Wiegen o<strong>de</strong>r Schätzen mit nachfolgen<strong>de</strong>r Bewertung.<br />

Dazu ist es notwendig die Aufstellung eines Inventars durchzuführen. Das Inventar ist ein<br />

Bestandsverzeichnis, in <strong>de</strong>m alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Schul<strong>de</strong>n nach Art, Menge und Wert einzeln<br />

aufgezeichnet sind.<br />

Welche Grundsätze sind bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme zu beachten?<br />

Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, sollen generell die Vermögensgegenstän<strong>de</strong> körperlich, vollständig und<br />

einzeln aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Ein Inventar muss darüber hinaus richtig und nachprüfbar sein.<br />

1.1 Grundsätze <strong>de</strong>r körperlichen Inventur<br />

Eine körperliche Bestandsaufnahme (die Inventur im engeren Sinne) ist ohnehin nur bei Sachgegenstän<strong>de</strong>n<br />

möglich. Das sind in <strong>de</strong>r Regel das materielle Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge) und<br />

die Vorräte.<br />

Die körperliche Bestandsaufnahme ist nicht möglich bei For<strong>de</strong>rungen, im materielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>,<br />

Verbindlichkeiten usw.:<br />

• Finanzanlagen sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Dazu gehören Auszüge aus <strong>de</strong>m<br />

Grundbuch, Hypotheken- und Grundschuldbriefe, Depotbestätigungen, Vertragsunterlagen.<br />

• For<strong>de</strong>rungen (Debitoren) und Verbindlichkeiten (Kreditoren) wer<strong>de</strong>n in Sal<strong>de</strong>nlisten erfasst. Bei<br />

großen o<strong>de</strong>r zweifelhaften Beträgen empfiehlt es sich, von Kun<strong>de</strong>n und Lieferanten Sal<strong>de</strong>nbestätigungen<br />

einzuholen.<br />

• Kontostän<strong>de</strong> bei Kreditinstituten wer<strong>de</strong>n durch die Auszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen,<br />

ebenso Wertpapiere in Depotverwaltung zur kurzfristigen Anlage.<br />

Körperlich aufgenommen wer<strong>de</strong>n hingegen die Wertpapiere in Eigenverwaltung sowie Bargeld, Besitzwechsel<br />

und Schecks.<br />

• Verbindlichkeiten, die <strong>de</strong>r Kaufmann als Akzeptant eines gezogenen o<strong>de</strong>r als Aussteller eines<br />

eigenen Wechsels übernommen hat, ergeben sich aus <strong>de</strong>m Schuldwechselbuch.<br />

• Bei <strong>de</strong>r Erfassung langfristiger Verbindlichkeiten, wie z. B. Bankdarlehen, zieht man die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Vertragsunterlagen heran. Zusätzlich sollten Art und Umfang <strong>de</strong>r Besicherung einer<br />

langfristigen Verbindlichkeiten dokumentiert sein.<br />

1.1.1 Erfassung <strong>de</strong>s Sachanlagevermögens


Die Mandanten- Information<br />

Sachanlagen stellen u. a. Gebäu<strong>de</strong>, Maschinen und Immobilien dar und sind dazu bestimmt, <strong>de</strong>m Betrieb auf<br />

Dauer zu dienen. Folglich än<strong>de</strong>rn sich ihre Bestän<strong>de</strong> in geringerem Maße als bei häufig umgeschlagenen<br />

Vorräten. Allerdings unterliegen die abnutzbaren Anlagegüter einer zumin<strong>de</strong>st regelmäßigen Wertverän<strong>de</strong>rung<br />

durch Abschreibungen und ggf. Zuschreibungen.<br />

Weniger als auf die Bestandsaufnahme zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres kommt es <strong>de</strong>shalb beim<br />

Anlagevermögen darauf an, wie es sich im Laufe <strong>de</strong>s Jahres entwickelt hat. Diese Entwicklung sollte<br />

aufgezeichnet wer<strong>de</strong>n. Zu- und Abgänge <strong>de</strong>s Anlagevermögens können in <strong>de</strong>r Regel von <strong>de</strong>n Anlagekonten<br />

<strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung abge<strong>lesen</strong> wer<strong>de</strong>n. Hingegen sind wertmäßige Än<strong>de</strong>rungen schon wegen möglicher<br />

Bewertungswahlrechte erst beim Jahresabschluss vorzunehmen.<br />

Genügt dieses Bestandsverzeichnis, z. b. als sog. Inventarbogen o<strong>de</strong>r in Form einer Anlagenkartei,<br />

bestimmten Erfor<strong>de</strong>rnissen, können Sie auf eine körperliche Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s beweglichen<br />

Anlagevermögens zum Jahresen<strong>de</strong> verzichten. Voraussetzung dafür sind::<br />

• die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Gegenstan<strong>de</strong>s,<br />

• <strong>de</strong>r Buchwert am Bilanzstichtag,<br />

• <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung,<br />

• die Abschreibungsmetho<strong>de</strong> und die Nutzungsdauer,<br />

• die Höhe <strong>de</strong>r Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten,<br />

• <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>s Abgangs und<br />

• ggf. Zuschreibung und außerplanmäßige Abschreibungen.<br />

Hinweis:<br />

Es sollte hin und wie<strong>de</strong>r überprüft wer<strong>de</strong>n, ob die in <strong>de</strong>r Buchhaltung ausgewiesenen Anlagen-<br />

gegenstän<strong>de</strong> tatsächlich noch vorhangen sind.<br />

Selbst bei sonst ordnungsmäßiger Buchführung kann es vorkommen, dass für neu angeschaffte Maschinen<br />

keine Anlagenkarte angelegt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r weil kein Zahlungsvorgang existiert und <strong>de</strong>shalb nicht verbucht ist,<br />

z. B.<br />

• das Verschrotten einer alten Maschine o<strong>de</strong>r<br />

• die Entnahme eines gebrauchten Computers übersehen wird.<br />

Solche Fehler wer<strong>de</strong>n ggf. nur durch eine körperliche Aufnahme erkannt. Im Normalfall sollte sich jedoch aus<br />

<strong>de</strong>r obigen Fortschreibung <strong>de</strong>r zum Bilanzstichtag richtige Bestand ermitteln lassen.<br />

Überprüfen Sie anhand <strong>de</strong>r Anlagenkartei bzw. –datei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Inventarbogen bereits vor <strong>de</strong>r Fortschreibung,<br />

ob sämtliche <strong>de</strong>r verzeichneten Anlagegüter noch im Betrieb eingesetzt sind. Stellen Sie fest, dass keine<br />

Anschaffung vergessen wur<strong>de</strong>:<br />

• eine Anschaffung durch private Mittel,<br />

• die Übernahme aus einem Leasingvertrag o<strong>de</strong>r<br />

• ein Tauschgeschäft o<strong>de</strong>r Inzahlungnahme.<br />

Zwischen 10 v. H. und 50 v. H. betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter können Kaufleute entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Betriebs- o<strong>de</strong>r Privatvermögen zuordnen (willkürbares Wirtschaftsgut). So können Sie z. B. Ihren privaten<br />

Pkw, <strong>de</strong>r bereits im Betrieb eingesetzt wird, als gewillkürtes Anlagegut ins Betriebsvermögen einlegen.<br />

Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 410 Euro netto) brauchen gem. Abschn.<br />

31 Abs. 3 EStR nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn sie im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung in<br />

voller Höhe abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Gegenstän<strong>de</strong> mit einem Wert über 60 Euro müssen aber dazu auf einem beson<strong>de</strong>ren Konto verbucht o<strong>de</strong>r in<br />

einem eigenen Verzeichnis erfasst sein.


Die Mandanten- Information<br />

Ebenfalls nicht im Anlagenverzeichnis wer<strong>de</strong>n solche Gegenstän<strong>de</strong> erfasst, bei <strong>de</strong>nen ein Festwert<br />

zulässigerweise angesetzt wer<strong>de</strong>n darf. Auf die Fe<strong>stb</strong>ewertung wird nicht weiter eingegangen, da dieses<br />

Verfahren tatsächlich nur in speziellen Fällen zur gewünschten Vereinfachung führt.<br />

1.1.2 Erfassung <strong>de</strong>r Vorräte<br />

Unter „Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vorratsvermögens“ fallen alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und<br />

fertige Erzeugnisse sowie Han<strong>de</strong>lsware. Eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag ist nur dann<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn eine zuverlässige Bestandsbuchführung existiert. Als zuverlässig gilt hierbei, wenn<br />

einmal im Jahr die Übereinstimmung <strong>de</strong>r Soll-Bestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n körperlich aufgenommenen Ist-Bestän<strong>de</strong>n<br />

festgestellt wird. Dies kann z. B. für je<strong>de</strong> Warengruppe zu verschie<strong>de</strong>nen Zeitpunkten zum jeweiligen<br />

Minimalbestand geschehen (siehe dazu Kapitel 2.3: Permanente Inventur).<br />

Körperlich erfasst wer<strong>de</strong>n die vorhan<strong>de</strong>nen Mengen nach han<strong>de</strong>lsüblicher Stückzahl, Längen-, Flächen- und<br />

Raummaßen sowie <strong>de</strong>m Gewicht. Verwen<strong>de</strong>n Sie zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifizierung die entsprechen<strong>de</strong> Kennung<br />

<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> (Serien-, Chargen-, Fahrgestellnummer). Sofern Sie dies vertreten können, wird auch die<br />

Erfassung in han<strong>de</strong>lsunüblichen Größen zulässig:<br />

• Kleinteile brauchen nicht gezählt, son<strong>de</strong>rn dürfen abgewogen wer<strong>de</strong>n, wenn das Gewicht von<br />

beispielsweise 10 Stück genau ermittelt wur<strong>de</strong>.<br />

• Der Bestand an gleichartig gestapelten Vorräten, wie z. B. Bleche, Rohre und Papier in Stückmenge,<br />

lässt sich durch Erfahrungswerte und Stichproben nach Gewicht und Volumen feststellen.<br />

Die Mengenerfassung geschieht durch Einträge auf Aufnahmevordrucken o<strong>de</strong>r zunächst mit Geräten <strong>de</strong>r<br />

mobilen Datenerfassung durch Tastatureingabe, Lichtstifte o<strong>de</strong>r Scanner, <strong>de</strong>ren Daten als ausgedruckte<br />

Inventurlisten auszuwerten und von <strong>de</strong>n Aufnehmen<strong>de</strong>n abzuzeichnen sind.<br />

Handschriftliche Einträge müssen mit Kugelschreiber o. Ä auf nummerierten und von <strong>de</strong>r Aufnahmeperson<br />

quittierten Aufnahmevordrucken gemacht wer<strong>de</strong>n. Unrichtige Einträge sind so zu streichen, dass sie noch<br />

lesbar bleiben. Vermerkt wird das Datum <strong>de</strong>r Aufnahme, ggf. Ansager und Aufschreiber sowie <strong>de</strong>r Prüfer.<br />

Große Mengen wer<strong>de</strong>n auf Zählzettel vorgeschrieben.<br />

Wenn ein Aufnahmebereich vollständig aufgenommen ist, kann die Prüfung beginnen. Gewöhnlich ist die<br />

stichprobenweise Nachzählung je<strong>de</strong>r zehnten Position ausreichend. Nur bei ungewöhnlichen Größen, z. B.<br />

Zählung <strong>de</strong>r Paare anstelle <strong>de</strong>r Stückzahl o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Bereichsgrenzen, ist beson<strong>de</strong>re Vorsicht geboten.<br />

Schließlich wird <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung an <strong>de</strong>n Inventurleiter gemel<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r die aufgenommenen und<br />

nunmehr geprüften o<strong>de</strong>r leeren Aufnahmebelege abzugeben. Diese körperliche Vorratsinventur wird im<br />

Anschluss <strong>de</strong>tailliert beschrieben.<br />

1.2 Vollständigkeit <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme<br />

Der Grundsatz <strong>de</strong>r Vollständigkeit sieht vor, dass alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s<br />

Kaufmannes in <strong>de</strong>r Bilanz erfasst wer<strong>de</strong>n und damit auch im Inventar. Dies mag zunächst selbstverständlich<br />

sein, stößt aber mitunter auf praktische Probleme bei <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utigen wirtschaftlichen Zuordnung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>.<br />

Das geleaste Anlagegut, ist je nach Vertragsgestaltung und Nutzungsdauer alternativ <strong>de</strong>m Leasinggeber<br />

(Regelfall) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Leasingnehmer zuzurechnen und damit in <strong>de</strong>ssen Inventar aufzunehmen. 1 Maßgeblich<br />

ist die tatsächliche, nicht die rechtliche Verfügungsmacht über <strong>de</strong>n Gegenstand mit <strong>de</strong>ssen Nutzen, Lasten<br />

und <strong>de</strong>r Gefahr <strong>de</strong>s Untergangs.<br />

1 Detailfragen hierzu beantwortet Ihnen Ihr Steuerberater


Die Mandanten- Information<br />

Zum wirtschaftlichen Eigentum <strong>de</strong>s Unternehmers gehören z. B.<br />

• ein LKW, welcher <strong>de</strong>r Hausbank sicherungsübereignet wur<strong>de</strong>,<br />

• bereits eingelagerte Ware, die noch unter <strong>de</strong>m Eigentumsvorgehalt <strong>de</strong>s Lieferanten steht.<br />

In bei<strong>de</strong>n Fällen ist <strong>de</strong>r Unternehmer nicht <strong>de</strong>r rechtliche Eigentümer.<br />

• Kommissionsware beim Kun<strong>de</strong>n,<br />

• Materialien, die zur Lohnvere<strong>de</strong>lung verschickt wur<strong>de</strong>n,<br />

• abgerechnete Unterwegswaren von Lieferern/ noch nicht berechnete Unterwegsware an Kun<strong>de</strong>n,<br />

• Erzeugnisse im Außenlager,<br />

• vermietete, ausgestellte, verliehene o<strong>de</strong>r zur Probe gelieferte Wirtschaftsgüter.<br />

Hingegen gehören frem<strong>de</strong> Vorräte auch dann nicht zum Vermögen <strong>de</strong>s Kaufmanns, wenn sie sich im Betrieb<br />

befin<strong>de</strong>n, wie z. B.<br />

• In Kommission genommene Waren, frem<strong>de</strong> Materialien, die zur Lohnvere<strong>de</strong>lung angenommen<br />

wur<strong>de</strong>n etc.<br />

• Zu <strong>de</strong>n Fremdgegenstän<strong>de</strong>n gehören möglicherweise auch Verpackungen, Paletten, Gasflaschen<br />

u. Ä., sofern über sie nur eingeschränkt verfügt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Sie gehören streng genommen nicht in das eigentliche Inventar <strong>de</strong>s Kaufmanns, wer<strong>de</strong>n aber zu<br />

Beweiszwecken im Rahmen <strong>de</strong>r Inventur mit aufgenommen und als frem<strong>de</strong> Wirtschaftsgüter gekennzeichnet.<br />

1.3 Die nachprüfbare, richtige und wirtschaftliche Inventur<br />

Die Bestän<strong>de</strong> sind vollständig nach Art und Menge und ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifizierbar festzustellen. Um nachprüfbar<br />

zu sein, muss die Bestandsaufnahme mit sämtlichen Aufzeichnungen und Auswertungen (Zählzettel,<br />

Aufnahmebelege, Inventurlisten, Übersichten, etc.) dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Die Dokumentation muss so<br />

beschaffen sein, dass ein Sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die<br />

Bestän<strong>de</strong> verschaffen kann.<br />

Geringfügige Mängel gefähr<strong>de</strong>n die Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung noch nicht. Solche Fehler wer<strong>de</strong>n<br />

berichtigt und <strong>de</strong>r neue Sachverhalt im Nachhinein berücksichtigt.<br />

Wer<strong>de</strong>n aber z. B.:<br />

• Bei <strong>de</strong>r permanenten Inventur keine Bestandskorrekturen erfasst,<br />

• Aufzeichnungen mit Bleistift auf nicht nummerierten Seiten, ohne Datum und Unterschrift gemacht,<br />

• Erhebliche, nicht mehr nachvollziehbare Bestän<strong>de</strong> „vergessen“,<br />

wird das Inventar laut BFH 2 als nicht ordnungsgemäß verworfen mit recht unangenehmen Folgen:<br />

„auch eine ansonst nicht zu beanstan<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Buchführung wird dadurch als nicht ordnungsmäßig angesehen<br />

(R 30 Abs. 4 EStR) und zwar die <strong>de</strong>s abgelaufenen als auch <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres. Ein unrichtiges<br />

Inventar erlaubt <strong>de</strong>n Betriebsprüfern <strong>de</strong>shalb die Gewinnschätzung und führt ggf. zu Bußgeld- und<br />

Steuerstrafverfahren.“<br />

Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof hatte in seinem Urteil vom 26.08.1975 3 ein Einsehen mit Kleinunternehmern:<br />

„Auch in kleineren Betrieben, insbeson<strong>de</strong>re in einem Handwerkbetrieb, müssen die Halbfertigen Arbeiten und<br />

Hilfsstoffe – ebenso wie in einem Fertigungsbetrieb Halbfabrikate und Hilfsstoffe – an <strong>de</strong>n Bilanzstichtagen<br />

grundsätzlich durch Inventur aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Darüber sind Aufzeichnungen zu machen, die eine<br />

Nachprüfung sowohl <strong>de</strong>r vollständigen Aufnahmen als auch <strong>de</strong>r Bewertung ermöglichen. Es steht nicht im<br />

Ermessen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen, ob er diese Aufzeichnungen führen will o<strong>de</strong>r nicht. Da <strong>de</strong>r Kläger die<br />

vorhan<strong>de</strong>nen halbfertigen Arbeiten und Hilfsstoffe zum 31. Dezember 1963 we<strong>de</strong>r bestands- noch wertmäßig<br />

aufgenommen hat, ist die Buchführung formell insoweit nicht ordnungsmäßig.<br />

2 BFG-Urteil v. 13.10.1972 - I R 123/70.<br />

3 Az. VIII R 109/70.


Die Mandanten- Information<br />

Dieser formale Mangel muss jedoch nicht zwangsläufig, wie das FG angenommen hat, zur Versagung <strong>de</strong>r<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung führen. ....<br />

Der Senat hat keine Be<strong>de</strong>nken, bei kleineren Betrieben mit überschaubaren Verhältnissen trotz Vorliegens<br />

formeller Buchführungsmängel, welche die Überprüfung <strong>de</strong>s sachlichen Ergebnisses nicht beeinträchtigen, die<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung zu bejahen, falls nicht beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> entgegenstehen.“<br />

Die vollständige Erfassung einzelner und i<strong>de</strong>ntifizierbarer Vermögensgegenstän<strong>de</strong> be<strong>de</strong>utet gera<strong>de</strong> beim<br />

Vorratsvermögen einen erheblichen Arbeitsaufwand. Überzogene Ansprüche an die Richtigkeit und Exaktheit<br />

<strong>de</strong>r ermittelten Mengen führen ab einem bestimmten Punkt dazu, dass unverhältnismäßig hohe Kosten<br />

verursacht wer<strong>de</strong>n. Hier wird <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit verletzt. Die noch zusätzlich gewonnenen<br />

Informationen sind für <strong>de</strong>n Adressaten <strong>de</strong>s Inventars und <strong>de</strong>r Bilanz im Grun<strong>de</strong> unwesentlich und rechtfertigen<br />

nicht mehr <strong>de</strong>n zusätzlichen Aufwand.<br />

Wirtschaftliche Aspekte haben <strong>de</strong>n Gesetzgeber dazu gebracht, Verfahren zu Inventurerleichterungen<br />

zuzulassen. Darüber hinaus rechtfertigt <strong>de</strong>r abstrakte Grundsatz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit auch vorsichtige<br />

Abweichungen vom Prinzip <strong>de</strong>r Richtigkeit und Vollständigkeit, wie sie in Ihrem Betrieb im konkreten Einzelfall<br />

nötig sein könnten.<br />

Beispiel: Ein Pkw-Vertragshändler mit einem Jahresumsatz von ca. 20 Mio. Euro ermittelt zum<br />

Jahresen<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>n Bestand an Heizöl seiner Heizungsanlage. An <strong>de</strong>r Tankanzeige <strong>de</strong>s<br />

10.000-Liter-Tanks liest er eine Füllung von c. a. ¾ ab. Der fast leere Tank wur<strong>de</strong> im Sommer<br />

zu einem Preis von 40,-/100 Liter aufgefüllt.<br />

Hinweis:<br />

Wirtschaftlich und zulässig ermittelt beträgt<br />

die Menge an Heizöl = 7.500 Liter<br />

<strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Heizöl = 3.000 Euro<br />

Es ist für <strong>de</strong>n späteren Bilanzleser o<strong>de</strong>r das Finanzamt zur Einschätzung <strong>de</strong>r<br />

Vermögenssituation und Ertragslage <strong>de</strong>s Autohändlers vollkommen unerheblich, dass die<br />

Menge Heizöl tatsächlich 7.590 Liter beträgt und dass die Sommerreste von 150 Litern zu<br />

einem Preis von 38,-/100 Liter angeschafft wur<strong>de</strong>n.<br />

Sie sollten solche wirtschaftlichen Ermittlungen hinreichend dokumentieren, um sich im Streitfall<br />

gegen allzu unrealistisch aufgemachte Gegenrechnungen <strong>de</strong>s Betriebsprüfers wehren zu können.<br />

2. Inventurverfahren


Folgen<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Inventur wer<strong>de</strong>n betrachtet:<br />

(1) Stichtagsinventur<br />

(2) Verlegte Inventur<br />

(3) Permanente Inventur<br />

(4) Stichprobenverfahren<br />

Die Mandanten- Information<br />

Die Inventur zum Bilanzstichtag, die verlegte und die permanente Inventur dürfen Sie nach Belieben<br />

kombinieren, sofern die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt wer<strong>de</strong>n. Damit machen Sie sich die<br />

gesetzliche Zwangsarbeit so leicht wie möglich und die Bestandskontrolle für Ihre Zwecke so aktuell und<br />

informativ, wie Sie es für richtig erachten.<br />

2.1.Stichtagsinventur<br />

Die unter Kaufleuten herkömmliche Form <strong>de</strong>r Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme zum<br />

Bilanzstichtag (Stichtagsinventur). Sie darf innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen vor o<strong>de</strong>r bis zehn<br />

Tage nach <strong>de</strong>m Bilanzstichtag durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die<br />

Bestandsverän<strong>de</strong>rungen innerhalb dieser abweichen<strong>de</strong>n Tage durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen und<br />

Belege berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Stichtagsinventur ist die sicherste Metho<strong>de</strong> und gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit durch<br />

einheitliche Bestandsaufnahme und Kontrolle. Die Konzentration auf einen Tag birgt jedoch <strong>de</strong>n Nachteil,<br />

dass <strong>de</strong>r Betriebsablauf erheblich gestört wird, wenn nicht gar Produktion und Vertrieb komplett unterbrochen<br />

wird.<br />

2.2 Verlegte Inventur<br />

Ein Inventurvereinfachungsverfahren bietet das Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch in Form <strong>de</strong>r verlegten Inventur. Danach<br />

dürfen Kaufleute innerhalb <strong>de</strong>r letzten drei Monate vor o<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r ersten zwei Monate nach <strong>de</strong>m<br />

Bilanzstichtag ihren Bestand körperlich aufnehmen (im sog. beson<strong>de</strong>ren Inventar). Dazu müssen Sie<br />

gewährleisten, dass <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres durch ein zulässiges<br />

Fortschreibungs- o<strong>de</strong>r Rückrechnungsverfahren aus <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Inventar bestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Das<br />

beson<strong>de</strong>re Inventar kann auch durch eine permanente Inventur (siehe 2.3) o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />

Stichprobenverfahren aufgestellt wer<strong>de</strong>n (siehe 2.4).<br />

Die Vereinfachung <strong>de</strong>r verlegten Inventur besteht darin, dass nur <strong>de</strong>r wertmäßige nicht aber <strong>de</strong>r<br />

mengenmäßige Bestand zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ermittelt wer<strong>de</strong>n muss. Wenn die<br />

Zusammensetzung <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Stichtagen nicht wesentlich voneinan<strong>de</strong>r abweicht,<br />

kann <strong>de</strong>r Bestand zum Jahresen<strong>de</strong> vom Inventurbestand hochgerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies geschieht, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Wareneingang bis zum Bilanzstichtag hinzugerechnet und <strong>de</strong>r Wareneinsatz abgezogen wird.<br />

Der Vorteil <strong>de</strong>r verlegten Inventur liegt darin, die Störungen <strong>de</strong>s Betriebsablaufes in ruhige Zeiten zu<br />

verschieben, ggf. an einen Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m auch die Verkaufsräume und Lager saisonbedingt geringe<br />

Bestän<strong>de</strong> aufweisen.<br />

Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, sind von <strong>de</strong>r verlegten Inventur<br />

ausgeschlossen und müssen zum Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausgeschlossen von <strong>de</strong>r verlegten Inventur sind jedoch:<br />

• Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, müssen zum<br />

Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

• Gegenstän<strong>de</strong>, die entwe<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs wertvoll sind o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen durch Schwund, Ver<strong>de</strong>rb,<br />

Zerbrechen u. Ä. unkontrollierte Verluste eintreten, sofern <strong>de</strong>r Schwund nicht annähernd zutreffend<br />

abgeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.


Die Mandanten- Information<br />

Beispiel: Der Spielwarenhändler X erfasst seinen Warenbestand vor Beginn <strong>de</strong>s Weihnachtsgeschäftes<br />

zum 1. Oktober im Wert von 150.000 Euro.<br />

2.3 Permanente Inventur<br />

Seine Wareneinkäufe bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres – keine ausgesprochenen Weihnachtsartikel –<br />

betragen zusätzliche 250.000 Euro.<br />

Er erzielt zwischen <strong>de</strong>m 1. Oktober und 31. Dezember 300.000 Euro Umsatz bei einem<br />

durchschnittlichen Rohgewinn von 50 v. H. <strong>de</strong>s Umsatzes.<br />

Wie hoch ist <strong>de</strong>r Wert seines Warenbestan<strong>de</strong>s zum 31. Dezember?<br />

150.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestands am Inventurstichtag<br />

+ 250.000 Euro zuzüglich Wareneingang<br />

./. (300.000 Euro ./. 150.000 Euro) abzüglich Wareneinsatz (Umsatz<br />

abzüglich Rohgewinn).<br />

= 250.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s am Bilanzstichtag<br />

Das Inventar für <strong>de</strong>n Bilanzstichtag darf auch auf Grund einer permanenten Inventur aufgestellt wer<strong>de</strong>n, wobei<br />

<strong>de</strong>r Bestand nach Art und Menge sich hierbei aus einer Lagerbuchhaltung ergibt.<br />

In <strong>de</strong>r Bestandsführung (Lagerbuch, Lagerkartei, Lagerdatei) müssen alle Bestän<strong>de</strong> sowie die Zu- und<br />

Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht, Maß) eingetragen und belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

In je<strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr müssen min<strong>de</strong>stens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme die<br />

tatsächlichen Bestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Soll-Bestän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Buchhaltung abgeglichen wer<strong>de</strong>n. Die Prüfung braucht<br />

aber nicht für alle Bestän<strong>de</strong> gleichzeitig zu erfolgen. Es empfiehlt sich jeweils die Min<strong>de</strong>stmengen o<strong>de</strong>r gar<br />

<strong>de</strong>n Nullbestand eines Artikels vor einer Neubestellung zu prüfen.<br />

Nach <strong>de</strong>r Überprüfung sind die Buchbestän<strong>de</strong> ggf. zu berichtigen und <strong>de</strong>r Prüfungstag auf <strong>de</strong>r Lagerkarte o. Ä.<br />

zu vermerken.<br />

Bei dieser Inventurmetho<strong>de</strong> können Sie die eigentliche Bestandsaufnahme auf ein Minimum reduzieren. Die<br />

Gesamtkontrolle zu einem einzigen Stichtag fin<strong>de</strong>t jedoch nicht statt.<br />

Wie bei je<strong>de</strong>r Inventur müssen auch hier Aufzeichnungen über die Bestandsaufnahme in sog. Inventurlisten<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n aufnehmen<strong>de</strong>n Personen abzuzeichnen sind und danach zehn Jahre<br />

aufbewahrt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

2.4 Stichprobenverfahren<br />

Der Bestand <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong> nach Art, Menge und Wert kann auch auf Grund von Stichproben<br />

ermittelt wer<strong>de</strong>n. Diese Inventurverfahren sind in <strong>de</strong>r Praxis recht unbekannt und daher noch wenig verbreitet.<br />

Im Grun<strong>de</strong> sind die Stichprobenverfahren nur dann wirtschaftlich durchführbar, wenn eine hinreichend<br />

genaue Lagerbuchhaltung besteht. Dabei reicht es aus, wenn die laufen<strong>de</strong> Lagerbuchhaltung nur art- und<br />

mengenmäßig erfolgt und eine Bewertung <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> jeweils erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres ansteht.<br />

Ein zulässiges Stichprobenverfahren muss <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen,<br />

d.h.:<br />

(1) Vollständigkeit<br />

(2) Richtigkeit<br />

(3) Nachprüfbarkeit sowie<br />

(4) Beruhen auf einer anerkannten mathematisch-statistischen Metho<strong>de</strong>.


Die Mandanten- Information<br />

Diese Inventurmetho<strong>de</strong> bietet sich insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Erfassung großer Mengen an. Die strengen<br />

Formvorschriften erweisen sich jedoch als abzuwägen<strong>de</strong>r Nachteil. Für die Inventurplanung mit Einsatz von<br />

Stichprobenverfahren sollten Sie <strong>de</strong>shalb die Hilfe Ihres Steuerberaters in Anspruch nehmen.<br />

(1) Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Vollständigkeit müssen alle Positionen soweit erfasst sein, dass sie in<br />

einer<br />

Stichprobe ausgewählt wer<strong>de</strong>n können. Sämtliche genommenen Stichproben müssen auch<br />

ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Der Grundsatz <strong>de</strong>r Richtigkeit gilt dann als gewahrt, wenn <strong>de</strong>r Aussagewert <strong>de</strong>s durch Stichproben<br />

erstellten Inventars einem auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme erstellten gleichkommt.<br />

Mit einem Sicherheitsgrad von 95 v. H. (entspricht 95 v. H. Inventuren) wird ein relativer<br />

Stichprobenfehler von höchstens 1 v. H. <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Grundgesamtheit für zulässig erachtet.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Hochrechnung aus Stichproben sind an die körperliche Aufnahme <strong>de</strong>r einzelnen Proben<br />

erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich Sorgfalt und Kontrolle zu stellen.<br />

(3) An das Kriterium <strong>de</strong>r Nachprüfbarkeit sind ebenso hohe Ansprüche geknüpft wie bei einer<br />

Stichtagsinventur. Es brauchen hier keine genaueren Angaben zu <strong>de</strong>n Stichproben gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />

da dies <strong>de</strong>m Vereinfachungszweck zuwi<strong>de</strong>r laufen wür<strong>de</strong>. Die einzelnen Positionen können im<br />

Nachhinein genauso eingehend kontrolliert wer<strong>de</strong>n wie bei <strong>de</strong>r konventionellen Bestandsaufnahme.<br />

Zusätzlich dokumentiert wird lediglich die Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Stichprobenauswahl und <strong>de</strong>ren Auswertung – in einer<br />

von einem sachverständigen Dritten nachvollziehbaren Form. Als Auswahlverfahren kommen hierbei z. B.<br />

Zufallszahlen, Losentschei<strong>de</strong>, systematische Auswahl mit Zufallsstart, das Schlussziffernverfahren in Betracht.<br />

Vor <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Stichprobenverfahren wird das Lager zunächst auf seine wert- und mengenmäßige<br />

Zusammensetzung hin analysiert. Oftmals wird <strong>de</strong>r Einsatz dieser Verfahren überhaupt erst davon abhängig<br />

gemacht, ob bereits einige wenige hochwertige Positionen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s einen Großteil <strong>de</strong>s Lagerwertes<br />

ausmachen. Im I<strong>de</strong>alfall <strong>de</strong>cken 3-5 v. H. <strong>de</strong>r Menge bereits 45-50 v. H. <strong>de</strong>s Wertes ab. Nur die<br />

geringwertigen Positionen, also 95-97 v. H. <strong>de</strong>r Menge, wer<strong>de</strong>n in das Verfahren mit einbezogen. Die<br />

hochwertigen Positionen hingegen sind vollständig körperlich aufzunehmen.<br />

Von <strong>de</strong>r Grundgesamtheit <strong>de</strong>r zu ermitteln<strong>de</strong>n Menge ausgenommen wer<strong>de</strong>n ferner:<br />

• Gegenstän<strong>de</strong> mit unkontrolliertem Schwund,<br />

• leicht ver<strong>de</strong>rbliche Güter,<br />

• beson<strong>de</strong>rs wertvolle Einzelgüter,<br />

• Negativpositionen und<br />

• Positionen, die im Geschäftsjahr nicht bewegt wur<strong>de</strong>n.<br />

Der erfor<strong>de</strong>rliche Min<strong>de</strong>ststichprobenumfang ist auf Grund <strong>de</strong>r Merkmalsstruktur <strong>de</strong>r Grundgesamtheit<br />

festzulegen.<br />

Hinweis:<br />

Als Faustregel sind 30 bis 100 Stichproben als ausreichend anzusehen.<br />

(4) Anerkannte mathematisch-statistische Verfahren gibt es in großer Anzahl, wobei zwischen<br />

Schätzverfahren und Testverfahren unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

2.4.1 Schätzverfahren<br />

Bei <strong>de</strong>r Mittelwertschätzung ergibt sich <strong>de</strong>r Gesamtwert durch Multiplikation <strong>de</strong>s Stichprobenmittelwertes mit<br />

<strong>de</strong>r Anzahl aller Lagerpositionen.<br />

Die gebun<strong>de</strong>nen Schätzverfahren werten Informationen aus <strong>de</strong>n Stichproben und <strong>de</strong>n Buchwerten <strong>de</strong>r<br />

Bestandsbuchhaltung aus. Als wichtigste dieser Metho<strong>de</strong>n gelten die Differenz-, Verhältnis- und<br />

Regressionsschätzung.


Die Mandanten- Information<br />

So versucht z. B. die Verhältnisschätzung das Verhältnis zwischen Aufnahmewert <strong>de</strong>r Stichprobe und <strong>de</strong>m<br />

Buchwert <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Position zu ermitteln. Um diesen ermittelten Faktor wird dann <strong>de</strong>r<br />

Buchbestand korrigiert.<br />

Beispiel: Bei <strong>de</strong>r Lagerposition „Schrauben“ ergibt die Stichprobe bei <strong>de</strong>n 10 mm Schrauben 42 kg, bei<br />

<strong>de</strong>n 30 mm Schrauben 51 kg. Die Buchwerte <strong>de</strong>r Lagerkartei betragen 40 kg bzw. 50 kg.<br />

2.4.2 Testverfahren<br />

Schrauben Stichprobe BW lt. Lagerkartei Abweichungsverhältnis<br />

10 mm 42 kg 40 kg 1 : 1,05<br />

30 mm 51 kg 50 kg 1 : 1,02<br />

Die Abweichungsverhältnisse betragen 1:1,05 und 1:1,02 – im arithmetischen Mittel somit<br />

1:1,035 ((1,05+1,02):2 = 1,035).<br />

Die Buchwerte aller an<strong>de</strong>ren zur Position „Schrauben“ gehören<strong>de</strong>n Größen können <strong>de</strong>mnach<br />

um <strong>de</strong>n Faktor 1,035 erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n Testverfahren wird nicht <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r betrachteten Inventurposition geschätzt und hochgerechnet,<br />

son<strong>de</strong>rn die Lagerbuchhaltung selbst auf ihre Zuverlässigkeit getestet. Bestätigt sich durch <strong>de</strong>n test ihre<br />

Ordnungsmäßigkeit, wer<strong>de</strong>n die Buchwerte ohne Än<strong>de</strong>rung in das Inventar übernommen. Deshalb erhalten<br />

Sie bei <strong>de</strong>n Testverfahren niemals Abweichungen zwischen Buchwerten und Bestandswerten.<br />

Die Zurückweisung <strong>de</strong>r Buchhaltung führt dazu, dass die Inventur <strong>de</strong>s Lagerbestan<strong>de</strong>s nach einer<br />

an<strong>de</strong>ren zuverlässigen Metho<strong>de</strong> durchgeführt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Bei Annahme <strong>de</strong>r Buchhaltung wer<strong>de</strong>n die Buchwerte als Ergebnis <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme zum<br />

Jahresen<strong>de</strong> übernommen.<br />

3. Vorbereitungen zur Vorratsinventur<br />

Für die Durchführung <strong>de</strong>r Inventur sind organisatorische Vorbereitungen zu treffen. Termine und<br />

Verantwortlichkeiten sollten für die nachfolgen<strong>de</strong>n Tätigkeiten durch die Geschäftsführer in einem jährlich zu<br />

erstellen<strong>de</strong>n Inventurkalen<strong>de</strong>r 4 benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese grundsätzlichen Fragen sind vorab zu klären:<br />

• Kann die Bestandsaufnahme bei laufen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r reduzierter Produktion durchgeführt wer<strong>de</strong>n, muss<br />

<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Inventur geschlossen wer<strong>de</strong>n<br />

• Wie viel Zeit nimmt die Inventur voraussichtlich in Anspruch?<br />

3.1. Festlegen <strong>de</strong>r Inventurbereiche und Regalbelegungsplan<br />

Es ist ein Regalbelegungsplan einschließlich Werbeplatzierung zu erstellen, in <strong>de</strong>m die einzelnen<br />

Aufnahmebereiche und Aufnahmefel<strong>de</strong>r ersichtlich sind, um Doppelzählungen und Unterlassungen zu<br />

vermei<strong>de</strong>n.<br />

4 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt


Die Mandanten- Information<br />

Vergeben Sie Nummernkreise für die einzelnen Aufnahmebereiche. Soweit sinnvoll, sind die folgen<strong>de</strong>n<br />

Aufnahmebereiche festzulegen.:<br />

• Lager;<br />

• Verkehrsflächen / Verkaufsräume;<br />

• Produktionsräume;<br />

• Auslieferungslager <strong>de</strong>r Lieferanten;<br />

• Auslieferungslager an Kun<strong>de</strong>n;<br />

• Kommissionsware<br />

• Unterwegsware und sonstige Gegenstän<strong>de</strong>.<br />

3.2 Personalplan<br />

Der Inventurleiter erstellt einen Personalbedarfsplan.<br />

Erst am Inventurtag sind namentlich die folgen<strong>de</strong>n Personen festzulegen, da ggf. Krankmeldungen vorliegen<br />

könnten:<br />

• Zähler;<br />

• Kontrolleure: Ausgabe – Rücklaufkontrolleure <strong>de</strong>r Belege.<br />

Der Grundsatz, je Aufnahmeteam ein eigener Mitarbeiter, sollte eingehalten wer<strong>de</strong>n. Folglich kann die Zahl<br />

<strong>de</strong>r eigenen Mitarbeiter nicht über <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Aushilfen liegen.<br />

Spätestens 14 Tage vor <strong>de</strong>m Inventurstichtag ist zu prüfen, ob die Inventur personell gesichert ist bzw. wie<br />

viel Inventurpersonal noch benötigt wird.<br />

Hinweis:<br />

Lieber zu viel gemel<strong>de</strong>te Inventuraushilfen als zu wenig, da Krankmeldungen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen.<br />

3.3 Aufnahmeplan<br />

Je<strong>de</strong>m Aufnahmeort wird ein verantwortliches Aufnahmeteam und ein Kontrolleur, soweit möglich namentlich<br />

zugeordnet.<br />

Bei je<strong>de</strong>r Zuordnung ist zu beachten:<br />

• Je Aufnahmeteam ein eigener Mitarbeiter,<br />

• We<strong>de</strong>r Aufnahmeteam noch Kontrolleur sollten im normalen Geschäftsbetrieb für <strong>de</strong>n Aufnahmeort<br />

verantwortlich sein (soweit personell durchführbar).<br />

Diese Tätigkeiten sind im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />

Vor Beginn <strong>de</strong>r Inventur sind Zähler und Schreiber für die einzelnen Inventurbereiche namentlich zu<br />

benennen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Teams ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter persönlich und fachlich<br />

geeignet sind. Ein Aufnahmeteam sollte möglichst nicht nur aus externen Mitarbeitern zusammengestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Mehrere Inventurbereiche sind zu Gruppen zusammenzufassen, für die eine Inventuraufsicht namentlich zu<br />

bestimmen ist. Die Inventuraufsicht ist für die Klärung von Zweifelsfragen bei <strong>de</strong>r Durchführung, für Klärung<br />

von Differenzen sowie für die Stichprobenkontrollen zuständig.


3.4. Schulung <strong>de</strong>s Personals<br />

Die Mandanten- Information<br />

Etwas ein bis zwei Wochen vor <strong>de</strong>m Inventurstichtag ist das Inventurpersonal umfassend und ausführlich zu<br />

schulen. Der Umfang <strong>de</strong>r Schulung ist abhängig von <strong>de</strong>r Aufgabenstellung <strong>de</strong>s jeweiligen Mitarbeiters.<br />

Dementsprechend hat die Schulung <strong>de</strong>s Inventuraufsichtspersonals die gesamte Inventuranweisung zum<br />

Gegenstand. Entsprechen<strong>de</strong> Unterlagen sind auszuhändigen und vom Empfänger zu quittieren.<br />

Zähler und Schreiber brauchen nur im Hinblick auf die Tätigkeiten während <strong>de</strong>r Inventur geschult zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Ausfertigung entsprechen<strong>de</strong>r Unterlagen mit Musterbeispielen reicht auch die Aushändigung dieser<br />

Unterlagen gegen Quittung ein bis zwei Wichen vor <strong>de</strong>m Inventurtermin.<br />

Die zweite Schulung fin<strong>de</strong>t unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Inventur im Rahmen einer Einweisung statt (siehe<br />

Kapitel 4.1)<br />

Die Schulung ist vom durchzuführen<strong>de</strong>n und teilnehmen<strong>de</strong>n Personal zu quittieren sowie im Inventurprotokoll<br />

zu dokumentieren.<br />

3.5 Zeitliche Planung<br />

Die gesamte Inventur ist durch die Inventurleitung zeitlich zu planen. In <strong>de</strong>m Zeitraum sind alle Tätigkeiten im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Inventur aufzunehmen, angefangen mit <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>r Unterlagen. Der Zeitplan<br />

ist schriftlich zu fixieren und <strong>de</strong>n Verantwortlichen zu übergeben.<br />

Der Inventurleiter sorgt dafür, dass die benötigten Belegarten vorhan<strong>de</strong>n sind. Er sorgt außer<strong>de</strong>m dafür, dass:<br />

• Aufnahmebelege fortlaufend nummeriert sind,<br />

• Ihre Vollständigkeit vor und nach <strong>de</strong>r Inventur geprüft wird,<br />

• Diese Tätigkeiten im Inventurprotokoll 5 dokumentiert sind.<br />

3.6 Aufnahmebeleg und Aufnahmelisten<br />

Zur Vorbereitung gehört auch die Erstellung von Aufnahmelisten, auf <strong>de</strong>nen bereits die Artikelnummer, die<br />

Artikelbezeichnung und die artübliche Dimension (Stück, Kilogramm, Meter, usw.) vorgedruckt sind. Sie sollen<br />

darüber hinaus Fel<strong>de</strong>r enthalten, in <strong>de</strong>nen Datum und Zeitraum <strong>de</strong>r Aufnahme, <strong>de</strong>r Aufnahmebereich und<br />

Angaben über Beschaffenheit, Alter, Frem<strong>de</strong>igentum u. Ä. festgehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />

Insofern Ihre EDV diese Aufnahmelisten nicht erstellt, müssen Formular-Aufnahmebelege 6 verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Große Mengen wer<strong>de</strong>n auf Zählzettel vorgeschrieben.<br />

Der zu benennen<strong>de</strong> Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle für die Durchführung <strong>de</strong>r Inventur<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen in ausreichen<strong>de</strong>r Menge und rechtzeitig vorliegen. Hierzu gehören:<br />

• Lageplan (graphische Darstellung <strong>de</strong>r Lagerplätze),<br />

• Personalplan,<br />

• Schulungs- bzw. Informationsunterlagen wie Laufzettel,<br />

• Ausgabe- und Rücklauflisten,<br />

• Artikellisten,<br />

• Handzettel,<br />

• Material zur Abgrenzung <strong>de</strong>r Aufnahmeplätze,<br />

• Schreibmaterial,<br />

• Protokolle.<br />

5 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt<br />

6 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt


Die Mandanten- Information<br />

Im Einzelnen ist darauf zu achten, dass ausreichend Vordrucke zum bestimmten Termin vorliegen, dass diese<br />

termingerecht, vollständig und richtig bearbeitet und nach Abschluss <strong>de</strong>r Inventur in geordneter Form<br />

gesammelt und zur weiteren Bearbeitung übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind in ausreichen<strong>de</strong>r Stückzahl technische Geräte und Hilfsmittel zu besorgen wie<br />

Leitern, Tische, Stühle, Waagen, leere Kisten, Rechenmaschinen, Handscanner, vorbereitet Notebooks u.a.<br />

3.7. Terminsetzung<br />

Information über <strong>de</strong>n Inventurtermin an Dritte:<br />

• Konzessionäre,<br />

• Lieferanten / Spediteure; Bekanntgabe <strong>de</strong>s letzten Wareneingangs vor <strong>de</strong>r Inventur durch<br />

Plakataushang;<br />

• Kun<strong>de</strong>n, wenn Öffnungszeiten berührt und beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Tätigkeiten sind im Inventruprotokoll 7 zu dokumentieren.<br />

Die rechtzeitige Information <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n, Lieferanten und Konzessionäre dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Vermeidung<br />

von Missverständnissen und Störungen bei <strong>de</strong>r Inventur.<br />

3.8. Abgrenzung <strong>de</strong>r Belege und Bestän<strong>de</strong><br />

Sämtliche Belege sind vor <strong>de</strong>r Inventur mit „Vor-Inventur“ und zehn Tage danach mit „Nach-Inventur“ zu<br />

stempeln. Grundsätzlich darf zwischen <strong>de</strong>m Inventurstichtag und <strong>de</strong>m Inventuraufnahmetag keine Ware<br />

umgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die ein<strong>de</strong>utige Abgrenzung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> ist ein Abgrenzungsprotokoll zu erstellen. Das<br />

Abgrenzungsprotokoll ist <strong>de</strong>m Inventurprotokoll beizufügen.<br />

Für die Bestandsaufnahme gilt das Prinzip <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Zugehörigkeit, nicht das vom juristischen<br />

Eigentum (siehe unter 1.2). Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und sicherungsübereignete Ware ist somit<br />

auch in das Inventar aufzunehmen.<br />

Bestän<strong>de</strong> in Konsignations-, Kommissions- und sonstige Außenlager sind ebenfalls aufzunehmen. Bei<br />

wirtschaftlichem Eigentum außer Haus bittet man die Unternehmen, die Werkeigentum im Besitz haben, auch<br />

dieses aufzunehmen und zu mel<strong>de</strong>n: Stoffe und Waren in Lohnverarbeitung, Einlagerungen in Lagerhäuser<br />

u. a.<br />

3.9 Umsatzabgrenzung<br />

Weicht <strong>de</strong>r Inventuraufnahmetag vom Bilanzstichtag ab, so ist für die Zeit zwischen Inventuraufnahmetag und<br />

Bilanzstichtag <strong>de</strong>r erwirtschaftete Umsatz aufzuzeichnen.<br />

Dabei sollen, soweit vom Kassensystem möglich, die Umsätze nach Warengruppen getrennt für die<br />

Buchhaltung bzw. Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.10 Vorbereitung <strong>de</strong>s Lagers, Verkaufsraumes und <strong>de</strong>r Ware<br />

In <strong>de</strong>n Aufnahmebereichen ist für Ordnung zu sorgen:<br />

• Bestän<strong>de</strong> or<strong>de</strong>ntlich stapeln, damit sie ein<strong>de</strong>utig voneinan<strong>de</strong>r unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

• Nicht verkaufsfähige Waren aussortieren und extra stellen. Über <strong>de</strong>ren Verwendung d.h. Retoure,<br />

Umtausch, Vernichtung, entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Inventurleiter.<br />

Sauberkeit ist zu gewährleisten.<br />

7 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt


Die Mandanten- Information<br />

Die Aufnahmeorte sind mit ihren zugeordneten Nummern zu kennzeichnen. Danach überprüfen Sie, ob die<br />

Waren richtig und vollständig gekennzeichnet sind.<br />

Nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten ist eine nochmalige Kontrolle <strong>de</strong>r Aufnahmeplätze auf Ordnung, Sauberkeit und<br />

richtiger Kennzeichnung <strong>de</strong>r Waren durchzuführen.<br />

Diese Tätigkeiten sind im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />

3.11 Lager und Handlager<br />

Es ist beson<strong>de</strong>rs darauf zu achten, dass Aufnahme und Kontrolle spätestens vier Stun<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>r<br />

Hauptinventur durchgeführt sein müssen. Ab erfolgter Aufnahme und Kontrolle müssen die Aufnahmebereiche<br />

verschlossen bzw. die Ware gegen Entnahme gesichert sein.<br />

Unmittelbar vor Durchführung <strong>de</strong>r Inventur ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahmebereiche übersichtlich<br />

geordnet und sauber sind, und sich keine Ware außerhalb <strong>de</strong>r durch Raum- und Lagerverzeichnis<br />

gekennzeichneten Bereiche befin<strong>de</strong>t. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind durch folgen<strong>de</strong> Maßnahmen zu<br />

gewährleisten:<br />

• Sämtliche Aufnahmebereiche sind zu überprüfen, dass sie nur die Ware enthalten, die laut<br />

Auszeichnung hierher gehört. Fehlerhafte einsortierte Ware ist umzusortieren.<br />

• Innerhalb <strong>de</strong>s Aufnahmebereiches sind gleiche Artikel zusammenhängend zu sortieren, or<strong>de</strong>ntlich zu<br />

stapeln und ein<strong>de</strong>utig von an<strong>de</strong>ren Artikeln zu trennen.<br />

• Soweit eine Regalreihe zu verschie<strong>de</strong>nen Aufnahmebereichen gehört, ist dies durch die<br />

Inventurleitung/ Inventuraufsicht mittels geeigneter Hilfsmittel ausreichend <strong>de</strong>utlich zu machen. Die<br />

einzelnen Aufnahmebereiche sind entsprechend <strong>de</strong>m Raum- und Lagerverzeichnis ein<strong>de</strong>utig zu<br />

bezeichnen.<br />

• Die Waren sind durch die Inventuraufsicht auf korrekte Kennzeichnung hin zu überprüfen. Fehler sind<br />

vor Aufnahme zu korrigieren.<br />

• Beschädigte und verdorbene Ware bzw. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum und ungenügen<strong>de</strong>r<br />

Restlaufzeit bis zum Verfallsdatum sind gleichfalls auszusortieren. Sie ist getrennt von <strong>de</strong>r regulären<br />

Ware aufzunehmen. Über <strong>de</strong>ren Bewertung entschei<strong>de</strong>t die Inventuraufsicht nach Absprache mit <strong>de</strong>m<br />

Inventurleiter.<br />

Bei Retour / Umtausch = Ware aufnehmen<br />

Bei Vernichtung = Ware nicht aufnehmen


4. Durchführung <strong>de</strong>r Inventur<br />

Die Mandanten- Information<br />

Um eine richtige, vollständige und nachvollziehbare Inventur zu gewährleisten, ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

• Sämtliche Aufzeichnungen sind mit Kugelschreiber bzw. Filzstift zu tätigen, Bleistifte sind nicht<br />

zulässig, um bei abweichen<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Zählung nachvollziehen zu können, welches<br />

Ergebnis von wem als richtig anerkannt wur<strong>de</strong>, empfiehlt sich die Verwendung verschie<strong>de</strong>ner Farben.<br />

• Falsche Eintragungen sind zu streichen, das Korrigierte muss lesbar bleiben. Die Korrektur muss in<br />

die Nebenspalte, wenn dies nicht möglich ist, eine Spalte tiefer geschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

• Aufnahmeteams und Kontrolleure müssen in ihren Tätigkeiten die aufzunehmen<strong>de</strong>n bzw. zu<br />

kontrollieren<strong>de</strong>n Artikel vollständig überblicken können. Dafür sind Hilfsmittel (Leitern, Stapler,<br />

Schreibunterlagen, Sitzmöglichkeiten) einzusetzen.<br />

• Während <strong>de</strong>r gesamten Inventuraufnahme sind Warenbewegungen nicht zulässig.<br />

• Auf beschriebenen Belegen wer<strong>de</strong>n nicht genutzte Zeilen und Spalten vor Rückgabe durchgestrichen.<br />

• Die genutzten Unterlagen sind durch <strong>de</strong>n Zähler und Schreiber mit Datum und Unterschrift zu<br />

versehen.<br />

• Aktionsware (sowohl Warenbestän<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>nen die Aktion am Inventurtag en<strong>de</strong>t, als auch<br />

Warenbestän<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>nen die Aktion über <strong>de</strong>n Inventurtag hinaus weiterläuft) ist mit <strong>de</strong>m<br />

Normalverkaufspreis aufzunehmen. Bei Aktionen, die über <strong>de</strong>n Inventurtag hinaus weiterlaufen, sind<br />

die Werbeabschriften nach Vor- und Nach-Inventur zu trennen.<br />

4.1 Einweisung <strong>de</strong>s Personals<br />

Kurze, stichpunktartige Einweisung <strong>de</strong>s Personals über:<br />

• Zusammensetzung <strong>de</strong>r Aufnahmeteams, Inventuraufsicht und <strong>de</strong>r Funktion, Zuordnung zu <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Aufnahmeorten;<br />

• Laufzettel <strong>de</strong>r Aushilfen ausfüllen: Anmeldung, Pausen, Abmeldung, Arbeitseinsatz;<br />

• Tätigkeiten dokumentieren<br />

4.2 Ausgabe <strong>de</strong>r Belege<br />

• In die Rücklauf-Kontrollliste Empfänger (Schreiber) eintragen.<br />

• Der Schreiber erhält Belege und Ausfüllanweisung.<br />

• Der Schreiber quittiert die Vollständigkeit.<br />

Diese Tätigkeit ist im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />

4.3 Aufnahme <strong>de</strong>r Warenbestän<strong>de</strong><br />

Aufgenommen wird <strong>de</strong>r gesamte Warenbestand. Verdorbene Ware (Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum)<br />

wird auf geson<strong>de</strong>rte Aufnahmeblätter notiert.<br />

Die Mengenerfassung <strong>de</strong>r Vorräte geschieht mit Geräten <strong>de</strong>r mobilen Datenerfassung. Die durch<br />

Tastatureingabe, Lichtstifte o<strong>de</strong>r Scanner erfassten Daten sind als ausgedruckte Inventurlisten auszuwerten<br />

und von <strong>de</strong>n Aufnehmen<strong>de</strong>n abzuzeichnen. Auch hier sind handschriftliche Einträge mit Kugelschreiber o. Ä.<br />

auf nummerierten und von <strong>de</strong>r Aufnahmeperson quittierten Aufnahmevordrucken zu machen. Unrichtige<br />

Einträge sind so zu streichen, dass sie noch lesbar bleiben. Vermerkt wird das Datum <strong>de</strong>r Aufnahme, ggf.<br />

Ansager (Zähler) und Aufschreiber sowie <strong>de</strong>r Prüfer.<br />

Die Zählung erfolgt zunächst von links nach rechts auf eine Ebene, danach eine Ebene tiefer und wie<strong>de</strong>r von<br />

links nach rechts.<br />

• Der Zähler gibt Artikelbezeichnung, Warengruppen-Nummer, Alter, Menge und Preis an<br />

• Der Schreiber übernimmt diese Angaben.<br />

• Die aufgenommene Ware wird durch <strong>de</strong>n Zähler gekennzeichnet.


Die Mandanten- Information<br />

Ist <strong>de</strong>r Aufnahmebereich abgearbeitet, wird die Kennzeichnung <strong>de</strong>s Bereiches durch <strong>de</strong>n Schreiber<br />

durchgestrichen. Der nächste Aufnahmebereich wird aufgenommen.<br />

Artikel, die sich in mehren Aufnahmebereichen befin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n im jeweiligen Aufnahmebereich<br />

aufgenommen. Eine bereichsübergreifen<strong>de</strong> Aufnahme <strong>de</strong>r Artikel ist nicht zulässig.<br />

Ist eine Aufnahme durch Messen o<strong>de</strong>r Wiegen notwendig und muss dabei gerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gilt:<br />

• von 1 - 4 abrun<strong>de</strong>n<br />

• von 5 - 9 aufrun<strong>de</strong>n<br />

In Gegenwart <strong>de</strong>s Zählers und Schreibers erfolgt eine Kontrolle bzgl. Vollständigkeit und Lesbarkeit.<br />

Wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Faktoren wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Spalte vom zuständigen Abteilungsleiter unter<br />

Berücksichtigung von<br />

• Mo<strong>de</strong>,<br />

• Technischem Stand,<br />

• Alter und Beschaffenheit,<br />

• Gängigkeit und La<strong>de</strong>nhüter,<br />

je nach fachmännischer Einschätzung vorgenommen.<br />

Hinweis:<br />

Die genaue Abgrenzung und Differenzierung einzelner Warengruppen ermöglicht eventuell erhebliche<br />

Bewertungsabschläge und damit Steuerersparnisse.<br />

4.4 Rücklauf <strong>de</strong>r Inventurbelege<br />

Nach Beendigung <strong>de</strong>r Inventuraufnahme gibt <strong>de</strong>r Empfänger <strong>de</strong>r Inventurunterlagen diese Beleg vollständig<br />

und unterschrieben an <strong>de</strong>n Inventurleiter zurück.<br />

4.4.1 Kontrollen durch <strong>de</strong>n Inventurleiter<br />

Der Inventurleiter prüft die Vollständigkeit <strong>de</strong>r zurückgegebenen Belege, Anzahl <strong>de</strong>r beschriebenen und<br />

unbeschriebenen Belege, die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Eintragungen einschließlich <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Unterschriften. Anschließend prüft <strong>de</strong>r Inventurleiter, ob alle Aufnahmeorte erfasst sind – durch Rundgang und<br />

Nachprüfung, dass alle Aufnahmebereichsnummern durchgestrichen sind.<br />

Stichproben wer<strong>de</strong>n durch die Inventuraufsichten durchgeführt. Sie sind in repräsentativer Anzahl vom<br />

Kontrolleur nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip selbst zu treffen. Als Regelmaß kann das Verhältnis 10:1 gelten. Je nach<br />

Qualität <strong>de</strong>r Aufnahme kann die Stichprobenquote nach oben hin verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Stichproben sind in<br />

Rot auf die Belegrückseite zu notieren.<br />

Nachkontrollen wer<strong>de</strong>n durchgeführt, wenn:<br />

• die Stichproben eine hohe Fehlerquote aufgezeigt haben, d. h. min<strong>de</strong>stens 20 v. H. <strong>de</strong>r<br />

Stichprobenkontrollen,<br />

• es sich um Palettenplatzierungen han<strong>de</strong>lt (große Mengen),<br />

Die Dokumentation <strong>de</strong>r Kontrollen erfolgt direkt auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen.


4.4.2 Freigabe<br />

Die Freigabe erfolgt erst nach:<br />

• Vollständigem Rücklauf <strong>de</strong>r Inventurbelege;<br />

• Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen;<br />

• Abschluss evtl. erfor<strong>de</strong>rlicher Neuzählungen.<br />

4.5 Abschlussarbeiten<br />

Die Mandanten- Information<br />

Nach vollständigem Rücklauf aller Inventurbelege und Abheften im Ordner, wer<strong>de</strong>n die Blätter mit einer<br />

fortlaufen<strong>de</strong>n Nummer gestempelt. Wenn mehr als eine Rücklaufstelle eingerichtet wird, sind die<br />

freibleiben<strong>de</strong>n Nummern zu protokollieren.<br />

Die Seitenzahlen <strong>de</strong>r einzelnen Bereiche sind in einer Liste „Inventurzusammenstellung“ einzutragen. Die<br />

Inventurzusammenstellung ist als oberstes Blatt im Ordner abzuheften.<br />

Sämtliche Inventurunterlagen (Zusammenstellungen, Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen, Zettel, usw.)<br />

sind im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.<br />

Die Belege sind zusammenzufassen, zu addieren o<strong>de</strong>r ggf. in die EDV einzugeben.<br />

4.6 Aufbewahrungsfristen<br />

Gesetzlich gefor<strong>de</strong>rt ist eine zehnjährige Aufbewahrung von: Aufnahmebelegen, anzufertigen<strong>de</strong>n Protokollen<br />

und <strong>de</strong>n Inventaren, da sie als Han<strong>de</strong>lsbücher gelten. Inventuranweisungen und Inventurkalen<strong>de</strong>r sind<br />

lediglich sechs Jahre aufzubewahren.<br />

Die Finanzämter haben immer wie<strong>de</strong>r gerne die Vorlage von vernichteten „Uraufzeichnungen“ eingefor<strong>de</strong>rt, d.<br />

h. Vorschreibzettel, Schmierblätter und <strong>de</strong>rgleichen. Der BFH meint dazu in seinem Urteil vom 24.11.1971: 8<br />

„Es hieße die Anfor<strong>de</strong>rungen an eine ordnungsmäßige Inventur überspannen, lediglich für Kontrollzwecke zu<br />

verlangen, dass Uraufzeichnungen angefertigt und aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. ... Zumutbar ist es in<strong>de</strong>ssen, dass die<br />

(aufzubewahren<strong>de</strong>n)Aufnahmelisten, sofern in einem solchen Ausnahmefall keine Uraufzeichnungen<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, mit <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und mit <strong>de</strong>n Unterschriften <strong>de</strong>rjenigen<br />

Personen versehen wer<strong>de</strong>n, welche die Originalaufnahme durchgeführt haben. Diese Aufzeichnungen sind<br />

dann wie Han<strong>de</strong>lsbücher aufzubewahren.“<br />

8 Az. I R 141/68.<br />

Anhang: Checklisten und Arbeitshilfen


1. Inventur - Checkliste<br />

A . P l a n u n g<br />

Vorüberlegungen<br />

1. Welches Inventurverfahren ist anzuwen<strong>de</strong>n?<br />

a) Stichtagsinventur<br />

b) Vorverlegte Stichtagsinventur<br />

c) Nachverlegte Stichtagsinventur<br />

d) Permanente Inventur<br />

Die Mandanten- Information<br />

2. Der voraussichtliche Wert eines evtl. nur einzelnen Inventurbereiches (z. B. Lager) ist zu ermitteln in:<br />

a) Euro<br />

b) Prozent<br />

3. Besteht eine Lagerbuchführung?<br />

a) Manuell geführte Lagerkartei<br />

b) EDV-gestützte Lagerbuchhaltung<br />

4. Welche Kriterien gelten für die Lagerbuchhaltung?<br />

a) Artikelbezogen<br />

b) Fachbezogen<br />

5. Inventur fin<strong>de</strong>t statt:<br />

a) bei laufen<strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb / Produktion<br />

b) bei reduziertem Geschäftsbetrieb / Produktion<br />

c) bei geschlossenem Geschäftsbetrieb / ruhen<strong>de</strong>r Produktion<br />

6. Zeitbedarf für Inventurdurchführung kalkulieren und festlegen.<br />

7. Inventuranweisung erstellen: Datum/ Zeitraum/ Aufnahmetage.<br />

8. Dritte informieren:<br />

a) Kun<strong>de</strong>n (z. B. Bitte um Verständnis wegen Beeinträchtigung, geän<strong>de</strong>rte<br />

Öffnungszeiten)<br />

b) Lieferanten, Spediteure (z. B. Datum <strong>de</strong>r letzten Warenannahme vor Inventur)<br />

c) Konzessionäre


Inventurpersonal:<br />

1. Inventurleitung für Planung Durchführung benennen.<br />

2. Personalbedarf für Inventurdurchführung feststellen.<br />

3. Inventuraushilfen anwerben.<br />

4. Inventurteams (Zähler bzw. Ansager und Schreiber) bil<strong>de</strong>n.<br />

5. Teamleitungen benennen.<br />

6. Beachten: evtl. je Aufnahmeteam ein firmeneigener Mitarbeiter.<br />

7. Persönliche und fachliche Eignung <strong>de</strong>s Inventurpersonals berücksichtigen.<br />

Die Mandanten- Information<br />

8. Aufnahmeteam/ Kontrolleur nicht aus Zuständigen/ Verantwortlichen <strong>de</strong>s Inventurbereichs<br />

bil<strong>de</strong>n.<br />

9. Aufnahmebereiche zu Gruppen zusammenfassen.<br />

10. Gruppenaufsicht benennen.<br />

11. Personal für die Aufnahme auswärtig gelagerter Artikel benennen.<br />

Inventurbereiche:<br />

1. Lageplan erstellen und <strong>de</strong>n Betrieb in Aufnahmebereiche aufteilen:<br />

a) Lagerräume<br />

b) Verkaufsräume<br />

c) Büroräume<br />

d) Werkstatträume<br />

e) Produktionsräume<br />

f) Verkehrsflächen<br />

g) Schaukästen<br />

h) Außenlager<br />

i) sich an auswärtige Stellen befindlicher Güter:<br />

- Baustellen<br />

- Spedition<br />

- Kommissionsware beim Kun<strong>de</strong>n<br />

- Zur Lohnvere<strong>de</strong>lung verschickte Materialien<br />

- Von Lieferanten abgerechnete Unterwegsware<br />

- Noch nicht abgerechnete Unterwegsware an Kun<strong>de</strong>n<br />

- Vermietete Güter<br />

- Ausgestellte Waren<br />

- Verliehene Artikel<br />

- Zur Probe gelieferte Artikel<br />

2. Die Aufnahmebereiche in Aufnahmefel<strong>de</strong>r aufglie<strong>de</strong>rn.<br />

3. Nummernkreise für die Aufnahmebereiche vergeben.<br />

4. Regalbelegungsplan erstellen.<br />

5. Im Lageplan Aufnahmeteams und Prüfer festlegen.<br />

6. Auswärtig gelagerte Artikel berücksichtigen.


B . V o r b e r e i t u n g<br />

Inventurbereiche:<br />

1. Lager, Verkaufsflächen usw. aufräumen.<br />

2. Bestän<strong>de</strong> zusammenstellen, stapeln und übersichtlich ordnen.<br />

3. Gleiche Artikel zusammenstellen.<br />

4. Defekte und beschädigte Waren separat stellen.<br />

Die Mandanten- Information<br />

5. Verdorbene Waren o<strong>de</strong>r solche mit (in Kürze) abgelaufenem Verfallsdatum separat stellen.<br />

6. Frem<strong>de</strong> Vorräte getrennt stellen und kennzeichnen.<br />

7. Überzählige und unentgeltlich erworbene Bestän<strong>de</strong> getrennt stellen und kennzeichnen.<br />

8. Korrekte Artikelkennzeichnung kontrollieren.<br />

9. Aufnahmebereiche und –fel<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n zugeordneten Nummern kennzeichnen.<br />

10. Aufnahmeverfahren je nach Artikel bestimmen (zählen, wiegen, messen, schätzen).<br />

11. Geeignete Materialien zur Abgrenzung (z. B. Trennung einer Regalreihe) bereitstellen.<br />

12. Vorbereitungen in <strong>de</strong>n auswärtigen Aufnahmebereichen berücksichtigen.<br />

Hilfsmittel vorbereiten bzw. bereitstellen:<br />

1. Aufnahmeformulare mit <strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>rn erstellen:<br />

- Artikelnummer<br />

- Artikelbezeichnung<br />

- Artübliche Dimension (Stück, Kilogramm, Meter usw.)<br />

- Datum<br />

- Zeitraum <strong>de</strong>r Aufnahme<br />

- Aufnahmebereich<br />

- Firmenstempel<br />

- Aufnahmefeld<br />

- Bemerkungsfeld (z. B. für Beschaffenheit <strong>de</strong>s Artikels o<strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>igentum)<br />

- Fortlaufen<strong>de</strong> Nummer<br />

- Name <strong>de</strong>s Zählers (Ansager)<br />

- Name <strong>de</strong>s Schreibers<br />

- Name <strong>de</strong>s Kontrolleurs<br />

- Unterschrift<br />

2. Ausfüllanweisungen für die Aufnahmeformulare erstellen.<br />

3. Formular für Inventurprotokoll mit <strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>rn erstellen:<br />

- Inventurdatum<br />

- Firmenstempel<br />

- Name <strong>de</strong>s Inventurleiters<br />

- Name <strong>de</strong>s Inventurabnehmers<br />

- Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r: Belege und Unterlagen vollständig erhalten.<br />

- Aufnahmeorte nummeriert und verzeichnet.<br />

- Personal geplant und Funktion zugeordnet.<br />

- Personal <strong>de</strong>n Aufnahmeorten zugeordnet.<br />

- Personal geschult.


- Lager geordnet und gekennzeichnet.<br />

- Dritte informiert.<br />

- Abgrenzung angewiesen.<br />

- Einweisung <strong>de</strong>s Personals bei Inventur.<br />

- Kontrolle, Freigabe und Belegablage<br />

- Abgrenzungsprotokoll<br />

- Unterschrift Inventurleiter<br />

- Unterschrift Inventurabnehmer<br />

- Protokolldatum<br />

4. Bestands(Artikel-)listen (evtl. aus <strong>de</strong>r EDV-Buchführung) vorbereiten.<br />

5. Bestandslisten auf vergessene Zu- o<strong>de</strong>r Abgänge kontrollieren.<br />

6. Formular für Inventurprotokoll anfertigen.<br />

7. Warenzugangslisten für während <strong>de</strong>r Inventur eingehen<strong>de</strong> Waren erstellen.<br />

8. Warenverkaufslisten für während <strong>de</strong>r Inventur verkaute Waren erstellen.<br />

9. Ausgabenlisten erstellen.<br />

10. Rücklauflisten erstellen.<br />

11. Inventuranweisungen für Personal erstellen.<br />

12. Diktiergeräte bereitstellen.<br />

13. Lesestifte für lesbare Etiketten / Scanner bereitstellen.<br />

14. Taschenrechner, Rechenmaschinen bereitstellen<br />

15. Kugelschreiber, Filzstifte bereitlegen.<br />

16. Klebezettel zur Kennzeichnung bereits gezählter Bestän<strong>de</strong> bereitlegen.<br />

17. Notizzettel bereitlegen.<br />

18. Tesafilm bereitlegen.<br />

19. Schreibunterlagen bereitlegen.<br />

20. Steighilfen, wie z. B. Tritthocker und Leiter bereitstellen.<br />

21. Tische, Stühle bereitstellen.<br />

22. Waagen bereitstellen.<br />

23. Leere Kisten für ggf. separat aufzunehmen<strong>de</strong> Artikel bereitstellen.<br />

Inventurpersonal:<br />

1. Inventurpersonal schulen.<br />

2. Inventuranweisungen aushändigen und erläutern.<br />

3. Empfang <strong>de</strong>r Inventuranweisungen quittieren lassen.<br />

4. Dem Inventurpersonal nicht die Soll-Bestän<strong>de</strong> nennen.<br />

5. Die Pausenzeiten festlegen.<br />

6. Das Personal bzgl. Warenzugangs/ - verkaufslisten anweisen.<br />

7. Rücklaufstellen festlegen.<br />

Die Mandanten- Information


C . I n v e n t u r t a g<br />

Inventurpersonal:<br />

1. Personalplan namentlich feststellen.<br />

2. Anwesenheiten prüfen und schriftlich festhalten.<br />

3. Krankmeldungen berücksichtigen.<br />

4. Aufnahmeteams gemäß Plan <strong>de</strong>n Aufnahmebereichen und –fel<strong>de</strong>rn zuweisen.<br />

5. Aufgaben zuordnen: Schreiber, Zähler (Ansager), Kontrolleur<br />

6. Aufnahmebelege aushändigen und quittieren lassen.<br />

7. In Rücklaufliste die Ausgabe <strong>de</strong>r Beleg, Listen, Hilfsmittel u. Ä. eintragen<br />

8. Für schwer ermittelbare Bestän<strong>de</strong> (z. B. Schüttgüter, Gemische) Fachpersonal zuweisen.<br />

9. Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Aufnahmebereiche unmissverständlich abgrenzen.<br />

10. Für Stichprobendurchführung Fachpersonal zuweisen.<br />

11. Letzte Einweisung <strong>de</strong>s Inventurpersonals<br />

12. Ggf. Barlöhne für Aushilfen vorbereiten.<br />

13. Alle vorbereiteten Belege, Listen und Hilfsmittel bereitstellen.<br />

14. Essen und Getränke bereitstellen.<br />

Kontrollgang in <strong>de</strong>n Inventurbereichen:<br />

1. Aufnahmebereiche wie im Lageplan?<br />

2. Nummerierungen korrekt?<br />

3. Artikel richtig zugeordnet?<br />

4. Keine Artikel außerhalb <strong>de</strong>r Bereiche?<br />

Während <strong>de</strong>s Inventurtages zu beachten:<br />

1. Fertigungsgrad von unfertigen Erzeugnissen bestimmen.<br />

2. Unterwegsware berücksichtigen.<br />

3. Aufnahmebereichsnummern nach Aufnahme durchstreichen.<br />

4. Frem<strong>de</strong> Vorräte separat erfassen.<br />

5. Artikel nach Aufnahme gegen Entnahme absichern<br />

6. Rückwaren, für die noch keine Gutschriften ausgestellt wur<strong>de</strong>n, separat aufnehmen.<br />

7. Erhaltene, aber noch nicht berechnete Artikel abgrenzen.<br />

8. Berechnete, aber noch nicht ausgelieferte Artikel abgrenzen.<br />

9. Wertpapiere in Eigenverwaltung berücksichtigen.<br />

10. Bargeld, Schecks und Besitzwechsel aufnehmen.<br />

11. In Gegenwart <strong>de</strong>s Zählers und Schreibers Vollständigkeit und Lesbarkeit kontrollieren.<br />

Abgabe bei Schichtwechsel, Beendigung <strong>de</strong>r Arbeiten, Dienstschluss<br />

1. Aufnahmebelege<br />

2. Warenverkaufslisten<br />

3. Wareneinganslisten<br />

4. Verschriebene o<strong>de</strong>r nicht gebrauchte Blätter (entwerten)<br />

5. Ausgehändigte Hilfsmittel<br />

Die Mandanten- Information


Prüfung <strong>de</strong>r Rückgaben und Eintragungen in Rücklaufliste:<br />

1. Wur<strong>de</strong>n alle ausgehändigten Aufnahmebelege zurückgegeben?<br />

2. Verschriebene Aufnahmebelege aufbewahren.<br />

3. Wur<strong>de</strong>n auch die nicht beschriebenen Aufnahmebelege zurückgegeben?<br />

4. Nicht beschriebene Aufnahmebelege entwerten (Schutz vor Missbrauch).<br />

5. Sind alle Eintragungen richtig, vollständig und lesbar?<br />

6. Sind nachträgliche Manipulationen auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen ausgeschlossen?<br />

7. Sind die Leerräume auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen durchgestrichen?<br />

8. Wur<strong>de</strong>n die Namen <strong>de</strong>s Inventurpersonals eingetragen und Unterschriften geleistet?<br />

9. Wur<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Aufnahmebeleg mit einem Datum versehen?<br />

D . A b s c h l u s s<br />

1. Stichprobenweise nachzählen, z. B. je<strong>de</strong> 10. Position (Zufallsprinzip), auf Beleg notieren.<br />

2. Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung an Inventurleiter mel<strong>de</strong>n.<br />

3. Kontrollgang <strong>de</strong>s Inventurleiters<br />

4. Alle Inventurbelege (Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen u. Ä.) sammeln.<br />

5. Ergebnisse <strong>de</strong>r Aufnahmebelege in Inventurlisten übertragen.<br />

6. Inventurbelege auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.<br />

7. Additionen vornehmen.<br />

8. In die EDV übertragen.<br />

9. Ergebnisse mit <strong>de</strong>n Soll-Bestän<strong>de</strong>n abstimmen.<br />

10. Numerisch sortiert die Inventurbelege abheften.<br />

11. Inventurzusammenstellung (Seitenangabe <strong>de</strong>r Bereiche) anfertigen.<br />

E . B e u r t e i l u n g<br />

1. Wur<strong>de</strong> die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt?<br />

2. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Zeitplan eingehalten?<br />

3. Welche Grün<strong>de</strong> gab es für Verzögerungen?<br />

4. War das Personal ausreichend geschult?<br />

5. Wur<strong>de</strong>n die Artikel vollständig und richtig aufgenommen?<br />

6. Waren die Aufnahmeverfahren zulässig und zweckentsprechend?<br />

7. Wur<strong>de</strong>n auswärts gelagerte Artikel (z. B. bei Spediteuren) mitaufgenommen?<br />

8. Konnten Inventurdifferenzen geklärt wer<strong>de</strong>n?<br />

9. Gab es akzeptable Grün<strong>de</strong> für nicht aufgenommene Artikel?<br />

10. Wur<strong>de</strong>n Artikel doppelt erfasst?<br />

11. Wur<strong>de</strong>n frem<strong>de</strong> Vorräte separat ausgewiesen?<br />

12. Wur<strong>de</strong>n die Ver- und Einkäufe in <strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>n mengenmäßig fortgeschrieben?<br />

Wur<strong>de</strong>n Wertpapiere in Eigenverwaltung, Bargeld, Schecks und Besitzwechsel erfasst?<br />

Die Mandanten- Information


2. Inventurprotokoll für die Vorratsinventur<br />

Inventurdatum: Inventurleiter:<br />

Tätigkeit<br />

Stempel<br />

Belege und Unterlagen vollständig vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Aufnahmeorte nummeriert und verzeichnet.<br />

Personal geplant und Funktion zugeordnet.<br />

Personal <strong>de</strong>n Aufnahmeorten zugeordnet.<br />

Personal geschult.<br />

Lager geordnet und gekennzeichnet.<br />

Dritte informiert.<br />

Abgrenzung angewiesen.<br />

Einweisung Personal bei Inventur.<br />

Kontrolle, Freigabe und Belegablage<br />

Abgrenzungsprotokoll<br />

protokolliert:<br />

Datum:<br />

Inventurabnehmer:<br />

Die Mandanten- Information<br />

erledigt/<br />

Datum<br />

Inventurleiter Inventurabnehmer<br />

durch:<br />

Unterschrift


3. Ausfüllanweisung<br />

Aufnahmetechnik:<br />

Pro Fachnummer: jeweils von links nach rechts<br />

Jeweils von oben nach unten<br />

Die Mandanten- Information<br />

Beschädigte Ware o<strong>de</strong>r Artikel mit abgelaufenem Min<strong>de</strong>sthaltbarkeitsdatum sind nicht aufzunehmen, son<strong>de</strong>rn<br />

vor das Regal zu setzen.<br />

Ware zu gleichem Verkaufspreis, die nicht unmittelbar nebeneinan<strong>de</strong>r sitzt, darf nicht zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Eintragungen nur mit Kugelschreiber durchführen.<br />

Verschriebene Blätter / leere Blätter dürfen nicht vernichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Falsche Einträge sind so durchzustreichen, dass sie noch lesbar bleiben, korrigierte Eintragungen eine Zeile<br />

tiefer schreiben.<br />

Leere Zeilen sind durch Striche zu entwerten.<br />

4. Merkblatt über Fehlerquellen für Inventuraufsichten<br />

1. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Preise = sauber / lesbar schreiben<br />

2. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Mengen = sauber / lesbar schreiben<br />

3. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Warengruppe<br />

4. Fehlen<strong>de</strong>s Aufnahmedatum = sämtliche Belege mit Datumsstempel versehen.<br />

5. Fehlen<strong>de</strong> Artikelbezeichnung<br />

6. Nicht entwertete Leerzeilen<br />

7. Fehlen<strong>de</strong> Unterschriften<br />

8. Tragetaschen sind Ware und kein Verpackungsmaterial.<br />

• Aufnahmeteams<br />

• Stichprobenkontrolleure (Stichproben pro Blatt ca. 10 v. H., bei Mängeln erhöhen)<br />

9. Falsche Preise bei Stirnseiten und Son<strong>de</strong>rplatzierungen (nicht zu Angebotspreisen aufnehmen)<br />

Bitte beachten Sie die oben genannten Punkte um eine richtige Inventur zu gewährleisten!


5. Aufnahmeblatt<br />

Aufnahmedatum: Seite:<br />

Schreiber:<br />

Zähler:<br />

Aufnahmeblatt:<br />

Kontrolle:<br />

Artikelbezeichnung Alter<br />

Inventur abgenommen,<br />

Unterschrift:<br />

Beschaffenheit<br />

Waren-<br />

Gruppe<br />

Die Mandanten- Information<br />

Menge/<br />

Kg in VE<br />

VK pro Verkaufs-<br />

Einheit (VE)


6. Inventurkalen<strong>de</strong>r<br />

Firma:<br />

Die Mandanten- Information<br />

Nr. Was ist zu tun? Durch wen? Datum/Soll Datum/Ist<br />

1 Beauftragen <strong>de</strong>s Inventurleiters Geschäftsleitung<br />

2 Bildung <strong>de</strong>s Inventurteams Inventurleiter<br />

3 Inventurplanung Inventurteam<br />

4 Probeaufnahme Inventurteam<br />

5 Benachrichtigung Kun<strong>de</strong>n / Lieferanten Inventurteam<br />

6 Festlegen <strong>de</strong>r Inventurrichtlinien Inventurteam<br />

7 Druckauftrag Formulare / Vordrucke Inventurteam<br />

8 Einweisung <strong>de</strong>r Prüfer Inventurteam<br />

9 Personalplan erstellen Inventurteam<br />

10 Festlegen <strong>de</strong>r Aufnahmebereiche Inventurteam<br />

11 Einweisung Aufnahmepersonal Inventurteam<br />

12 Vorbereitung Aufnahmebereiche Bereichsleiter<br />

13 Inventur Beteiligte<br />

14 Nachbesprechung Inventurteam

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