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1. Grundlagen <strong>de</strong>r Inventur<br />
Die Mandanten- Information<br />
D i e M a n d a n t e n -Information<br />
Inventur – Richtige Planung und Durchführung<br />
Die körperliche Inventur ist das mengenmäßige Aufzeichnen aller Vermögensgegenstän<strong>de</strong> (z. B. Bargeld,<br />
Grundstücke, Maschinen, Lagerbestän<strong>de</strong>, For<strong>de</strong>rungen) sowie aller Schul<strong>de</strong>n (z. B. Lieferanten-, Wechsel-,<br />
Grundschul<strong>de</strong>n), die in einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhan<strong>de</strong>n sind. Dies geschieht<br />
durch Messen, Zählen, Wiegen o<strong>de</strong>r Schätzen mit nachfolgen<strong>de</strong>r Bewertung.<br />
Dazu ist es notwendig die Aufstellung eines Inventars durchzuführen. Das Inventar ist ein<br />
Bestandsverzeichnis, in <strong>de</strong>m alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Schul<strong>de</strong>n nach Art, Menge und Wert einzeln<br />
aufgezeichnet sind.<br />
Welche Grundsätze sind bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme zu beachten?<br />
Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, sollen generell die Vermögensgegenstän<strong>de</strong> körperlich, vollständig und<br />
einzeln aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Ein Inventar muss darüber hinaus richtig und nachprüfbar sein.<br />
1.1 Grundsätze <strong>de</strong>r körperlichen Inventur<br />
Eine körperliche Bestandsaufnahme (die Inventur im engeren Sinne) ist ohnehin nur bei Sachgegenstän<strong>de</strong>n<br />
möglich. Das sind in <strong>de</strong>r Regel das materielle Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge) und<br />
die Vorräte.<br />
Die körperliche Bestandsaufnahme ist nicht möglich bei For<strong>de</strong>rungen, im materielle Vermögensgegenstän<strong>de</strong>,<br />
Verbindlichkeiten usw.:<br />
• Finanzanlagen sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Dazu gehören Auszüge aus <strong>de</strong>m<br />
Grundbuch, Hypotheken- und Grundschuldbriefe, Depotbestätigungen, Vertragsunterlagen.<br />
• For<strong>de</strong>rungen (Debitoren) und Verbindlichkeiten (Kreditoren) wer<strong>de</strong>n in Sal<strong>de</strong>nlisten erfasst. Bei<br />
großen o<strong>de</strong>r zweifelhaften Beträgen empfiehlt es sich, von Kun<strong>de</strong>n und Lieferanten Sal<strong>de</strong>nbestätigungen<br />
einzuholen.<br />
• Kontostän<strong>de</strong> bei Kreditinstituten wer<strong>de</strong>n durch die Auszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen,<br />
ebenso Wertpapiere in Depotverwaltung zur kurzfristigen Anlage.<br />
Körperlich aufgenommen wer<strong>de</strong>n hingegen die Wertpapiere in Eigenverwaltung sowie Bargeld, Besitzwechsel<br />
und Schecks.<br />
• Verbindlichkeiten, die <strong>de</strong>r Kaufmann als Akzeptant eines gezogenen o<strong>de</strong>r als Aussteller eines<br />
eigenen Wechsels übernommen hat, ergeben sich aus <strong>de</strong>m Schuldwechselbuch.<br />
• Bei <strong>de</strong>r Erfassung langfristiger Verbindlichkeiten, wie z. B. Bankdarlehen, zieht man die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Vertragsunterlagen heran. Zusätzlich sollten Art und Umfang <strong>de</strong>r Besicherung einer<br />
langfristigen Verbindlichkeiten dokumentiert sein.<br />
1.1.1 Erfassung <strong>de</strong>s Sachanlagevermögens
Die Mandanten- Information<br />
Sachanlagen stellen u. a. Gebäu<strong>de</strong>, Maschinen und Immobilien dar und sind dazu bestimmt, <strong>de</strong>m Betrieb auf<br />
Dauer zu dienen. Folglich än<strong>de</strong>rn sich ihre Bestän<strong>de</strong> in geringerem Maße als bei häufig umgeschlagenen<br />
Vorräten. Allerdings unterliegen die abnutzbaren Anlagegüter einer zumin<strong>de</strong>st regelmäßigen Wertverän<strong>de</strong>rung<br />
durch Abschreibungen und ggf. Zuschreibungen.<br />
Weniger als auf die Bestandsaufnahme zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres kommt es <strong>de</strong>shalb beim<br />
Anlagevermögen darauf an, wie es sich im Laufe <strong>de</strong>s Jahres entwickelt hat. Diese Entwicklung sollte<br />
aufgezeichnet wer<strong>de</strong>n. Zu- und Abgänge <strong>de</strong>s Anlagevermögens können in <strong>de</strong>r Regel von <strong>de</strong>n Anlagekonten<br />
<strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung abge<strong>lesen</strong> wer<strong>de</strong>n. Hingegen sind wertmäßige Än<strong>de</strong>rungen schon wegen möglicher<br />
Bewertungswahlrechte erst beim Jahresabschluss vorzunehmen.<br />
Genügt dieses Bestandsverzeichnis, z. b. als sog. Inventarbogen o<strong>de</strong>r in Form einer Anlagenkartei,<br />
bestimmten Erfor<strong>de</strong>rnissen, können Sie auf eine körperliche Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s beweglichen<br />
Anlagevermögens zum Jahresen<strong>de</strong> verzichten. Voraussetzung dafür sind::<br />
• die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Gegenstan<strong>de</strong>s,<br />
• <strong>de</strong>r Buchwert am Bilanzstichtag,<br />
• <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung,<br />
• die Abschreibungsmetho<strong>de</strong> und die Nutzungsdauer,<br />
• die Höhe <strong>de</strong>r Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten,<br />
• <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>s Abgangs und<br />
• ggf. Zuschreibung und außerplanmäßige Abschreibungen.<br />
Hinweis:<br />
Es sollte hin und wie<strong>de</strong>r überprüft wer<strong>de</strong>n, ob die in <strong>de</strong>r Buchhaltung ausgewiesenen Anlagen-<br />
gegenstän<strong>de</strong> tatsächlich noch vorhangen sind.<br />
Selbst bei sonst ordnungsmäßiger Buchführung kann es vorkommen, dass für neu angeschaffte Maschinen<br />
keine Anlagenkarte angelegt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r weil kein Zahlungsvorgang existiert und <strong>de</strong>shalb nicht verbucht ist,<br />
z. B.<br />
• das Verschrotten einer alten Maschine o<strong>de</strong>r<br />
• die Entnahme eines gebrauchten Computers übersehen wird.<br />
Solche Fehler wer<strong>de</strong>n ggf. nur durch eine körperliche Aufnahme erkannt. Im Normalfall sollte sich jedoch aus<br />
<strong>de</strong>r obigen Fortschreibung <strong>de</strong>r zum Bilanzstichtag richtige Bestand ermitteln lassen.<br />
Überprüfen Sie anhand <strong>de</strong>r Anlagenkartei bzw. –datei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Inventarbogen bereits vor <strong>de</strong>r Fortschreibung,<br />
ob sämtliche <strong>de</strong>r verzeichneten Anlagegüter noch im Betrieb eingesetzt sind. Stellen Sie fest, dass keine<br />
Anschaffung vergessen wur<strong>de</strong>:<br />
• eine Anschaffung durch private Mittel,<br />
• die Übernahme aus einem Leasingvertrag o<strong>de</strong>r<br />
• ein Tauschgeschäft o<strong>de</strong>r Inzahlungnahme.<br />
Zwischen 10 v. H. und 50 v. H. betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter können Kaufleute entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Betriebs- o<strong>de</strong>r Privatvermögen zuordnen (willkürbares Wirtschaftsgut). So können Sie z. B. Ihren privaten<br />
Pkw, <strong>de</strong>r bereits im Betrieb eingesetzt wird, als gewillkürtes Anlagegut ins Betriebsvermögen einlegen.<br />
Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 410 Euro netto) brauchen gem. Abschn.<br />
31 Abs. 3 EStR nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn sie im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung in<br />
voller Höhe abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Gegenstän<strong>de</strong> mit einem Wert über 60 Euro müssen aber dazu auf einem beson<strong>de</strong>ren Konto verbucht o<strong>de</strong>r in<br />
einem eigenen Verzeichnis erfasst sein.
Die Mandanten- Information<br />
Ebenfalls nicht im Anlagenverzeichnis wer<strong>de</strong>n solche Gegenstän<strong>de</strong> erfasst, bei <strong>de</strong>nen ein Festwert<br />
zulässigerweise angesetzt wer<strong>de</strong>n darf. Auf die Fe<strong>stb</strong>ewertung wird nicht weiter eingegangen, da dieses<br />
Verfahren tatsächlich nur in speziellen Fällen zur gewünschten Vereinfachung führt.<br />
1.1.2 Erfassung <strong>de</strong>r Vorräte<br />
Unter „Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vorratsvermögens“ fallen alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und<br />
fertige Erzeugnisse sowie Han<strong>de</strong>lsware. Eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag ist nur dann<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn eine zuverlässige Bestandsbuchführung existiert. Als zuverlässig gilt hierbei, wenn<br />
einmal im Jahr die Übereinstimmung <strong>de</strong>r Soll-Bestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n körperlich aufgenommenen Ist-Bestän<strong>de</strong>n<br />
festgestellt wird. Dies kann z. B. für je<strong>de</strong> Warengruppe zu verschie<strong>de</strong>nen Zeitpunkten zum jeweiligen<br />
Minimalbestand geschehen (siehe dazu Kapitel 2.3: Permanente Inventur).<br />
Körperlich erfasst wer<strong>de</strong>n die vorhan<strong>de</strong>nen Mengen nach han<strong>de</strong>lsüblicher Stückzahl, Längen-, Flächen- und<br />
Raummaßen sowie <strong>de</strong>m Gewicht. Verwen<strong>de</strong>n Sie zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifizierung die entsprechen<strong>de</strong> Kennung<br />
<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> (Serien-, Chargen-, Fahrgestellnummer). Sofern Sie dies vertreten können, wird auch die<br />
Erfassung in han<strong>de</strong>lsunüblichen Größen zulässig:<br />
• Kleinteile brauchen nicht gezählt, son<strong>de</strong>rn dürfen abgewogen wer<strong>de</strong>n, wenn das Gewicht von<br />
beispielsweise 10 Stück genau ermittelt wur<strong>de</strong>.<br />
• Der Bestand an gleichartig gestapelten Vorräten, wie z. B. Bleche, Rohre und Papier in Stückmenge,<br />
lässt sich durch Erfahrungswerte und Stichproben nach Gewicht und Volumen feststellen.<br />
Die Mengenerfassung geschieht durch Einträge auf Aufnahmevordrucken o<strong>de</strong>r zunächst mit Geräten <strong>de</strong>r<br />
mobilen Datenerfassung durch Tastatureingabe, Lichtstifte o<strong>de</strong>r Scanner, <strong>de</strong>ren Daten als ausgedruckte<br />
Inventurlisten auszuwerten und von <strong>de</strong>n Aufnehmen<strong>de</strong>n abzuzeichnen sind.<br />
Handschriftliche Einträge müssen mit Kugelschreiber o. Ä auf nummerierten und von <strong>de</strong>r Aufnahmeperson<br />
quittierten Aufnahmevordrucken gemacht wer<strong>de</strong>n. Unrichtige Einträge sind so zu streichen, dass sie noch<br />
lesbar bleiben. Vermerkt wird das Datum <strong>de</strong>r Aufnahme, ggf. Ansager und Aufschreiber sowie <strong>de</strong>r Prüfer.<br />
Große Mengen wer<strong>de</strong>n auf Zählzettel vorgeschrieben.<br />
Wenn ein Aufnahmebereich vollständig aufgenommen ist, kann die Prüfung beginnen. Gewöhnlich ist die<br />
stichprobenweise Nachzählung je<strong>de</strong>r zehnten Position ausreichend. Nur bei ungewöhnlichen Größen, z. B.<br />
Zählung <strong>de</strong>r Paare anstelle <strong>de</strong>r Stückzahl o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Bereichsgrenzen, ist beson<strong>de</strong>re Vorsicht geboten.<br />
Schließlich wird <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung an <strong>de</strong>n Inventurleiter gemel<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r die aufgenommenen und<br />
nunmehr geprüften o<strong>de</strong>r leeren Aufnahmebelege abzugeben. Diese körperliche Vorratsinventur wird im<br />
Anschluss <strong>de</strong>tailliert beschrieben.<br />
1.2 Vollständigkeit <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme<br />
Der Grundsatz <strong>de</strong>r Vollständigkeit sieht vor, dass alle Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s<br />
Kaufmannes in <strong>de</strong>r Bilanz erfasst wer<strong>de</strong>n und damit auch im Inventar. Dies mag zunächst selbstverständlich<br />
sein, stößt aber mitunter auf praktische Probleme bei <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utigen wirtschaftlichen Zuordnung <strong>de</strong>r<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong>.<br />
Das geleaste Anlagegut, ist je nach Vertragsgestaltung und Nutzungsdauer alternativ <strong>de</strong>m Leasinggeber<br />
(Regelfall) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Leasingnehmer zuzurechnen und damit in <strong>de</strong>ssen Inventar aufzunehmen. 1 Maßgeblich<br />
ist die tatsächliche, nicht die rechtliche Verfügungsmacht über <strong>de</strong>n Gegenstand mit <strong>de</strong>ssen Nutzen, Lasten<br />
und <strong>de</strong>r Gefahr <strong>de</strong>s Untergangs.<br />
1 Detailfragen hierzu beantwortet Ihnen Ihr Steuerberater
Die Mandanten- Information<br />
Zum wirtschaftlichen Eigentum <strong>de</strong>s Unternehmers gehören z. B.<br />
• ein LKW, welcher <strong>de</strong>r Hausbank sicherungsübereignet wur<strong>de</strong>,<br />
• bereits eingelagerte Ware, die noch unter <strong>de</strong>m Eigentumsvorgehalt <strong>de</strong>s Lieferanten steht.<br />
In bei<strong>de</strong>n Fällen ist <strong>de</strong>r Unternehmer nicht <strong>de</strong>r rechtliche Eigentümer.<br />
• Kommissionsware beim Kun<strong>de</strong>n,<br />
• Materialien, die zur Lohnvere<strong>de</strong>lung verschickt wur<strong>de</strong>n,<br />
• abgerechnete Unterwegswaren von Lieferern/ noch nicht berechnete Unterwegsware an Kun<strong>de</strong>n,<br />
• Erzeugnisse im Außenlager,<br />
• vermietete, ausgestellte, verliehene o<strong>de</strong>r zur Probe gelieferte Wirtschaftsgüter.<br />
Hingegen gehören frem<strong>de</strong> Vorräte auch dann nicht zum Vermögen <strong>de</strong>s Kaufmanns, wenn sie sich im Betrieb<br />
befin<strong>de</strong>n, wie z. B.<br />
• In Kommission genommene Waren, frem<strong>de</strong> Materialien, die zur Lohnvere<strong>de</strong>lung angenommen<br />
wur<strong>de</strong>n etc.<br />
• Zu <strong>de</strong>n Fremdgegenstän<strong>de</strong>n gehören möglicherweise auch Verpackungen, Paletten, Gasflaschen<br />
u. Ä., sofern über sie nur eingeschränkt verfügt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Sie gehören streng genommen nicht in das eigentliche Inventar <strong>de</strong>s Kaufmanns, wer<strong>de</strong>n aber zu<br />
Beweiszwecken im Rahmen <strong>de</strong>r Inventur mit aufgenommen und als frem<strong>de</strong> Wirtschaftsgüter gekennzeichnet.<br />
1.3 Die nachprüfbare, richtige und wirtschaftliche Inventur<br />
Die Bestän<strong>de</strong> sind vollständig nach Art und Menge und ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifizierbar festzustellen. Um nachprüfbar<br />
zu sein, muss die Bestandsaufnahme mit sämtlichen Aufzeichnungen und Auswertungen (Zählzettel,<br />
Aufnahmebelege, Inventurlisten, Übersichten, etc.) dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Die Dokumentation muss so<br />
beschaffen sein, dass ein Sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die<br />
Bestän<strong>de</strong> verschaffen kann.<br />
Geringfügige Mängel gefähr<strong>de</strong>n die Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung noch nicht. Solche Fehler wer<strong>de</strong>n<br />
berichtigt und <strong>de</strong>r neue Sachverhalt im Nachhinein berücksichtigt.<br />
Wer<strong>de</strong>n aber z. B.:<br />
• Bei <strong>de</strong>r permanenten Inventur keine Bestandskorrekturen erfasst,<br />
• Aufzeichnungen mit Bleistift auf nicht nummerierten Seiten, ohne Datum und Unterschrift gemacht,<br />
• Erhebliche, nicht mehr nachvollziehbare Bestän<strong>de</strong> „vergessen“,<br />
wird das Inventar laut BFH 2 als nicht ordnungsgemäß verworfen mit recht unangenehmen Folgen:<br />
„auch eine ansonst nicht zu beanstan<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Buchführung wird dadurch als nicht ordnungsmäßig angesehen<br />
(R 30 Abs. 4 EStR) und zwar die <strong>de</strong>s abgelaufenen als auch <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres. Ein unrichtiges<br />
Inventar erlaubt <strong>de</strong>n Betriebsprüfern <strong>de</strong>shalb die Gewinnschätzung und führt ggf. zu Bußgeld- und<br />
Steuerstrafverfahren.“<br />
Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof hatte in seinem Urteil vom 26.08.1975 3 ein Einsehen mit Kleinunternehmern:<br />
„Auch in kleineren Betrieben, insbeson<strong>de</strong>re in einem Handwerkbetrieb, müssen die Halbfertigen Arbeiten und<br />
Hilfsstoffe – ebenso wie in einem Fertigungsbetrieb Halbfabrikate und Hilfsstoffe – an <strong>de</strong>n Bilanzstichtagen<br />
grundsätzlich durch Inventur aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Darüber sind Aufzeichnungen zu machen, die eine<br />
Nachprüfung sowohl <strong>de</strong>r vollständigen Aufnahmen als auch <strong>de</strong>r Bewertung ermöglichen. Es steht nicht im<br />
Ermessen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen, ob er diese Aufzeichnungen führen will o<strong>de</strong>r nicht. Da <strong>de</strong>r Kläger die<br />
vorhan<strong>de</strong>nen halbfertigen Arbeiten und Hilfsstoffe zum 31. Dezember 1963 we<strong>de</strong>r bestands- noch wertmäßig<br />
aufgenommen hat, ist die Buchführung formell insoweit nicht ordnungsmäßig.<br />
2 BFG-Urteil v. 13.10.1972 - I R 123/70.<br />
3 Az. VIII R 109/70.
Die Mandanten- Information<br />
Dieser formale Mangel muss jedoch nicht zwangsläufig, wie das FG angenommen hat, zur Versagung <strong>de</strong>r<br />
Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung führen. ....<br />
Der Senat hat keine Be<strong>de</strong>nken, bei kleineren Betrieben mit überschaubaren Verhältnissen trotz Vorliegens<br />
formeller Buchführungsmängel, welche die Überprüfung <strong>de</strong>s sachlichen Ergebnisses nicht beeinträchtigen, die<br />
Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung zu bejahen, falls nicht beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> entgegenstehen.“<br />
Die vollständige Erfassung einzelner und i<strong>de</strong>ntifizierbarer Vermögensgegenstän<strong>de</strong> be<strong>de</strong>utet gera<strong>de</strong> beim<br />
Vorratsvermögen einen erheblichen Arbeitsaufwand. Überzogene Ansprüche an die Richtigkeit und Exaktheit<br />
<strong>de</strong>r ermittelten Mengen führen ab einem bestimmten Punkt dazu, dass unverhältnismäßig hohe Kosten<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n. Hier wird <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit verletzt. Die noch zusätzlich gewonnenen<br />
Informationen sind für <strong>de</strong>n Adressaten <strong>de</strong>s Inventars und <strong>de</strong>r Bilanz im Grun<strong>de</strong> unwesentlich und rechtfertigen<br />
nicht mehr <strong>de</strong>n zusätzlichen Aufwand.<br />
Wirtschaftliche Aspekte haben <strong>de</strong>n Gesetzgeber dazu gebracht, Verfahren zu Inventurerleichterungen<br />
zuzulassen. Darüber hinaus rechtfertigt <strong>de</strong>r abstrakte Grundsatz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit auch vorsichtige<br />
Abweichungen vom Prinzip <strong>de</strong>r Richtigkeit und Vollständigkeit, wie sie in Ihrem Betrieb im konkreten Einzelfall<br />
nötig sein könnten.<br />
Beispiel: Ein Pkw-Vertragshändler mit einem Jahresumsatz von ca. 20 Mio. Euro ermittelt zum<br />
Jahresen<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>n Bestand an Heizöl seiner Heizungsanlage. An <strong>de</strong>r Tankanzeige <strong>de</strong>s<br />
10.000-Liter-Tanks liest er eine Füllung von c. a. ¾ ab. Der fast leere Tank wur<strong>de</strong> im Sommer<br />
zu einem Preis von 40,-/100 Liter aufgefüllt.<br />
Hinweis:<br />
Wirtschaftlich und zulässig ermittelt beträgt<br />
die Menge an Heizöl = 7.500 Liter<br />
<strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Heizöl = 3.000 Euro<br />
Es ist für <strong>de</strong>n späteren Bilanzleser o<strong>de</strong>r das Finanzamt zur Einschätzung <strong>de</strong>r<br />
Vermögenssituation und Ertragslage <strong>de</strong>s Autohändlers vollkommen unerheblich, dass die<br />
Menge Heizöl tatsächlich 7.590 Liter beträgt und dass die Sommerreste von 150 Litern zu<br />
einem Preis von 38,-/100 Liter angeschafft wur<strong>de</strong>n.<br />
Sie sollten solche wirtschaftlichen Ermittlungen hinreichend dokumentieren, um sich im Streitfall<br />
gegen allzu unrealistisch aufgemachte Gegenrechnungen <strong>de</strong>s Betriebsprüfers wehren zu können.<br />
2. Inventurverfahren
Folgen<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Inventur wer<strong>de</strong>n betrachtet:<br />
(1) Stichtagsinventur<br />
(2) Verlegte Inventur<br />
(3) Permanente Inventur<br />
(4) Stichprobenverfahren<br />
Die Mandanten- Information<br />
Die Inventur zum Bilanzstichtag, die verlegte und die permanente Inventur dürfen Sie nach Belieben<br />
kombinieren, sofern die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt wer<strong>de</strong>n. Damit machen Sie sich die<br />
gesetzliche Zwangsarbeit so leicht wie möglich und die Bestandskontrolle für Ihre Zwecke so aktuell und<br />
informativ, wie Sie es für richtig erachten.<br />
2.1.Stichtagsinventur<br />
Die unter Kaufleuten herkömmliche Form <strong>de</strong>r Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme zum<br />
Bilanzstichtag (Stichtagsinventur). Sie darf innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen vor o<strong>de</strong>r bis zehn<br />
Tage nach <strong>de</strong>m Bilanzstichtag durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die<br />
Bestandsverän<strong>de</strong>rungen innerhalb dieser abweichen<strong>de</strong>n Tage durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen und<br />
Belege berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Stichtagsinventur ist die sicherste Metho<strong>de</strong> und gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit durch<br />
einheitliche Bestandsaufnahme und Kontrolle. Die Konzentration auf einen Tag birgt jedoch <strong>de</strong>n Nachteil,<br />
dass <strong>de</strong>r Betriebsablauf erheblich gestört wird, wenn nicht gar Produktion und Vertrieb komplett unterbrochen<br />
wird.<br />
2.2 Verlegte Inventur<br />
Ein Inventurvereinfachungsverfahren bietet das Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch in Form <strong>de</strong>r verlegten Inventur. Danach<br />
dürfen Kaufleute innerhalb <strong>de</strong>r letzten drei Monate vor o<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r ersten zwei Monate nach <strong>de</strong>m<br />
Bilanzstichtag ihren Bestand körperlich aufnehmen (im sog. beson<strong>de</strong>ren Inventar). Dazu müssen Sie<br />
gewährleisten, dass <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres durch ein zulässiges<br />
Fortschreibungs- o<strong>de</strong>r Rückrechnungsverfahren aus <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Inventar bestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Das<br />
beson<strong>de</strong>re Inventar kann auch durch eine permanente Inventur (siehe 2.3) o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />
Stichprobenverfahren aufgestellt wer<strong>de</strong>n (siehe 2.4).<br />
Die Vereinfachung <strong>de</strong>r verlegten Inventur besteht darin, dass nur <strong>de</strong>r wertmäßige nicht aber <strong>de</strong>r<br />
mengenmäßige Bestand zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ermittelt wer<strong>de</strong>n muss. Wenn die<br />
Zusammensetzung <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Stichtagen nicht wesentlich voneinan<strong>de</strong>r abweicht,<br />
kann <strong>de</strong>r Bestand zum Jahresen<strong>de</strong> vom Inventurbestand hochgerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies geschieht, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Wareneingang bis zum Bilanzstichtag hinzugerechnet und <strong>de</strong>r Wareneinsatz abgezogen wird.<br />
Der Vorteil <strong>de</strong>r verlegten Inventur liegt darin, die Störungen <strong>de</strong>s Betriebsablaufes in ruhige Zeiten zu<br />
verschieben, ggf. an einen Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m auch die Verkaufsräume und Lager saisonbedingt geringe<br />
Bestän<strong>de</strong> aufweisen.<br />
Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, sind von <strong>de</strong>r verlegten Inventur<br />
ausgeschlossen und müssen zum Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausgeschlossen von <strong>de</strong>r verlegten Inventur sind jedoch:<br />
• Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, müssen zum<br />
Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
• Gegenstän<strong>de</strong>, die entwe<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs wertvoll sind o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen durch Schwund, Ver<strong>de</strong>rb,<br />
Zerbrechen u. Ä. unkontrollierte Verluste eintreten, sofern <strong>de</strong>r Schwund nicht annähernd zutreffend<br />
abgeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.
Die Mandanten- Information<br />
Beispiel: Der Spielwarenhändler X erfasst seinen Warenbestand vor Beginn <strong>de</strong>s Weihnachtsgeschäftes<br />
zum 1. Oktober im Wert von 150.000 Euro.<br />
2.3 Permanente Inventur<br />
Seine Wareneinkäufe bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres – keine ausgesprochenen Weihnachtsartikel –<br />
betragen zusätzliche 250.000 Euro.<br />
Er erzielt zwischen <strong>de</strong>m 1. Oktober und 31. Dezember 300.000 Euro Umsatz bei einem<br />
durchschnittlichen Rohgewinn von 50 v. H. <strong>de</strong>s Umsatzes.<br />
Wie hoch ist <strong>de</strong>r Wert seines Warenbestan<strong>de</strong>s zum 31. Dezember?<br />
150.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestands am Inventurstichtag<br />
+ 250.000 Euro zuzüglich Wareneingang<br />
./. (300.000 Euro ./. 150.000 Euro) abzüglich Wareneinsatz (Umsatz<br />
abzüglich Rohgewinn).<br />
= 250.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s am Bilanzstichtag<br />
Das Inventar für <strong>de</strong>n Bilanzstichtag darf auch auf Grund einer permanenten Inventur aufgestellt wer<strong>de</strong>n, wobei<br />
<strong>de</strong>r Bestand nach Art und Menge sich hierbei aus einer Lagerbuchhaltung ergibt.<br />
In <strong>de</strong>r Bestandsführung (Lagerbuch, Lagerkartei, Lagerdatei) müssen alle Bestän<strong>de</strong> sowie die Zu- und<br />
Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht, Maß) eingetragen und belegt wer<strong>de</strong>n.<br />
In je<strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr müssen min<strong>de</strong>stens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme die<br />
tatsächlichen Bestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Soll-Bestän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Buchhaltung abgeglichen wer<strong>de</strong>n. Die Prüfung braucht<br />
aber nicht für alle Bestän<strong>de</strong> gleichzeitig zu erfolgen. Es empfiehlt sich jeweils die Min<strong>de</strong>stmengen o<strong>de</strong>r gar<br />
<strong>de</strong>n Nullbestand eines Artikels vor einer Neubestellung zu prüfen.<br />
Nach <strong>de</strong>r Überprüfung sind die Buchbestän<strong>de</strong> ggf. zu berichtigen und <strong>de</strong>r Prüfungstag auf <strong>de</strong>r Lagerkarte o. Ä.<br />
zu vermerken.<br />
Bei dieser Inventurmetho<strong>de</strong> können Sie die eigentliche Bestandsaufnahme auf ein Minimum reduzieren. Die<br />
Gesamtkontrolle zu einem einzigen Stichtag fin<strong>de</strong>t jedoch nicht statt.<br />
Wie bei je<strong>de</strong>r Inventur müssen auch hier Aufzeichnungen über die Bestandsaufnahme in sog. Inventurlisten<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n aufnehmen<strong>de</strong>n Personen abzuzeichnen sind und danach zehn Jahre<br />
aufbewahrt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
2.4 Stichprobenverfahren<br />
Der Bestand <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong> nach Art, Menge und Wert kann auch auf Grund von Stichproben<br />
ermittelt wer<strong>de</strong>n. Diese Inventurverfahren sind in <strong>de</strong>r Praxis recht unbekannt und daher noch wenig verbreitet.<br />
Im Grun<strong>de</strong> sind die Stichprobenverfahren nur dann wirtschaftlich durchführbar, wenn eine hinreichend<br />
genaue Lagerbuchhaltung besteht. Dabei reicht es aus, wenn die laufen<strong>de</strong> Lagerbuchhaltung nur art- und<br />
mengenmäßig erfolgt und eine Bewertung <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> jeweils erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres ansteht.<br />
Ein zulässiges Stichprobenverfahren muss <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen,<br />
d.h.:<br />
(1) Vollständigkeit<br />
(2) Richtigkeit<br />
(3) Nachprüfbarkeit sowie<br />
(4) Beruhen auf einer anerkannten mathematisch-statistischen Metho<strong>de</strong>.
Die Mandanten- Information<br />
Diese Inventurmetho<strong>de</strong> bietet sich insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Erfassung großer Mengen an. Die strengen<br />
Formvorschriften erweisen sich jedoch als abzuwägen<strong>de</strong>r Nachteil. Für die Inventurplanung mit Einsatz von<br />
Stichprobenverfahren sollten Sie <strong>de</strong>shalb die Hilfe Ihres Steuerberaters in Anspruch nehmen.<br />
(1) Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Vollständigkeit müssen alle Positionen soweit erfasst sein, dass sie in<br />
einer<br />
Stichprobe ausgewählt wer<strong>de</strong>n können. Sämtliche genommenen Stichproben müssen auch<br />
ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Der Grundsatz <strong>de</strong>r Richtigkeit gilt dann als gewahrt, wenn <strong>de</strong>r Aussagewert <strong>de</strong>s durch Stichproben<br />
erstellten Inventars einem auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme erstellten gleichkommt.<br />
Mit einem Sicherheitsgrad von 95 v. H. (entspricht 95 v. H. Inventuren) wird ein relativer<br />
Stichprobenfehler von höchstens 1 v. H. <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Grundgesamtheit für zulässig erachtet.<br />
Wegen <strong>de</strong>r Hochrechnung aus Stichproben sind an die körperliche Aufnahme <strong>de</strong>r einzelnen Proben<br />
erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich Sorgfalt und Kontrolle zu stellen.<br />
(3) An das Kriterium <strong>de</strong>r Nachprüfbarkeit sind ebenso hohe Ansprüche geknüpft wie bei einer<br />
Stichtagsinventur. Es brauchen hier keine genaueren Angaben zu <strong>de</strong>n Stichproben gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />
da dies <strong>de</strong>m Vereinfachungszweck zuwi<strong>de</strong>r laufen wür<strong>de</strong>. Die einzelnen Positionen können im<br />
Nachhinein genauso eingehend kontrolliert wer<strong>de</strong>n wie bei <strong>de</strong>r konventionellen Bestandsaufnahme.<br />
Zusätzlich dokumentiert wird lediglich die Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Stichprobenauswahl und <strong>de</strong>ren Auswertung – in einer<br />
von einem sachverständigen Dritten nachvollziehbaren Form. Als Auswahlverfahren kommen hierbei z. B.<br />
Zufallszahlen, Losentschei<strong>de</strong>, systematische Auswahl mit Zufallsstart, das Schlussziffernverfahren in Betracht.<br />
Vor <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Stichprobenverfahren wird das Lager zunächst auf seine wert- und mengenmäßige<br />
Zusammensetzung hin analysiert. Oftmals wird <strong>de</strong>r Einsatz dieser Verfahren überhaupt erst davon abhängig<br />
gemacht, ob bereits einige wenige hochwertige Positionen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s einen Großteil <strong>de</strong>s Lagerwertes<br />
ausmachen. Im I<strong>de</strong>alfall <strong>de</strong>cken 3-5 v. H. <strong>de</strong>r Menge bereits 45-50 v. H. <strong>de</strong>s Wertes ab. Nur die<br />
geringwertigen Positionen, also 95-97 v. H. <strong>de</strong>r Menge, wer<strong>de</strong>n in das Verfahren mit einbezogen. Die<br />
hochwertigen Positionen hingegen sind vollständig körperlich aufzunehmen.<br />
Von <strong>de</strong>r Grundgesamtheit <strong>de</strong>r zu ermitteln<strong>de</strong>n Menge ausgenommen wer<strong>de</strong>n ferner:<br />
• Gegenstän<strong>de</strong> mit unkontrolliertem Schwund,<br />
• leicht ver<strong>de</strong>rbliche Güter,<br />
• beson<strong>de</strong>rs wertvolle Einzelgüter,<br />
• Negativpositionen und<br />
• Positionen, die im Geschäftsjahr nicht bewegt wur<strong>de</strong>n.<br />
Der erfor<strong>de</strong>rliche Min<strong>de</strong>ststichprobenumfang ist auf Grund <strong>de</strong>r Merkmalsstruktur <strong>de</strong>r Grundgesamtheit<br />
festzulegen.<br />
Hinweis:<br />
Als Faustregel sind 30 bis 100 Stichproben als ausreichend anzusehen.<br />
(4) Anerkannte mathematisch-statistische Verfahren gibt es in großer Anzahl, wobei zwischen<br />
Schätzverfahren und Testverfahren unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />
2.4.1 Schätzverfahren<br />
Bei <strong>de</strong>r Mittelwertschätzung ergibt sich <strong>de</strong>r Gesamtwert durch Multiplikation <strong>de</strong>s Stichprobenmittelwertes mit<br />
<strong>de</strong>r Anzahl aller Lagerpositionen.<br />
Die gebun<strong>de</strong>nen Schätzverfahren werten Informationen aus <strong>de</strong>n Stichproben und <strong>de</strong>n Buchwerten <strong>de</strong>r<br />
Bestandsbuchhaltung aus. Als wichtigste dieser Metho<strong>de</strong>n gelten die Differenz-, Verhältnis- und<br />
Regressionsschätzung.
Die Mandanten- Information<br />
So versucht z. B. die Verhältnisschätzung das Verhältnis zwischen Aufnahmewert <strong>de</strong>r Stichprobe und <strong>de</strong>m<br />
Buchwert <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Position zu ermitteln. Um diesen ermittelten Faktor wird dann <strong>de</strong>r<br />
Buchbestand korrigiert.<br />
Beispiel: Bei <strong>de</strong>r Lagerposition „Schrauben“ ergibt die Stichprobe bei <strong>de</strong>n 10 mm Schrauben 42 kg, bei<br />
<strong>de</strong>n 30 mm Schrauben 51 kg. Die Buchwerte <strong>de</strong>r Lagerkartei betragen 40 kg bzw. 50 kg.<br />
2.4.2 Testverfahren<br />
Schrauben Stichprobe BW lt. Lagerkartei Abweichungsverhältnis<br />
10 mm 42 kg 40 kg 1 : 1,05<br />
30 mm 51 kg 50 kg 1 : 1,02<br />
Die Abweichungsverhältnisse betragen 1:1,05 und 1:1,02 – im arithmetischen Mittel somit<br />
1:1,035 ((1,05+1,02):2 = 1,035).<br />
Die Buchwerte aller an<strong>de</strong>ren zur Position „Schrauben“ gehören<strong>de</strong>n Größen können <strong>de</strong>mnach<br />
um <strong>de</strong>n Faktor 1,035 erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>n Testverfahren wird nicht <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r betrachteten Inventurposition geschätzt und hochgerechnet,<br />
son<strong>de</strong>rn die Lagerbuchhaltung selbst auf ihre Zuverlässigkeit getestet. Bestätigt sich durch <strong>de</strong>n test ihre<br />
Ordnungsmäßigkeit, wer<strong>de</strong>n die Buchwerte ohne Än<strong>de</strong>rung in das Inventar übernommen. Deshalb erhalten<br />
Sie bei <strong>de</strong>n Testverfahren niemals Abweichungen zwischen Buchwerten und Bestandswerten.<br />
Die Zurückweisung <strong>de</strong>r Buchhaltung führt dazu, dass die Inventur <strong>de</strong>s Lagerbestan<strong>de</strong>s nach einer<br />
an<strong>de</strong>ren zuverlässigen Metho<strong>de</strong> durchgeführt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Bei Annahme <strong>de</strong>r Buchhaltung wer<strong>de</strong>n die Buchwerte als Ergebnis <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme zum<br />
Jahresen<strong>de</strong> übernommen.<br />
3. Vorbereitungen zur Vorratsinventur<br />
Für die Durchführung <strong>de</strong>r Inventur sind organisatorische Vorbereitungen zu treffen. Termine und<br />
Verantwortlichkeiten sollten für die nachfolgen<strong>de</strong>n Tätigkeiten durch die Geschäftsführer in einem jährlich zu<br />
erstellen<strong>de</strong>n Inventurkalen<strong>de</strong>r 4 benannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese grundsätzlichen Fragen sind vorab zu klären:<br />
• Kann die Bestandsaufnahme bei laufen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r reduzierter Produktion durchgeführt wer<strong>de</strong>n, muss<br />
<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Inventur geschlossen wer<strong>de</strong>n<br />
• Wie viel Zeit nimmt die Inventur voraussichtlich in Anspruch?<br />
3.1. Festlegen <strong>de</strong>r Inventurbereiche und Regalbelegungsplan<br />
Es ist ein Regalbelegungsplan einschließlich Werbeplatzierung zu erstellen, in <strong>de</strong>m die einzelnen<br />
Aufnahmebereiche und Aufnahmefel<strong>de</strong>r ersichtlich sind, um Doppelzählungen und Unterlassungen zu<br />
vermei<strong>de</strong>n.<br />
4 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt
Die Mandanten- Information<br />
Vergeben Sie Nummernkreise für die einzelnen Aufnahmebereiche. Soweit sinnvoll, sind die folgen<strong>de</strong>n<br />
Aufnahmebereiche festzulegen.:<br />
• Lager;<br />
• Verkehrsflächen / Verkaufsräume;<br />
• Produktionsräume;<br />
• Auslieferungslager <strong>de</strong>r Lieferanten;<br />
• Auslieferungslager an Kun<strong>de</strong>n;<br />
• Kommissionsware<br />
• Unterwegsware und sonstige Gegenstän<strong>de</strong>.<br />
3.2 Personalplan<br />
Der Inventurleiter erstellt einen Personalbedarfsplan.<br />
Erst am Inventurtag sind namentlich die folgen<strong>de</strong>n Personen festzulegen, da ggf. Krankmeldungen vorliegen<br />
könnten:<br />
• Zähler;<br />
• Kontrolleure: Ausgabe – Rücklaufkontrolleure <strong>de</strong>r Belege.<br />
Der Grundsatz, je Aufnahmeteam ein eigener Mitarbeiter, sollte eingehalten wer<strong>de</strong>n. Folglich kann die Zahl<br />
<strong>de</strong>r eigenen Mitarbeiter nicht über <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Aushilfen liegen.<br />
Spätestens 14 Tage vor <strong>de</strong>m Inventurstichtag ist zu prüfen, ob die Inventur personell gesichert ist bzw. wie<br />
viel Inventurpersonal noch benötigt wird.<br />
Hinweis:<br />
Lieber zu viel gemel<strong>de</strong>te Inventuraushilfen als zu wenig, da Krankmeldungen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen.<br />
3.3 Aufnahmeplan<br />
Je<strong>de</strong>m Aufnahmeort wird ein verantwortliches Aufnahmeteam und ein Kontrolleur, soweit möglich namentlich<br />
zugeordnet.<br />
Bei je<strong>de</strong>r Zuordnung ist zu beachten:<br />
• Je Aufnahmeteam ein eigener Mitarbeiter,<br />
• We<strong>de</strong>r Aufnahmeteam noch Kontrolleur sollten im normalen Geschäftsbetrieb für <strong>de</strong>n Aufnahmeort<br />
verantwortlich sein (soweit personell durchführbar).<br />
Diese Tätigkeiten sind im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r Inventur sind Zähler und Schreiber für die einzelnen Inventurbereiche namentlich zu<br />
benennen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Teams ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter persönlich und fachlich<br />
geeignet sind. Ein Aufnahmeteam sollte möglichst nicht nur aus externen Mitarbeitern zusammengestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Mehrere Inventurbereiche sind zu Gruppen zusammenzufassen, für die eine Inventuraufsicht namentlich zu<br />
bestimmen ist. Die Inventuraufsicht ist für die Klärung von Zweifelsfragen bei <strong>de</strong>r Durchführung, für Klärung<br />
von Differenzen sowie für die Stichprobenkontrollen zuständig.
3.4. Schulung <strong>de</strong>s Personals<br />
Die Mandanten- Information<br />
Etwas ein bis zwei Wochen vor <strong>de</strong>m Inventurstichtag ist das Inventurpersonal umfassend und ausführlich zu<br />
schulen. Der Umfang <strong>de</strong>r Schulung ist abhängig von <strong>de</strong>r Aufgabenstellung <strong>de</strong>s jeweiligen Mitarbeiters.<br />
Dementsprechend hat die Schulung <strong>de</strong>s Inventuraufsichtspersonals die gesamte Inventuranweisung zum<br />
Gegenstand. Entsprechen<strong>de</strong> Unterlagen sind auszuhändigen und vom Empfänger zu quittieren.<br />
Zähler und Schreiber brauchen nur im Hinblick auf die Tätigkeiten während <strong>de</strong>r Inventur geschult zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Ausfertigung entsprechen<strong>de</strong>r Unterlagen mit Musterbeispielen reicht auch die Aushändigung dieser<br />
Unterlagen gegen Quittung ein bis zwei Wichen vor <strong>de</strong>m Inventurtermin.<br />
Die zweite Schulung fin<strong>de</strong>t unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Inventur im Rahmen einer Einweisung statt (siehe<br />
Kapitel 4.1)<br />
Die Schulung ist vom durchzuführen<strong>de</strong>n und teilnehmen<strong>de</strong>n Personal zu quittieren sowie im Inventurprotokoll<br />
zu dokumentieren.<br />
3.5 Zeitliche Planung<br />
Die gesamte Inventur ist durch die Inventurleitung zeitlich zu planen. In <strong>de</strong>m Zeitraum sind alle Tätigkeiten im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Inventur aufzunehmen, angefangen mit <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>r Unterlagen. Der Zeitplan<br />
ist schriftlich zu fixieren und <strong>de</strong>n Verantwortlichen zu übergeben.<br />
Der Inventurleiter sorgt dafür, dass die benötigten Belegarten vorhan<strong>de</strong>n sind. Er sorgt außer<strong>de</strong>m dafür, dass:<br />
• Aufnahmebelege fortlaufend nummeriert sind,<br />
• Ihre Vollständigkeit vor und nach <strong>de</strong>r Inventur geprüft wird,<br />
• Diese Tätigkeiten im Inventurprotokoll 5 dokumentiert sind.<br />
3.6 Aufnahmebeleg und Aufnahmelisten<br />
Zur Vorbereitung gehört auch die Erstellung von Aufnahmelisten, auf <strong>de</strong>nen bereits die Artikelnummer, die<br />
Artikelbezeichnung und die artübliche Dimension (Stück, Kilogramm, Meter, usw.) vorgedruckt sind. Sie sollen<br />
darüber hinaus Fel<strong>de</strong>r enthalten, in <strong>de</strong>nen Datum und Zeitraum <strong>de</strong>r Aufnahme, <strong>de</strong>r Aufnahmebereich und<br />
Angaben über Beschaffenheit, Alter, Frem<strong>de</strong>igentum u. Ä. festgehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />
Insofern Ihre EDV diese Aufnahmelisten nicht erstellt, müssen Formular-Aufnahmebelege 6 verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Große Mengen wer<strong>de</strong>n auf Zählzettel vorgeschrieben.<br />
Der zu benennen<strong>de</strong> Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle für die Durchführung <strong>de</strong>r Inventur<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen in ausreichen<strong>de</strong>r Menge und rechtzeitig vorliegen. Hierzu gehören:<br />
• Lageplan (graphische Darstellung <strong>de</strong>r Lagerplätze),<br />
• Personalplan,<br />
• Schulungs- bzw. Informationsunterlagen wie Laufzettel,<br />
• Ausgabe- und Rücklauflisten,<br />
• Artikellisten,<br />
• Handzettel,<br />
• Material zur Abgrenzung <strong>de</strong>r Aufnahmeplätze,<br />
• Schreibmaterial,<br />
• Protokolle.<br />
5 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt<br />
6 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt
Die Mandanten- Information<br />
Im Einzelnen ist darauf zu achten, dass ausreichend Vordrucke zum bestimmten Termin vorliegen, dass diese<br />
termingerecht, vollständig und richtig bearbeitet und nach Abschluss <strong>de</strong>r Inventur in geordneter Form<br />
gesammelt und zur weiteren Bearbeitung übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind in ausreichen<strong>de</strong>r Stückzahl technische Geräte und Hilfsmittel zu besorgen wie<br />
Leitern, Tische, Stühle, Waagen, leere Kisten, Rechenmaschinen, Handscanner, vorbereitet Notebooks u.a.<br />
3.7. Terminsetzung<br />
Information über <strong>de</strong>n Inventurtermin an Dritte:<br />
• Konzessionäre,<br />
• Lieferanten / Spediteure; Bekanntgabe <strong>de</strong>s letzten Wareneingangs vor <strong>de</strong>r Inventur durch<br />
Plakataushang;<br />
• Kun<strong>de</strong>n, wenn Öffnungszeiten berührt und beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Tätigkeiten sind im Inventruprotokoll 7 zu dokumentieren.<br />
Die rechtzeitige Information <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n, Lieferanten und Konzessionäre dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Vermeidung<br />
von Missverständnissen und Störungen bei <strong>de</strong>r Inventur.<br />
3.8. Abgrenzung <strong>de</strong>r Belege und Bestän<strong>de</strong><br />
Sämtliche Belege sind vor <strong>de</strong>r Inventur mit „Vor-Inventur“ und zehn Tage danach mit „Nach-Inventur“ zu<br />
stempeln. Grundsätzlich darf zwischen <strong>de</strong>m Inventurstichtag und <strong>de</strong>m Inventuraufnahmetag keine Ware<br />
umgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die ein<strong>de</strong>utige Abgrenzung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> ist ein Abgrenzungsprotokoll zu erstellen. Das<br />
Abgrenzungsprotokoll ist <strong>de</strong>m Inventurprotokoll beizufügen.<br />
Für die Bestandsaufnahme gilt das Prinzip <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Zugehörigkeit, nicht das vom juristischen<br />
Eigentum (siehe unter 1.2). Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und sicherungsübereignete Ware ist somit<br />
auch in das Inventar aufzunehmen.<br />
Bestän<strong>de</strong> in Konsignations-, Kommissions- und sonstige Außenlager sind ebenfalls aufzunehmen. Bei<br />
wirtschaftlichem Eigentum außer Haus bittet man die Unternehmen, die Werkeigentum im Besitz haben, auch<br />
dieses aufzunehmen und zu mel<strong>de</strong>n: Stoffe und Waren in Lohnverarbeitung, Einlagerungen in Lagerhäuser<br />
u. a.<br />
3.9 Umsatzabgrenzung<br />
Weicht <strong>de</strong>r Inventuraufnahmetag vom Bilanzstichtag ab, so ist für die Zeit zwischen Inventuraufnahmetag und<br />
Bilanzstichtag <strong>de</strong>r erwirtschaftete Umsatz aufzuzeichnen.<br />
Dabei sollen, soweit vom Kassensystem möglich, die Umsätze nach Warengruppen getrennt für die<br />
Buchhaltung bzw. Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.10 Vorbereitung <strong>de</strong>s Lagers, Verkaufsraumes und <strong>de</strong>r Ware<br />
In <strong>de</strong>n Aufnahmebereichen ist für Ordnung zu sorgen:<br />
• Bestän<strong>de</strong> or<strong>de</strong>ntlich stapeln, damit sie ein<strong>de</strong>utig voneinan<strong>de</strong>r unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
• Nicht verkaufsfähige Waren aussortieren und extra stellen. Über <strong>de</strong>ren Verwendung d.h. Retoure,<br />
Umtausch, Vernichtung, entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Inventurleiter.<br />
Sauberkeit ist zu gewährleisten.<br />
7 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt
Die Mandanten- Information<br />
Die Aufnahmeorte sind mit ihren zugeordneten Nummern zu kennzeichnen. Danach überprüfen Sie, ob die<br />
Waren richtig und vollständig gekennzeichnet sind.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten ist eine nochmalige Kontrolle <strong>de</strong>r Aufnahmeplätze auf Ordnung, Sauberkeit und<br />
richtiger Kennzeichnung <strong>de</strong>r Waren durchzuführen.<br />
Diese Tätigkeiten sind im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />
3.11 Lager und Handlager<br />
Es ist beson<strong>de</strong>rs darauf zu achten, dass Aufnahme und Kontrolle spätestens vier Stun<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>r<br />
Hauptinventur durchgeführt sein müssen. Ab erfolgter Aufnahme und Kontrolle müssen die Aufnahmebereiche<br />
verschlossen bzw. die Ware gegen Entnahme gesichert sein.<br />
Unmittelbar vor Durchführung <strong>de</strong>r Inventur ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahmebereiche übersichtlich<br />
geordnet und sauber sind, und sich keine Ware außerhalb <strong>de</strong>r durch Raum- und Lagerverzeichnis<br />
gekennzeichneten Bereiche befin<strong>de</strong>t. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind durch folgen<strong>de</strong> Maßnahmen zu<br />
gewährleisten:<br />
• Sämtliche Aufnahmebereiche sind zu überprüfen, dass sie nur die Ware enthalten, die laut<br />
Auszeichnung hierher gehört. Fehlerhafte einsortierte Ware ist umzusortieren.<br />
• Innerhalb <strong>de</strong>s Aufnahmebereiches sind gleiche Artikel zusammenhängend zu sortieren, or<strong>de</strong>ntlich zu<br />
stapeln und ein<strong>de</strong>utig von an<strong>de</strong>ren Artikeln zu trennen.<br />
• Soweit eine Regalreihe zu verschie<strong>de</strong>nen Aufnahmebereichen gehört, ist dies durch die<br />
Inventurleitung/ Inventuraufsicht mittels geeigneter Hilfsmittel ausreichend <strong>de</strong>utlich zu machen. Die<br />
einzelnen Aufnahmebereiche sind entsprechend <strong>de</strong>m Raum- und Lagerverzeichnis ein<strong>de</strong>utig zu<br />
bezeichnen.<br />
• Die Waren sind durch die Inventuraufsicht auf korrekte Kennzeichnung hin zu überprüfen. Fehler sind<br />
vor Aufnahme zu korrigieren.<br />
• Beschädigte und verdorbene Ware bzw. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum und ungenügen<strong>de</strong>r<br />
Restlaufzeit bis zum Verfallsdatum sind gleichfalls auszusortieren. Sie ist getrennt von <strong>de</strong>r regulären<br />
Ware aufzunehmen. Über <strong>de</strong>ren Bewertung entschei<strong>de</strong>t die Inventuraufsicht nach Absprache mit <strong>de</strong>m<br />
Inventurleiter.<br />
Bei Retour / Umtausch = Ware aufnehmen<br />
Bei Vernichtung = Ware nicht aufnehmen
4. Durchführung <strong>de</strong>r Inventur<br />
Die Mandanten- Information<br />
Um eine richtige, vollständige und nachvollziehbare Inventur zu gewährleisten, ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
• Sämtliche Aufzeichnungen sind mit Kugelschreiber bzw. Filzstift zu tätigen, Bleistifte sind nicht<br />
zulässig, um bei abweichen<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Zählung nachvollziehen zu können, welches<br />
Ergebnis von wem als richtig anerkannt wur<strong>de</strong>, empfiehlt sich die Verwendung verschie<strong>de</strong>ner Farben.<br />
• Falsche Eintragungen sind zu streichen, das Korrigierte muss lesbar bleiben. Die Korrektur muss in<br />
die Nebenspalte, wenn dies nicht möglich ist, eine Spalte tiefer geschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
• Aufnahmeteams und Kontrolleure müssen in ihren Tätigkeiten die aufzunehmen<strong>de</strong>n bzw. zu<br />
kontrollieren<strong>de</strong>n Artikel vollständig überblicken können. Dafür sind Hilfsmittel (Leitern, Stapler,<br />
Schreibunterlagen, Sitzmöglichkeiten) einzusetzen.<br />
• Während <strong>de</strong>r gesamten Inventuraufnahme sind Warenbewegungen nicht zulässig.<br />
• Auf beschriebenen Belegen wer<strong>de</strong>n nicht genutzte Zeilen und Spalten vor Rückgabe durchgestrichen.<br />
• Die genutzten Unterlagen sind durch <strong>de</strong>n Zähler und Schreiber mit Datum und Unterschrift zu<br />
versehen.<br />
• Aktionsware (sowohl Warenbestän<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>nen die Aktion am Inventurtag en<strong>de</strong>t, als auch<br />
Warenbestän<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>nen die Aktion über <strong>de</strong>n Inventurtag hinaus weiterläuft) ist mit <strong>de</strong>m<br />
Normalverkaufspreis aufzunehmen. Bei Aktionen, die über <strong>de</strong>n Inventurtag hinaus weiterlaufen, sind<br />
die Werbeabschriften nach Vor- und Nach-Inventur zu trennen.<br />
4.1 Einweisung <strong>de</strong>s Personals<br />
Kurze, stichpunktartige Einweisung <strong>de</strong>s Personals über:<br />
• Zusammensetzung <strong>de</strong>r Aufnahmeteams, Inventuraufsicht und <strong>de</strong>r Funktion, Zuordnung zu <strong>de</strong>n<br />
einzelnen Aufnahmeorten;<br />
• Laufzettel <strong>de</strong>r Aushilfen ausfüllen: Anmeldung, Pausen, Abmeldung, Arbeitseinsatz;<br />
• Tätigkeiten dokumentieren<br />
4.2 Ausgabe <strong>de</strong>r Belege<br />
• In die Rücklauf-Kontrollliste Empfänger (Schreiber) eintragen.<br />
• Der Schreiber erhält Belege und Ausfüllanweisung.<br />
• Der Schreiber quittiert die Vollständigkeit.<br />
Diese Tätigkeit ist im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />
4.3 Aufnahme <strong>de</strong>r Warenbestän<strong>de</strong><br />
Aufgenommen wird <strong>de</strong>r gesamte Warenbestand. Verdorbene Ware (Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum)<br />
wird auf geson<strong>de</strong>rte Aufnahmeblätter notiert.<br />
Die Mengenerfassung <strong>de</strong>r Vorräte geschieht mit Geräten <strong>de</strong>r mobilen Datenerfassung. Die durch<br />
Tastatureingabe, Lichtstifte o<strong>de</strong>r Scanner erfassten Daten sind als ausgedruckte Inventurlisten auszuwerten<br />
und von <strong>de</strong>n Aufnehmen<strong>de</strong>n abzuzeichnen. Auch hier sind handschriftliche Einträge mit Kugelschreiber o. Ä.<br />
auf nummerierten und von <strong>de</strong>r Aufnahmeperson quittierten Aufnahmevordrucken zu machen. Unrichtige<br />
Einträge sind so zu streichen, dass sie noch lesbar bleiben. Vermerkt wird das Datum <strong>de</strong>r Aufnahme, ggf.<br />
Ansager (Zähler) und Aufschreiber sowie <strong>de</strong>r Prüfer.<br />
Die Zählung erfolgt zunächst von links nach rechts auf eine Ebene, danach eine Ebene tiefer und wie<strong>de</strong>r von<br />
links nach rechts.<br />
• Der Zähler gibt Artikelbezeichnung, Warengruppen-Nummer, Alter, Menge und Preis an<br />
• Der Schreiber übernimmt diese Angaben.<br />
• Die aufgenommene Ware wird durch <strong>de</strong>n Zähler gekennzeichnet.
Die Mandanten- Information<br />
Ist <strong>de</strong>r Aufnahmebereich abgearbeitet, wird die Kennzeichnung <strong>de</strong>s Bereiches durch <strong>de</strong>n Schreiber<br />
durchgestrichen. Der nächste Aufnahmebereich wird aufgenommen.<br />
Artikel, die sich in mehren Aufnahmebereichen befin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n im jeweiligen Aufnahmebereich<br />
aufgenommen. Eine bereichsübergreifen<strong>de</strong> Aufnahme <strong>de</strong>r Artikel ist nicht zulässig.<br />
Ist eine Aufnahme durch Messen o<strong>de</strong>r Wiegen notwendig und muss dabei gerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gilt:<br />
• von 1 - 4 abrun<strong>de</strong>n<br />
• von 5 - 9 aufrun<strong>de</strong>n<br />
In Gegenwart <strong>de</strong>s Zählers und Schreibers erfolgt eine Kontrolle bzgl. Vollständigkeit und Lesbarkeit.<br />
Wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Faktoren wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Spalte vom zuständigen Abteilungsleiter unter<br />
Berücksichtigung von<br />
• Mo<strong>de</strong>,<br />
• Technischem Stand,<br />
• Alter und Beschaffenheit,<br />
• Gängigkeit und La<strong>de</strong>nhüter,<br />
je nach fachmännischer Einschätzung vorgenommen.<br />
Hinweis:<br />
Die genaue Abgrenzung und Differenzierung einzelner Warengruppen ermöglicht eventuell erhebliche<br />
Bewertungsabschläge und damit Steuerersparnisse.<br />
4.4 Rücklauf <strong>de</strong>r Inventurbelege<br />
Nach Beendigung <strong>de</strong>r Inventuraufnahme gibt <strong>de</strong>r Empfänger <strong>de</strong>r Inventurunterlagen diese Beleg vollständig<br />
und unterschrieben an <strong>de</strong>n Inventurleiter zurück.<br />
4.4.1 Kontrollen durch <strong>de</strong>n Inventurleiter<br />
Der Inventurleiter prüft die Vollständigkeit <strong>de</strong>r zurückgegebenen Belege, Anzahl <strong>de</strong>r beschriebenen und<br />
unbeschriebenen Belege, die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Eintragungen einschließlich <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Unterschriften. Anschließend prüft <strong>de</strong>r Inventurleiter, ob alle Aufnahmeorte erfasst sind – durch Rundgang und<br />
Nachprüfung, dass alle Aufnahmebereichsnummern durchgestrichen sind.<br />
Stichproben wer<strong>de</strong>n durch die Inventuraufsichten durchgeführt. Sie sind in repräsentativer Anzahl vom<br />
Kontrolleur nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip selbst zu treffen. Als Regelmaß kann das Verhältnis 10:1 gelten. Je nach<br />
Qualität <strong>de</strong>r Aufnahme kann die Stichprobenquote nach oben hin verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Stichproben sind in<br />
Rot auf die Belegrückseite zu notieren.<br />
Nachkontrollen wer<strong>de</strong>n durchgeführt, wenn:<br />
• die Stichproben eine hohe Fehlerquote aufgezeigt haben, d. h. min<strong>de</strong>stens 20 v. H. <strong>de</strong>r<br />
Stichprobenkontrollen,<br />
• es sich um Palettenplatzierungen han<strong>de</strong>lt (große Mengen),<br />
Die Dokumentation <strong>de</strong>r Kontrollen erfolgt direkt auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen.
4.4.2 Freigabe<br />
Die Freigabe erfolgt erst nach:<br />
• Vollständigem Rücklauf <strong>de</strong>r Inventurbelege;<br />
• Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen;<br />
• Abschluss evtl. erfor<strong>de</strong>rlicher Neuzählungen.<br />
4.5 Abschlussarbeiten<br />
Die Mandanten- Information<br />
Nach vollständigem Rücklauf aller Inventurbelege und Abheften im Ordner, wer<strong>de</strong>n die Blätter mit einer<br />
fortlaufen<strong>de</strong>n Nummer gestempelt. Wenn mehr als eine Rücklaufstelle eingerichtet wird, sind die<br />
freibleiben<strong>de</strong>n Nummern zu protokollieren.<br />
Die Seitenzahlen <strong>de</strong>r einzelnen Bereiche sind in einer Liste „Inventurzusammenstellung“ einzutragen. Die<br />
Inventurzusammenstellung ist als oberstes Blatt im Ordner abzuheften.<br />
Sämtliche Inventurunterlagen (Zusammenstellungen, Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen, Zettel, usw.)<br />
sind im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.<br />
Die Belege sind zusammenzufassen, zu addieren o<strong>de</strong>r ggf. in die EDV einzugeben.<br />
4.6 Aufbewahrungsfristen<br />
Gesetzlich gefor<strong>de</strong>rt ist eine zehnjährige Aufbewahrung von: Aufnahmebelegen, anzufertigen<strong>de</strong>n Protokollen<br />
und <strong>de</strong>n Inventaren, da sie als Han<strong>de</strong>lsbücher gelten. Inventuranweisungen und Inventurkalen<strong>de</strong>r sind<br />
lediglich sechs Jahre aufzubewahren.<br />
Die Finanzämter haben immer wie<strong>de</strong>r gerne die Vorlage von vernichteten „Uraufzeichnungen“ eingefor<strong>de</strong>rt, d.<br />
h. Vorschreibzettel, Schmierblätter und <strong>de</strong>rgleichen. Der BFH meint dazu in seinem Urteil vom 24.11.1971: 8<br />
„Es hieße die Anfor<strong>de</strong>rungen an eine ordnungsmäßige Inventur überspannen, lediglich für Kontrollzwecke zu<br />
verlangen, dass Uraufzeichnungen angefertigt und aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. ... Zumutbar ist es in<strong>de</strong>ssen, dass die<br />
(aufzubewahren<strong>de</strong>n)Aufnahmelisten, sofern in einem solchen Ausnahmefall keine Uraufzeichnungen<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind, mit <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und mit <strong>de</strong>n Unterschriften <strong>de</strong>rjenigen<br />
Personen versehen wer<strong>de</strong>n, welche die Originalaufnahme durchgeführt haben. Diese Aufzeichnungen sind<br />
dann wie Han<strong>de</strong>lsbücher aufzubewahren.“<br />
8 Az. I R 141/68.<br />
Anhang: Checklisten und Arbeitshilfen
1. Inventur - Checkliste<br />
A . P l a n u n g<br />
Vorüberlegungen<br />
1. Welches Inventurverfahren ist anzuwen<strong>de</strong>n?<br />
a) Stichtagsinventur<br />
b) Vorverlegte Stichtagsinventur<br />
c) Nachverlegte Stichtagsinventur<br />
d) Permanente Inventur<br />
Die Mandanten- Information<br />
2. Der voraussichtliche Wert eines evtl. nur einzelnen Inventurbereiches (z. B. Lager) ist zu ermitteln in:<br />
a) Euro<br />
b) Prozent<br />
3. Besteht eine Lagerbuchführung?<br />
a) Manuell geführte Lagerkartei<br />
b) EDV-gestützte Lagerbuchhaltung<br />
4. Welche Kriterien gelten für die Lagerbuchhaltung?<br />
a) Artikelbezogen<br />
b) Fachbezogen<br />
5. Inventur fin<strong>de</strong>t statt:<br />
a) bei laufen<strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb / Produktion<br />
b) bei reduziertem Geschäftsbetrieb / Produktion<br />
c) bei geschlossenem Geschäftsbetrieb / ruhen<strong>de</strong>r Produktion<br />
6. Zeitbedarf für Inventurdurchführung kalkulieren und festlegen.<br />
7. Inventuranweisung erstellen: Datum/ Zeitraum/ Aufnahmetage.<br />
8. Dritte informieren:<br />
a) Kun<strong>de</strong>n (z. B. Bitte um Verständnis wegen Beeinträchtigung, geän<strong>de</strong>rte<br />
Öffnungszeiten)<br />
b) Lieferanten, Spediteure (z. B. Datum <strong>de</strong>r letzten Warenannahme vor Inventur)<br />
c) Konzessionäre
Inventurpersonal:<br />
1. Inventurleitung für Planung Durchführung benennen.<br />
2. Personalbedarf für Inventurdurchführung feststellen.<br />
3. Inventuraushilfen anwerben.<br />
4. Inventurteams (Zähler bzw. Ansager und Schreiber) bil<strong>de</strong>n.<br />
5. Teamleitungen benennen.<br />
6. Beachten: evtl. je Aufnahmeteam ein firmeneigener Mitarbeiter.<br />
7. Persönliche und fachliche Eignung <strong>de</strong>s Inventurpersonals berücksichtigen.<br />
Die Mandanten- Information<br />
8. Aufnahmeteam/ Kontrolleur nicht aus Zuständigen/ Verantwortlichen <strong>de</strong>s Inventurbereichs<br />
bil<strong>de</strong>n.<br />
9. Aufnahmebereiche zu Gruppen zusammenfassen.<br />
10. Gruppenaufsicht benennen.<br />
11. Personal für die Aufnahme auswärtig gelagerter Artikel benennen.<br />
Inventurbereiche:<br />
1. Lageplan erstellen und <strong>de</strong>n Betrieb in Aufnahmebereiche aufteilen:<br />
a) Lagerräume<br />
b) Verkaufsräume<br />
c) Büroräume<br />
d) Werkstatträume<br />
e) Produktionsräume<br />
f) Verkehrsflächen<br />
g) Schaukästen<br />
h) Außenlager<br />
i) sich an auswärtige Stellen befindlicher Güter:<br />
- Baustellen<br />
- Spedition<br />
- Kommissionsware beim Kun<strong>de</strong>n<br />
- Zur Lohnvere<strong>de</strong>lung verschickte Materialien<br />
- Von Lieferanten abgerechnete Unterwegsware<br />
- Noch nicht abgerechnete Unterwegsware an Kun<strong>de</strong>n<br />
- Vermietete Güter<br />
- Ausgestellte Waren<br />
- Verliehene Artikel<br />
- Zur Probe gelieferte Artikel<br />
2. Die Aufnahmebereiche in Aufnahmefel<strong>de</strong>r aufglie<strong>de</strong>rn.<br />
3. Nummernkreise für die Aufnahmebereiche vergeben.<br />
4. Regalbelegungsplan erstellen.<br />
5. Im Lageplan Aufnahmeteams und Prüfer festlegen.<br />
6. Auswärtig gelagerte Artikel berücksichtigen.
B . V o r b e r e i t u n g<br />
Inventurbereiche:<br />
1. Lager, Verkaufsflächen usw. aufräumen.<br />
2. Bestän<strong>de</strong> zusammenstellen, stapeln und übersichtlich ordnen.<br />
3. Gleiche Artikel zusammenstellen.<br />
4. Defekte und beschädigte Waren separat stellen.<br />
Die Mandanten- Information<br />
5. Verdorbene Waren o<strong>de</strong>r solche mit (in Kürze) abgelaufenem Verfallsdatum separat stellen.<br />
6. Frem<strong>de</strong> Vorräte getrennt stellen und kennzeichnen.<br />
7. Überzählige und unentgeltlich erworbene Bestän<strong>de</strong> getrennt stellen und kennzeichnen.<br />
8. Korrekte Artikelkennzeichnung kontrollieren.<br />
9. Aufnahmebereiche und –fel<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n zugeordneten Nummern kennzeichnen.<br />
10. Aufnahmeverfahren je nach Artikel bestimmen (zählen, wiegen, messen, schätzen).<br />
11. Geeignete Materialien zur Abgrenzung (z. B. Trennung einer Regalreihe) bereitstellen.<br />
12. Vorbereitungen in <strong>de</strong>n auswärtigen Aufnahmebereichen berücksichtigen.<br />
Hilfsmittel vorbereiten bzw. bereitstellen:<br />
1. Aufnahmeformulare mit <strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>rn erstellen:<br />
- Artikelnummer<br />
- Artikelbezeichnung<br />
- Artübliche Dimension (Stück, Kilogramm, Meter usw.)<br />
- Datum<br />
- Zeitraum <strong>de</strong>r Aufnahme<br />
- Aufnahmebereich<br />
- Firmenstempel<br />
- Aufnahmefeld<br />
- Bemerkungsfeld (z. B. für Beschaffenheit <strong>de</strong>s Artikels o<strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>igentum)<br />
- Fortlaufen<strong>de</strong> Nummer<br />
- Name <strong>de</strong>s Zählers (Ansager)<br />
- Name <strong>de</strong>s Schreibers<br />
- Name <strong>de</strong>s Kontrolleurs<br />
- Unterschrift<br />
2. Ausfüllanweisungen für die Aufnahmeformulare erstellen.<br />
3. Formular für Inventurprotokoll mit <strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>rn erstellen:<br />
- Inventurdatum<br />
- Firmenstempel<br />
- Name <strong>de</strong>s Inventurleiters<br />
- Name <strong>de</strong>s Inventurabnehmers<br />
- Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r: Belege und Unterlagen vollständig erhalten.<br />
- Aufnahmeorte nummeriert und verzeichnet.<br />
- Personal geplant und Funktion zugeordnet.<br />
- Personal <strong>de</strong>n Aufnahmeorten zugeordnet.<br />
- Personal geschult.
- Lager geordnet und gekennzeichnet.<br />
- Dritte informiert.<br />
- Abgrenzung angewiesen.<br />
- Einweisung <strong>de</strong>s Personals bei Inventur.<br />
- Kontrolle, Freigabe und Belegablage<br />
- Abgrenzungsprotokoll<br />
- Unterschrift Inventurleiter<br />
- Unterschrift Inventurabnehmer<br />
- Protokolldatum<br />
4. Bestands(Artikel-)listen (evtl. aus <strong>de</strong>r EDV-Buchführung) vorbereiten.<br />
5. Bestandslisten auf vergessene Zu- o<strong>de</strong>r Abgänge kontrollieren.<br />
6. Formular für Inventurprotokoll anfertigen.<br />
7. Warenzugangslisten für während <strong>de</strong>r Inventur eingehen<strong>de</strong> Waren erstellen.<br />
8. Warenverkaufslisten für während <strong>de</strong>r Inventur verkaute Waren erstellen.<br />
9. Ausgabenlisten erstellen.<br />
10. Rücklauflisten erstellen.<br />
11. Inventuranweisungen für Personal erstellen.<br />
12. Diktiergeräte bereitstellen.<br />
13. Lesestifte für lesbare Etiketten / Scanner bereitstellen.<br />
14. Taschenrechner, Rechenmaschinen bereitstellen<br />
15. Kugelschreiber, Filzstifte bereitlegen.<br />
16. Klebezettel zur Kennzeichnung bereits gezählter Bestän<strong>de</strong> bereitlegen.<br />
17. Notizzettel bereitlegen.<br />
18. Tesafilm bereitlegen.<br />
19. Schreibunterlagen bereitlegen.<br />
20. Steighilfen, wie z. B. Tritthocker und Leiter bereitstellen.<br />
21. Tische, Stühle bereitstellen.<br />
22. Waagen bereitstellen.<br />
23. Leere Kisten für ggf. separat aufzunehmen<strong>de</strong> Artikel bereitstellen.<br />
Inventurpersonal:<br />
1. Inventurpersonal schulen.<br />
2. Inventuranweisungen aushändigen und erläutern.<br />
3. Empfang <strong>de</strong>r Inventuranweisungen quittieren lassen.<br />
4. Dem Inventurpersonal nicht die Soll-Bestän<strong>de</strong> nennen.<br />
5. Die Pausenzeiten festlegen.<br />
6. Das Personal bzgl. Warenzugangs/ - verkaufslisten anweisen.<br />
7. Rücklaufstellen festlegen.<br />
Die Mandanten- Information
C . I n v e n t u r t a g<br />
Inventurpersonal:<br />
1. Personalplan namentlich feststellen.<br />
2. Anwesenheiten prüfen und schriftlich festhalten.<br />
3. Krankmeldungen berücksichtigen.<br />
4. Aufnahmeteams gemäß Plan <strong>de</strong>n Aufnahmebereichen und –fel<strong>de</strong>rn zuweisen.<br />
5. Aufgaben zuordnen: Schreiber, Zähler (Ansager), Kontrolleur<br />
6. Aufnahmebelege aushändigen und quittieren lassen.<br />
7. In Rücklaufliste die Ausgabe <strong>de</strong>r Beleg, Listen, Hilfsmittel u. Ä. eintragen<br />
8. Für schwer ermittelbare Bestän<strong>de</strong> (z. B. Schüttgüter, Gemische) Fachpersonal zuweisen.<br />
9. Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Aufnahmebereiche unmissverständlich abgrenzen.<br />
10. Für Stichprobendurchführung Fachpersonal zuweisen.<br />
11. Letzte Einweisung <strong>de</strong>s Inventurpersonals<br />
12. Ggf. Barlöhne für Aushilfen vorbereiten.<br />
13. Alle vorbereiteten Belege, Listen und Hilfsmittel bereitstellen.<br />
14. Essen und Getränke bereitstellen.<br />
Kontrollgang in <strong>de</strong>n Inventurbereichen:<br />
1. Aufnahmebereiche wie im Lageplan?<br />
2. Nummerierungen korrekt?<br />
3. Artikel richtig zugeordnet?<br />
4. Keine Artikel außerhalb <strong>de</strong>r Bereiche?<br />
Während <strong>de</strong>s Inventurtages zu beachten:<br />
1. Fertigungsgrad von unfertigen Erzeugnissen bestimmen.<br />
2. Unterwegsware berücksichtigen.<br />
3. Aufnahmebereichsnummern nach Aufnahme durchstreichen.<br />
4. Frem<strong>de</strong> Vorräte separat erfassen.<br />
5. Artikel nach Aufnahme gegen Entnahme absichern<br />
6. Rückwaren, für die noch keine Gutschriften ausgestellt wur<strong>de</strong>n, separat aufnehmen.<br />
7. Erhaltene, aber noch nicht berechnete Artikel abgrenzen.<br />
8. Berechnete, aber noch nicht ausgelieferte Artikel abgrenzen.<br />
9. Wertpapiere in Eigenverwaltung berücksichtigen.<br />
10. Bargeld, Schecks und Besitzwechsel aufnehmen.<br />
11. In Gegenwart <strong>de</strong>s Zählers und Schreibers Vollständigkeit und Lesbarkeit kontrollieren.<br />
Abgabe bei Schichtwechsel, Beendigung <strong>de</strong>r Arbeiten, Dienstschluss<br />
1. Aufnahmebelege<br />
2. Warenverkaufslisten<br />
3. Wareneinganslisten<br />
4. Verschriebene o<strong>de</strong>r nicht gebrauchte Blätter (entwerten)<br />
5. Ausgehändigte Hilfsmittel<br />
Die Mandanten- Information
Prüfung <strong>de</strong>r Rückgaben und Eintragungen in Rücklaufliste:<br />
1. Wur<strong>de</strong>n alle ausgehändigten Aufnahmebelege zurückgegeben?<br />
2. Verschriebene Aufnahmebelege aufbewahren.<br />
3. Wur<strong>de</strong>n auch die nicht beschriebenen Aufnahmebelege zurückgegeben?<br />
4. Nicht beschriebene Aufnahmebelege entwerten (Schutz vor Missbrauch).<br />
5. Sind alle Eintragungen richtig, vollständig und lesbar?<br />
6. Sind nachträgliche Manipulationen auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen ausgeschlossen?<br />
7. Sind die Leerräume auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen durchgestrichen?<br />
8. Wur<strong>de</strong>n die Namen <strong>de</strong>s Inventurpersonals eingetragen und Unterschriften geleistet?<br />
9. Wur<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Aufnahmebeleg mit einem Datum versehen?<br />
D . A b s c h l u s s<br />
1. Stichprobenweise nachzählen, z. B. je<strong>de</strong> 10. Position (Zufallsprinzip), auf Beleg notieren.<br />
2. Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung an Inventurleiter mel<strong>de</strong>n.<br />
3. Kontrollgang <strong>de</strong>s Inventurleiters<br />
4. Alle Inventurbelege (Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen u. Ä.) sammeln.<br />
5. Ergebnisse <strong>de</strong>r Aufnahmebelege in Inventurlisten übertragen.<br />
6. Inventurbelege auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.<br />
7. Additionen vornehmen.<br />
8. In die EDV übertragen.<br />
9. Ergebnisse mit <strong>de</strong>n Soll-Bestän<strong>de</strong>n abstimmen.<br />
10. Numerisch sortiert die Inventurbelege abheften.<br />
11. Inventurzusammenstellung (Seitenangabe <strong>de</strong>r Bereiche) anfertigen.<br />
E . B e u r t e i l u n g<br />
1. Wur<strong>de</strong> die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt?<br />
2. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Zeitplan eingehalten?<br />
3. Welche Grün<strong>de</strong> gab es für Verzögerungen?<br />
4. War das Personal ausreichend geschult?<br />
5. Wur<strong>de</strong>n die Artikel vollständig und richtig aufgenommen?<br />
6. Waren die Aufnahmeverfahren zulässig und zweckentsprechend?<br />
7. Wur<strong>de</strong>n auswärts gelagerte Artikel (z. B. bei Spediteuren) mitaufgenommen?<br />
8. Konnten Inventurdifferenzen geklärt wer<strong>de</strong>n?<br />
9. Gab es akzeptable Grün<strong>de</strong> für nicht aufgenommene Artikel?<br />
10. Wur<strong>de</strong>n Artikel doppelt erfasst?<br />
11. Wur<strong>de</strong>n frem<strong>de</strong> Vorräte separat ausgewiesen?<br />
12. Wur<strong>de</strong>n die Ver- und Einkäufe in <strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>n mengenmäßig fortgeschrieben?<br />
Wur<strong>de</strong>n Wertpapiere in Eigenverwaltung, Bargeld, Schecks und Besitzwechsel erfasst?<br />
Die Mandanten- Information
2. Inventurprotokoll für die Vorratsinventur<br />
Inventurdatum: Inventurleiter:<br />
Tätigkeit<br />
Stempel<br />
Belege und Unterlagen vollständig vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Aufnahmeorte nummeriert und verzeichnet.<br />
Personal geplant und Funktion zugeordnet.<br />
Personal <strong>de</strong>n Aufnahmeorten zugeordnet.<br />
Personal geschult.<br />
Lager geordnet und gekennzeichnet.<br />
Dritte informiert.<br />
Abgrenzung angewiesen.<br />
Einweisung Personal bei Inventur.<br />
Kontrolle, Freigabe und Belegablage<br />
Abgrenzungsprotokoll<br />
protokolliert:<br />
Datum:<br />
Inventurabnehmer:<br />
Die Mandanten- Information<br />
erledigt/<br />
Datum<br />
Inventurleiter Inventurabnehmer<br />
durch:<br />
Unterschrift
3. Ausfüllanweisung<br />
Aufnahmetechnik:<br />
Pro Fachnummer: jeweils von links nach rechts<br />
Jeweils von oben nach unten<br />
Die Mandanten- Information<br />
Beschädigte Ware o<strong>de</strong>r Artikel mit abgelaufenem Min<strong>de</strong>sthaltbarkeitsdatum sind nicht aufzunehmen, son<strong>de</strong>rn<br />
vor das Regal zu setzen.<br />
Ware zu gleichem Verkaufspreis, die nicht unmittelbar nebeneinan<strong>de</strong>r sitzt, darf nicht zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Eintragungen nur mit Kugelschreiber durchführen.<br />
Verschriebene Blätter / leere Blätter dürfen nicht vernichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Falsche Einträge sind so durchzustreichen, dass sie noch lesbar bleiben, korrigierte Eintragungen eine Zeile<br />
tiefer schreiben.<br />
Leere Zeilen sind durch Striche zu entwerten.<br />
4. Merkblatt über Fehlerquellen für Inventuraufsichten<br />
1. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Preise = sauber / lesbar schreiben<br />
2. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Mengen = sauber / lesbar schreiben<br />
3. Fehlen<strong>de</strong> / nicht ein<strong>de</strong>utige Warengruppe<br />
4. Fehlen<strong>de</strong>s Aufnahmedatum = sämtliche Belege mit Datumsstempel versehen.<br />
5. Fehlen<strong>de</strong> Artikelbezeichnung<br />
6. Nicht entwertete Leerzeilen<br />
7. Fehlen<strong>de</strong> Unterschriften<br />
8. Tragetaschen sind Ware und kein Verpackungsmaterial.<br />
• Aufnahmeteams<br />
• Stichprobenkontrolleure (Stichproben pro Blatt ca. 10 v. H., bei Mängeln erhöhen)<br />
9. Falsche Preise bei Stirnseiten und Son<strong>de</strong>rplatzierungen (nicht zu Angebotspreisen aufnehmen)<br />
Bitte beachten Sie die oben genannten Punkte um eine richtige Inventur zu gewährleisten!
5. Aufnahmeblatt<br />
Aufnahmedatum: Seite:<br />
Schreiber:<br />
Zähler:<br />
Aufnahmeblatt:<br />
Kontrolle:<br />
Artikelbezeichnung Alter<br />
Inventur abgenommen,<br />
Unterschrift:<br />
Beschaffenheit<br />
Waren-<br />
Gruppe<br />
Die Mandanten- Information<br />
Menge/<br />
Kg in VE<br />
VK pro Verkaufs-<br />
Einheit (VE)
6. Inventurkalen<strong>de</strong>r<br />
Firma:<br />
Die Mandanten- Information<br />
Nr. Was ist zu tun? Durch wen? Datum/Soll Datum/Ist<br />
1 Beauftragen <strong>de</strong>s Inventurleiters Geschäftsleitung<br />
2 Bildung <strong>de</strong>s Inventurteams Inventurleiter<br />
3 Inventurplanung Inventurteam<br />
4 Probeaufnahme Inventurteam<br />
5 Benachrichtigung Kun<strong>de</strong>n / Lieferanten Inventurteam<br />
6 Festlegen <strong>de</strong>r Inventurrichtlinien Inventurteam<br />
7 Druckauftrag Formulare / Vordrucke Inventurteam<br />
8 Einweisung <strong>de</strong>r Prüfer Inventurteam<br />
9 Personalplan erstellen Inventurteam<br />
10 Festlegen <strong>de</strong>r Aufnahmebereiche Inventurteam<br />
11 Einweisung Aufnahmepersonal Inventurteam<br />
12 Vorbereitung Aufnahmebereiche Bereichsleiter<br />
13 Inventur Beteiligte<br />
14 Nachbesprechung Inventurteam