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Die Mandanten- Information<br />
Im Einzelnen ist darauf zu achten, dass ausreichend Vordrucke zum bestimmten Termin vorliegen, dass diese<br />
termingerecht, vollständig und richtig bearbeitet und nach Abschluss <strong>de</strong>r Inventur in geordneter Form<br />
gesammelt und zur weiteren Bearbeitung übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind in ausreichen<strong>de</strong>r Stückzahl technische Geräte und Hilfsmittel zu besorgen wie<br />
Leitern, Tische, Stühle, Waagen, leere Kisten, Rechenmaschinen, Handscanner, vorbereitet Notebooks u.a.<br />
3.7. Terminsetzung<br />
Information über <strong>de</strong>n Inventurtermin an Dritte:<br />
• Konzessionäre,<br />
• Lieferanten / Spediteure; Bekanntgabe <strong>de</strong>s letzten Wareneingangs vor <strong>de</strong>r Inventur durch<br />
Plakataushang;<br />
• Kun<strong>de</strong>n, wenn Öffnungszeiten berührt und beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Tätigkeiten sind im Inventruprotokoll 7 zu dokumentieren.<br />
Die rechtzeitige Information <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n, Lieferanten und Konzessionäre dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Vermeidung<br />
von Missverständnissen und Störungen bei <strong>de</strong>r Inventur.<br />
3.8. Abgrenzung <strong>de</strong>r Belege und Bestän<strong>de</strong><br />
Sämtliche Belege sind vor <strong>de</strong>r Inventur mit „Vor-Inventur“ und zehn Tage danach mit „Nach-Inventur“ zu<br />
stempeln. Grundsätzlich darf zwischen <strong>de</strong>m Inventurstichtag und <strong>de</strong>m Inventuraufnahmetag keine Ware<br />
umgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die ein<strong>de</strong>utige Abgrenzung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> ist ein Abgrenzungsprotokoll zu erstellen. Das<br />
Abgrenzungsprotokoll ist <strong>de</strong>m Inventurprotokoll beizufügen.<br />
Für die Bestandsaufnahme gilt das Prinzip <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Zugehörigkeit, nicht das vom juristischen<br />
Eigentum (siehe unter 1.2). Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und sicherungsübereignete Ware ist somit<br />
auch in das Inventar aufzunehmen.<br />
Bestän<strong>de</strong> in Konsignations-, Kommissions- und sonstige Außenlager sind ebenfalls aufzunehmen. Bei<br />
wirtschaftlichem Eigentum außer Haus bittet man die Unternehmen, die Werkeigentum im Besitz haben, auch<br />
dieses aufzunehmen und zu mel<strong>de</strong>n: Stoffe und Waren in Lohnverarbeitung, Einlagerungen in Lagerhäuser<br />
u. a.<br />
3.9 Umsatzabgrenzung<br />
Weicht <strong>de</strong>r Inventuraufnahmetag vom Bilanzstichtag ab, so ist für die Zeit zwischen Inventuraufnahmetag und<br />
Bilanzstichtag <strong>de</strong>r erwirtschaftete Umsatz aufzuzeichnen.<br />
Dabei sollen, soweit vom Kassensystem möglich, die Umsätze nach Warengruppen getrennt für die<br />
Buchhaltung bzw. Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.10 Vorbereitung <strong>de</strong>s Lagers, Verkaufsraumes und <strong>de</strong>r Ware<br />
In <strong>de</strong>n Aufnahmebereichen ist für Ordnung zu sorgen:<br />
• Bestän<strong>de</strong> or<strong>de</strong>ntlich stapeln, damit sie ein<strong>de</strong>utig voneinan<strong>de</strong>r unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
• Nicht verkaufsfähige Waren aussortieren und extra stellen. Über <strong>de</strong>ren Verwendung d.h. Retoure,<br />
Umtausch, Vernichtung, entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Inventurleiter.<br />
Sauberkeit ist zu gewährleisten.<br />
7 Eine Kopiervorlage ist im Anhang abgedruckt