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Die Mandanten- Information<br />
Die Aufnahmeorte sind mit ihren zugeordneten Nummern zu kennzeichnen. Danach überprüfen Sie, ob die<br />
Waren richtig und vollständig gekennzeichnet sind.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten ist eine nochmalige Kontrolle <strong>de</strong>r Aufnahmeplätze auf Ordnung, Sauberkeit und<br />
richtiger Kennzeichnung <strong>de</strong>r Waren durchzuführen.<br />
Diese Tätigkeiten sind im Inventurprotokoll zu dokumentieren.<br />
3.11 Lager und Handlager<br />
Es ist beson<strong>de</strong>rs darauf zu achten, dass Aufnahme und Kontrolle spätestens vier Stun<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>r<br />
Hauptinventur durchgeführt sein müssen. Ab erfolgter Aufnahme und Kontrolle müssen die Aufnahmebereiche<br />
verschlossen bzw. die Ware gegen Entnahme gesichert sein.<br />
Unmittelbar vor Durchführung <strong>de</strong>r Inventur ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahmebereiche übersichtlich<br />
geordnet und sauber sind, und sich keine Ware außerhalb <strong>de</strong>r durch Raum- und Lagerverzeichnis<br />
gekennzeichneten Bereiche befin<strong>de</strong>t. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind durch folgen<strong>de</strong> Maßnahmen zu<br />
gewährleisten:<br />
• Sämtliche Aufnahmebereiche sind zu überprüfen, dass sie nur die Ware enthalten, die laut<br />
Auszeichnung hierher gehört. Fehlerhafte einsortierte Ware ist umzusortieren.<br />
• Innerhalb <strong>de</strong>s Aufnahmebereiches sind gleiche Artikel zusammenhängend zu sortieren, or<strong>de</strong>ntlich zu<br />
stapeln und ein<strong>de</strong>utig von an<strong>de</strong>ren Artikeln zu trennen.<br />
• Soweit eine Regalreihe zu verschie<strong>de</strong>nen Aufnahmebereichen gehört, ist dies durch die<br />
Inventurleitung/ Inventuraufsicht mittels geeigneter Hilfsmittel ausreichend <strong>de</strong>utlich zu machen. Die<br />
einzelnen Aufnahmebereiche sind entsprechend <strong>de</strong>m Raum- und Lagerverzeichnis ein<strong>de</strong>utig zu<br />
bezeichnen.<br />
• Die Waren sind durch die Inventuraufsicht auf korrekte Kennzeichnung hin zu überprüfen. Fehler sind<br />
vor Aufnahme zu korrigieren.<br />
• Beschädigte und verdorbene Ware bzw. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum und ungenügen<strong>de</strong>r<br />
Restlaufzeit bis zum Verfallsdatum sind gleichfalls auszusortieren. Sie ist getrennt von <strong>de</strong>r regulären<br />
Ware aufzunehmen. Über <strong>de</strong>ren Bewertung entschei<strong>de</strong>t die Inventuraufsicht nach Absprache mit <strong>de</strong>m<br />
Inventurleiter.<br />
Bei Retour / Umtausch = Ware aufnehmen<br />
Bei Vernichtung = Ware nicht aufnehmen