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Die Mandanten- Information<br />
Ist <strong>de</strong>r Aufnahmebereich abgearbeitet, wird die Kennzeichnung <strong>de</strong>s Bereiches durch <strong>de</strong>n Schreiber<br />
durchgestrichen. Der nächste Aufnahmebereich wird aufgenommen.<br />
Artikel, die sich in mehren Aufnahmebereichen befin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n im jeweiligen Aufnahmebereich<br />
aufgenommen. Eine bereichsübergreifen<strong>de</strong> Aufnahme <strong>de</strong>r Artikel ist nicht zulässig.<br />
Ist eine Aufnahme durch Messen o<strong>de</strong>r Wiegen notwendig und muss dabei gerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gilt:<br />
• von 1 - 4 abrun<strong>de</strong>n<br />
• von 5 - 9 aufrun<strong>de</strong>n<br />
In Gegenwart <strong>de</strong>s Zählers und Schreibers erfolgt eine Kontrolle bzgl. Vollständigkeit und Lesbarkeit.<br />
Wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Faktoren wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Spalte vom zuständigen Abteilungsleiter unter<br />
Berücksichtigung von<br />
• Mo<strong>de</strong>,<br />
• Technischem Stand,<br />
• Alter und Beschaffenheit,<br />
• Gängigkeit und La<strong>de</strong>nhüter,<br />
je nach fachmännischer Einschätzung vorgenommen.<br />
Hinweis:<br />
Die genaue Abgrenzung und Differenzierung einzelner Warengruppen ermöglicht eventuell erhebliche<br />
Bewertungsabschläge und damit Steuerersparnisse.<br />
4.4 Rücklauf <strong>de</strong>r Inventurbelege<br />
Nach Beendigung <strong>de</strong>r Inventuraufnahme gibt <strong>de</strong>r Empfänger <strong>de</strong>r Inventurunterlagen diese Beleg vollständig<br />
und unterschrieben an <strong>de</strong>n Inventurleiter zurück.<br />
4.4.1 Kontrollen durch <strong>de</strong>n Inventurleiter<br />
Der Inventurleiter prüft die Vollständigkeit <strong>de</strong>r zurückgegebenen Belege, Anzahl <strong>de</strong>r beschriebenen und<br />
unbeschriebenen Belege, die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Eintragungen einschließlich <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Unterschriften. Anschließend prüft <strong>de</strong>r Inventurleiter, ob alle Aufnahmeorte erfasst sind – durch Rundgang und<br />
Nachprüfung, dass alle Aufnahmebereichsnummern durchgestrichen sind.<br />
Stichproben wer<strong>de</strong>n durch die Inventuraufsichten durchgeführt. Sie sind in repräsentativer Anzahl vom<br />
Kontrolleur nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip selbst zu treffen. Als Regelmaß kann das Verhältnis 10:1 gelten. Je nach<br />
Qualität <strong>de</strong>r Aufnahme kann die Stichprobenquote nach oben hin verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Stichproben sind in<br />
Rot auf die Belegrückseite zu notieren.<br />
Nachkontrollen wer<strong>de</strong>n durchgeführt, wenn:<br />
• die Stichproben eine hohe Fehlerquote aufgezeigt haben, d. h. min<strong>de</strong>stens 20 v. H. <strong>de</strong>r<br />
Stichprobenkontrollen,<br />
• es sich um Palettenplatzierungen han<strong>de</strong>lt (große Mengen),<br />
Die Dokumentation <strong>de</strong>r Kontrollen erfolgt direkt auf <strong>de</strong>n Aufnahmebelegen.