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Folgen<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Inventur wer<strong>de</strong>n betrachtet:<br />

(1) Stichtagsinventur<br />

(2) Verlegte Inventur<br />

(3) Permanente Inventur<br />

(4) Stichprobenverfahren<br />

Die Mandanten- Information<br />

Die Inventur zum Bilanzstichtag, die verlegte und die permanente Inventur dürfen Sie nach Belieben<br />

kombinieren, sofern die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt wer<strong>de</strong>n. Damit machen Sie sich die<br />

gesetzliche Zwangsarbeit so leicht wie möglich und die Bestandskontrolle für Ihre Zwecke so aktuell und<br />

informativ, wie Sie es für richtig erachten.<br />

2.1.Stichtagsinventur<br />

Die unter Kaufleuten herkömmliche Form <strong>de</strong>r Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme zum<br />

Bilanzstichtag (Stichtagsinventur). Sie darf innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen vor o<strong>de</strong>r bis zehn<br />

Tage nach <strong>de</strong>m Bilanzstichtag durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die<br />

Bestandsverän<strong>de</strong>rungen innerhalb dieser abweichen<strong>de</strong>n Tage durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen und<br />

Belege berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Stichtagsinventur ist die sicherste Metho<strong>de</strong> und gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit durch<br />

einheitliche Bestandsaufnahme und Kontrolle. Die Konzentration auf einen Tag birgt jedoch <strong>de</strong>n Nachteil,<br />

dass <strong>de</strong>r Betriebsablauf erheblich gestört wird, wenn nicht gar Produktion und Vertrieb komplett unterbrochen<br />

wird.<br />

2.2 Verlegte Inventur<br />

Ein Inventurvereinfachungsverfahren bietet das Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch in Form <strong>de</strong>r verlegten Inventur. Danach<br />

dürfen Kaufleute innerhalb <strong>de</strong>r letzten drei Monate vor o<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r ersten zwei Monate nach <strong>de</strong>m<br />

Bilanzstichtag ihren Bestand körperlich aufnehmen (im sog. beson<strong>de</strong>ren Inventar). Dazu müssen Sie<br />

gewährleisten, dass <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres durch ein zulässiges<br />

Fortschreibungs- o<strong>de</strong>r Rückrechnungsverfahren aus <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Inventar bestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Das<br />

beson<strong>de</strong>re Inventar kann auch durch eine permanente Inventur (siehe 2.3) o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />

Stichprobenverfahren aufgestellt wer<strong>de</strong>n (siehe 2.4).<br />

Die Vereinfachung <strong>de</strong>r verlegten Inventur besteht darin, dass nur <strong>de</strong>r wertmäßige nicht aber <strong>de</strong>r<br />

mengenmäßige Bestand zum Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ermittelt wer<strong>de</strong>n muss. Wenn die<br />

Zusammensetzung <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Stichtagen nicht wesentlich voneinan<strong>de</strong>r abweicht,<br />

kann <strong>de</strong>r Bestand zum Jahresen<strong>de</strong> vom Inventurbestand hochgerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies geschieht, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Wareneingang bis zum Bilanzstichtag hinzugerechnet und <strong>de</strong>r Wareneinsatz abgezogen wird.<br />

Der Vorteil <strong>de</strong>r verlegten Inventur liegt darin, die Störungen <strong>de</strong>s Betriebsablaufes in ruhige Zeiten zu<br />

verschieben, ggf. an einen Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m auch die Verkaufsräume und Lager saisonbedingt geringe<br />

Bestän<strong>de</strong> aufweisen.<br />

Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, sind von <strong>de</strong>r verlegten Inventur<br />

ausgeschlossen und müssen zum Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausgeschlossen von <strong>de</strong>r verlegten Inventur sind jedoch:<br />

• Vorräte, <strong>de</strong>ren Wert nach <strong>de</strong>n Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt wer<strong>de</strong>n soll, müssen zum<br />

Bilanzstichtag im mengenmäßigen Bestand körperlich aufgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

• Gegenstän<strong>de</strong>, die entwe<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs wertvoll sind o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen durch Schwund, Ver<strong>de</strong>rb,<br />

Zerbrechen u. Ä. unkontrollierte Verluste eintreten, sofern <strong>de</strong>r Schwund nicht annähernd zutreffend<br />

abgeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.

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