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Die Mandanten- Information<br />
Beispiel: Der Spielwarenhändler X erfasst seinen Warenbestand vor Beginn <strong>de</strong>s Weihnachtsgeschäftes<br />
zum 1. Oktober im Wert von 150.000 Euro.<br />
2.3 Permanente Inventur<br />
Seine Wareneinkäufe bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres – keine ausgesprochenen Weihnachtsartikel –<br />
betragen zusätzliche 250.000 Euro.<br />
Er erzielt zwischen <strong>de</strong>m 1. Oktober und 31. Dezember 300.000 Euro Umsatz bei einem<br />
durchschnittlichen Rohgewinn von 50 v. H. <strong>de</strong>s Umsatzes.<br />
Wie hoch ist <strong>de</strong>r Wert seines Warenbestan<strong>de</strong>s zum 31. Dezember?<br />
150.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestands am Inventurstichtag<br />
+ 250.000 Euro zuzüglich Wareneingang<br />
./. (300.000 Euro ./. 150.000 Euro) abzüglich Wareneinsatz (Umsatz<br />
abzüglich Rohgewinn).<br />
= 250.000 Euro Wert <strong>de</strong>s Warenbestan<strong>de</strong>s am Bilanzstichtag<br />
Das Inventar für <strong>de</strong>n Bilanzstichtag darf auch auf Grund einer permanenten Inventur aufgestellt wer<strong>de</strong>n, wobei<br />
<strong>de</strong>r Bestand nach Art und Menge sich hierbei aus einer Lagerbuchhaltung ergibt.<br />
In <strong>de</strong>r Bestandsführung (Lagerbuch, Lagerkartei, Lagerdatei) müssen alle Bestän<strong>de</strong> sowie die Zu- und<br />
Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht, Maß) eingetragen und belegt wer<strong>de</strong>n.<br />
In je<strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr müssen min<strong>de</strong>stens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme die<br />
tatsächlichen Bestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Soll-Bestän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Buchhaltung abgeglichen wer<strong>de</strong>n. Die Prüfung braucht<br />
aber nicht für alle Bestän<strong>de</strong> gleichzeitig zu erfolgen. Es empfiehlt sich jeweils die Min<strong>de</strong>stmengen o<strong>de</strong>r gar<br />
<strong>de</strong>n Nullbestand eines Artikels vor einer Neubestellung zu prüfen.<br />
Nach <strong>de</strong>r Überprüfung sind die Buchbestän<strong>de</strong> ggf. zu berichtigen und <strong>de</strong>r Prüfungstag auf <strong>de</strong>r Lagerkarte o. Ä.<br />
zu vermerken.<br />
Bei dieser Inventurmetho<strong>de</strong> können Sie die eigentliche Bestandsaufnahme auf ein Minimum reduzieren. Die<br />
Gesamtkontrolle zu einem einzigen Stichtag fin<strong>de</strong>t jedoch nicht statt.<br />
Wie bei je<strong>de</strong>r Inventur müssen auch hier Aufzeichnungen über die Bestandsaufnahme in sog. Inventurlisten<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n aufnehmen<strong>de</strong>n Personen abzuzeichnen sind und danach zehn Jahre<br />
aufbewahrt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
2.4 Stichprobenverfahren<br />
Der Bestand <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong> nach Art, Menge und Wert kann auch auf Grund von Stichproben<br />
ermittelt wer<strong>de</strong>n. Diese Inventurverfahren sind in <strong>de</strong>r Praxis recht unbekannt und daher noch wenig verbreitet.<br />
Im Grun<strong>de</strong> sind die Stichprobenverfahren nur dann wirtschaftlich durchführbar, wenn eine hinreichend<br />
genaue Lagerbuchhaltung besteht. Dabei reicht es aus, wenn die laufen<strong>de</strong> Lagerbuchhaltung nur art- und<br />
mengenmäßig erfolgt und eine Bewertung <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> jeweils erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres ansteht.<br />
Ein zulässiges Stichprobenverfahren muss <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen,<br />
d.h.:<br />
(1) Vollständigkeit<br />
(2) Richtigkeit<br />
(3) Nachprüfbarkeit sowie<br />
(4) Beruhen auf einer anerkannten mathematisch-statistischen Metho<strong>de</strong>.