FSB GmbH - Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
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K 1273 – Körperschaftsteuer-Repetitorium 2012<br />
Seminar für Berufsangehörige und qualifizierte Mitarbeiter<br />
Fortsetzung der Gliederung<br />
III. Anteilsveräußerung durch Körperschaften (§ 8b Abs. 2,3 und 4 KStG)<br />
1. Einschränkung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen<br />
2. Wertaufholungen oder Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen nach vorherige Teilwertabschreibung<br />
3. Steuerlicher Ausschluss der Gewinnminderung<br />
4. Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen<br />
IV. Verdeckte Gewinnausschüttungen im Körperschaftsteuerrecht<br />
1. Verfahrensregelung bei verdeckten Gewinnausschüttungen (Vor- und Nachteile)<br />
2. Eingeschränkte Anwend. des Teil- und Halbeinkünfte-Verfahrens bei verdeckten Gewinnausschüttungen<br />
3. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung<br />
4. Buchungsfehler zur Abgrenzung<br />
5. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei nahestehenden Personen einschl. Folgen für die Schenkungsteuer<br />
6. Verdeckte Gewinnausschüttung und Abgeltungsteuer<br />
7. Korrektur innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz (Nebenrechnung der Finanzverwaltung)<br />
8. Steuerfolgen verdeckter Gewinnausschüttungen bei Schwestergesellschaften<br />
9. Verbrauchstheorie bei verdeckten Gewinnausschüttungen<br />
10. Rückgängigmachung verdeckter Gewinnausschüttungen<br />
V. Besonderheiten bei Verlusten<br />
1. Einführung<br />
2. Höhe des steuerlich abzugsfähigen Verlustes<br />
3. Verlustvortrag bei Einkommensermittlung<br />
4. Verlustrücktrag bei Einkommensermittlung<br />
5. Ausschluss des Verlustabzugs bei Anteilsübertragungen (§ 8c KStG einschl. der Änderungen durch das<br />
Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das JStG 2010 ab VZ 2010 sowie das Ende der Sanierungsklausel<br />
und Weitergeltung des alten § 8 Abs. 4 KStG)<br />
VI. Steueroptimierung und Risiken durch Errichtung einer vermögensverwaltenden <strong>GmbH</strong><br />
(Risiken durch BFH-Rechtsprechung)<br />
VII. Ausübung der Option zum Teileinkünfteverfahrens als notwendige Gestaltung<br />
(Handlungsbedarf, Anwendung durch die Finanzverwaltung)