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Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...

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Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens 31. März <strong>2012</strong> dem Amt<br />

für Ländliche Entwicklung Mittelfranken übersendet werden. Verspätet eingegangene<br />

Anträge werden nicht berücksichtigt.<br />

Aktion „Mehr Grün“ durch<br />

Ländliche Entwicklung<br />

Info<br />

1. Wo / was dürfen Sie mit „Mehr Grün“ bepflanzen?<br />

Abfindungsflurstücke in den Fluren bis zum Ortsrand<br />

einschließlich Ortsrandeingrünung.<br />

2. Wer darf an „Mehr Grün“ teilnehmen?<br />

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in jeweils nur einem Verfahren. „Mehr Grün“<br />

und Pflanzungen nach KuLaP oder nach Landschaftspflege-Richtlinie auf der gleichen<br />

Fläche schließen sich nicht gegenseitig aus.<br />

3. Wer darf an „Mehr Grün“ nicht teilnehmen?<br />

Vereine, Verbände und dergleichen sowie Gemeinden und die Pächter mit ihren<br />

Pachtflächen sind von einer Teilnahme an „Mehr Grün“ ausgeschlossen.<br />

4. Welche Gehölze bietet Ihnen „Mehr Grün“?<br />

Zuschussfähig sind ausschließlich die im Antragsvordruck aufgeführten heimischen Laub-<br />

und Obstgehölze in den dort vorgegebenen Größen (Obstbäume nur als Hochstamm).<br />

Andere Arten, Sorten oder Größen können daher nicht bestellt und auch nicht geliefert<br />

werden.<br />

5. Wer kann Sie bei „Mehr Grün“ beraten?<br />

Zusätzlich zu den Informationsabenden besteht die Möglichkeit der Einzelberatung durch die<br />

Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege am zuständigen Landratsamt sowie durch<br />

das Fachpersonal der örtlich zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.<br />

6. Wo erhalten Sie die Unterlagen für „Mehr Grün“?<br />

Bei Ihrem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied erhalten Sie die Informationsblätter, die<br />

Telefonnummern der zuständigen Berater, die Antragsvordrucke und die Merkblätter über<br />

die fachgerechte Ausführung von Pflanzmaßnahmen.<br />

7. Bis wann müssen Sie die Anträge wieder abgeben?<br />

Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen<br />

spätestens am 31. März <strong>2012</strong><br />

beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied abgegeben oder dem zuständigen Projektleiter<br />

am ALE übersendet werden (Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken; Postfach 619;<br />

91511 Ansbach). Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!<br />

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