Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...
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Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens 31. März <strong>2012</strong> dem Amt<br />
für Ländliche Entwicklung Mittelfranken übersendet werden. Verspätet eingegangene<br />
Anträge werden nicht berücksichtigt.<br />
Aktion „Mehr Grün“ durch<br />
Ländliche Entwicklung<br />
Info<br />
1. Wo / was dürfen Sie mit „Mehr Grün“ bepflanzen?<br />
Abfindungsflurstücke in den Fluren bis zum Ortsrand<br />
einschließlich Ortsrandeingrünung.<br />
2. Wer darf an „Mehr Grün“ teilnehmen?<br />
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in jeweils nur einem Verfahren. „Mehr Grün“<br />
und Pflanzungen nach KuLaP oder nach Landschaftspflege-Richtlinie auf der gleichen<br />
Fläche schließen sich nicht gegenseitig aus.<br />
3. Wer darf an „Mehr Grün“ nicht teilnehmen?<br />
Vereine, Verbände und dergleichen sowie Gemeinden und die Pächter mit ihren<br />
Pachtflächen sind von einer Teilnahme an „Mehr Grün“ ausgeschlossen.<br />
4. Welche Gehölze bietet Ihnen „Mehr Grün“?<br />
Zuschussfähig sind ausschließlich die im Antragsvordruck aufgeführten heimischen Laub-<br />
und Obstgehölze in den dort vorgegebenen Größen (Obstbäume nur als Hochstamm).<br />
Andere Arten, Sorten oder Größen können daher nicht bestellt und auch nicht geliefert<br />
werden.<br />
5. Wer kann Sie bei „Mehr Grün“ beraten?<br />
Zusätzlich zu den Informationsabenden besteht die Möglichkeit der Einzelberatung durch die<br />
Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege am zuständigen Landratsamt sowie durch<br />
das Fachpersonal der örtlich zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.<br />
6. Wo erhalten Sie die Unterlagen für „Mehr Grün“?<br />
Bei Ihrem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied erhalten Sie die Informationsblätter, die<br />
Telefonnummern der zuständigen Berater, die Antragsvordrucke und die Merkblätter über<br />
die fachgerechte Ausführung von Pflanzmaßnahmen.<br />
7. Bis wann müssen Sie die Anträge wieder abgeben?<br />
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen<br />
spätestens am 31. März <strong>2012</strong><br />
beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied abgegeben oder dem zuständigen Projektleiter<br />
am ALE übersendet werden (Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken; Postfach 619;<br />
91511 Ansbach). Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!<br />
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