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Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...

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8. Was müssen Sie im Antrag unbedingt ausfüllen?<br />

Die Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Adresse und die<br />

Flurstücksübersicht vollständig sind und der Antrag mit Datum von Ihnen unterschrieben ist.<br />

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.<br />

Verbissschutz und Baumpfähle für Heister und Hochstämme werden nur dann geliefert,<br />

wenn Sie die nötige Anzahl in den entsprechenden Spalten auch angegeben haben. Eine<br />

automatische Lieferung aufgrund der Anzahl der bestellten Gehölze erfolgt nicht!<br />

9. Haben Sie einen Anspruch auf Lieferung?<br />

Nein!! Aus der Bestellung leitet sich kein Rechtsanspruch auf Lieferung ab. Das gilt sowohl<br />

bezüglich der bestellten Arten und Sorten, als auch bezüglich der bestellten Mengen. Die<br />

Lieferung steht immer unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und insbesondere<br />

bei den Obstbäumen zusätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Sorten.<br />

Bei starker Nachfrage muss auch die Lieferung vergleichbarer Sorten als Ersatz für die<br />

bestellten Sorten akzeptiert werden.<br />

10. Werden Sie über Kürzungen / Ersatz vorher informiert?<br />

Nein!! Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.<br />

11. Können Sie unbegrenzte Mengen bestellen?<br />

Nein!! Auf den Antragsvordrucken sind, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen<br />

Gehölzgruppen, Mengenbegrenzungen (Förderhöchstmengen) angegeben, die eingehalten<br />

werden müssen. Nur in landschaftspflegerisch begründeten Sonderfällen sind Ausnahmen<br />

für lange Hecken über 8m Breite und für große Streuobstwiesen möglich. Dies muss jedoch<br />

auf der Titelseite des Vordruckes gesondert vermerkt werden.<br />

12. Wann werden die bestellten Gehölze geliefert?<br />

Die Auslieferung erfolgt, soweit es die Witterung zulässt, im November des jeweiligen<br />

Jahres. Ort und Zeitpunkt der Pflanzen- und Schutzmaterialausgabe wird entsprechend<br />

bekannt gegeben.<br />

Holen Sie Ihre Pflanzen, Pfähle und Manschetten dann bitte umgehend ab!<br />

13. Was / wo dürfen Sie mit „Mehr Grün“ nicht pflanzen?<br />

Unzulässig sind Pflanzungen im Ortsbereich.<br />

Unzulässig ist die Pflanzung von Schnitthecken aller Art.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen, zu denen Sie durch Auflagen (z.B. Eingrünungspflicht im<br />

Rahmen von Baugenehmigungen) auf eigene Kosten verpflichtet sind.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen auf Pachtflächen.<br />

Unzulässig sind Aufforstungen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen auf nach Naturschutzrecht geschützten Trocken-, Mager-,<br />

Feucht- und Wiesenbrüterflächen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen in direktem Zusammenhang mit privaten Gehölzbeseitigungen<br />

oder Obstbaumrodungen.<br />

14. Wozu verpflichtet Sie die Antragstellung?<br />

Mit der Antragsstellung bei „Mehr Grün“ verpflichten Sie sich dazu auf eigene Kosten (ohne<br />

Kostenerstattung):<br />

- auch Gehölzaltbestände auf Ihren Flurstücken zu erhalten und deren Pflege für die<br />

nächsten Jahre sicher zustellen,<br />

- rechtzeitig die Pflanzflächen vorzubereiten (Merkblatt),<br />

- die Pflanzen umgehend am Lieferort abzuholen,<br />

- die Gehölze ohne Verzug fachgerecht zu pflanzen (Merkblatt),<br />

- die Gehölze fachgerecht zurückzuschneiden (Merkblatt),<br />

- die Gehölze beim Pflanzen und nach Bedarf zu wässern,<br />

- das Schutz- und Stützmaterial fachgerecht anzubringen,<br />

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