Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...
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8. Was müssen Sie im Antrag unbedingt ausfüllen?<br />
Die Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Adresse und die<br />
Flurstücksübersicht vollständig sind und der Antrag mit Datum von Ihnen unterschrieben ist.<br />
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.<br />
Verbissschutz und Baumpfähle für Heister und Hochstämme werden nur dann geliefert,<br />
wenn Sie die nötige Anzahl in den entsprechenden Spalten auch angegeben haben. Eine<br />
automatische Lieferung aufgrund der Anzahl der bestellten Gehölze erfolgt nicht!<br />
9. Haben Sie einen Anspruch auf Lieferung?<br />
Nein!! Aus der Bestellung leitet sich kein Rechtsanspruch auf Lieferung ab. Das gilt sowohl<br />
bezüglich der bestellten Arten und Sorten, als auch bezüglich der bestellten Mengen. Die<br />
Lieferung steht immer unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und insbesondere<br />
bei den Obstbäumen zusätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Sorten.<br />
Bei starker Nachfrage muss auch die Lieferung vergleichbarer Sorten als Ersatz für die<br />
bestellten Sorten akzeptiert werden.<br />
10. Werden Sie über Kürzungen / Ersatz vorher informiert?<br />
Nein!! Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.<br />
11. Können Sie unbegrenzte Mengen bestellen?<br />
Nein!! Auf den Antragsvordrucken sind, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen<br />
Gehölzgruppen, Mengenbegrenzungen (Förderhöchstmengen) angegeben, die eingehalten<br />
werden müssen. Nur in landschaftspflegerisch begründeten Sonderfällen sind Ausnahmen<br />
für lange Hecken über 8m Breite und für große Streuobstwiesen möglich. Dies muss jedoch<br />
auf der Titelseite des Vordruckes gesondert vermerkt werden.<br />
12. Wann werden die bestellten Gehölze geliefert?<br />
Die Auslieferung erfolgt, soweit es die Witterung zulässt, im November des jeweiligen<br />
Jahres. Ort und Zeitpunkt der Pflanzen- und Schutzmaterialausgabe wird entsprechend<br />
bekannt gegeben.<br />
Holen Sie Ihre Pflanzen, Pfähle und Manschetten dann bitte umgehend ab!<br />
13. Was / wo dürfen Sie mit „Mehr Grün“ nicht pflanzen?<br />
Unzulässig sind Pflanzungen im Ortsbereich.<br />
Unzulässig ist die Pflanzung von Schnitthecken aller Art.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen, zu denen Sie durch Auflagen (z.B. Eingrünungspflicht im<br />
Rahmen von Baugenehmigungen) auf eigene Kosten verpflichtet sind.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen auf Pachtflächen.<br />
Unzulässig sind Aufforstungen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen auf nach Naturschutzrecht geschützten Trocken-, Mager-,<br />
Feucht- und Wiesenbrüterflächen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen in direktem Zusammenhang mit privaten Gehölzbeseitigungen<br />
oder Obstbaumrodungen.<br />
14. Wozu verpflichtet Sie die Antragstellung?<br />
Mit der Antragsstellung bei „Mehr Grün“ verpflichten Sie sich dazu auf eigene Kosten (ohne<br />
Kostenerstattung):<br />
- auch Gehölzaltbestände auf Ihren Flurstücken zu erhalten und deren Pflege für die<br />
nächsten Jahre sicher zustellen,<br />
- rechtzeitig die Pflanzflächen vorzubereiten (Merkblatt),<br />
- die Pflanzen umgehend am Lieferort abzuholen,<br />
- die Gehölze ohne Verzug fachgerecht zu pflanzen (Merkblatt),<br />
- die Gehölze fachgerecht zurückzuschneiden (Merkblatt),<br />
- die Gehölze beim Pflanzen und nach Bedarf zu wässern,<br />
- das Schutz- und Stützmaterial fachgerecht anzubringen,<br />
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