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Amtsblatt Geislingen KW 47

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Gulde, Mielke & Partner: Am Steuerpuls der Zeit<br />

November 2012: Die Lohnsteuerkarte ist endgültig weg<br />

Seit dem 1. November 2012 ersetzt ein elektronisches Verfahren die Lohnsteuerkarte. Das<br />

Verfahren hat einen typisch deutschen Namen: Elektronisches LohnSteuerAbzugsMerkmal und<br />

eine entsprechende Abkürzung: ELStAM. Der Arbeitgeber kann mit Hilfe des Geburtsdatums<br />

und der Identifikationsnummer seines Arbeitnehmers die Angaben der Lohnsteuerkarte elektronisch<br />

aus einer Datenbank abrufen. Da bei bestehenden Arbeitsverhältnissen diese Daten bekannt<br />

sind, ist davon auszugehen, dass die Datenabfrage das gewünschte Ergebnis bringt und<br />

der Lohn für Januar 2013 richtig abgerechnet werden kann. Der Arbeitnehmer muss seinem<br />

Arbeitgeber nur mitteilen, dass es sich bei diesem Arbeitsverhältnis um die Hauptbeschäftigung<br />

des Arbeitnehmers handelt und alles geht vollautomatisch und wie von allein, allerdings nur, was<br />

die Lohnsteuerklasse und die Berücksichtigung von Kindern betrifft.<br />

Wurde wegen hoher Werbungskosten oder Verlusten aus Vermietung einer Immobilie in früheren<br />

Jahren ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und soll ein entsprechender<br />

Freibetrag auch im Jahr 2013 berücksichtigt werden, muss dieser Freibetrag unbedingt neu<br />

beantragt werden. Auf der Lohnabrechnung für Januar 2013 kann der Arbeitnehmer kontrollieren,<br />

ob die Daten in Ordnung sind und in der Abrechnung alle Freibeträge berücksichtigt sind.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, was bei rund 41,5 Millionen Beschäftigungsverhältnissen in<br />

Deutschland vorkommen kann, muss der Arbeitnehmer die Berichtigung der Daten beim Finanzamt<br />

beantragen. Damit wissen wir, womit die Finanzämter im Februar beschäftigt sind.<br />

Sicherheitshalber hat daher die Finanzverwaltung das gesamte Kalenderjahr 2013 zum Einführungs-<br />

und Übergangszeitraum erklärt. Sollten die Daten in der Datenbank falsch sein und können<br />

diese Daten nicht schnell genug durch die Finanzverwaltung berichtigt werden, stellt das<br />

Finanzamt einfach eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 aus und sperrt<br />

dem Arbeitgeber den Zugriff auf die falschen Daten. Sollte das ganze System überhaupt nicht<br />

funktionieren und der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer nicht an die Daten seines<br />

Arbeitnehmers kommen, werden einfach die Daten des Vorjahres der Abrechnung zugrunde<br />

gelegt. Wir sehen, es ist alles bestens vorbereitet und selbst ein Scheitern der Vereinfachung<br />

wird durch eine Vereinfachung einfach vermieden.<br />

In der Hoffnung, dass alles einfacher wird (wir geben einfach nicht auf) freuen wir uns auf die<br />

elektronische Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, ob mit oder ohne Papier.<br />

Ihr Steuerberater-Team Gulde, Mielke und Partner<br />

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Dipl.-Ing. Martin Mielke<br />

Steuerberater<br />

Master of Business Consulting<br />

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