Amtsblatt Geislingen KW 47
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Gulde, Mielke & Partner: Am Steuerpuls der Zeit<br />
November 2012: Die Lohnsteuerkarte ist endgültig weg<br />
Seit dem 1. November 2012 ersetzt ein elektronisches Verfahren die Lohnsteuerkarte. Das<br />
Verfahren hat einen typisch deutschen Namen: Elektronisches LohnSteuerAbzugsMerkmal und<br />
eine entsprechende Abkürzung: ELStAM. Der Arbeitgeber kann mit Hilfe des Geburtsdatums<br />
und der Identifikationsnummer seines Arbeitnehmers die Angaben der Lohnsteuerkarte elektronisch<br />
aus einer Datenbank abrufen. Da bei bestehenden Arbeitsverhältnissen diese Daten bekannt<br />
sind, ist davon auszugehen, dass die Datenabfrage das gewünschte Ergebnis bringt und<br />
der Lohn für Januar 2013 richtig abgerechnet werden kann. Der Arbeitnehmer muss seinem<br />
Arbeitgeber nur mitteilen, dass es sich bei diesem Arbeitsverhältnis um die Hauptbeschäftigung<br />
des Arbeitnehmers handelt und alles geht vollautomatisch und wie von allein, allerdings nur, was<br />
die Lohnsteuerklasse und die Berücksichtigung von Kindern betrifft.<br />
Wurde wegen hoher Werbungskosten oder Verlusten aus Vermietung einer Immobilie in früheren<br />
Jahren ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und soll ein entsprechender<br />
Freibetrag auch im Jahr 2013 berücksichtigt werden, muss dieser Freibetrag unbedingt neu<br />
beantragt werden. Auf der Lohnabrechnung für Januar 2013 kann der Arbeitnehmer kontrollieren,<br />
ob die Daten in Ordnung sind und in der Abrechnung alle Freibeträge berücksichtigt sind.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, was bei rund 41,5 Millionen Beschäftigungsverhältnissen in<br />
Deutschland vorkommen kann, muss der Arbeitnehmer die Berichtigung der Daten beim Finanzamt<br />
beantragen. Damit wissen wir, womit die Finanzämter im Februar beschäftigt sind.<br />
Sicherheitshalber hat daher die Finanzverwaltung das gesamte Kalenderjahr 2013 zum Einführungs-<br />
und Übergangszeitraum erklärt. Sollten die Daten in der Datenbank falsch sein und können<br />
diese Daten nicht schnell genug durch die Finanzverwaltung berichtigt werden, stellt das<br />
Finanzamt einfach eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 aus und sperrt<br />
dem Arbeitgeber den Zugriff auf die falschen Daten. Sollte das ganze System überhaupt nicht<br />
funktionieren und der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer nicht an die Daten seines<br />
Arbeitnehmers kommen, werden einfach die Daten des Vorjahres der Abrechnung zugrunde<br />
gelegt. Wir sehen, es ist alles bestens vorbereitet und selbst ein Scheitern der Vereinfachung<br />
wird durch eine Vereinfachung einfach vermieden.<br />
In der Hoffnung, dass alles einfacher wird (wir geben einfach nicht auf) freuen wir uns auf die<br />
elektronische Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, ob mit oder ohne Papier.<br />
Ihr Steuerberater-Team Gulde, Mielke und Partner<br />
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Dipl.-Ing. Martin Mielke<br />
Steuerberater<br />
Master of Business Consulting<br />
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