Amtsblatt Geislingen KW 47
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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Geislingen</strong><br />
bebauung ermöglicht werden. Es handelt sich um Grundstücke<br />
mit teilweise baufälliger Substanz sowie nicht mehr genutzte<br />
Hausgartenbereiche<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Die seit der öffentlichen Auslegung vom 23.7.-27.8.2012 eingegangenen<br />
Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen<br />
aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden<br />
abgewogen.<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Sommerau/<br />
Auf der Insel“, Erlaheim als Satzung. Die öffentliche Bekanntmachung<br />
hierzu erfolgt in Kürze.<br />
Top 13 – 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Beund<br />
II“, Gemarkung Binsdorf – Aufstellungsbeschluss<br />
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren<br />
zur 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinter<br />
Beund II“ eingeleitet werden. Ein Grundstück im Bereich<br />
Böllatweg, bei dem bis jetzt eine verdichtete Bebauung vorgesehen<br />
ist, soll neu vermessen werden. Die Mitglieder des Ortschaftsrats<br />
Binsdorf befürworten diese Auflösung der verdichteten<br />
Bebauung.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Hinter Beund II“ - 3. Änderung – gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB. Lesen Sie hierzu die nebenstehende öffentliche<br />
Bekanntmachung.<br />
Top 14 – 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiherle“,<br />
<strong>Geislingen</strong><br />
Die Änderung des Bebauungsplans „Weiherle“ ist für die beabsichtigte<br />
Erweiterung eines ansässigen Betriebes erforderlich.<br />
Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom<br />
23.5.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans „Weiherle, 3.<br />
Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen<br />
14 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden<br />
angehört, ebenso wurde der Entwurf in der Zeit vom 8.6. bis<br />
9.7.2012 öffentlich ausgelegt, die eingegangenen Stellungnahmen<br />
wurden abgewogen.<br />
14 b) Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Weiherle,<br />
3. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die<br />
öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in Kürze.<br />
Top 15 – Baugesuche<br />
Der Gemeinderat erteilte dem folgenden Baugesuch das gemeindliche<br />
Einvernehmen:<br />
I. Baugesuche im Genehmigungsverfahren<br />
a) Erweiterung der bestehenden Produktions- und Lagerhalle<br />
und anlegen von vier neuen Stellplätzen, Daimlerstraße 17,<br />
<strong>Geislingen</strong><br />
Der Gemeinderat nahm das nachfolgende Baugesuch zur<br />
Kenntnis:<br />
II. Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren<br />
a) Zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeteil<br />
im UG mit einer Garage und einem Carport sowie<br />
Anlegen von 2 Stellplätzen, Am Mühlegraben 1, <strong>Geislingen</strong> ist<br />
ein erweiterter Antrag auf Befreiung bezüglich der maximalen<br />
Gebäudehöhe eingegangen. Der Gemeinderat erteilte hierzu<br />
das gemeindliche Einvernehmen.<br />
Top 16 – Verschiedenes<br />
Stadtbaumeister Anton Fußnegger berichtete über den Abschluss<br />
der Montagearbeiten an der Straßenbeleuchtung.<br />
Durch den Einsatz der neuen LED-Technik können im Stadtgebiet<br />
Stromkosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr eingespart<br />
werden.<br />
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:15 Uhr, ein nichtöffentlicher<br />
Teil schloss sich noch an.<br />
23. November 2012, Nummer <strong>47</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung des<br />
Aufstellungsbeschlusses<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter<br />
Beund II“, Gemarkung Binsdorf<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2012 beschlossen,<br />
für das Gebiet „Hinter Beund II“, Gemarkung Binsdorf,<br />
einen Bebauungsplan - 3. Änderung - aufzustellen. Die<br />
Änderung ist erforderlich, um die geplante verdichtete Bebauung<br />
am Böllatweg sowie an der Lochsteinstraße im Baugebiet<br />
„Beund II“ aufzulösen. Dazu soll das Grundstück Flurstück Nr.<br />
1272/16 neu vermessen werden.<br />
Lageplan<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Geislingen</strong>, 14.11.2012<br />
gez.<br />
Oliver Schmid<br />
Bürgermeister<br />
Änderung der Versiegelungsfaktoren<br />
für Pflaster<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende<br />
Änderung der Versiegelungsfaktoren beschlossen:<br />
Pflaster mit hohem Versickerungsanteil (Drain-, Öko-, Porenpflaster<br />
und Pflaster mit besonders großem Fugenanteil.) werden<br />
künftig mit dem Faktor 0,3 statt 0,6 berechnet und zählen<br />
damit zu den wenig versiegelten Flächen.<br />
Außerdem bleiben Pflastersysteme mit Prüfzeugnis mit einer<br />
Versickerungsleistung von dauerhaft mindestens 540 l je s und<br />
ha im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt und<br />
sind damit gebührenfrei.<br />
Bitte verwenden Sie die abgedruckte Änderungsanzeige, falls<br />
Sie aufgrund der o.g. Änderung eine Anpassung Ihrer Fläche<br />
beantragen wollen. Die Änderung gilt ab 01.01.2013, Flächenänderungen<br />
für 2013 müssen bis spätestens Ende August 2013<br />
bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Für Fragen steht<br />
Ihnen die Finanzverwaltung unter 07433- 96840 gern zur<br />
Verfügung.<br />
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