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Amtsblatt Geislingen KW 47

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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Geislingen</strong><br />

bebauung ermöglicht werden. Es handelt sich um Grundstücke<br />

mit teilweise baufälliger Substanz sowie nicht mehr genutzte<br />

Hausgartenbereiche<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Die seit der öffentlichen Auslegung vom 23.7.-27.8.2012 eingegangenen<br />

Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen<br />

aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden<br />

abgewogen.<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Sommerau/<br />

Auf der Insel“, Erlaheim als Satzung. Die öffentliche Bekanntmachung<br />

hierzu erfolgt in Kürze.<br />

Top 13 – 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Beund<br />

II“, Gemarkung Binsdorf – Aufstellungsbeschluss<br />

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren<br />

zur 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinter<br />

Beund II“ eingeleitet werden. Ein Grundstück im Bereich<br />

Böllatweg, bei dem bis jetzt eine verdichtete Bebauung vorgesehen<br />

ist, soll neu vermessen werden. Die Mitglieder des Ortschaftsrats<br />

Binsdorf befürworten diese Auflösung der verdichteten<br />

Bebauung.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Hinter Beund II“ - 3. Änderung – gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB. Lesen Sie hierzu die nebenstehende öffentliche<br />

Bekanntmachung.<br />

Top 14 – 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiherle“,<br />

<strong>Geislingen</strong><br />

Die Änderung des Bebauungsplans „Weiherle“ ist für die beabsichtigte<br />

Erweiterung eines ansässigen Betriebes erforderlich.<br />

Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom<br />

23.5.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans „Weiherle, 3.<br />

Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen<br />

14 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden<br />

angehört, ebenso wurde der Entwurf in der Zeit vom 8.6. bis<br />

9.7.2012 öffentlich ausgelegt, die eingegangenen Stellungnahmen<br />

wurden abgewogen.<br />

14 b) Satzungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Weiherle,<br />

3. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die<br />

öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in Kürze.<br />

Top 15 – Baugesuche<br />

Der Gemeinderat erteilte dem folgenden Baugesuch das gemeindliche<br />

Einvernehmen:<br />

I. Baugesuche im Genehmigungsverfahren<br />

a) Erweiterung der bestehenden Produktions- und Lagerhalle<br />

und anlegen von vier neuen Stellplätzen, Daimlerstraße 17,<br />

<strong>Geislingen</strong><br />

Der Gemeinderat nahm das nachfolgende Baugesuch zur<br />

Kenntnis:<br />

II. Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren<br />

a) Zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeteil<br />

im UG mit einer Garage und einem Carport sowie<br />

Anlegen von 2 Stellplätzen, Am Mühlegraben 1, <strong>Geislingen</strong> ist<br />

ein erweiterter Antrag auf Befreiung bezüglich der maximalen<br />

Gebäudehöhe eingegangen. Der Gemeinderat erteilte hierzu<br />

das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Top 16 – Verschiedenes<br />

Stadtbaumeister Anton Fußnegger berichtete über den Abschluss<br />

der Montagearbeiten an der Straßenbeleuchtung.<br />

Durch den Einsatz der neuen LED-Technik können im Stadtgebiet<br />

Stromkosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr eingespart<br />

werden.<br />

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:15 Uhr, ein nichtöffentlicher<br />

Teil schloss sich noch an.<br />

23. November 2012, Nummer <strong>47</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung des<br />

Aufstellungsbeschlusses<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter<br />

Beund II“, Gemarkung Binsdorf<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2012 beschlossen,<br />

für das Gebiet „Hinter Beund II“, Gemarkung Binsdorf,<br />

einen Bebauungsplan - 3. Änderung - aufzustellen. Die<br />

Änderung ist erforderlich, um die geplante verdichtete Bebauung<br />

am Böllatweg sowie an der Lochsteinstraße im Baugebiet<br />

„Beund II“ aufzulösen. Dazu soll das Grundstück Flurstück Nr.<br />

1272/16 neu vermessen werden.<br />

Lageplan<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Geislingen</strong>, 14.11.2012<br />

gez.<br />

Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Änderung der Versiegelungsfaktoren<br />

für Pflaster<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende<br />

Änderung der Versiegelungsfaktoren beschlossen:<br />

Pflaster mit hohem Versickerungsanteil (Drain-, Öko-, Porenpflaster<br />

und Pflaster mit besonders großem Fugenanteil.) werden<br />

künftig mit dem Faktor 0,3 statt 0,6 berechnet und zählen<br />

damit zu den wenig versiegelten Flächen.<br />

Außerdem bleiben Pflastersysteme mit Prüfzeugnis mit einer<br />

Versickerungsleistung von dauerhaft mindestens 540 l je s und<br />

ha im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt und<br />

sind damit gebührenfrei.<br />

Bitte verwenden Sie die abgedruckte Änderungsanzeige, falls<br />

Sie aufgrund der o.g. Änderung eine Anpassung Ihrer Fläche<br />

beantragen wollen. Die Änderung gilt ab 01.01.2013, Flächenänderungen<br />

für 2013 müssen bis spätestens Ende August 2013<br />

bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Für Fragen steht<br />

Ihnen die Finanzverwaltung unter 07433- 96840 gern zur<br />

Verfügung.<br />

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