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3.4.1.3 Norderstedt<br />

Zuständig für die Stadtplanung in Norderstedt<br />

ist das Dezernat III unter der Leitung des ersten<br />

Stadtrates Thomas Bosse. Das Dezernat ist in vier<br />

Aufgabenschwerpunkte gegliedert:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Amt für Stadtentwicklung,<br />

Umwelt und Verkehr<br />

Kommunale Entwicklungsplanung<br />

Amt für Ordnung und Bauaufsicht<br />

Amt für Gebäudewirtschaft<br />

Dabei gehören der Flächennutzungsplan, der<br />

Landschaftsplan sowie der Verkehrsentwicklungsplan<br />

zu den Aufgaben der kommunalen Entwicklungsplanung<br />

unter der Leitung von Karl-Heinz<br />

Deventer, während dem Amt für Stadtentwicklung,<br />

Umwelt und Verkehr unter anderem die<br />

Bebauungsplanung, das Bauleitplanverfahren, der<br />

Klima- und Umweltschutz und die Verkehrsplanung<br />

obliegt. 93 Der aktuelle Flächennutzungsplan<br />

ist der FNP 2020 und stammt aus dem Jahr 2008.<br />

Hier wird die besondere Lage der Stadt Norderstedt<br />

unmittelbar an der Bundeslandgrenze<br />

Schleswig-Holstein/<strong>Hamburg</strong> deutlich.<br />

Im äußersten Süden der Stadt befindet sich der<br />

Flughafen <strong>Hamburg</strong> und das auf Norderstedter<br />

Stadtgebiet befindliche an den Flughafen direkt<br />

angrenzende Gewerbegebiet Nordport. Die Vermarktung<br />

der Gewerbeflächen der Stadt ist Aufgabe<br />

der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH<br />

(kurz: EGNO). Die EGNO wurde in den 1970er<br />

Jahren gegründet, um das Zentrum der neugegründeten<br />

Stadt Norderstedt, Norderstedt Mitte,<br />

zu entwickeln und die Entstehung zu begleiten.<br />

Die momentan größten Projekte der EGNO sind<br />

die Gewerbegebiete Nordport im Süden und Fre-<br />

93 vgl. Stadt Norderstedt: Verwaltung: Politik: Verwaltungsgliederung<br />

<br />

(aufgerufen am 03.07.2011)<br />

derikspark (siehe unten) im Norden der Stadt.<br />

Die Vorbereitungen für den Nordport begannen<br />

bereits im Jahr 1999. Norderstedt führte Gespräche<br />

mit dem <strong>Hamburg</strong> Airport und gelangte zu<br />

der Erkenntnis, dass es sinnvoll sei, an dieser Stelle<br />

ein Gewerbegebiet, insbesondere für luftfahrtaffines<br />

Gewerbe, einzurichten. Das Projekt basiert<br />

zwar auf einer Grundidee der Stadt Norderstedt,<br />

wobei das Vorhaben aber tatsächlich so nah an<br />

der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein<br />

und <strong>Hamburg</strong> gelegen ist, dass dieses Vorhaben<br />

kein absolut reines Norderstedter bzw. Schleswig-<br />

Holsteinisches Projekt ist, sondern auch aus Sicht<br />

der <strong>Hamburg</strong>er Stadtentwicklung im Flughafenumfeld<br />

zu befürworten ist. Daher hätte dieses<br />

Projekt auch gemeinsam betrieben werden sollen.<br />

Aus diesem Grund hat sich Norderstedt schon im<br />

Jahr 2001 mit den <strong>Hamburg</strong>er Behörden unter<br />

der Federführung der Stadtentwicklungsbehörde<br />

zusammengesetzt und nahm im Anschluss die<br />

Bauleitplanung vor. Im Jahr 2005 sind Vertreter<br />

der Norderstedter Belange, u.a. Vertreter aus dem<br />

Baudezernat und der EGNO, mit den fertigen<br />

Plänen noch vor Veröffentlichung und Vermarktungsstart<br />

auf Vertreter der <strong>Hamburg</strong>er Interessen,<br />

u.a. Mitglieder der Senatskanzlei, der Stadtentwicklungsbehörde,<br />

der Wirtschaftsbehörde,<br />

der Wirtschaftsförderung und der Finanzbehörde,<br />

zugegangen, um gemeinsam zu diskutieren, welchen<br />

Nutzen eine gemeinsame Politik und Vermarktung<br />

des Standortes für beide Parteien beinhaltet.<br />

Der Nordport hätte das erste bedeutende<br />

gemeinsame Projekt der Metropolregion sein<br />

können, da aber wegen unterschiedlicher Forderungen<br />

und Vorstellungen der jeweiligen Vertreter<br />

kein Kooperationsvertrag zu Stande kam, ist<br />

somit das Vorhaben nur bedingt als gemeinsames<br />

Projekt zu bezeichnen.<br />

Beispielsweise forderte die Stadt <strong>Hamburg</strong> ein,<br />

dass im Nordport keine Nutzungen angesiedelt<br />

werden dürfen, welche mehr als 20 % Büroanteile<br />

haben. Diese Forderung ist mit den Norderstedter<br />

Belangen kollidiert. Darüber hinaus hat es den<br />

Wunsch der Stadt <strong>Hamburg</strong> gegeben, dass, sobald<br />

sich ein Unternehmen im Nordport ansiedeln<br />

möchte, die Stadt Norderstedt dies im Vorwege<br />

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