23.01.2013 Aufrufe

Rundschau 03/2004 - Gemeinde Schweitenkirchen

Rundschau 03/2004 - Gemeinde Schweitenkirchen

Rundschau 03/2004 - Gemeinde Schweitenkirchen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

September <strong>2004</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 5<br />

Antrag von Herbert Heigl auf Befreiung vom Anschluss- und<br />

Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />

gem. § 6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> für das Grundstück Fl.Nr. 269 Gem.<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong>, Thomashecke 1 in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Das Anwesen von Herrn Herbert Heigl liegt weit abseits der bestehenden<br />

Entwässerungsleitung und könnte nur mit einem unverhältnismäßig<br />

hohen Investitionsaufwand in diese Abwassereinrichtung<br />

eingebunden werden. Deshalb wurde schon im Bauantrag<br />

zu den baulichen Anlagen ein dementsprechender Entwässerungsplan<br />

miteingereicht, der eine „eigene“ Entwässerung<br />

vorsieht.<br />

Dieser Plan wurde auch u.a. vom WWA Ingolstadt geprüft und<br />

schließlich mit dem Bauantrag genehmigt. GR Behner fragte diesbezüglich<br />

an, wer für diese eigene Abwasserlösung und der sich<br />

u.U. daraus ergebenden Problemen (z.B. Geruchsbelästigung ...)<br />

zuständig bzw. verantwortlich ist. Hier konnte von Bürgermeister<br />

Vogler und Geschäftsleiter Linke festgestellt werden, dass diese<br />

Planausführung durch das WWA Ingolstadt geprüft wurde und<br />

nach der derzeitigen rechtlichen Lage die alleinige Verantwortung<br />

beim Antragsteller liegt. Dem Antrag auf Befreiung vom<br />

Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />

wird gem. § 6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> Zustimmung erteilt.<br />

Beschluss: 13:0 (gem. Art. 49 GO ohne GR Heigl)<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Anschluss Ortsteil Winden an die Kläranlage Niederthann<br />

GR Siebler fragte an, wie nun mit dem Anschluss des Ortsteils<br />

Winden an die Kläranlage Niederthann weiter verfahren werde.<br />

Auch GR Behner wollte diesbezüglich wissen, mit wie vielen<br />

Einwohnergleichwerten eingeleitet werden soll und wie in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen die Regelung bezüglich Abwassergebühr<br />

bei Landwirten lautet. Hier konnte nur zur Antwort gegeben<br />

werden, dass die genauen Pflichten und Rechte zwischen<br />

den beiden <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Schweitenkirchen</strong> und Hettenshausen in<br />

einer Vereinbarung festgeschrieben werden. Diese Vereinbarung<br />

wird nach Ausarbeitung den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern beider <strong>Gemeinde</strong>n<br />

rechtzeitig zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.<br />

Im Vereinbarungsentwurf wurde bisher 100 EGW veranschlagt.<br />

Die Frage, wie die Abwassergebühren für Landwirte mit Tierhaltung<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen geregelt ist, konnte nicht<br />

beantwortet werden, da es sich um eine Regelung der jeweiligen<br />

gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

handelt und diese von <strong>Gemeinde</strong> zu <strong>Gemeinde</strong> unterschiedliche<br />

Regelungen beinhalten können.<br />

b) Gehwegbau in Niederthann<br />

Eine Gehwegerrichtung beim Ortsausgang Niederthann Richtung<br />

Oberthann, zwischen dem Anwesen Geier und Goldbrunner,<br />

durch den Landkreis wurde von GR Siebler angeregt. Der<br />

Vorsitzende berichtete hierzu, dass er bereits einen Anruf von<br />

Herrn Goldbrunner diesbezüglich erhalten habe. Er wird mit Herrn<br />

Oberprieler vom Landkreis Pfaffenhofen einen Ortstermin vereinbaren<br />

und ein dementsprechendes Kostenangebot einholen,<br />

um dieses dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Entscheidung vorzulegen.<br />

b) Ausschneiden Bäume beim McDonalds<br />

GR Heigl wies auf einen notwendigen Zuschnitt der Bäume beim<br />

McDonalds/Rastpark Richtung Pfaffenhofen hin.<br />

Anzeigenwerbung bringt Erfolg<br />

Erneut traf man sich am 3. August, um über die<br />

nachfolgenden Punkte zu beraten:<br />

Dialogverfahren im Rahmen der Natura 2000 – Nachmeldung<br />

<strong>2004</strong><br />

Derzeit läuft im Rahmen der Natura 2000 Nachmeldung <strong>2004</strong><br />

das Dialogverfahren vom 25.06.<strong>2004</strong> bis 06.08.<strong>2004</strong> bei dem Betroffene<br />

informiert werden sollen und die Möglichkeit haben, Einwände<br />

zu erheben. Die <strong>Gemeinde</strong> ist, wie bereits in der Sitzung<br />

vom <strong>03</strong>.02.<strong>2004</strong> bekannt gegeben, nicht vom Arbeitsentwurf zur<br />

Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie betroffen.<br />

Entsprechende Pläne und Luftbilder sind im Internet sowie<br />

bei den betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n und Landratsämtern einzusehen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nahm dies ohne<br />

Einwände zur Kenntnis.<br />

GR Brummer fügte noch hinzu, dass dieses angebliche Dialogverfahren<br />

nach seiner Ansicht keine echte Beteiligung bzw. kein<br />

Mitspracherecht für die betroffenen Grundstückseigentümer vorsieht.<br />

Bauvoranfrage zur Errichtung eines „Burgerking-Restaurants“<br />

mit 45 Parkplätzen auf Fl.Nr. 848/4 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

in Oberthann/Nähe Rastpark, durch Herrn Otto Hurlebaus,<br />

Burgerking Lizenzbetriebe, Rosenheim<br />

Eingangs informiert Bürgermeister Vogler die Anwesenden über<br />

eine bereits vorliegende genehmigte Bauvoranfrage für eine andere<br />

gewerbliche Bebauung dieses Grundstücks. Zu dieser bereits<br />

genehmigten Bauvoranfrage stellte auch die Regierung von Oberbayern<br />

mit Schreiben vom 18.07.20<strong>03</strong> fest, dass es sich hierbei,<br />

um eine Bebauung im Innenbereich gem. Art. 34 BauGB handelt.<br />

Wie schon in der Sitzung am 20.7.04 unter TOP 652 b) vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

festgestellt, habe man gegen dieses Vorhaben grundsätzlich<br />

keine Einwände, sondern man begrüße eine solche Investitionsbereitschaft<br />

in dieser wirtschaftlich problematischen Zeit.<br />

Die schwierige Verkehrssituation in unmittelbarer Nähe dieses<br />

Grundstückes – Kreuzungsbereich der vielbefahrenen Staatsstraße<br />

2045 (ca. 6.000 Fahrzeuge pro Tag in einer Fahrtrichtung lt. Messung<br />

vom 26.7. – 01.08.<strong>2004</strong>) mit der Kreisstraße PAF 27 und<br />

der <strong>Gemeinde</strong>straße nach Giegenhausen – macht nach Meinung<br />

des Gremiums eine Überplanung bzw. Neuregelung der Verkehrssituation<br />

in diesem Bereich für eine sinnvolle und gefahrenfreie<br />

Nutzung des Grundstücks mit dem verkehrsintensiven<br />

Betrieb eines Burgerking unumgänglich. Solche Überplanungsinhalte<br />

könnten z.B. die Errichtung eines Kreisverkehrs oder die<br />

Installation einer Ampelanlage nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

darstellen.<br />

Deshalb beschloss das Gremium, bis zur Vorlage eines sinnvollen<br />

Verkehrskonzeptes durch das Straßenbauamt Ingolstadt als<br />

Träger der Staatsstraße und durch den Landkreis Pfaffenhofen<br />

als Baulastträger für die Kreisstraße PAF 27, die Ablehnung dieser<br />

Bauvoranfrage.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:1<br />

Zweckvereinbarung mit <strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen über Anschluss<br />

Ortsteil Winden an die Kläranlage Niederthann<br />

Den <strong>Gemeinde</strong>räten wurde bereits mit der Sitzungsladung ein<br />

Entwurf dieser Vereinbarung (siehe Anlage 1) zugestellt. Bürgermeister<br />

Vogler wies nochmals auf die wesentlichen Inhalte<br />

dieser Vereinbarung hin und Herr Linke erläuterte anhand einer<br />

Folie die kalkulierten laufenden Gebühren je m 3 Abwasser, die<br />

sich derzeit für die Kläranlage Niederthann auf 1,38 € belaufen.<br />

Diese Vereinbarung soll nun zur rechtlichen Überprüfung der Kommunalaufsicht<br />

des Landratsamtes Pfaffenhofen und der <strong>Gemeinde</strong><br />

Hettenshausen vorgelegt/übersandt werden. Der „Einkauf“ der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen mit den zur Zeit 100 Einwohnergleichwerten<br />

ist, nach Aussage von Herrn Vogler, ein von der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!