Rundschau 03/2004 - Gemeinde Schweitenkirchen
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September <strong>2004</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 5<br />
Antrag von Herbert Heigl auf Befreiung vom Anschluss- und<br />
Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />
gem. § 6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> für das Grundstück Fl.Nr. 269 Gem.<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong>, Thomashecke 1 in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Das Anwesen von Herrn Herbert Heigl liegt weit abseits der bestehenden<br />
Entwässerungsleitung und könnte nur mit einem unverhältnismäßig<br />
hohen Investitionsaufwand in diese Abwassereinrichtung<br />
eingebunden werden. Deshalb wurde schon im Bauantrag<br />
zu den baulichen Anlagen ein dementsprechender Entwässerungsplan<br />
miteingereicht, der eine „eigene“ Entwässerung<br />
vorsieht.<br />
Dieser Plan wurde auch u.a. vom WWA Ingolstadt geprüft und<br />
schließlich mit dem Bauantrag genehmigt. GR Behner fragte diesbezüglich<br />
an, wer für diese eigene Abwasserlösung und der sich<br />
u.U. daraus ergebenden Problemen (z.B. Geruchsbelästigung ...)<br />
zuständig bzw. verantwortlich ist. Hier konnte von Bürgermeister<br />
Vogler und Geschäftsleiter Linke festgestellt werden, dass diese<br />
Planausführung durch das WWA Ingolstadt geprüft wurde und<br />
nach der derzeitigen rechtlichen Lage die alleinige Verantwortung<br />
beim Antragsteller liegt. Dem Antrag auf Befreiung vom<br />
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />
wird gem. § 6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> Zustimmung erteilt.<br />
Beschluss: 13:0 (gem. Art. 49 GO ohne GR Heigl)<br />
Bekanntgaben und Anregungen<br />
a) Anschluss Ortsteil Winden an die Kläranlage Niederthann<br />
GR Siebler fragte an, wie nun mit dem Anschluss des Ortsteils<br />
Winden an die Kläranlage Niederthann weiter verfahren werde.<br />
Auch GR Behner wollte diesbezüglich wissen, mit wie vielen<br />
Einwohnergleichwerten eingeleitet werden soll und wie in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen die Regelung bezüglich Abwassergebühr<br />
bei Landwirten lautet. Hier konnte nur zur Antwort gegeben<br />
werden, dass die genauen Pflichten und Rechte zwischen<br />
den beiden <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Schweitenkirchen</strong> und Hettenshausen in<br />
einer Vereinbarung festgeschrieben werden. Diese Vereinbarung<br />
wird nach Ausarbeitung den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern beider <strong>Gemeinde</strong>n<br />
rechtzeitig zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.<br />
Im Vereinbarungsentwurf wurde bisher 100 EGW veranschlagt.<br />
Die Frage, wie die Abwassergebühren für Landwirte mit Tierhaltung<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen geregelt ist, konnte nicht<br />
beantwortet werden, da es sich um eine Regelung der jeweiligen<br />
gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
handelt und diese von <strong>Gemeinde</strong> zu <strong>Gemeinde</strong> unterschiedliche<br />
Regelungen beinhalten können.<br />
b) Gehwegbau in Niederthann<br />
Eine Gehwegerrichtung beim Ortsausgang Niederthann Richtung<br />
Oberthann, zwischen dem Anwesen Geier und Goldbrunner,<br />
durch den Landkreis wurde von GR Siebler angeregt. Der<br />
Vorsitzende berichtete hierzu, dass er bereits einen Anruf von<br />
Herrn Goldbrunner diesbezüglich erhalten habe. Er wird mit Herrn<br />
Oberprieler vom Landkreis Pfaffenhofen einen Ortstermin vereinbaren<br />
und ein dementsprechendes Kostenangebot einholen,<br />
um dieses dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Entscheidung vorzulegen.<br />
b) Ausschneiden Bäume beim McDonalds<br />
GR Heigl wies auf einen notwendigen Zuschnitt der Bäume beim<br />
McDonalds/Rastpark Richtung Pfaffenhofen hin.<br />
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Erneut traf man sich am 3. August, um über die<br />
nachfolgenden Punkte zu beraten:<br />
Dialogverfahren im Rahmen der Natura 2000 – Nachmeldung<br />
<strong>2004</strong><br />
Derzeit läuft im Rahmen der Natura 2000 Nachmeldung <strong>2004</strong><br />
das Dialogverfahren vom 25.06.<strong>2004</strong> bis 06.08.<strong>2004</strong> bei dem Betroffene<br />
informiert werden sollen und die Möglichkeit haben, Einwände<br />
zu erheben. Die <strong>Gemeinde</strong> ist, wie bereits in der Sitzung<br />
vom <strong>03</strong>.02.<strong>2004</strong> bekannt gegeben, nicht vom Arbeitsentwurf zur<br />
Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie betroffen.<br />
Entsprechende Pläne und Luftbilder sind im Internet sowie<br />
bei den betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n und Landratsämtern einzusehen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nahm dies ohne<br />
Einwände zur Kenntnis.<br />
GR Brummer fügte noch hinzu, dass dieses angebliche Dialogverfahren<br />
nach seiner Ansicht keine echte Beteiligung bzw. kein<br />
Mitspracherecht für die betroffenen Grundstückseigentümer vorsieht.<br />
Bauvoranfrage zur Errichtung eines „Burgerking-Restaurants“<br />
mit 45 Parkplätzen auf Fl.Nr. 848/4 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
in Oberthann/Nähe Rastpark, durch Herrn Otto Hurlebaus,<br />
Burgerking Lizenzbetriebe, Rosenheim<br />
Eingangs informiert Bürgermeister Vogler die Anwesenden über<br />
eine bereits vorliegende genehmigte Bauvoranfrage für eine andere<br />
gewerbliche Bebauung dieses Grundstücks. Zu dieser bereits<br />
genehmigten Bauvoranfrage stellte auch die Regierung von Oberbayern<br />
mit Schreiben vom 18.07.20<strong>03</strong> fest, dass es sich hierbei,<br />
um eine Bebauung im Innenbereich gem. Art. 34 BauGB handelt.<br />
Wie schon in der Sitzung am 20.7.04 unter TOP 652 b) vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
festgestellt, habe man gegen dieses Vorhaben grundsätzlich<br />
keine Einwände, sondern man begrüße eine solche Investitionsbereitschaft<br />
in dieser wirtschaftlich problematischen Zeit.<br />
Die schwierige Verkehrssituation in unmittelbarer Nähe dieses<br />
Grundstückes – Kreuzungsbereich der vielbefahrenen Staatsstraße<br />
2045 (ca. 6.000 Fahrzeuge pro Tag in einer Fahrtrichtung lt. Messung<br />
vom 26.7. – 01.08.<strong>2004</strong>) mit der Kreisstraße PAF 27 und<br />
der <strong>Gemeinde</strong>straße nach Giegenhausen – macht nach Meinung<br />
des Gremiums eine Überplanung bzw. Neuregelung der Verkehrssituation<br />
in diesem Bereich für eine sinnvolle und gefahrenfreie<br />
Nutzung des Grundstücks mit dem verkehrsintensiven<br />
Betrieb eines Burgerking unumgänglich. Solche Überplanungsinhalte<br />
könnten z.B. die Errichtung eines Kreisverkehrs oder die<br />
Installation einer Ampelanlage nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
darstellen.<br />
Deshalb beschloss das Gremium, bis zur Vorlage eines sinnvollen<br />
Verkehrskonzeptes durch das Straßenbauamt Ingolstadt als<br />
Träger der Staatsstraße und durch den Landkreis Pfaffenhofen<br />
als Baulastträger für die Kreisstraße PAF 27, die Ablehnung dieser<br />
Bauvoranfrage.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:1<br />
Zweckvereinbarung mit <strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen über Anschluss<br />
Ortsteil Winden an die Kläranlage Niederthann<br />
Den <strong>Gemeinde</strong>räten wurde bereits mit der Sitzungsladung ein<br />
Entwurf dieser Vereinbarung (siehe Anlage 1) zugestellt. Bürgermeister<br />
Vogler wies nochmals auf die wesentlichen Inhalte<br />
dieser Vereinbarung hin und Herr Linke erläuterte anhand einer<br />
Folie die kalkulierten laufenden Gebühren je m 3 Abwasser, die<br />
sich derzeit für die Kläranlage Niederthann auf 1,38 € belaufen.<br />
Diese Vereinbarung soll nun zur rechtlichen Überprüfung der Kommunalaufsicht<br />
des Landratsamtes Pfaffenhofen und der <strong>Gemeinde</strong><br />
Hettenshausen vorgelegt/übersandt werden. Der „Einkauf“ der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Hettenshausen mit den zur Zeit 100 Einwohnergleichwerten<br />
ist, nach Aussage von Herrn Vogler, ein von der