Niederschrift über die - Stadt Griesheim
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E.:<br />
Der Ausschuss spricht, bei Gegenstimme seitens der Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Beschlussempfehlung an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
aus:<br />
Für einen Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße<br />
I“ wird nach § 2 BauGB eine 19.Änderung aufgestellt.<br />
Der Plangeltungsbereich beinhaltet <strong>die</strong> Grundstücke Flur 2 Nr. 1529,<br />
1528/4 und 1219/3 teilweise (Hofmannstraße).<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße I –<br />
19.Änderung“ mit Begründung, aufgestellt von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong>,<br />
wird in der vorliegenden Form zur Offenlegung beschlossen.<br />
17. Bebauungsplan „Georgstraße/Weiterstädter Weg/<br />
Schöneweibergasse/Karl-Liebknecht-Straße“ (Bplan 78)<br />
- Bebauungsvorschlag für eine Planänderung -<br />
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Bürgermeister Leber erläutert, dass auf Grund der bevorstehenden<br />
Kommunalwahlen und der sich anschließenden Sitzungspause bis zur<br />
Konstituierung, der Ausschuss bereits zum jetzigen Zeitpunkt als<br />
Vorabinformation eine angedachte Planung für eine Neubebauung der<br />
beiden Grundstücke erhalten soll, um dem Planer eine grundsätzliche<br />
Entscheidung mitteilen zu können.<br />
Die Anfrage, <strong>die</strong> auch eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />
macht, hat der Baukommission bereits vorgelegen und wurde<br />
dort befürwortet.<br />
Frau Heckmann (Verwaltung) erläutert <strong>die</strong> vorgesehene Bebauung.<br />
Nach Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Grundstücken Georgstraße<br />
36 A und 38 A, ist im vorderen Bereich eine Neuaufteilung<br />
für <strong>die</strong> Errichtung von drei zweigeschossigen Wohngebäuden (max. je<br />
2 Wohneinheiten) einschließlich Nebenanlagen, wie Garagen und<br />
Stellplätze für Kraftfahrzeuge, geplant.<br />
Im rückwärtigen Bereich ist ein eingeschossiges Wohngebäude mit<br />
max. 2 WE vorgesehen.<br />
Für <strong>die</strong> Bebauung auf dem Anwesen Schöneweibergasse 95 werden zwei<br />
Varianten vorgeschlagen. Bei beiden Varianten ist beabsichtigt,<br />
<strong>die</strong> bestehende Bebauung abzubrechen.<br />
Variante 1<br />
Hierbei ist eine Aufteilung des Gesamtgrundstückes für <strong>die</strong> Errichtung<br />
eines freistehenden Wohngebäudes und vier Doppelhaushälften<br />
einschließlich Nebenanlagen geplant.<br />
Ein Doppelhaus sowie das freistehende Wohngebäude sollen sich im<br />
rückwärtigen Bereich des Grundstückes befinden.<br />
Das freistehende Wohngebäude ist mit einer maximalen zweigeschossigen<br />
Bauweise vorgesehen.<br />
Die Doppelhäuser sollen zweigeschossig mit jeweils max. 2 Wohneinheiten<br />
entstehen.<br />
10<br />
Stpl+BA (36.) v.25.01.2011