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Niederschrift über die - Stadt Griesheim

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E.:<br />

Der Ausschuss spricht, bei Gegenstimme seitens der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Beschlussempfehlung an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

aus:<br />

Für einen Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße<br />

I“ wird nach § 2 BauGB eine 19.Änderung aufgestellt.<br />

Der Plangeltungsbereich beinhaltet <strong>die</strong> Grundstücke Flur 2 Nr. 1529,<br />

1528/4 und 1219/3 teilweise (Hofmannstraße).<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße I –<br />

19.Änderung“ mit Begründung, aufgestellt von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong>,<br />

wird in der vorliegenden Form zur Offenlegung beschlossen.<br />

17. Bebauungsplan „Georgstraße/Weiterstädter Weg/<br />

Schöneweibergasse/Karl-Liebknecht-Straße“ (Bplan 78)<br />

- Bebauungsvorschlag für eine Planänderung -<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

Bürgermeister Leber erläutert, dass auf Grund der bevorstehenden<br />

Kommunalwahlen und der sich anschließenden Sitzungspause bis zur<br />

Konstituierung, der Ausschuss bereits zum jetzigen Zeitpunkt als<br />

Vorabinformation eine angedachte Planung für eine Neubebauung der<br />

beiden Grundstücke erhalten soll, um dem Planer eine grundsätzliche<br />

Entscheidung mitteilen zu können.<br />

Die Anfrage, <strong>die</strong> auch eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />

macht, hat der Baukommission bereits vorgelegen und wurde<br />

dort befürwortet.<br />

Frau Heckmann (Verwaltung) erläutert <strong>die</strong> vorgesehene Bebauung.<br />

Nach Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Grundstücken Georgstraße<br />

36 A und 38 A, ist im vorderen Bereich eine Neuaufteilung<br />

für <strong>die</strong> Errichtung von drei zweigeschossigen Wohngebäuden (max. je<br />

2 Wohneinheiten) einschließlich Nebenanlagen, wie Garagen und<br />

Stellplätze für Kraftfahrzeuge, geplant.<br />

Im rückwärtigen Bereich ist ein eingeschossiges Wohngebäude mit<br />

max. 2 WE vorgesehen.<br />

Für <strong>die</strong> Bebauung auf dem Anwesen Schöneweibergasse 95 werden zwei<br />

Varianten vorgeschlagen. Bei beiden Varianten ist beabsichtigt,<br />

<strong>die</strong> bestehende Bebauung abzubrechen.<br />

Variante 1<br />

Hierbei ist eine Aufteilung des Gesamtgrundstückes für <strong>die</strong> Errichtung<br />

eines freistehenden Wohngebäudes und vier Doppelhaushälften<br />

einschließlich Nebenanlagen geplant.<br />

Ein Doppelhaus sowie das freistehende Wohngebäude sollen sich im<br />

rückwärtigen Bereich des Grundstückes befinden.<br />

Das freistehende Wohngebäude ist mit einer maximalen zweigeschossigen<br />

Bauweise vorgesehen.<br />

Die Doppelhäuser sollen zweigeschossig mit jeweils max. 2 Wohneinheiten<br />

entstehen.<br />

10<br />

Stpl+BA (36.) v.25.01.2011

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