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Niederschrift über die - Stadt Griesheim

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12.) Bebauungsplan „Flughafenstraße II“ (Bplan 1A)<br />

- Aufhebung Aufstellungsbeschluss -(Vorlage Nr. 394)<br />

13.) Bebauungsplan „An der Flughafenstraße - Neufassung“ (Bplan 1)<br />

a) – Aufstellungsbeschluss -(Vorlage Nr. 395)<br />

b) – Veränderungssperre -(Vorlage Nr. 396)<br />

14.) Bebauungsplan „Wohngebiet Südwest – 1. Änderung“ (Bplan 102)<br />

- Abwägung und Satzungsbeschluss -(Vorlage Nr. 397)<br />

15.) Bebauungsplan „Wohngebiet Südwest – 2. Änderung“ (Bplan 102)<br />

- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -(Vorlage Nr. 398)<br />

16.) Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße I – 19. Änderung“<br />

(Bplan 19)<br />

- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -(Vorlage Nr. 399)<br />

17.) Bebauungsplan „Georgstraße/Weiterstädter Weg/Schöneweibergasse/<br />

Karl-Liebknecht-Straße“ (Bplan 78)<br />

- Bebauungsvorschlag für eine Planänderung -<br />

18.) Anfragen und Anregungen<br />

1. Mitteilungen<br />

---------------<br />

Bürgermeister Leber und der Ausschussvorsitzende gratulieren zunächst<br />

Herrn Schmachtenberg zu seinem Geburtstag.<br />

Die Mitteilungen des Bürgermeisters werden als Anlage der <strong>Niederschrift</strong><br />

des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2011 beigefügt.<br />

Die Auflistung der Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 Baugesetzbuch,<br />

Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts nach<br />

§ 63 Hessischer Bauordnung sowie Ausnahmen von Veränderungssperren<br />

nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch, für <strong>die</strong> nach einstimmiger Empfehlung<br />

der Baukommission durch den Magistrat das Einvernehmen erteilt<br />

wurde, ist <strong>die</strong>ser <strong>Niederschrift</strong> als Anlage beigefügt.<br />

Weiterhin teilt Bürgermeister Leber folgendes mit:<br />

� Eichwaldhalle<br />

Im Januar 1994 wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> vom Kreisbauamt <strong>die</strong> Genehmigung<br />

für <strong>die</strong> Errichtung einer Sporthalle am Eberstädter Weg<br />

im Bereich des Vereinsgeländes des SV St.Stephan erteilt.<br />

Da Baugenehmigungen stets nur befristet erteilt werden, ist in den<br />

folgenden Jahren immer ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung<br />

gestellt worden. Dieser wäre jetzt im Februar d.J. wieder fällig.<br />

Mittlerweile gibt es aber neue Überlegungen, <strong>die</strong> einen Standort<br />

für eine zukünftige Sporthalle südlich der Gerhart-Hauptmann-<br />

Schule vorsehen. Der Standort dort ist als sinnvoller anzusehen,<br />

weil <strong>die</strong> Halle in idealer Weise auch für den Schulsport genutzt<br />

werden könnte. Im rechtswirksamen Bebauungsplan „Schulgelände Goethestraße<br />

– Teil 1“ ist <strong>die</strong> Fläche bereits entsprechend festgesetzt.<br />

2<br />

Stpl+BA (36.) v.25.01.2011

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