Niederschrift über die - Stadt Griesheim
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12.) Bebauungsplan „Flughafenstraße II“ (Bplan 1A)<br />
- Aufhebung Aufstellungsbeschluss -(Vorlage Nr. 394)<br />
13.) Bebauungsplan „An der Flughafenstraße - Neufassung“ (Bplan 1)<br />
a) – Aufstellungsbeschluss -(Vorlage Nr. 395)<br />
b) – Veränderungssperre -(Vorlage Nr. 396)<br />
14.) Bebauungsplan „Wohngebiet Südwest – 1. Änderung“ (Bplan 102)<br />
- Abwägung und Satzungsbeschluss -(Vorlage Nr. 397)<br />
15.) Bebauungsplan „Wohngebiet Südwest – 2. Änderung“ (Bplan 102)<br />
- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -(Vorlage Nr. 398)<br />
16.) Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße I – 19. Änderung“<br />
(Bplan 19)<br />
- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -(Vorlage Nr. 399)<br />
17.) Bebauungsplan „Georgstraße/Weiterstädter Weg/Schöneweibergasse/<br />
Karl-Liebknecht-Straße“ (Bplan 78)<br />
- Bebauungsvorschlag für eine Planänderung -<br />
18.) Anfragen und Anregungen<br />
1. Mitteilungen<br />
---------------<br />
Bürgermeister Leber und der Ausschussvorsitzende gratulieren zunächst<br />
Herrn Schmachtenberg zu seinem Geburtstag.<br />
Die Mitteilungen des Bürgermeisters werden als Anlage der <strong>Niederschrift</strong><br />
des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2011 beigefügt.<br />
Die Auflistung der Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 Baugesetzbuch,<br />
Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts nach<br />
§ 63 Hessischer Bauordnung sowie Ausnahmen von Veränderungssperren<br />
nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch, für <strong>die</strong> nach einstimmiger Empfehlung<br />
der Baukommission durch den Magistrat das Einvernehmen erteilt<br />
wurde, ist <strong>die</strong>ser <strong>Niederschrift</strong> als Anlage beigefügt.<br />
Weiterhin teilt Bürgermeister Leber folgendes mit:<br />
� Eichwaldhalle<br />
Im Januar 1994 wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> vom Kreisbauamt <strong>die</strong> Genehmigung<br />
für <strong>die</strong> Errichtung einer Sporthalle am Eberstädter Weg<br />
im Bereich des Vereinsgeländes des SV St.Stephan erteilt.<br />
Da Baugenehmigungen stets nur befristet erteilt werden, ist in den<br />
folgenden Jahren immer ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung<br />
gestellt worden. Dieser wäre jetzt im Februar d.J. wieder fällig.<br />
Mittlerweile gibt es aber neue Überlegungen, <strong>die</strong> einen Standort<br />
für eine zukünftige Sporthalle südlich der Gerhart-Hauptmann-<br />
Schule vorsehen. Der Standort dort ist als sinnvoller anzusehen,<br />
weil <strong>die</strong> Halle in idealer Weise auch für den Schulsport genutzt<br />
werden könnte. Im rechtswirksamen Bebauungsplan „Schulgelände Goethestraße<br />
– Teil 1“ ist <strong>die</strong> Fläche bereits entsprechend festgesetzt.<br />
2<br />
Stpl+BA (36.) v.25.01.2011