1. Kapitel - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
1. Kapitel - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
1. Kapitel - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Witwenpension<br />
12<br />
Beispiele:<br />
• War das Einkommen des Verstorbenen genau gleich<br />
hoch wie jenes des Hinterbliebenen (also 100 %), gebührt<br />
eine Witwenpension in Höhe von 40 % <strong>der</strong> Pension<br />
des Verstorbenen.<br />
• War das Einkommen des Hinterbliebenen halb so<br />
hoch wie jenes des Verstorbenen (also 50 %), beträgt<br />
<strong>der</strong> Prozentsatz für die Witwenpension 55 %.<br />
• War das Einkommen des Hinterbliebenen um die<br />
Hälfte höher als jenes des Verstorbenen (also 150 %),<br />
beträgt <strong>der</strong> Prozentsatz für die Witwenpension 25 %.<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Witwenpension bei geringem<br />
Einkommen:<br />
Bei geringem Einkommen <strong>der</strong> Witwe wird die Witwenpension<br />
erhöht. Und zwar soweit, bis die Summe<br />
aus dem eigenen aktuellen Einkommen und <strong>der</strong> Witwenpension<br />
EUR <strong>1.</strong>526,05 (Wert 2006) monatlich ausmacht.<br />
Hinweis: Auch hier gilt aber, dass die Witwenpension<br />
nicht höher sein kann als 60 % <strong>der</strong> Pension des Verstorbenen.<br />
Wenn sich das Einkommen <strong>der</strong> Witwe än<strong>der</strong>t, wird eine<br />
neue Berechnung durchgeführt.<br />
Obergrenze bei hohem Einkommen:<br />
Witwenpension<br />
Bei sehr hohem Einkommen des Hinterbliebenen wird<br />
die Witwenpension gekürzt: Wenn die Summe aus<br />
dem eigenem Einkommen des Hinterbliebenen und<br />
<strong>der</strong> Witwenpension in einem Kalen<strong>der</strong>monat mehr als<br />
EUR 7.260,- (Wert 2006) beträgt, vermin<strong>der</strong>t sich die<br />
Witwenpension. Dieser Grenzbetrag entspricht <strong>der</strong> 60fachen<br />
täglichen Höchstbeitragsgrundlage.<br />
13