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1. Kapitel - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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Witwenpension Witwenpension<br />

16<br />

Keine Befristung bei einem Kind!<br />

Auch in diesen Fällen wird eine Witwenpension aber<br />

ohne Befristung zuerkannt, wenn in <strong>der</strong> Ehe ein Kind<br />

geboren wurde o<strong>der</strong> wenn die Witwe des Versicherten<br />

schwanger war, als dieser verstorben ist.<br />

Dauer <strong>der</strong> Befristung<br />

Eine befristete Witwenpension gebührt nur für 30 Kalen<strong>der</strong>monate.<br />

Danach erlischt sie automatisch.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>verehelichung <strong>der</strong> Witwe vor Ablauf dieser<br />

30 Monate fällt die Witwenpension weg. Im Unterschied<br />

zu einer unbefristeten Witwenpension kann bei<br />

einer befristeten Witwenpension keine Abfertigung gewährt<br />

werden.<br />

Weitergewährung bei Invalidität <strong>der</strong> Witwe<br />

Wenn die Witwe bei Ablauf <strong>der</strong> Befristung invalid ist, erhält<br />

sie die Pension weiter. Die Weitergewährung muss<br />

sie innerhalb von drei Monaten nach dem Wegfall beantragen.<br />

Neue Ehe des Hinterbliebenen<br />

Wenn man wie<strong>der</strong> heiratet, erlischt die Witwenpension.<br />

Als einmalige Leistung gebührt – bei einer unbefristeten<br />

Witwenpension - eine Abfertigung in <strong>der</strong> Höhe des 35fachen<br />

Monatsbezuges. Dieser Betrag entspricht zweieinhalb<br />

Jahresbezügen.<br />

Die Witwenpension lebt wie<strong>der</strong> auf, wenn die neue Ehe<br />

geschieden wird o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partner stirbt. Dabei wird eine<br />

eventuell aus <strong>der</strong> neuen Ehe gebührende Witwenpension<br />

angerechnet. Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Abfertigungssumme, die man seinerzeit erhalten<br />

hat, ist ein Wie<strong>der</strong>aufleben <strong>der</strong> Witwenpension frühestens<br />

nach zweieinhalb Jahren möglich.<br />

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