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Aus der Gemeindestube<br />

1) Voranschlag für das Finanzjahr 2012 – Kenntnisnahme des Prüfberichtes;<br />

2) Ankauf eines Pritschenwagens für den Bauhof – Vergabe;<br />

3) Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. des ÖEK – Einleitung des Verfahrens;<br />

4) Förderung alternativer Energie durch die Gemeinde – Evaluierung der geltenden<br />

Richtlinien;<br />

1Im Sinne der landesgesetzlichen<br />

Bestimmungen des § 99 Abs. 2 der<br />

Oö. Gemeindeordnungs-Novelle<br />

2007, wurde der Voranschlag für<br />

das Finanzjahr 2012 von der<br />

Bezirkshauptmannschaft<br />

Vöcklabruck geprüft. Der Bericht<br />

bescheinigt, dass das Ziel, die Ausgaben<br />

durch die Einnahmen auszugleichen,<br />

erlangt wird. Der mittelfristige<br />

Finanzplan bis 2015, so der<br />

Bericht weiter, zeigt allerdings,<br />

dass aus heutiger Sicht für Investitionen<br />

und sonstige einmalige Maßnahmen<br />

so gut wie kein Handlungsspielraum<br />

gegeben ist. Ansonsten<br />

gibt es nur formale Hinweise, die<br />

im Rechnungsabschluss zu berücksichtigen<br />

sind. Der Prüfbericht wurde<br />

vom Gemeinderat zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2Auf Grund des Alters des bestehenden<br />

Pritschenwagens (16<br />

Jahre) hat der Gemeinderat beschlossen,<br />

einen neuen Wagen an-<br />

Bericht von der<br />

Gemeinderatssitzung vom <strong>21</strong>. Juni 2012<br />

zukaufen. Es handelt sich wieder<br />

um einen VW mit 84 PS und der entsprechenden<br />

Ausstattung (Anhängevorrichtung,Rundumleuchte<br />

etc.). Angeboten haben<br />

die Firmen Autohaus Reiser, Mondsee<br />

und Autohaus Fink, Frankenmarkt.<br />

Der Gemeinderat hat den<br />

Auftrag an Firma Reiser zum Preis<br />

von 26.978,-- Euro inkl. MWSt. vergeben.<br />

3Die Ehegatten Alois und Anna<br />

Maria Engljähringer, Baumgarten<br />

50, haben einen Antrag (eingelangt<br />

am 22. 05. 2012) auf Umwidmung<br />

des Grundstückes 945 KG<br />

<strong>Innerschwand</strong>, im Ausmaß von ca.<br />

6.000 m², von landw. Grünland in<br />

Bauland Dorfgebiet, eingebracht.<br />

Begründet wird der Antrag mit der<br />

Bauplatzschaffung für weichende<br />

Erben. Das Grundstück schließt<br />

östlich an den Baubestand der Ortschaft<br />

Baumgarten an. Der Gemeinderat<br />

hat unter den üblichen<br />

Seite 4 <strong>Innerschwand</strong> aktuell<br />

Bedingungen der Einleitung des<br />

Verfahrens zugestimmt.<br />

4Für die Förderung alternative<br />

Energieanlagen durch die Gemeinde<br />

hat der Gemeinderat folgende<br />

Richtlinien beschlossen:<br />

Biomasseheizungen fördert die<br />

Gemeinde in der Höhe von 10 %<br />

der vom Land gewährten Förderung.<br />

Hackgut- oder Scheitholzheizungen<br />

werden zusätzlich mit<br />

100,00 Euro unterstützt.<br />

Solar- und Photovoltaikanlagen<br />

sowie Wärmepumpen: Hier gilt<br />

ebenfalls die Regelung mit 10 %<br />

der Landes- bzw. Bundesförderung,<br />

maximal jedoch 500,00<br />

Euro.<br />

Wasser- und Windanlagen: Im<br />

Fall von Landes- bzw. Bundesförderungen<br />

ebenfalls in Höhe von<br />

10 % dieser Förderungen,<br />

ansonsten werden diesen Anlagen<br />

mit einem Pauschalbetrag von<br />

300,00 Euro gefördert.<br />

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