25.01.2013 Aufrufe

Beteiligungsbericht 2005.pdf - Stadt Hofheim am Taunus

Beteiligungsbericht 2005.pdf - Stadt Hofheim am Taunus

Beteiligungsbericht 2005.pdf - Stadt Hofheim am Taunus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Allgemeines<br />

<strong>Beteiligungsbericht</strong> 2005<br />

1.1 Ziel des <strong>Beteiligungsbericht</strong>es<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong> hat nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur<br />

Information der <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über<br />

ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechtes zu erstellen. Zu<br />

den notwendigen Inhalten wird auf den Punkt 1.3 verwiesen. Mit der Vorlage dieses <strong>Beteiligungsbericht</strong>es<br />

wollen wir jedoch in Bezug auf die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes<br />

unserer Beteiligungen nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Vielmehr<br />

haben wir Wert darauf gelegt, die wirtschaftliche Situation möglichst umfassend zu analysieren<br />

und auch auf die Perspektiven, d.h. die Chancen und Risiken der Unternehmen einzugehen.<br />

1.2 Substanzielle Veränderungen gegenüber dem Vorjahresbericht<br />

Unser Bemühen ist es, den Adressaten eine hohe Qualität zu liefern aber auch gleichzeitig die<br />

schwierige Materie verständlich darzustellen. Mit der Vorlage dieses <strong>Beteiligungsbericht</strong>es haben<br />

wir deshalb inhaltlich einige substanzielle Veränderungen vorgenommen. Diese Veränderungen<br />

betreffen in erster Linie den Kennzahlenteil. Um die Analysequalität zu verbessern haben<br />

wir hier verschiedene Kennzahlen neu aufgenommen oder einige bislang verwendete<br />

Kennzahlen durch neue Kennzahlen ersetzt oder die Definition angepasst. Daneben haben wir<br />

zu den verwendeten Kennzahlen Hinweise zur Beurteilung und Bewertung mit angegeben.<br />

D<strong>am</strong>it wollen wir den nicht mit einer Bilanzanalyse vertrauten Lesern die Bewertung der wirtschaftlichen<br />

Situation der Beteiligungsunternehmen erleichtern.<br />

Auf eine Hochrechnung von Kennzahlen mittels linearer Regression haben wir verzichtet. Es<br />

hat sich gezeigt, dass eine solche Hochrechnung nicht zielführend ist, da zum einen gerade<br />

durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen eine andere Kennzahlenentwicklung als die prognostizierte<br />

für die Zukunft herbeigeführt werden soll und zum anderen die Entwicklung in der<br />

Vergangenheit teilweise auch stichtagsbedingt zufällig zustande k<strong>am</strong>. Statt dessen haben wir<br />

den Fokus stärker auf die Analyse der Ursachen von Veränderungen gelegt.<br />

1.3 Gesetzliche Grundlagen einer Beteiligung<br />

Die HGO regelt in den §§ 121-127b die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde wie folgt:<br />

HGO<br />

Dritter Abschnitt<br />

Wirtschaftliche Betätigung<br />

der Gemeinde<br />

§ 121<br />

Wirtschaftliche Betätigung<br />

(1) Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn<br />

1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt,<br />

2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen<br />

Bedarf steht und<br />

3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.<br />

Soweit Tätigkeiten vor dem 1. April 2005 ausgeübt wurden, sind sie ohne die in Satz 1 Nr. 3 genannten Einschränkungen zulässig.<br />

(2) Als wirtschaftliche Betätigung gelten nicht Tätigkeiten<br />

1. zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist,<br />

2. auf den Gebieten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung<br />

sowie<br />

3. zur Deckung des Eigenbedarfs.<br />

Auch diese Unternehmen und Einrichtungen sind, soweit es mit ihrem öffentlichen Zweck vereinbar ist, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

zu verwalten und können entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt werden.<br />

Seite 4 von 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!