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Adventsbazar - Illmensee

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Donnerstag, 15. November 2012<br />

Kehrbezirke in der bisherigen Form wird es allerdings<br />

auch weiterhin geben. Die Kehrbezirksinhaber,<br />

künftig „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“<br />

genannt, führen für ihren<br />

jeweiligen Bezirk das Kehrbuch, in dem<br />

die fristgerechte Durchführung der Arbeiten<br />

vermerkt wird, nehmen die Feuerstättenschauen<br />

und Bauabnahmen vor und erlassen<br />

Feuerstättenbescheide. Die Kehrbezirke werden<br />

alle sieben Jahre neu ausgeschrieben.<br />

Im Einzelnen treten ab dem 01.01.2013<br />

folgende Änderungen in Kraft:<br />

1. Eigentümer von Grundstücken und Räumen<br />

sind nun selbst dafür verantwortlich,<br />

dass die im Feuerstättenbescheid festgelegten<br />

Arbeiten fristgerecht und vollständig<br />

durchgeführt und dem Kehrbezirksinhaber<br />

nachgewiesen werden. Sofern der Kehrbezirksinhaber<br />

die Arbeiten nicht selbst durchführt,<br />

erfolgt der Nachweis durch den<br />

ausführenden Betrieb anhand eines vom<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und<br />

Technologie erstellten Formblatts, das vom<br />

ausführenden Betrieb an den Eigentümer<br />

überreicht wird.<br />

Das bedeutet, der Schornsteinfeger kommt<br />

nicht mehr unaufgefordert, sondern muss<br />

wie jeder andere Handwerker beauftragt<br />

werden. Lediglich zur Feuerstättenschau,<br />

die zweimal in sieben Jahr stattfindet, meldet<br />

sich der Bezirksinhaber wie gewohnt<br />

von sich aus an.<br />

2. Dem Eigentümer steht es frei, ähnlich wie<br />

bei einem Wartungsvertrag für die Heizung,<br />

mit dem Kehrbezirksinhaber oder<br />

auch mit einem freien Anbieter eine vertragliche<br />

Regelung zu treffen, wonach der<br />

Schornsteinfeger, wie in der Vergangenheit<br />

der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister,<br />

die Terminüberwachung<br />

übernimmt und sich rechtzeitig für die notwendigen<br />

Arbeiten ankündigt. Zwingend<br />

ist eine solche Vereinbarung allerdings<br />

nicht. Dem Eigentümer steht es frei, die<br />

Termine selbst zu überwachen und zu gegebener<br />

Zeit einen Schornsteinfeger zu<br />

beauftragen. Dies kann der Kehrbezirksinhaber<br />

oder auch ein anderer zugelassener<br />

Schornsteinfeger sein.<br />

3. Die regelmäßigen, im Feuerstättenbescheid<br />

aufgeführten, Kehr-, Mess- und<br />

Überprüfungsarbeiten dürfen ab<br />

01.01.2013 von jedem mit dem Schornsteinfegerhandwerk<br />

in die Handwerksrolle<br />

eingetragenen Betrieb, bzw. von jedem<br />

nach der EU/EWR-Handwerks-Verordnung<br />

zugelassenen Betrieb, durchgeführt<br />

werden. Die Preise für diese Arbeiten sind<br />

frei verhandelbar. Lediglich für die hoheitlichen<br />

Tätigkeiten, also beispielsweise die<br />

Feuerstättenschau oder die Bauabnahme,<br />

werden auch weiterhin staatlich festgelegte<br />

Gebühren erhoben.<br />

4. Es ist zu beachten, dass die Arbeiten auf<br />

jeden Fall durchgeführt werden müssen.<br />

Werden arbeiten nicht spätestens zwei<br />

Wochen nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid<br />

gesetzten Frist dem Kehrbezirksinhaber<br />

nachgewiesen, muss der<br />

Eigentümer damit rechnen, dass eine so<br />

genannte „Zwangskehrung“ angeordnet<br />

wird. Diese ist mit zusätzlichen Kosten<br />

verbunden, die bei einer fristgerechten<br />

Ausführung der Arbeiten problemlos vermieden<br />

werden können.<br />

5. Im Gegensatz zum bisherigen Recht ist der<br />

Schornsteinfeger nicht mehr verpflichtet,<br />

Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.<br />

So kann er die Annahme von Aufträgen<br />

auch ablehnen. Soweit er als bevollmächtigterBezirkschornsteinfegerhoheitlichtätig<br />

wird, also beispielsweise bei der Feuerstättenschau,<br />

gilt diese Wahlfreiheit nicht.<br />

Weitere Auskünfte erteilt der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister<br />

oder das<br />

Landratsamt Sigmaringen unter der Telefonnummer<br />

07571 102-5104 Herr Grootherder.<br />

„WER BESTIMMT AM<br />

LEBENSENDE?“<br />

Eine Filmdokumentation zum Thema<br />

ORGANSPENDE und HIRNTOD<br />

Filmvorführung mit anschließender<br />

Diskussion<br />

von und mit Silvia Matthies<br />

Fernsehjournalistin<br />

Die Fernsehjournalistin Silvia Matthies ist<br />

seit 1980 für die Sender ARD, ZDF und BR<br />

tätig. Ihre Themenschwerpunkte sind: Politik,<br />

Wissenschaft, Umwelt, Gesellschaft und<br />

Medizin. Sie ist Autorin zahlreicher Dokumentationen.<br />

Schon seit 1985 befasst sie<br />

sich mit den schwierigen ethischen und medizinischen<br />

Fragen von Hirntod und Organspende.<br />

Für sechs dieser Dokumentationen<br />

erhielt sie 2001 den Medienpreis „Medizin<br />

und Gewissen“, verliehen von der Organisation<br />

IPPNW „Ärzte für Frieden und soziale<br />

Verantwortung“.Organisation zeichnet<br />

Journalisten aus, die der Ideologie des<br />

Machbaren einen humanen Gegenentwurf<br />

im Sinne der drei Begriffe“Medizin, Würde<br />

und Gewissen“ entgegenstellen.<br />

ZWEI VERANSTALTUNGEN<br />

1. am Freitag, den 23.11.12 um 20:00 Uhr<br />

im Ev. Gemeindezentrum in Salem<br />

Veranstalter: Evangelische Kirche Salem<br />

2. am Samstag, den 24.11.12 um 20:00 Uhr<br />

im Großen Musiksaal der Waldorfschule<br />

in Überlingen-Rengoldshausen<br />

Veranstalter: Mercurialis-Verein e.V.<br />

Beitrag: 8,- Euro<br />

Ausschreibung<br />

„Lotto Sportjugend-Förderpreis<br />

2012“<br />

95.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit:<br />

Wettbewerb zur Förderung der Sportvereine<br />

im Land geht in die 8. Runde<br />

Auch die achte Auflage des Lotto Sportjugend-Förderpreises<br />

richtet sich an badenwürttembergische<br />

Sportvereine mit vorbildlicher<br />

Jugendarbeit. Den Gewinnern bei diesem<br />

landesweiten Wettbewerb winken Preise<br />

im Gesamtwert von über 95.000 Euro.<br />

Gefragt sind pfiffige Aktionen der Vereinsjugendarbeit<br />

aus den Jahren 2011 und 2012.<br />

10<br />

Aus zwölf Regionen des Landes werden je<br />

zehn Vereine für ihr ehrenamtliches Engagement<br />

ausgezeichnet. Die Plätze eins bis drei<br />

erhalten ein Preisgeld von 2.000 bzw. 1.500<br />

und 1.000 Euro. Sieben weitere Vereine können<br />

sich über Anerkennungspreise von je<br />

400 Euro freuen.<br />

Unter den zwölf Erstplatzierten wird ein Landessieger<br />

ermittelt, der eine zusätzliche Prämie<br />

von 3.000 Euro erhält. Daneben vergibt<br />

die Jury bis zu fünf mit je 1.000 Euro dotierte<br />

Sonderpreise für Projekte, die sich in besonderer<br />

Weise mit aktuellen sportlichen oder gesellschaftlichen<br />

Themen befassen. Die Auszeichnung<br />

der Sieger findet im Mai 2013 im<br />

Europa-Park in Rust statt - einschließlich Erlebnisaufenthalt<br />

im Freizeitpark.<br />

Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular<br />

für den Lotto Sportjugend-<br />

Förderpreis 2012 sind bei der Baden-Württembergischen<br />

Sportjugend, den Sportbünden<br />

und in allen Lotto-Annahmestellen im<br />

Land erhältlich. Weitere Informationen zum<br />

Wettbewerb gibt es auch im Internet unter<br />

www.sportjugendfoerderpreis.de.<br />

Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2012.<br />

Sportvereine tragen dazu bei, Kreativität zu<br />

fördern, den Leistungswillen zu stärken und<br />

Kindern und Jugendlichen das Selbstbewusstsein<br />

zu vermitteln, das sie für einen<br />

verantwortungsvollen Umgang mit sich<br />

selbst und ihrer Umwelt brauchen. Ziel des<br />

Wettbewerbs ist es, die Vereinsjugendarbeit<br />

als eine zentrale Aufgabe der Sportvereine<br />

zu stärken und die Bedeutung dieses<br />

Aspekts im Bewusstsein der Bevölkerung<br />

herauszustellen. In Zusammenarbeit mit<br />

dem Ministerium für Kultus, Jugend und<br />

Sport und der Baden-Württembergischen<br />

Sportjugend schreibt das Unternehmen seit<br />

1998 den Sportjugend-Förderpreis im zweijährigen<br />

Turnus aus.<br />

Kontakt:<br />

Friedemann Häberlen, Unternehmenskommunikation<br />

- Öffentlichkeitsarbeit<br />

Telefon: 0711 81000–112 / Telefax: –115 /<br />

E-Mail:<br />

friedemann.haeberlen@lotto-bw.de

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