Adventsbazar - Illmensee
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Donnerstag, 15. November 2012<br />
Kehrbezirke in der bisherigen Form wird es allerdings<br />
auch weiterhin geben. Die Kehrbezirksinhaber,<br />
künftig „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“<br />
genannt, führen für ihren<br />
jeweiligen Bezirk das Kehrbuch, in dem<br />
die fristgerechte Durchführung der Arbeiten<br />
vermerkt wird, nehmen die Feuerstättenschauen<br />
und Bauabnahmen vor und erlassen<br />
Feuerstättenbescheide. Die Kehrbezirke werden<br />
alle sieben Jahre neu ausgeschrieben.<br />
Im Einzelnen treten ab dem 01.01.2013<br />
folgende Änderungen in Kraft:<br />
1. Eigentümer von Grundstücken und Räumen<br />
sind nun selbst dafür verantwortlich,<br />
dass die im Feuerstättenbescheid festgelegten<br />
Arbeiten fristgerecht und vollständig<br />
durchgeführt und dem Kehrbezirksinhaber<br />
nachgewiesen werden. Sofern der Kehrbezirksinhaber<br />
die Arbeiten nicht selbst durchführt,<br />
erfolgt der Nachweis durch den<br />
ausführenden Betrieb anhand eines vom<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und<br />
Technologie erstellten Formblatts, das vom<br />
ausführenden Betrieb an den Eigentümer<br />
überreicht wird.<br />
Das bedeutet, der Schornsteinfeger kommt<br />
nicht mehr unaufgefordert, sondern muss<br />
wie jeder andere Handwerker beauftragt<br />
werden. Lediglich zur Feuerstättenschau,<br />
die zweimal in sieben Jahr stattfindet, meldet<br />
sich der Bezirksinhaber wie gewohnt<br />
von sich aus an.<br />
2. Dem Eigentümer steht es frei, ähnlich wie<br />
bei einem Wartungsvertrag für die Heizung,<br />
mit dem Kehrbezirksinhaber oder<br />
auch mit einem freien Anbieter eine vertragliche<br />
Regelung zu treffen, wonach der<br />
Schornsteinfeger, wie in der Vergangenheit<br />
der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister,<br />
die Terminüberwachung<br />
übernimmt und sich rechtzeitig für die notwendigen<br />
Arbeiten ankündigt. Zwingend<br />
ist eine solche Vereinbarung allerdings<br />
nicht. Dem Eigentümer steht es frei, die<br />
Termine selbst zu überwachen und zu gegebener<br />
Zeit einen Schornsteinfeger zu<br />
beauftragen. Dies kann der Kehrbezirksinhaber<br />
oder auch ein anderer zugelassener<br />
Schornsteinfeger sein.<br />
3. Die regelmäßigen, im Feuerstättenbescheid<br />
aufgeführten, Kehr-, Mess- und<br />
Überprüfungsarbeiten dürfen ab<br />
01.01.2013 von jedem mit dem Schornsteinfegerhandwerk<br />
in die Handwerksrolle<br />
eingetragenen Betrieb, bzw. von jedem<br />
nach der EU/EWR-Handwerks-Verordnung<br />
zugelassenen Betrieb, durchgeführt<br />
werden. Die Preise für diese Arbeiten sind<br />
frei verhandelbar. Lediglich für die hoheitlichen<br />
Tätigkeiten, also beispielsweise die<br />
Feuerstättenschau oder die Bauabnahme,<br />
werden auch weiterhin staatlich festgelegte<br />
Gebühren erhoben.<br />
4. Es ist zu beachten, dass die Arbeiten auf<br />
jeden Fall durchgeführt werden müssen.<br />
Werden arbeiten nicht spätestens zwei<br />
Wochen nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid<br />
gesetzten Frist dem Kehrbezirksinhaber<br />
nachgewiesen, muss der<br />
Eigentümer damit rechnen, dass eine so<br />
genannte „Zwangskehrung“ angeordnet<br />
wird. Diese ist mit zusätzlichen Kosten<br />
verbunden, die bei einer fristgerechten<br />
Ausführung der Arbeiten problemlos vermieden<br />
werden können.<br />
5. Im Gegensatz zum bisherigen Recht ist der<br />
Schornsteinfeger nicht mehr verpflichtet,<br />
Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.<br />
So kann er die Annahme von Aufträgen<br />
auch ablehnen. Soweit er als bevollmächtigterBezirkschornsteinfegerhoheitlichtätig<br />
wird, also beispielsweise bei der Feuerstättenschau,<br />
gilt diese Wahlfreiheit nicht.<br />
Weitere Auskünfte erteilt der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister<br />
oder das<br />
Landratsamt Sigmaringen unter der Telefonnummer<br />
07571 102-5104 Herr Grootherder.<br />
„WER BESTIMMT AM<br />
LEBENSENDE?“<br />
Eine Filmdokumentation zum Thema<br />
ORGANSPENDE und HIRNTOD<br />
Filmvorführung mit anschließender<br />
Diskussion<br />
von und mit Silvia Matthies<br />
Fernsehjournalistin<br />
Die Fernsehjournalistin Silvia Matthies ist<br />
seit 1980 für die Sender ARD, ZDF und BR<br />
tätig. Ihre Themenschwerpunkte sind: Politik,<br />
Wissenschaft, Umwelt, Gesellschaft und<br />
Medizin. Sie ist Autorin zahlreicher Dokumentationen.<br />
Schon seit 1985 befasst sie<br />
sich mit den schwierigen ethischen und medizinischen<br />
Fragen von Hirntod und Organspende.<br />
Für sechs dieser Dokumentationen<br />
erhielt sie 2001 den Medienpreis „Medizin<br />
und Gewissen“, verliehen von der Organisation<br />
IPPNW „Ärzte für Frieden und soziale<br />
Verantwortung“.Organisation zeichnet<br />
Journalisten aus, die der Ideologie des<br />
Machbaren einen humanen Gegenentwurf<br />
im Sinne der drei Begriffe“Medizin, Würde<br />
und Gewissen“ entgegenstellen.<br />
ZWEI VERANSTALTUNGEN<br />
1. am Freitag, den 23.11.12 um 20:00 Uhr<br />
im Ev. Gemeindezentrum in Salem<br />
Veranstalter: Evangelische Kirche Salem<br />
2. am Samstag, den 24.11.12 um 20:00 Uhr<br />
im Großen Musiksaal der Waldorfschule<br />
in Überlingen-Rengoldshausen<br />
Veranstalter: Mercurialis-Verein e.V.<br />
Beitrag: 8,- Euro<br />
Ausschreibung<br />
„Lotto Sportjugend-Förderpreis<br />
2012“<br />
95.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit:<br />
Wettbewerb zur Förderung der Sportvereine<br />
im Land geht in die 8. Runde<br />
Auch die achte Auflage des Lotto Sportjugend-Förderpreises<br />
richtet sich an badenwürttembergische<br />
Sportvereine mit vorbildlicher<br />
Jugendarbeit. Den Gewinnern bei diesem<br />
landesweiten Wettbewerb winken Preise<br />
im Gesamtwert von über 95.000 Euro.<br />
Gefragt sind pfiffige Aktionen der Vereinsjugendarbeit<br />
aus den Jahren 2011 und 2012.<br />
10<br />
Aus zwölf Regionen des Landes werden je<br />
zehn Vereine für ihr ehrenamtliches Engagement<br />
ausgezeichnet. Die Plätze eins bis drei<br />
erhalten ein Preisgeld von 2.000 bzw. 1.500<br />
und 1.000 Euro. Sieben weitere Vereine können<br />
sich über Anerkennungspreise von je<br />
400 Euro freuen.<br />
Unter den zwölf Erstplatzierten wird ein Landessieger<br />
ermittelt, der eine zusätzliche Prämie<br />
von 3.000 Euro erhält. Daneben vergibt<br />
die Jury bis zu fünf mit je 1.000 Euro dotierte<br />
Sonderpreise für Projekte, die sich in besonderer<br />
Weise mit aktuellen sportlichen oder gesellschaftlichen<br />
Themen befassen. Die Auszeichnung<br />
der Sieger findet im Mai 2013 im<br />
Europa-Park in Rust statt - einschließlich Erlebnisaufenthalt<br />
im Freizeitpark.<br />
Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular<br />
für den Lotto Sportjugend-<br />
Förderpreis 2012 sind bei der Baden-Württembergischen<br />
Sportjugend, den Sportbünden<br />
und in allen Lotto-Annahmestellen im<br />
Land erhältlich. Weitere Informationen zum<br />
Wettbewerb gibt es auch im Internet unter<br />
www.sportjugendfoerderpreis.de.<br />
Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2012.<br />
Sportvereine tragen dazu bei, Kreativität zu<br />
fördern, den Leistungswillen zu stärken und<br />
Kindern und Jugendlichen das Selbstbewusstsein<br />
zu vermitteln, das sie für einen<br />
verantwortungsvollen Umgang mit sich<br />
selbst und ihrer Umwelt brauchen. Ziel des<br />
Wettbewerbs ist es, die Vereinsjugendarbeit<br />
als eine zentrale Aufgabe der Sportvereine<br />
zu stärken und die Bedeutung dieses<br />
Aspekts im Bewusstsein der Bevölkerung<br />
herauszustellen. In Zusammenarbeit mit<br />
dem Ministerium für Kultus, Jugend und<br />
Sport und der Baden-Württembergischen<br />
Sportjugend schreibt das Unternehmen seit<br />
1998 den Sportjugend-Förderpreis im zweijährigen<br />
Turnus aus.<br />
Kontakt:<br />
Friedemann Häberlen, Unternehmenskommunikation<br />
- Öffentlichkeitsarbeit<br />
Telefon: 0711 81000–112 / Telefax: –115 /<br />
E-Mail:<br />
friedemann.haeberlen@lotto-bw.de