Feinkonzept - Polizei 2020 - Freistaat Sachsen
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Projekt „<strong>Polizei</strong>.<strong>Sachsen</strong>.<strong>2020</strong>“<br />
- <strong>Feinkonzept</strong> zur künftigen Organisation der sächsischen <strong>Polizei</strong> -<br />
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• Zentrales Vorführkommando (nur bei der <strong>Polizei</strong>direktion Leipzig).<br />
3.7 <strong>Polizei</strong>reviere<br />
Künftig wird es in <strong>Sachsen</strong> 41 <strong>Polizei</strong>reviere geben. Deren örtliche Zuständigkeiten sind aus<br />
der Anlage 1 ersichtlich. Strukturiert sind die <strong>Polizei</strong>reviere wie folgt (Grundmodell):<br />
3.7.1 Führungsgruppe<br />
Streifendienst*<br />
Dienstgruppen<br />
Bürgerpolizisten<br />
Leiter<br />
Führungsgruppe<br />
Kriminaldienst<br />
Kommissariate<br />
(max. drei)<br />
* einschließlich Sächsische Sicherheitswacht<br />
Zur Unterstützung des Revierleiters ist eine Führungsgruppe eingerichtet. Dieser sind jeweils<br />
ein Sachbearbeiter „Einsatz“ und ein Sachbearbeiter „Verkehr“ 2 sowie der „Innere Dienst“<br />
zugeordnet. Der Sachbearbeiter „Einsatz“ ist zugleich Leiter der Führungsgruppe.<br />
3.7.2 Streifendienst<br />
Der Streifendienst ist die Kernkomponente der operativen polizeilichen Tätigkeit. Er verkörpert<br />
rund um die Uhr das Bild der <strong>Polizei</strong> in der Öffentlichkeit. Entscheidend für die Bürger ist<br />
in erster Linie nicht die Anzahl der <strong>Polizei</strong>dienststellen, sondern eine schnelle Reaktion der<br />
<strong>Polizei</strong>, insbesondere in für sie „belastenden“ Situationen. Mit seiner wahrnehmbaren Präsenz<br />
in der Fläche leistet der Streifendienst zudem einen wichtigen Beitrag zur bürgernahen<br />
<strong>Polizei</strong>arbeit und damit für das Sicherheitsgefühl.<br />
3.7.3 Kriminaldienst<br />
Zur Bekämpfung der einfachen und mittleren Kriminalität werden in allen <strong>Polizei</strong>revieren Kriminaldienste<br />
eingerichtet. Unter Berücksichtigung der örtlichen Kriminalitätslage können<br />
diese in bis zu drei Kommissariate untergliedert werden. Die Stärke eines Kommissariates<br />
soll die Mitarbeiterzahl von zehn nicht unterschreiten. Dabei ist folgende Grundstruktur vorzusehen:<br />
• Kommissariat 1 „Höchstpersönliche Rechtsgüter“,<br />
• Kommissariat 2 „Eigentumsdelikte“,<br />
• Kommissariat 3 „Vermögensdelikte“.<br />
2 Nur in den <strong>Polizei</strong>revieren in der Fläche. An den PD-Standorten nimmt grundsätzlich das Referat 2 „Einsatz,<br />
Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“ verkehrspolizeiliche (Stabs-)Aufgaben, wie beispielsweise die Zusammenarbeit<br />
mit den Straßenverkehrsbehörden, wahr.<br />
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