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Feinkonzept - Polizei 2020 - Freistaat Sachsen

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Projekt „<strong>Polizei</strong>.<strong>Sachsen</strong>.<strong>2020</strong>“<br />

- <strong>Feinkonzept</strong> zur künftigen Organisation der sächsischen <strong>Polizei</strong> -<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

• Zentrales Vorführkommando (nur bei der <strong>Polizei</strong>direktion Leipzig).<br />

3.7 <strong>Polizei</strong>reviere<br />

Künftig wird es in <strong>Sachsen</strong> 41 <strong>Polizei</strong>reviere geben. Deren örtliche Zuständigkeiten sind aus<br />

der Anlage 1 ersichtlich. Strukturiert sind die <strong>Polizei</strong>reviere wie folgt (Grundmodell):<br />

3.7.1 Führungsgruppe<br />

Streifendienst*<br />

Dienstgruppen<br />

Bürgerpolizisten<br />

Leiter<br />

Führungsgruppe<br />

Kriminaldienst<br />

Kommissariate<br />

(max. drei)<br />

* einschließlich Sächsische Sicherheitswacht<br />

Zur Unterstützung des Revierleiters ist eine Führungsgruppe eingerichtet. Dieser sind jeweils<br />

ein Sachbearbeiter „Einsatz“ und ein Sachbearbeiter „Verkehr“ 2 sowie der „Innere Dienst“<br />

zugeordnet. Der Sachbearbeiter „Einsatz“ ist zugleich Leiter der Führungsgruppe.<br />

3.7.2 Streifendienst<br />

Der Streifendienst ist die Kernkomponente der operativen polizeilichen Tätigkeit. Er verkörpert<br />

rund um die Uhr das Bild der <strong>Polizei</strong> in der Öffentlichkeit. Entscheidend für die Bürger ist<br />

in erster Linie nicht die Anzahl der <strong>Polizei</strong>dienststellen, sondern eine schnelle Reaktion der<br />

<strong>Polizei</strong>, insbesondere in für sie „belastenden“ Situationen. Mit seiner wahrnehmbaren Präsenz<br />

in der Fläche leistet der Streifendienst zudem einen wichtigen Beitrag zur bürgernahen<br />

<strong>Polizei</strong>arbeit und damit für das Sicherheitsgefühl.<br />

3.7.3 Kriminaldienst<br />

Zur Bekämpfung der einfachen und mittleren Kriminalität werden in allen <strong>Polizei</strong>revieren Kriminaldienste<br />

eingerichtet. Unter Berücksichtigung der örtlichen Kriminalitätslage können<br />

diese in bis zu drei Kommissariate untergliedert werden. Die Stärke eines Kommissariates<br />

soll die Mitarbeiterzahl von zehn nicht unterschreiten. Dabei ist folgende Grundstruktur vorzusehen:<br />

• Kommissariat 1 „Höchstpersönliche Rechtsgüter“,<br />

• Kommissariat 2 „Eigentumsdelikte“,<br />

• Kommissariat 3 „Vermögensdelikte“.<br />

2 Nur in den <strong>Polizei</strong>revieren in der Fläche. An den PD-Standorten nimmt grundsätzlich das Referat 2 „Einsatz,<br />

Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“ verkehrspolizeiliche (Stabs-)Aufgaben, wie beispielsweise die Zusammenarbeit<br />

mit den Straßenverkehrsbehörden, wahr.<br />

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