Feinkonzept - Polizei 2020 - Freistaat Sachsen
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Projekt „<strong>Polizei</strong>.<strong>Sachsen</strong>.<strong>2020</strong>“<br />
- <strong>Feinkonzept</strong> zur künftigen Organisation der sächsischen <strong>Polizei</strong> -<br />
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3. POLIZEIDIREKTIONEN (Organigramme Anlagen 3 bis 7)<br />
Den <strong>Polizei</strong>direktionen obliegen alle Aufgaben des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes, soweit keine anderen<br />
Zuständigkeiten bestehen. Sie bilden mit ihren <strong>Polizei</strong>revieren das Fundament der<br />
sächsischen <strong>Polizei</strong> bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />
Kernpunkte der Neustrukturierung<br />
� Straffung der PD-Struktur durch Bildung von fünf leistungsstarken Dienststellen<br />
� Reduzierung der Stellen in Führung, Stab und Verwaltung um mehr als 30 Prozent<br />
� leichte Erhöhung der Anzahl der Streifenbeamten und Bürgerpolizisten<br />
� Aufrechterhaltung der polizeilichen Präsenz an den bisherigen Standorten<br />
3.1 Direktionsbüro<br />
Im Direktionsbüro sind folgende, dem Dienststellenleiter unmittelbar zuzuordnende Aufgaben<br />
zusammengefasst:<br />
• Presse/Öffentlichkeitsarbeit,<br />
• Bürgeranliegen,<br />
• Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,<br />
• disziplinarrechtliche Prüfungen/Ermittlungen.<br />
Ein Mitarbeiter des Direktionsbüros nimmt zugleich die Funktion des Leiters wahr.<br />
3.2 Recht, Personal<br />
Das bisher der Abteilung „Verwaltung“ zugeordnete Referat „Recht, Personal“ wird unmittelbar<br />
beim Leiter der <strong>Polizei</strong>direktion angegliedert. In seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter<br />
trifft der Behördenleiter u. a. personalrechtliche Entscheidungen über die Angelegenheiten<br />
seiner Bediensteten.<br />
3.3 Führungsstab<br />
Unter Bündelung der Aufgaben von Stab und Verwaltung wird in allen <strong>Polizei</strong>direktionen ein<br />
Führungsstab gebildet. Dazu werden die bisherigen Abteilungen „<strong>Polizei</strong>vollzugsdienst“<br />
sowie „Verwaltung“ aufgelöst und die ihnen nachgeordneten Referate in den Führungsstab<br />
integriert (mit Ausnahme von „Recht, Personal“). Das Führungsstabsmodell orientiert sich an<br />
den Vorgaben der <strong>Polizei</strong>dienstvorschrift 100.<br />
Der Führungsstab untergliedert sich in die Referate 1 „Organisation, Aus- und Fortbildung“,<br />
2 „Einsatz, Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“, 3 „Kriminalitätsbekämpfung“ und 4 „Technik,<br />
Verwaltung“. Der Leiter des Führungsstabes ist zugleich Vertreter des PD-Leiters.<br />
3.3.1 Referat 1 „Organisation, Aus- und Fortbildung“<br />
Dem Referat 1 obliegen Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Aus- und Fortbildung<br />
sowie des <strong>Polizei</strong>sports der Dienststelle. Die praktische Durchführung der dezentralen<br />
Fortbildung (integrierte Aus- und Fortbildung, Schießfortbildung, IT-Fortbildung) wird als<br />
Linienaufgabe aus der Stabsorganisation ausgegliedert und dem Fachdienst „Zentrale Aufgaben“<br />
der Inspektion „Zentrale Dienste“ zugeordnet.<br />
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