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Feinkonzept - Polizei 2020 - Freistaat Sachsen

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Projekt „<strong>Polizei</strong>.<strong>Sachsen</strong>.<strong>2020</strong>“<br />

- <strong>Feinkonzept</strong> zur künftigen Organisation der sächsischen <strong>Polizei</strong> -<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

3. POLIZEIDIREKTIONEN (Organigramme Anlagen 3 bis 7)<br />

Den <strong>Polizei</strong>direktionen obliegen alle Aufgaben des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes, soweit keine anderen<br />

Zuständigkeiten bestehen. Sie bilden mit ihren <strong>Polizei</strong>revieren das Fundament der<br />

sächsischen <strong>Polizei</strong> bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />

Kernpunkte der Neustrukturierung<br />

� Straffung der PD-Struktur durch Bildung von fünf leistungsstarken Dienststellen<br />

� Reduzierung der Stellen in Führung, Stab und Verwaltung um mehr als 30 Prozent<br />

� leichte Erhöhung der Anzahl der Streifenbeamten und Bürgerpolizisten<br />

� Aufrechterhaltung der polizeilichen Präsenz an den bisherigen Standorten<br />

3.1 Direktionsbüro<br />

Im Direktionsbüro sind folgende, dem Dienststellenleiter unmittelbar zuzuordnende Aufgaben<br />

zusammengefasst:<br />

• Presse/Öffentlichkeitsarbeit,<br />

• Bürgeranliegen,<br />

• Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,<br />

• disziplinarrechtliche Prüfungen/Ermittlungen.<br />

Ein Mitarbeiter des Direktionsbüros nimmt zugleich die Funktion des Leiters wahr.<br />

3.2 Recht, Personal<br />

Das bisher der Abteilung „Verwaltung“ zugeordnete Referat „Recht, Personal“ wird unmittelbar<br />

beim Leiter der <strong>Polizei</strong>direktion angegliedert. In seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter<br />

trifft der Behördenleiter u. a. personalrechtliche Entscheidungen über die Angelegenheiten<br />

seiner Bediensteten.<br />

3.3 Führungsstab<br />

Unter Bündelung der Aufgaben von Stab und Verwaltung wird in allen <strong>Polizei</strong>direktionen ein<br />

Führungsstab gebildet. Dazu werden die bisherigen Abteilungen „<strong>Polizei</strong>vollzugsdienst“<br />

sowie „Verwaltung“ aufgelöst und die ihnen nachgeordneten Referate in den Führungsstab<br />

integriert (mit Ausnahme von „Recht, Personal“). Das Führungsstabsmodell orientiert sich an<br />

den Vorgaben der <strong>Polizei</strong>dienstvorschrift 100.<br />

Der Führungsstab untergliedert sich in die Referate 1 „Organisation, Aus- und Fortbildung“,<br />

2 „Einsatz, Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“, 3 „Kriminalitätsbekämpfung“ und 4 „Technik,<br />

Verwaltung“. Der Leiter des Führungsstabes ist zugleich Vertreter des PD-Leiters.<br />

3.3.1 Referat 1 „Organisation, Aus- und Fortbildung“<br />

Dem Referat 1 obliegen Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Aus- und Fortbildung<br />

sowie des <strong>Polizei</strong>sports der Dienststelle. Die praktische Durchführung der dezentralen<br />

Fortbildung (integrierte Aus- und Fortbildung, Schießfortbildung, IT-Fortbildung) wird als<br />

Linienaufgabe aus der Stabsorganisation ausgegliedert und dem Fachdienst „Zentrale Aufgaben“<br />

der Inspektion „Zentrale Dienste“ zugeordnet.<br />

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