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Nationales Krebsprogramm für die Schweiz 2011–2015 - Oncosuisse

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Epidemiologie und Monitoring + Empfehlungen<br />

Ziel 3<br />

Erfassungsgrad > 90 %, hohe Datenqualität<br />

Für aussagekräftige Resultate aus der Krebsregistrierung<br />

muss der Erfassungsgrad der Fälle gemäss internationalen<br />

Richtlinien > 90 % in der Bezugsbevölkerung<br />

betragen. Die kantonalen Register müssen daher<br />

Zugang zu den relevanten Informationsquellen und<br />

Dokumenten erhalten. Bei Meldungen an <strong>die</strong> nationale<br />

Registrierungsstelle müssen Doppelmeldungen<br />

aus mehreren Kantonen ausgeschlossen sein. Die Daten<br />

ein und derselben Person müssen sich verknüpfen<br />

lassen können.<br />

Ein hoher Erfassungsgrad sowie <strong>die</strong> Erhebung von Daten<br />

auf Level 2 ermöglichen <strong>die</strong> breitere Teilnahme von<br />

NICER und den kantonalen Krebsregistern an internationalen<br />

Stu<strong>die</strong>n wie EUROCARE und CONCORD. Dies<br />

ist zu fördern.<br />

Ziel 4<br />

Ausreichende Finanzierung von NICER und<br />

der kantonalen Krebsregister<br />

NICER in seiner Funktion als nationale Registrierungsstelle<br />

und <strong>die</strong> kantonalen Krebsregister sind weiterhin<br />

und nachhaltig finanziell zu unterstützen. Die Beiträge<br />

sind in Relation zur Grösse der Bezugsbevölkerung<br />

zu setzen. Die Beiträge des Bundes und der Kantone<br />

sollen so bemessen sein, dass <strong>die</strong> in den Gesetzen<br />

definierten Zweckbestimmungen der Krebsregister<br />

erfüllbar sind.<br />

Ziel 5<br />

Monitoring im Zusammenhang mit der Einführung<br />

der SwissDRG<br />

Notwendig erscheint ein frühzeitiges Monitoring <strong>für</strong><br />

einen fun<strong>die</strong>rten Vergleich vor und nach Einführung<br />

der SwissDRGs sowie das Überwachen der Vollkosten<br />

einer Behandlungskette. Dies sollte <strong>die</strong> Pflicht zur Offenlegung<br />

von Daten einschliesslich Ergebnisdaten<br />

aus Spitälern (stationär und ambulant) <strong>für</strong> gesundheitsökonomisch<br />

relevante Krankheiten einschliessen.<br />

SwissDRG sollte erst eingeführt werden, wenn<br />

alle Voraussetzungen da<strong>für</strong>, inklusive Monitoringsystem,<br />

erfüllt sind.<br />

24 NKP 2011 – 2015<br />

Ziel 6<br />

Gebrauch der epidemiologischen Daten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Prävention und Gesundheitspolitik<br />

Die vorhandenen epidemiologischen Daten stellen<br />

eine wichtige Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prävention dar (Planung<br />

und Monitorisierung von präventiven Massnahmen).<br />

Um sicherzustellen, dass <strong>die</strong>se «Brückenbildung»<br />

funktioniert, ist <strong>für</strong> eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen epidemiologischen Fachleuten und Präventionsfachleuten<br />

zu sorgen. Analoges gilt auch <strong>für</strong> den<br />

Gebrauch der epidemiologischen Daten <strong>für</strong> Zwecke<br />

der Gesundheitspolitik.

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