Nationales Krebsprogramm für die Schweiz 2011–2015 - Oncosuisse
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Epidemiologie und Monitoring + Empfehlungen<br />
Ziel 3<br />
Erfassungsgrad > 90 %, hohe Datenqualität<br />
Für aussagekräftige Resultate aus der Krebsregistrierung<br />
muss der Erfassungsgrad der Fälle gemäss internationalen<br />
Richtlinien > 90 % in der Bezugsbevölkerung<br />
betragen. Die kantonalen Register müssen daher<br />
Zugang zu den relevanten Informationsquellen und<br />
Dokumenten erhalten. Bei Meldungen an <strong>die</strong> nationale<br />
Registrierungsstelle müssen Doppelmeldungen<br />
aus mehreren Kantonen ausgeschlossen sein. Die Daten<br />
ein und derselben Person müssen sich verknüpfen<br />
lassen können.<br />
Ein hoher Erfassungsgrad sowie <strong>die</strong> Erhebung von Daten<br />
auf Level 2 ermöglichen <strong>die</strong> breitere Teilnahme von<br />
NICER und den kantonalen Krebsregistern an internationalen<br />
Stu<strong>die</strong>n wie EUROCARE und CONCORD. Dies<br />
ist zu fördern.<br />
Ziel 4<br />
Ausreichende Finanzierung von NICER und<br />
der kantonalen Krebsregister<br />
NICER in seiner Funktion als nationale Registrierungsstelle<br />
und <strong>die</strong> kantonalen Krebsregister sind weiterhin<br />
und nachhaltig finanziell zu unterstützen. Die Beiträge<br />
sind in Relation zur Grösse der Bezugsbevölkerung<br />
zu setzen. Die Beiträge des Bundes und der Kantone<br />
sollen so bemessen sein, dass <strong>die</strong> in den Gesetzen<br />
definierten Zweckbestimmungen der Krebsregister<br />
erfüllbar sind.<br />
Ziel 5<br />
Monitoring im Zusammenhang mit der Einführung<br />
der SwissDRG<br />
Notwendig erscheint ein frühzeitiges Monitoring <strong>für</strong><br />
einen fun<strong>die</strong>rten Vergleich vor und nach Einführung<br />
der SwissDRGs sowie das Überwachen der Vollkosten<br />
einer Behandlungskette. Dies sollte <strong>die</strong> Pflicht zur Offenlegung<br />
von Daten einschliesslich Ergebnisdaten<br />
aus Spitälern (stationär und ambulant) <strong>für</strong> gesundheitsökonomisch<br />
relevante Krankheiten einschliessen.<br />
SwissDRG sollte erst eingeführt werden, wenn<br />
alle Voraussetzungen da<strong>für</strong>, inklusive Monitoringsystem,<br />
erfüllt sind.<br />
24 NKP 2011 – 2015<br />
Ziel 6<br />
Gebrauch der epidemiologischen Daten <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Prävention und Gesundheitspolitik<br />
Die vorhandenen epidemiologischen Daten stellen<br />
eine wichtige Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prävention dar (Planung<br />
und Monitorisierung von präventiven Massnahmen).<br />
Um sicherzustellen, dass <strong>die</strong>se «Brückenbildung»<br />
funktioniert, ist <strong>für</strong> eine enge Zusammenarbeit<br />
zwischen epidemiologischen Fachleuten und Präventionsfachleuten<br />
zu sorgen. Analoges gilt auch <strong>für</strong> den<br />
Gebrauch der epidemiologischen Daten <strong>für</strong> Zwecke<br />
der Gesundheitspolitik.