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Konzept der unabhängigen Beratungsstelle für ... - Serviervorschlag

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5.4 Berechnung <strong>der</strong> Kosten <strong>für</strong> eine Beratungskraft<br />

Das Gehalt würde dem einer Sozialarbeiterin o<strong>der</strong> Sozialpädagogin entsprechen.<br />

Da wir <strong>für</strong> den Erhalt unserer <strong>Beratungsstelle</strong> eine erfahrene Kraft benötigen, orientieren<br />

wir uns an einem Gehalt nach TVL E 10 Stufe 3. Das sind ab dem 1.1.2012 monatlich<br />

3.170,43€ Arbeitnehmerbrutto <strong>für</strong> eine Vollzeitkraft.<br />

Außerdem rechnen wir mit Fortbildungs- bzw. Reisekosten, da es zum Aufbau und Erhalt<br />

eines Netzwerkes wichtig und auch zeitsparen<strong>der</strong> ist, auf diversen Veranstaltungen<br />

präsent zu sein. Hier orientieren wir uns an den Kosten, die durch Frau Gölz-<br />

Reuschenbach im Jahr 2011 entstanden sind.<br />

Sozialarbeiterin / -pädagogin nach TVL E10 Stufe 3 – 50%<br />

3.170,43 € / Monat brutto<br />

+ 25 % Lohnnebenkosten 792,60 € / Monat<br />

.<br />

gesamt <strong>für</strong> eine 100% Stelle 3.962,83 € / Monat<br />

gesamt <strong>für</strong> eine 50% Stelle 1.981,42 € / Monat<br />

Gesamtfinanzierungsbedarf je Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

12 x 1.981,42 € 23. 776,98 €<br />

+ Reise- /Fortbildungskosten ca. 2.900,00 €<br />

.<br />

Arbeitgeberkosten pro Kalen<strong>der</strong>jahr 26. 676.98 €<br />

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