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Psychiatrieplan des Kreises Pinneberg - Kreis Pinneberg

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3.2. Therapeutische Wohngemeinschaften<br />

Im <strong>Kreis</strong>gebiet gibt es 5 Wohngemeinschaften mit zusammen 38 Plätzen.<br />

Die Wohngemeinschaften dienen der Förderung einer möglichst selbständigen<br />

Lebensführung. Hierzu dienen einerseits Gesprächangebote (Einzel, Gruppe), anderseits<br />

tagesstrukturierende Angebote. Ziel ist die Einbindung der Bewohner und Bewohnerinnen aus<br />

der WG in andere Angebote, insbesondere im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, die<br />

nach Auszug auch aus dem eigenen Wohnraum hinaus genutzt werden können und zur<br />

weiteren Stabilisierung beizutragen.<br />

Grundsätzlich ist abzuwarten, ob die konsequente Umsetzung der Möglichkeiten der<br />

flexibilisierten ambulanten Betreuung dauerhaft Auswirkungen auf diese Wohnform haben<br />

könnte. In der Verbindung ambulanter Betreuungsintensität, Nutzung anderer<br />

tagesstrukturierender Angebote ggf. Bereitstellung benötigten Wohnraums lassen sich<br />

alternative, individuell zugeschnittene ambulante Lösungen denken.<br />

3.3. Übergangseinrichtungen - Wohnheime<br />

Viele psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger konnten durch die Errichtung der<br />

Wohnheime im <strong>Kreis</strong>gebiet verbleiben, statt wie früher durch Umzug in andere Regionen<br />

entwurzelt zu werden. Beide Wohnheime dienen sowohl als Übergangseinrichtung mit<br />

Betonung der therapeutischen Angebote, als auch als Wohnheim mit Betonung begleitender<br />

und unterstützender Angebote. Bezüglich der vorhandenen Heime und Platzzahlen sei auf den<br />

<strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwiesen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> ist im Verhältnis zu seiner<br />

Einwohnerzahl mit weniger Wohnheimplätzen ausgestattet als andere <strong>Kreis</strong>e.<br />

In diesem Bereich sind weitere Verbesserungen notwendig. Allen Betroffenen, die nicht auf<br />

ein bestimmtes Spezialangebot angewiesen sind, soll unabhängig von der Schwere der<br />

Erkrankung ein angemessenes Angebot zur Verfügung stehen.<br />

In der Vergangenheit mussten immer wieder schwer seelisch behinderte Menschen außerhalb<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> untergebracht werden. Gerade Patienten mit fehlender "Gruppenfähigkeit" bzw.<br />

„Doppeldiagnosen“ können zurzeit die bestehenden Einrichtungen überfordern. Für<br />

Betroffene höheren Lebensalters, die auch auf ergänzende pflegerische Maßnahmen<br />

angewiesen sind, fehlt ein entsprechen<strong>des</strong> Angebot. Von diesem Defizit ausgehend sind die<br />

Wohnheime aufgefordert, um Teile dieses Bedarfes abzudecken, sich entsprechend personell,<br />

konzeptionell und baulich anzupassen.<br />

Hierzu bedarf es auch der Unterstützung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Erster Schritt in diese Richtung wäre die<br />

Vereinbarung eines binnendifferenzierten, hilfebedarfabhängigen Pflegesatzes.<br />

Ergänzend zur anzustrebenden Binnendifferenzierung sind für diesen speziellen<br />

Personenkreis weitere Plätze im Wohnheimbereich zu schaffen. Die Einrichtung dieser Plätze<br />

ist mit einer regionalen Aufnahmeverpflichtung zu verbinden. Über die Aufnahme in diese<br />

Einrichtung entscheidet die Gemeindepsychiatrische Konferenz.<br />

Bisher können Angebote <strong>des</strong> Wohnheimes nur von deren Bewohner/-innen genutzt werden.<br />

Nutzen die Bewohner/-innen keine oder im Zuge der Verselbständigung andere, auch besser<br />

geeignete Angebote zur Tagesstrukturierung, sind die Ressourcen <strong>des</strong> Wohnheims ungenutzt.<br />

Der Wechsel der Wohnform bedingt den Abbruch der bestehenden Beziehungen mit der<br />

häufigen Folge der Dekompensation und der Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Die<br />

Schaffung eines Wohnverbun<strong>des</strong> mit modulhaft nutzbaren Angeboten könnte in dieser<br />

Richtung weiterführen. Mit der Öffnung der Wohnheimangebote können mehr Betroffene<br />

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